Sie befinden sich hier:

 

DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2012

A4.8 Teilnahmen an Abschlussprüfungen sowie Berufsabschlüsse

In allen anerkannten Ausbildungsberufen finden am Ende der Ausbildungszeit Abschlussprüfungen (Gesellenprüfungen) statt. Sie dienen dem Nachweis der erreichten beruflichen Qualifikation, indem festgestellt wird, ob der Prüfling die für den Berufsabschluss und die qualifizierte Ausübung des erlernten Berufes erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat (BBiG § 38 / HwO § 32). Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann sie bis zu zweimal wiederholt werden (BBiG § 37 Abs. 1 / HwO § 31 Abs. 1) (Wiederholungsprüfungen).

Zur Abschlussprüfung werden Auszubildende zugelassen, die die reguläre bzw. vertraglich festgelegte Ausbildungszeit durchlaufen haben (fristgemäße Zulassung). Bei besonders guten Leistungen der Auszubildenden ist die Zulassung auch vor Ablauf der Ausbildungszeit möglich (vorzeitige Zulassung). Wird die Ausbildungszeit verlängert, um das Ausbildungsziel zu erreichen, erfolgt entsprechend auch die Zulassung zur Abschlussprüfung später (Zulassung nach Verlängerung).

Neben Auszubildenden können auch Personen zur Abschlussprüfung zugelassen werden, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen. Zulassungsbedingungen sind hier, dass die Personen entweder eine Mindestdauer einschlägiger praktischer Berufstätigkeit haben oder auf andere Weise nachweisen können, die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen, oder aber einen einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellten schulischen Bildungsgang abgeschlossen haben (BBiG § 45 Abs. 2 und 3 bzw. BBiG § 43 Abs. 2 / HwO § 37 Abs. 2 bzw. HwO § 36 Abs. 2). Über diesen Weg der sogenannten Externenprüfung können sich Personen die erworbenen beruflichen Qualifikationen auf eine in der Arbeitswelt anerkannte Weise zertifizieren lassen und darüber ihre beruflichen Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten verbessern.

Die folgenden Ergebnisse zu den im Jahr 2010 durchgeführten Abschlussprüfungen und ihrer Entwicklungen seit Mitte der 1990er-Jahre basieren auf Daten aus der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (nachfolgend als Berufsbildungsstatistik bezeichnet).161 Für das Berichtsjahr 2007 wurden in der Berufsbildungsstatistik keine Angaben zu Abschlussprüfungen veröffentlicht (Statistisches Bundesamt 2008, S. 11; Schmidt 2008).162

E Statistik über Abschlussprüfungen

Bis 2006 wurden mit der Aggregatdatenerfassung der Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember) ausschließlich die während des Kalenderjahres (= Berichtszeitraum) in den dualen Ausbildungsberufen abgelegten Abschlussprüfungen und damit die Zahl der Prüfungsteilnahmen und nicht die Zahl der Prüfungsteilnehmer / -innen erhoben. Seit der Umstellung auf Individualdaten im Jahr 2007 lassen sich sowohl Teilnahmen als auch Teilnehmer / -innen ausweisen.

Die Zahl der Prüfungsteilnahmen setzt sich wie folgt zusammen:

  • Teilnahmen von Prüflingen, die im Berichtsjahr zum ersten Mal an der Abschlussprüfung teilnehmen (Erstprüfung).
  • Teilnahmen von Prüflingen, die an Wiederholungsprüfungen zu der im Berichtsjahr nicht bestandenen Abschlussprüfung teilnehmen (Wiederholungsprüfung).
  • Teilnahmen von Prüflingen, die im Berichtsjahr an Wiederholungsprüfungen zu einer in einem früheren Jahr nicht bestandenen Abschlussprüfung teilnehmen (ebenfalls Wiederholungsprüfung).

Damit werden Teilnehmer / -innen, die eine im Berichtsjahr durchgeführte Abschlussprüfung nicht bestanden haben und im Berichtsjahr an Wiederholungsprüfungen zu dieser nicht bestandenen Prüfung teilnehmen, bei den Prüfungsteilnahmen mehrfach gezählt; das wird für die Berechnung und Beurteilung der Erfolgsquoten berücksichtigt (vgl. Werner 1998). Allerdings wurde für die Jahre 2007 bis 2009 bei den Wiederholungsprüfungen nur maximal eine (die letzte) Wiederholungsprüfung im Kalenderjahr erfasst. Seit 2010 werden – wie dies auch bis 2006 erfolgte – alle in einem Kalenderjahr durchgeführten Wiederholungsprüfungen gezählt. Damit fällt die Zahl aller Prüfungsteilnahmen sowie die der Teilnahmen an Wiederholungsprüfungen für die Jahre 2007 bis 2009 tendenziell geringer aus als für die Jahre bis 2006 bzw. ab 2010.

Bei der Zahl der Prüfungsteilnehmer / -innen handelt es sich im Unterschied zur Zahl der Prüfungsteilnahmen, die eine fallbezogene Größe ist, um eine personenbezogene Größe. Entsprechend wird jede Person, die sich im Berichtsjahr prüfen lässt, unabhängig von der Anzahl ihrer Prüfungsteilnahmen nur einmal gezählt. Somit ist die Zahl der Prüfungsteilnehmer / -innen in der Regel kleiner als die der Prüfungsteilnahmen in einem Kalenderjahr. Eine Ausnahme besteht bei alleiniger Betrachtung der Erstprüfungen, hier ist die Zahl der Teilnehmer / -innen identisch mit der der Teilnahmen.

Mit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf Individualdaten hat sich auch die Erfassung der sogenannten Externenprüfung geändert. Bis zum Jahr 2006 sind Teilnahmen an der Externenprüfung in der Statistik der Abschlussprüfungen enthalten (für den Bereich Handwerk auch die Umschulungsprüfungen). Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Externenprüfungen sind jedoch keine Auszubildenden; sie werden daher nicht bei den Auszubildenden nachgewiesen. Für einzelne Ausbildungsberufe kann deshalb die Zahl der Teilnahmen an Prüfungen ggf. die der Auszubildenden übersteigen. Die Meldung zu Externenprüfungen erfolgt differenziert nach der Art der Zulassung.

Bis zum Berichtsjahr 2006 meldete der Bereich Handwerk im Gegensatz zu den anderen Zuständigkeitsbereichen die Externenprüfungen nicht gesondert, sodass sie aus den Abschlussprüfungsdaten nicht extrahiert werden können. Seit 2007 werden Umschulungsprüfungen und Externenprüfungen generell gesondert erfasst; bei Externenprüfungen werden jedoch nach wie vor nur Teilnahmen gezählt.

Die Umstellung der Berufsbildungsstatistik von einer Aggregatdatenerhebung zu einer Individualdatenerfassung bietet grundsätzlich erweiterte Analysemöglichkeiten. Beispielsweise können Erfolgsquoten differenziert nach höchstem allgemeinbildendem Schulabschluss der Auszubildenden betrachtet werden. Zudem kann die Berechnung des Indikators Erfolgsquote auf Basis von Individualdaten grundsätzlich verbessert werden. So kann die Erfolgsquote nicht nur wie bisher bezogen auf die Prüfungsteilnahmen (fallbezogene Erfolgsquote: EQ I), sondern jetzt auch bezogen auf die Prüfungsteilnehmer (personenbezogene Erfolgsquote: EQ II) berechnet werden. Ferner lässt sich als neuer Indikator die Erfolgsquote bei Erstprüfungen (EQEP) bestimmen, welche den Anteil derer ausweist, die die Abschlussprüfung im ersten Versuch bestehen.163 Bei Zeitreihen wird aus Vergleichsgründen die bisherige Berechnungsweise auf Basis der Prüfungsfälle beibehalten. Die fallbezogene Erfolgsquote liegt dabei in der Regel etwas niedriger als die personenbezogene Erfolgsquote.

Tabelle A4.8-1 zeigt die Entwicklung der Prüfungsteilnahmen an Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung anhand ausgewählter Zeitpunkte seit Mitte der 1990er-Jahre.164 In den Jahren 1995, 2000 und 2002 war die Zahl der durchgeführten Abschlussprüfungen mit jeweils rund 600.000 Fällen relativ konstant; im Jahr 2004 sank die Zahl der Prüfungsteilnahmen auf knapp 575.000, im Jahr 2006 um weitere 15.000 Prüfungsfälle auf knapp 560.000 Prüfungsteilnahmen. Im Jahr 2008 wurden rund 505.000 Teilnahmen an Abschlussprüfungen gezählt; hierbei sind – nach der Umstellung der Berufsbildungsstatistik im Jahr 2007 – nun erstmals die durchgeführten Externenprüfungen nicht mehr enthalten. Für das Jahr 2009 ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg der durchgeführten Abschlussprüfungen um rund 15.000 Fälle auf annähernd 520.000 Teilnahmen zu verzeichnen. In 2010 stieg die Zahl der Prüfungsteilnahmen abermals um rund 15.000 Fälle, sodass die Anzahl der Prüfungsteilnahmen bei knapp 536.000 lag. Der Anstieg ist dabei in Teilen auf die veränderte Erfassung bei den Wiederholungsprüfungen zurückzuführen. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde jeweils nur eine (die letzte) Wiederholungsprüfung gezählt, seit 2010 werden – wie auch in den Jahren bis 2006 – alle (d. h. bis zu 2) Wiederholungsprüfungen erfasst. Der Anteil der auf Frauen entfallenden Prüfungsteilnahmen ist über den betrachteten Zeitraum hinweg mit Werten zwischen gut 41 % und knapp 43 % relativ konstant geblieben.

Im Berichtsjahr 2010 haben knapp 480.000 Männer und Frauen die Abschlussprüfung bestanden und damit ihre Berufsausbildung mit einem qualifizierten Berufsabschluss beendet. Bezogen auf alle im Berichtsjahr durchgeführten Abschlussprüfungen liegt die Erfolgsquote I (EQ I) mit 89,4 % annähernd auf dem Vorjahresniveau; die geringfügige Abweichung nach unten ist in erster Linie dadurch bedingt, dass in 2010 nicht – wie in den beiden Vorjahren – nur eine, sondern alle Wiederholungsprüfungen gezählt wurden, wodurch die Bezugsgröße höher ausfällt. Gleichwohl liegt die Erfolgsquote I auch im Berichtsjahr 2010 über den bis 2006 beobachteten Erfolgsquoten I. Hierin kommt der allgemein geringere Prüfungserfolg der Teilnehmer / -innen an den Externenprüfungen zum Ausdruck, die bis zur Umstellung der Berufsbildungsstatistik im Jahr 2007 in die Berechnung der Erfolgsquote I mit eingingen.165 Legt man nicht die Anzahl der Prüfungsteilnahmen, sondern die der Prüfungsteilnehmer / -innen als Bezugsgröße zugrunde166, beläuft sich der Prüfungserfolg (Erfolgsquote II) im Jahr 2010 auf 91,5 % und erreicht damit einen ähnlichen Wert wie im Vorjahr, in welchem die personenbezogene Erfolgsquote II bei 92,0 % lag.

Tabelle A4.8-2 zeigt die teilnahmebezogene Erfolgsquote (EQ I: Anteil bestandener Prüfungen an allen durchgeführten Prüfungen) für das Jahr 2010 differenziert nach Zuständigkeitsbereichen. Im Bereich des öffentlichen Dienstes und der freien Berufe liegt sie über dem Durchschnitt, im Bereich der Landwirtschaft und im Handwerk unter dem Durchschnitt. Im Vorjahresvergleich sind die Erfolgsquoten in den einzelnen Zuständigkeitsbereichen weitgehend konstant geblieben.167

Viele Prüfungsteilnehmer / -innen, die nicht erfolgreich waren, wiederholen die Abschlussprüfung, um den gewünschten Berufsabschluss zu erlangen. Im Berichtsjahr 2010 betrug der Anteil der Wiederholungsprüfungen an allen durchgeführten Abschlussprüfungen 6,1 % Tabelle A4.8-1.168 Allerdings tritt nur ein Teil der erfolglosen Prüfungsteilnehmer / -innen in dem Jahr zur Wiederholungsprüfung an, in dem die erste Abschlussprüfung (Erstprüfung) nicht bestanden wurde. Im Jahr 2010 nahmen rund 8.400 Prüflinge, denen die Erstprüfung im Berichtsjahr misslang, an der ersten Wiederholungsprüfung teil, gut 5.400 davon mit Erfolg. Von den rund 3.000 erneut erfolglosen Kandidaten und Kandidatinnen traten etwas über 100 noch im selben Jahr zur zweiten Wiederholungsprüfung an.

Tabelle A4.8-1: Teilnahmen an Abschlussprüfungen in der beruflichen Ausbildung und Prüfungserfolg 1995 sowie 2000 bis 2010
Tabelle A4.8-1 (barrierefrei)


Tabelle A4.8-1: Teilnahmen an Abschlussprüfungen in der beruflichen Ausbildung und Prüfungserfolg 1995 sowie 2000 bis 2010

Tabelle A4.8-2: Teilnahmen an Abschlussprüfungen 2010 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen
Tabelle A4.8-2 (barrierefrei)


Tabelle A4.8-2: Teilnahmen an Abschlussprüfungen 2010 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen

Erste Teilnahme an der Abschlussprüfung und Berufsabschluss

Für eine umfassende Abbildung des Prüfungsgeschehens ist es sinnvoll, nicht nur den Anteil erfolgreicher Prüfungen an allen Abschlussprüfungen zu betrachten, sondern auch zu beziffern, wie viele junge Männer und Frauen die Abschlussprüfung im ersten Anlauf (Erstprüfung) bestehen.

Im Berichtsjahr unterzogen sich rund 290.000 junge Männer und knapp 213.000 junge Frauen zum ersten Mal der Abschlussprüfung im erlernten Ausbildungsberuf  Tabelle A4.8-3. Mit 93,8 % wurde die große Mehrheit aller Erstprüfungsteilnehmer / -innen fristgemäß nach Ablauf der regulären Ausbildungsdauer zur Abschlussprüfung zugelassen; 5,2 % nahmen aufgrund besonderer Ausbildungsleistungen vorzeitig an der Erstprüfung teil, 1,5 % nach Verlängerung der Ausbildungszeit. Wie im Vorjahr führte auch im Berichtsjahr 2010 mit 91,2 % die große Mehrheit aller absolvierten Erstprüfungen unmittelbar zum Erwerb des qualifizierten Berufsabschlusses.

Aus Tabelle A4.8-3 geht zudem hervor, dass zwischen den einzelnen Zuständigkeitsbereichen deutliche Unterschiede sowohl in Bezug auf den Anteil der Erstprüfungsteilnehmer / -innen mit vorzeitiger Prüfungszulassung resp. Prüfungszulassung nach Verlängerung der Ausbildungszeit als auch hinsichtlich der Erfolgsquote bei den Erstprüfungen (EQEP) bestehen. In den Bereichen Industrie und Handel, öffentlicher Dienst sowie freie Berufe ist der Anteil vorzeitig zugelassener Erstprüfungsteilnehmer / -innen vergleichsweise hoch, und die Erfolgsquote liegt um 1,6 bis 4,1 Prozentpunkte über dem Durchschnitt. Umgekehrt weisen die Bereiche Handwerk, Landwirtschaft und Hauswirtschaft vergleichsweise niedrige Anteile an vorzeitig zugelassenen Erstprüfungskandidaten und -kandidatinnen auf, zudem bleiben die EQEP in zweien dieser Zuständigkeitsbereiche erkennbar hinter dem Durchschnitt zurück; im Bereich Handwerk um 4,5 und im Bereich Landwirtschaft um 6,2 Prozentpunkte.

Bei einer nach Bundesländern differenzierten Betrachtung fällt auf, dass die Erfolgsquote bei Erstprüfungen in den westdeutschen Bundesländern, mit Ausnahme des Saarlandes, bei 90 % und höher liegt, während sie in allen ostdeutschen Bundesländern unter der 90 %-Marke bleibt Tabelle A4.8-4 Internet.

Deutliche Variationen in der EQEP zeigen sich zudem zwischen einzelnen Ausbildungsberufen, was nicht zuletzt mit der unterschiedlichen schulischen Vorbildung der Auszubildenden bzw. Prüfungsteilnehmenden in den einzelnen Berufen in Beziehung steht Tabelle A4.8-5 Internet.

Tabelle A4.8-3: Erste Teilnahme an Abschlussprüfungen in 2010 nach Zuständigkeitsbereichen
Tabelle A4.8-3 (barrierefrei)


Tabelle A4.8-3: Erste Teilnahme an Abschlussprüfungen in 2010 nach Zuständigkeitsbereichen

Externe Prüfungsteilnahmen und Berufsabschluss

Neben der Abschlussprüfung nach einer regulären Ausbildung eröffnet das Berufsbildungsgesetz auch die Möglichkeit, als externer Prüfungsteilnehmer / externe Prüfungsteilnehmerin zur Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle zugelassen zu werden. Diese Möglichkeit steht vor allem Absolventen und Absolventinnen vollzeitschulischer Bildungsgänge und ausbildungslosen Personen mit Berufserfahrung offen (BBiG § 45 Abs. 2 und 3 bzw. BBiG § 43 Abs. 2 / HwO § 37 Abs. 2 bzw. HwO § 36 Abs. 2).

Tabelle A4.8-6 weist die Teilnahmen an Externenprüfungen im Berichtsjahr 2010 insgesamt sowie differenziert nach Zuständigkeitsbereichen aus.169 Mit rund 36.000 durchgeführten Externenprüfungen (einschließlich Wiederholungen) liegt die Zahl der Teilnahmen um knapp 800 Fälle über dem Vorjahresniveau.170 Der Anteil der Externenprüfungen an allen in 2010 erfolgten Abschlussprüfungen171 liegt bei 6,3 %. Zwischen den einzelnen Zuständigkeitsbereichen variieren die Anteilswerte der Externenprüfung allerdings erheblich. Mit Abstand die größte Bedeutung für den Erwerb eines Berufsabschlusses kommt der Externenprüfung im Bereich Hauswirtschaft zu. Hier entfallen 48,4 % aller durchgeführten Abschlussprüfungen auf Teilnahmen externer Prüfungskandidaten. Dagegen fällt die Externenprüfung im Bereich der freien Berufe mit knapp 0,8 % so gut wie gar nicht ins Gewicht. Zwischen diesen beiden Extremen liegen die übrigen Bereiche mit Anteilen von 1,8 % im Handwerk, 2,5 % im öffentlichen Dienst, 7,8 % im Bereich Industrie und Handel und 9,6 % in der Landwirtschaft. Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich damit kaum ergeben.

Ferner verdeutlicht Tabelle A4.8-6, dass die beiden Formen der Zulassung zur Externenprüfung eine unterschiedliche Rolle spielen. Bei 72,2 % der externen Prüfungsfälle erfolgte die Zulassung aufgrund der gesetzlich geforderten Mindestdauer einschlägiger berufspraktischer Erfahrung (Vorjahr: 70,7 %), in den übrigen Fällen (27,8 %; Vorjahr 29,3 %) absolvierten die Prüfungskandidaten und -kandidatinnen einen einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellten schulischen Bildungsgang. In den einzelnen Zuständigkeitsbereichen kommt den beiden Zulassungsformen allerdings unterschiedliche Bedeutung zu. In Industrie und Handel, im öffentlichen Dienst sowie im Bereich Landwirtschaft dominiert die Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung. Im Bereich Hauswirtschaft erfolgt die Zulassung zur Externenprüfung überwiegend nach Abschluss eines schulischen Bildungsgangs. Im Handwerk und in den freien Berufen haben die beiden Zulassungsformen annähernd das gleiche Gewicht. Auch hier ist weitgehende Konstanz gegenüber 2009 gegeben.

Annähernd 29.000 extern zugelassene Prüfungsteilnehmer / -innen haben im Jahr 2010 die Prüfung bestanden und auf diesem Weg einen qualifizierten Berufsabschluss erworben. Das entspricht einer Erfolgsquote (Anteil bestandener Prüfungen an allen durchgeführten Prüfungen) von 79,7 %. Die Quote liegt damit rund 10 Prozentpunkte unter der Erfolgsquote derer, die eine duale Ausbildung durchlaufen haben Tabelle A4.8-1. Auch hier bestehen deutliche Unterschiede zwischen den Zuständigkeitsbereichen: Im Handwerk, im öffentlichen Dienst, in der Landwirtschaft sowie in der Hauswirtschaft gingen 2010 überdurchschnittlich viele extern zugelassene Prüfungsteilnehmer / -innen erfolgreich aus der Prüfung, in den freien Berufen liegt die Erfolgsquote deutlich unter dem Durchschnitt. Ferner zeigen sich auch Unterschiede in der Erfolgsquote in Abhängigkeit der Zulassungsart. Mit Ausnahme des Bereichs Industrie und Handel sowie der freien Berufe liegen die Erfolgsquoten der berufserfahrenen externen Prüfungsteilnehmer / -innen – wie im Vorjahr auch – erkennbar über denen der schulisch qualifizierten Prüfungskandidaten und -kandidatinnen.

(Margit Ebbinghaus)

Tabelle A4.8-6: Teilnahmen an Externenprüfungen 2010 nach Zuständigkeitsbereichen
Tabelle A4.8-6 (barrierefrei)


Tabelle A4.8-6: Teilnahmen an Externenprüfungen 2010 nach Zuständigkeitsbereichen

Fußnoten

161 Von 1993 bis 2006 erfolgten die Erhebungen auf Grundlage der §§ 4 und 5 des Berufsbildungsförderungsgesetzes. Seit dem 1. April 2007 bildet die revidierte Fassung des § 88 des Berufsbildungsgesetzes die Rechtsgrundlage. Damit erfolgte eine Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf Individualdaten. Für den betrachteten Zeitraum liegen bis 2006 somit vergleichbare Daten zu Abschlussprüfungen vor; ab 2007 ist ein Vergleich mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich.

162 Bedingt war dies durch die Neukonzeption der Berufsbildungsstatistik mit einer technisch und inhaltlich geänderten Form der Datenlieferung. So waren etwa zusätzliche oder differenzierter erhobene Merkmale für externe Prüfungen erst ab dem 1. April 2007 von den zuständigen Stellen zu erfassen; dagegen galten im ersten Quartal 2007 noch die früheren gesetzlichen Regelungen.

163 Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Erfolgsquoten finden sich bei Dionisius / Lissek / Schier 2012.

164r eine umfassende, jahresbezogene Darstellung seit 1993 vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.

165 Die Erfolgsquote der extern zur Abschlussprüfung Zugelassenen bewegte sich in der Zeit von 1993 bis 2006 zwischen 70 % und 81 %, vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.

166 Die Zahl der Prüfungsteilnehmer / -innen (= Personen, die im Berichtsjahr erstmals zur Abschlussprüfung angetreten sind, und Personen, die im Berichtsjahr eine Wiederholungsprüfung zu einer in einem der Vorjahre nicht bestandenen Abschlussprüfung angetreten haben) betrug im Berichtjahr 509.667 Personen.

167 Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.

168 In 2008 und 2009 wurden nicht mehr alle von einem Prüfungsteilnehmer abgelegten Wiederholungsprüfungen gezählt, sondern je Kalenderjahr nur noch maximal eine, und zwar die im Kalenderjahr zuletzt abgelegte. Im Vergleich zu den Vorjahren fällt die Anzahl der Wiederholungsprüfungen damit geringer aus. Seit 2010 werden wieder alle in einem Kalenderjahr durchgeführten Wiederholungsprüfungen erfasst.

169 Für eine Darstellung der Entwicklung der Teilnahmen an Externenprüfungen zwischen 1993 und 2006 vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.

170 Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.

171 D. h. einschließlich der Externenprüfungen.

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2012 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2012).

Diese Information weitergeben

Diese Informationen weitergeben bei: Facebook Diese Informationen weitergeben bei: Twitter Diese Informationen weitergeben bei: MeinVZ

Social Bookmarks

Lesezeichen setzen bei: Google Lesezeichen setzen bei: Yahoo Lesezeichen setzen bei: Mr. Wong Lesezeichen setzen bei: Del.icio.us Lesezeichen setzen bei: Linkarena Lesezeichen setzen bei: Folkd Lesezeichen setzen bei: Yigg

Tools: