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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2012

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A Indikatoren zur beruflichen Ausbildung

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A4.10.2 Ausbildungsberechtigung, Ausbildungsaktivität und Übernahmeverhalten von Betrieben

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), hier insbesondere der Forschungsbereich „Betriebe und Beschäftigung“, arbeiten bereits seit 1995 zu Fragen der betrieblichen Bildung erfolgreich zusammen und veröffentlichen jedes Jahr empirische Ergebnisse (siehe u. a. BIBB-Datenreport 2011, Kapitel A4.10.1; BIBB-Datenreport 2010, Kapitel A5.10.3; Möller / Stegmaier 2008) auf Basis des IAB-Betriebspanels . Grundlage der nachfolgend berichteten Indikatoren zur Ausbildungsberechtigung, zur Ausbildungsaktivität und zum Übernahmeverhalten der Betriebe ist eine Expertise188 des IAB, in der diese sowie weitere Indikatoren detailliert beschrieben werden. Während die Ergebnisse hier im Datenreport neben den Gesamtwerten in Differenzierung nach Region (Ost- / Westdeutschland)189 und Betriebsgröße dargestellt werden, erfolgt in der Expertise zusätzlich die Differenzierung nach Branche.

E IAB-Betriebspanel

Das IAB-Betriebspanel ist eine Erhebung, deren Grundgesamtheit die Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit darstellt. In ihr sind alle Betriebe in Deutschland erfasst, die mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben. Hiervon ausgehend verwendet die Erhebung den Betrieb als Untersuchungseinheit, also die örtliche Einheit, in der die konkreten Tätigkeiten eines Unternehmens durchgeführt werden. Das IAB-Betriebspanel wird als jährliche Panelerhebung (Stichtag: 30. Juni) realisiert. Derzeit gehen die Angaben von rund 16.000 Betrieben ein. Die Rücklaufquoten liegen je nach Welle zwischen 63 % und 73 %. Inhaltlich ist das IAB-Betriebspanel eine Mehrthemenbefragung. Während die Angaben zur Ausbildung jährlich erhoben werden, stehen die Angaben zur betrieblichen Weiterbildung erst seit 2007 jährlich zur Verfügung, vorher wurden die Angaben alle 2 Jahre erhoben. Alle Angaben basieren auf der Hochrechnung von Stichprobendaten. Somit kann die wahre Zahl von der ausgewiesenen abweichen, kleine Veränderungen sollten daher nur mit Vorsicht interpretiert werden. Zudem sind manche Zellen der Tabellen mit einem Asterisk (*) versehen, was darauf hinweist, dass die Anzahl der hinter den Angaben stehenden befragten Betriebe für eine inhaltliche Interpretation zu gering ist. Weitere Hinweise zur Datengrundlage finden sich bei Fischer u. a. (2009).

Ausbildungsberechtigung

Der Indikator Ausbildungsberechtigung zeigt an, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zum Ausbildungsbetrieb erfüllt sind. Die Betriebe werden direkt gefragt, ob sie die Voraussetzungen zur Berufsausbildung alleine, im Verbund oder nicht erfüllen.

Ausbildungsaktivität (bei Berechtigung)

Der Indikator Ausbildungsaktivität bildet den Anteil der ausbildungsberechtigten Betriebe ab, die gemäß einer Kombination verschiedener Szenarien als ausbildungsaktiv bezeichnet werden können. Die tatsächliche Ermittlung erfolgt nach der Befragung der Betriebe, anhand unterschiedlicher Kriterien, wie etwa dem Bestand an Auszubildenden, der Zahl der Neuzugänge und Abgänge im laufenden Ausbildungsjahr u. v. m. (siehe IAB-Expertise).

Übernahmequote

Der Indikator Übernahmequote ist ein Quotient mit der Anzahl der in ein Beschäftigungsverhältnis übernommenen Auszubildenden als Zähler und der Anzahl der Ausbildungsabsolventen und -absolventinnen des Betriebs als Nenner. Der Referenzzeitraum ist das Kalenderjahr.

Hinweis: Aufgrund eines Programmierfehlers in der Berechnung der Quoten weichen die ermittelten Werte – auch für die zurückliegenden Jahre ab 2000 – zum Teil von den bisher berichteten Ergebnissen im Datenreport ab. Die Abweichungen bewegen sich meist in einer Größenordnung von 1 bis 3 Prozentpunkten. Grundlegende Trends und Zusammenhänge sind hiervon nicht betroffen.

Ausbildungsberechtigung

Generell ist zur (später im Beitrag erfolgenden) Betrachtung der Ausbildungsaktivität der Betriebe als Basisinformation die Ermittlung der Ausbildungsberechtigung vonnöten. Ein Betrieb kann die Berechtigung nur erlangen, wenn die „Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht“. Darüber hinaus ist die Eignung der Person des Arbeitgebers bzw. Ausbilders bedeutsam, und es gibt die Möglichkeit zur gemeinsamen Ausbildung im Verbund mit anderen Betrieben (Verbundausbildung).190

Tabelle A4.10.2-1 zeigt, dass im zeitlichen Verlauf kaum Veränderungen feststellbar sind und sich die Quote der Ausbildungsberechtigung nach leichten Schwankungen zu Beginn des Jahrtausends nunmehr eingependelt hat. So weist etwas mehr als die Hälfte der Betriebe, mittlerweile konstant 56 %, eine direkte Berechtigung zur Ausbildung auf. Lediglich 190 Vgl. BBiG § 27 und §28. die Unterscheidung nach neuen und alten Ländern ergibt eine nahezu zeitinvariante Differenz von ca. 10 Prozentpunkten, was nicht zuletzt auf die deutlich stärker kleinbetrieblich geprägte Wirtschaftsstruktur in den neuen Ländern zurückzuführen ist. Zudem lässt sich konstatieren, dass die Verbundausbildung eine eher untergeordnete Rolle spielt.

Bei Berücksichtigung der Betriebsgröße zeigt sich, dass der Anteil derjenigen Betriebe Tabelle A4.10.2-2, die eine (direkte) Ausbildungsberechtigung besitzen, mit der Betriebsgröße zunimmt. Unter den Großbetrieben ab 500 Beschäftigten sind nur noch rund 3 % der Betriebe gänzlich ohne Ausbildungsberechtigung. Neben der allgemeinen Berechtigung nimmt auch die Berechtigung im Verbund mit der Betriebsgröße zu, sodass jeder zehnte Großbetrieb solch eine Berechtigung besitzt. Verfolgt man die zeitliche Entwicklung von 2000 bis 2010 unter Berücksichtigung der Betriebsgröße, lässt sich weiterhin konstatieren, dass unter den Betrieben der Größenklasse 50 bis 499 Beschäftigte der Anteil derer mit (direkter) Ausbildungsberechtigung nahezu kontinuierlich angestiegen ist.

Die zwischenzeitlich deutliche Zunahme von 88 % auf 93 % in der Größenklasse 500 und mehr Beschäftigte ist dabei maßgeblich auf die Entwicklung in Ostdeutschland zurückzuführen, wobei auch hier – analog zur Gesamtquote – zuletzt ein Rückgang zu verzeichnen war Tabelle A4.10.2-3 Internet.

Tabelle A4.10.2-1: Ausbildungsberechtigung (in %)
Tabelle A4.10.2-1 (barriefrei)


Tabelle A4.10.2-1: Ausbildungsberechtigung (in %)

Tabelle A4.10.2-2: Ausbildungsberechtigung nach Betriebsgröße (in %)

Tabelle A4.10.2-2 (barrierefrei)



Tabelle A4.10.2-2: Ausbildungsberechtigung nach Betriebsgröße (in %)

Ausbildungsaktivität

Nach Analyse der Ausbildungsberechtigung wird nachfolgend die Ausbildungsaktivität der Betriebe im Falle bestehender Berechtigung betrachtet. Ob ein Betrieb als ausbildungsaktiv eingeschätzt wird oder nicht, hängt von einer Vielzahl von Merkmalen ab, die über den Bestand an Auszubildenden hinausgehen. Selbst bei der gewählten, sehr umfassenden Definition der Ausbildungsaktivität können nicht alle berechtigten Betriebe jedes Jahr als Ausbildungsbetrieb klassifiziert werden. Viele Betriebe bilden beispielsweise nicht jedes Jahr, sondern in größeren Abständen aus. Fischer u. a. (2007) haben sich der Analyse dieses Zusammenhangs angenommen und anhand der Daten des IAB-Betriebspanels für die Jahre 2000 bis 2005 den Anteil dauerhaft nicht ausbildender Betriebe bestimmt. Demnach sind nur 27 % der ausbildungsberechtigten Betriebe nicht dauerhaft ausbildungsaktiv, wobei dies insbesondere Kleinbetriebe betrifft.

Tabelle A4.10.2-4 gibt die Quote der ausbildungsaktiven Betriebe wieder. Demzufolge konnten zuletzt nur etwas mehr als die Hälfte der ausbildungsberechtigten Betriebe tatsächlich auch als ausbildungsaktiv bezeichnet werden. Dabei zeigt der zeitliche Verlauf, dass die Quote den geringsten Wert im Jahr 2003 erreicht, was wohl auch auf die konjunkturelle Entwicklung zurückzuführen ist – im Jahr 2003 gab es seit längerer Zeit wieder ein negatives BIP-Wachstum in Deutschland. Seitdem hat die Ausbildungsaktivität um 4 bis 5 Prozentpunkte zugenommen, obgleich sie nunmehr stagniert und es in Ostdeutschland zuletzt gar einen Rückgang von 5 Prozentpunkten (innerhalb von 2 Jahren) zu verzeichnen gab. Insgesamt fallen die Differenzen zwischen Ost- und Westdeutschland im zeitlichen Verlauf eher gering aus, wobei die Quote in den alten Bundesländern seit 2005 geringfügig über der der neuen Länder liegt und die Diskrepanz seither stetig zunimmt.

Die Betrachtung nach Betriebsgröße ergibt, dass der Anteil der ausbildungsaktiven Betriebe bei kleineren Betrieben mit 41 % in der kleinsten Betriebsgrößenklasse deutlich am geringsten ausfällt. Dieser Wert steigert sich mit zunehmender Betriebsgröße und beträgt bei den Großbetrieben schließlich ca. 97 % im Jahr 2010. Im zeitlichen Verlauf erkennt man insgesamt kaum nennenswerte Veränderungen. Ein Vergleich zwischen den Landesteilen ergibt ebenfalls nur geringe Unterschiede. Zuletzt hat sich zwar der deutliche Unterschied, der in den mittleren Größenklassen bestand, merklich reduziert. Die Differenz der Quote in der kleinsten Betriebsgrößenklasse fällt mittlerweile jedoch wieder etwas höher aus.

Tabelle A4.10.2-4: Ausbildungsaktivität nach Betriebsgröße, alte und neue Länder (in %)
Tabelle A4.10.2-4 (barrierefrei)


Tabelle A4.10.2-4: Ausbildungsaktivität nach Betriebsgröße, alte und neue Länder (in %)

Übernahme von erfolgreichen Absolventen und Absolventinnen

Um das Bild aus betrieblicher Sicht zu vervollständigen, wird als dritter Indikator die Übernahme erfolgreicher Absolventen und Absolventinnen durch die ausbildenden Betriebe betrachtet. Die Übernahmequote des IAB-Betriebspanels gibt dabei an, wie viele der Auszubildenden nach dem Ende ihrer Ausbildung einen Arbeitsplatz in ihrem Ausbildungsbetrieb erhalten. Somit lässt sich also nicht das gesamte Geschehen an der zweiten Schwelle darstellen, weil Absolventen und Absolventinnen einer Ausbildung auch einen Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb oder Unternehmen erhalten können.

Die Übernahmequote liegt nach den Angaben des IAB-Betriebspanels im Jahr 2010 bei 61 % Tabelle A4.10.2-5. Damit ist der Rückgang der Quote im Jahr 2009 fast vollständig wieder kompensiert (2008: 62 %). Vergleicht man die Ergebnisse der neuen und alten Bundesländer miteinander, fällt auf, dass die Übernahmequote in Ostdeutschland wesentlich geringer ausfällt als im Westen, was nicht zuletzt auf den hohen Anteil an außerbetrieblicher Ausbildung zurückzuführen sein sollte. Die Differenz entwickelte sich seit Beginn des Jahrtausends lange Zeit sehr volatil, wobei sie 2009 auf ein vergleichsweise niedriges Niveau von etwa 10 Prozentpunkten gesunken ist und auch im Jahr 2010 dort verharrt.

Die Übernahmequoten sind in allen betrachteten Jahren positiv mit der Betriebsgröße korreliert. Der Vergleich zwischen neuen und alten Ländern offenbart jedoch einen erheblichen Unterschied zwischen den 2 Landesteilen. Hier wird nämlich deutlich, dass die positive Korrelation von Übernahmequote und Betriebsgröße auf die westdeutschen Betriebe zurückzuführen ist, in Ostdeutschland dieser Zusammenhang hingegen nicht vorhanden ist.

(Philipp Grunau, Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung, Nürnberg)

Tabelle A4.10.2-5: Übernahmequote nach Betriebsgröße, alte und neue Länder (in %)
Tabelle A4.10.2-5 (barrierefrei)


Tabelle A4.10.2-5: Übernahmequote nach Betriebsgröße, alte und neue Länder (in %)

Fußnoten

188 IAB Expertise 

189 Seit der Welle 2007 wird Berlin vollständig zu den neuen Ländern gezählt, zuvor wurde Westberlin den alten und Ostberlin den neuen Ländern zugeschlagen.

190 Vgl. BBiG § 27 und §28.

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2012 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2012).

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