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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2009

A5.5 Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen sowie Berufsabschlüsse

Abschlussprüfungen (Gesellenprüfungen) sind in anerkannten Ausbildungsberufen am Ende der Berufsausbildungszeit durchzuführen; sie dienen zum Nachweis der erreichten beruflichen Qualifikation. Festgestellt wird, ob die Prüflinge die für den Berufsabschluss verlangte Handlungskompetenz und die nach der Ausbildungsordnung geforderten beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen. Als Abschlussprüfungen gelten auch Prüfungen am Ende von Ausbildungsabschnitten im Rahmen der Stufenausbildung, sofern damit die Ausbildung beendet wird und kein Anschlussvertrag für die Folgestufe eingegangen wurde. Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden (Wiederholungsprüfungen). Auszubildende können bei besonderen Leistungen bereits vor Ablauf der vertraglich festgelegten Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden (vorzeitige Zulassung).

Darüber hinaus können unter bestimmten Bedingungen auch Personen gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur Abschlussprüfung zugelassen werden, die nicht im dualen System ausgebildet wurden (alte Fassung: § 40 Abs. 2 und 3 BBiG bzw. § 37 Abs. 2 und 3 HwO; neu: § 43 Abs. 3 bzw. § 45 Abs. 2). Vorausgesetzt wird entweder eine Mindestdauer einschlägiger praktischer Berufstätigkeit bzw. ein Nachweis, der die Teilnahme an der Prüfung rechtfertigt, oder eine schulische Ausbildung an einer berufsbildenden Schule oder Bildungseinrichtung, sofern der Bildungsgang der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Die Statistik erfasst die jeweilige Gruppe als sogenannte „externe“ Prüfungsteilnehmer und unterscheidet sie auch nach der Art der Zulassung (Externenprüfungen). Auf diesem Weg erschließen sich für Externe Handlungsoptionen und Entwicklungsperspektiven (vgl. Kremer 2006): Sie erhalten einen auf dem Arbeitsmarkt attraktiven Berufsabschluss, nachdem sie die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vor der dafür zuständigen Stelle bestanden haben.

Im Weiteren werden Ergebnisse zu den seit Anfang der 1990er-Jahre bis 2006 durchgeführten Abschlussprüfungen und Prüfungserfolg vorgelegt, die im Rahmen der Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes erhoben wurden.131 Für das aktuelle Berichtsjahr 2007 liegen allerdings keine veröffentlichungsfähigen Ergebnisse zu Abschlussprüfungen vor (vgl. Statistisches Bundesamt 2008c, S. 11; Schmidt 2008).132  Statistik über die Abschlussprüfungen

Übersicht A5.5-1 gibt Einblick in Ausmaß und Strukturen des Prüfungsgeschehens zur Ausbildung im dualen System der letzten eineinhalb Jahrzehnte. Danach haben fast 560.000 Auszubildende und Externe im Jahr 2006 an Abschlussprüfungen teilgenommen; der Anteil der Frauen lag bei rund 41 %. Bestanden haben die Abschlussprüfung in 2006 rund 480.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, das sind 85,7 % der Prüflinge. Mit gemeldeten 527.000 für 1993 bzw. 545.000 (1994) bestandenen Prüfungen erhielten allerdings deutlich mehr Ausgebildete des dualen Systems einen Berufsabschluss. Während die Erfolgsquote als Anteil bestandener Prüfungen im gesamten Betrachtungszeitraum recht stabil zwischen 84 % und 86 % liegt, fällt die Zahl der Prüfungsbeteiligten 2006 deutlich ab zu den Höchstwerten von 612.000 bzw. 637.000 der Jahre 1993 und 1994. Für das Jahr 1995 (592.504) war allerdings die Teilnahme an Abschlussprüfungen zum Vorjahr mit einem Minus von 7 % (-44.600 Prüflinge) stark rückläufig. Die Zahl abgelegter Prüfungen ging dann in 1996 abgeschwächt auf ca. 576.700 zurück; in den Jahren bis 1999 blieb sie auf diesem Niveau. Nach dem leichten Anstieg auf rund 600.000 gemeldete Abschlussprüfungen für die Jahre 2000 bis 2002 kam es erneut zu Rückgängen von jeweils rund 15.000 in den 3 folgenden Jahren. Die Prüfungsteilnehmerzahl ist dann von 2005 zum Jahr 2006 nur noch gering um rund 700 Prüfungen gesunken (-0,1 %). Fast in all den betrachteten Jahren wurden etwas mehr als 20.000 Auszubildende vorzeitig vor Ablauf der vertraglich bestimmten Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung aufgrund guter Leistungen zugelassen; anteilsmäßig entspricht dies durchweg rund 6 % der durchgeführten Prüfungen.135 Viele Prüfungsteilnehmer/-innen einer dualen Ausbildung, die beim ersten Versuch scheitern, wiederholen die Abschlussprüfung, um den gewünschten Berufsabschluss zu erhalten. Im betreffenden Zeitraum nahmen jährlich zwischen 53.000 und 62.000 Auszubildende an Wiederholungsprüfungen teil: Deren Anteil an allen Abschlussprüfungen lag in all den Jahren bei rund 10 %.

Ähnlich wie in früheren Jahren bestanden auch im Jahr 2006 mehr Frauen, nämlich 87,9 %, als Männer (84,2 %) die Abschlussprüfung; im Jahr 1993 unterschied sich der Prüfungserfolg nicht in dem Maß (86,4 % vs. 85,9 %). Größer fallen die Unterschiede zwischen den beiden Landesteilen aus. So lag der Anteil bestandener Prüfungen in den neuen Ländern in all den Jahren des untersuchten Zeitraums etwa 7 Prozentpunkte unter dem der alten Länder: z. B. beträgt diese Erfolgsquote im Jahr 2006 für die neuen Ländern 80,4 %, für die alten Länder 87,5 % (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2008a, S. 146).136

Wie aus Übersicht A5.5-1 ferner hervorgeht, unterscheidet sich die (herkömmliche) Erfolgsquote auch im Jahr 2006 je nach Ausbildungsbereich deutlich. Niveau und Struktur der Unterschiede sind in ähnlicher Form seit vielen Jahren gegeben. Außerdem stehen Prüfungserfolgsquote und Anteil der Wiederholer im Zusammenhang (vgl. Werner 1998, S. 43 f.). So liegt 2006 die Erfolgsquote in den Bereichen Hauswirtschaft (83,0 %), Landwirtschaft (82,3 %) und mit 79,6 % im Handwerk unter dem Durchschnittswert der Ausbildungsbereiche von 86,1 %, die übrigen Bereiche lagen darüber. Auszubildende in Landwirtschaft und Handwerk fallen demnach am häufigsten bei der Abschlussprüfung durch. Andererseits weisen diese Bereiche mit 13,5 % auch die höchsten Wiederholeranteile aus. Auch die Zahlen für die Jahre 1993 oder 2000 zeigen Vergleichbares: Niedrige Prüfungserfolgsquoten von 82,8 % (1993) bzw. 79,2 % (2000) im Handwerksbereich oder von 84,0 % (1993) bzw. 81,2 % (2000) in der Landwirtschaft standen überdurchschnittlichen Wiederholeranteilen gegenüber.137 Wie üblich, wiederholten auch in 2006 mit 6,5 % im öffentlichen Dienst (1993: 5,1 %) und nur 3,3 % in der Seeschifffahrt (1993: 6,4 %) die wenigsten Prüflinge die Abschlussprüfung. Seit Langem werden dort allerdings mit über 90 % die höchsten Prüfungserfolgsquoten der Ausbildungsbereiche erzielt.

Allerdings gilt es für die Beurteilung der in Übersicht A5.5-1 ausgewiesenen herkömmlichen Erfolgsquote zu beachten: Für die Berechnung der Erfolgsquote werden die bestandenen Abschlussprüfungen durch die Zahl sämtlicher Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer eines Berichtsjahres geteilt, worunter sich auch Personen befinden, die die Prüfung wiederholen. Wiederholer werden somit mehrfach gezählt, was zu einer überhöhten Zahl von Prüfungsbeteiligten und zugleich zu einer zu geringen Erfolgsquote führt (vgl. Bundesminister für Bildung und Forschung 2008a, S. 145). Um eine auf Prüfungspersonen bezogene bereinigte Erfolgsquote als Leistungsindikator des dualen Systems zu erhalten und zu beantworten, wie viele nach der Ausbildung letztlich ohne Abschluss bleiben, sind die Wiederholungsprüfungen von der Gesamtzahl der Prüfungen abzuziehen. Danach ergibt sich für das Jahr 2006 eine sogenannte bereinigte Erfolgsquote von 95,1 %; die höchste Quote im untersuchten Zeitraum wurde mit 96,0 % im Jahr 2004 erreicht, die niedrigste im Jahr 1996 (94,0 %). Das heißt: Im Durchschnitt haben also nur 4 % bis 6 % der Teilnehmer/-innen die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden und bleiben nach der Ausbildung ohne dualen Berufsabschluss.138 Werden die Wiederholungsprüfungen berücksichtigt, errechnet sich im Jahr 2006 z. B. für den öffentlichen Dienst eine bereinigte Erfolgsquote von 97,9 % oder von 96,3 % für den Bereich Industrie und Handel; die entsprechende Quote des Handwerks liegt bei 92,0 %.139 Die einzelnen Ausbildungsberufe unterscheiden sich hinsichtlich des Prüfungserfolgs, der Wiederholerrate und dem letztlich erreichten Berufsabschluss teils erheblich (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2008a, S. 147 f.).

Zusätzlich nahmen im Jahr 2000 rund 49.700 Personen (1999: 47.686) an Prüfungen im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen teil (§ 58 BBiG bzw. § 42e HwO).140 Erwachsenen soll so der Übergang und Aufstieg in eine andere geeignete Berufstätigkeit ermöglicht werden. Die Umschulungsmaßnahmen können von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert werden. Im Jahr 2002 zählte man sogar 61.200 Umschulungsprüfungen. Allein 57.300 Prüfungen waren vom Bereich Industrie und Handel gemeldet worden. Insgesamt setzte sich mit 34.521 Prüflingen im Jahr 2006 der starke Rückgang (-30,4 % zu 2005) der Vorjahre fort (2005: 49.600 Prüflinge; 2004: 62.076). Fast durchweg erfolgten die Umschulungen in anerkannten Ausbildungsberufen. Frauen stellen seit Jahren rund zwei Fünftel der Prüfungsteilnehmer. Der Anteil erfolgreich abgelegter Umschulungsprüfungen lag durchweg etwas über 80 %. Die teils starken Abweichungen bei den Prüfungen nach Umschulungsmaßnahmen dürften auch mit den geänderten Förderregelungen und der Förderpraxis der Arbeitsverwaltung zusammenhängen.

E Statistik über die Abschlussprüfungen

Die Statistik über die Berufsbildung (Erhebung zum 31. Dezember) des Statistischen Bundesamtes erhebt jährlich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Abschlussprüfungen (vgl. Statistisches Bundesamt 2002, 2007a). Gemeldet werden die Angaben durch die zuständigen Stellen:133 Sie umfassen alle während des Kalenderjahres (= Berichtszeitraum) abgelegten Abschlussprüfungen gegliedert nach Ausbildungsberufen, Geschlecht, Prüfungserfolg (bestanden, nicht bestanden), die Art der Prüfungszulassung sowie die Wiederholungsprüfungen.134 Erfasst wird die Zahl der Prüfungsfälle und keine Prüfungspersonen. Die Statistik ist eine Vollerhebung, für die Auskunftspflicht besteht.

Die Statistik der Abschlussprüfungen enthält außerdem sogenannte Externenprüfungen und die Wiederholungsprüfungen. Das heißt, Teilnehmer/-innen, die nicht bestanden haben und später an Wiederholungsprüfungen teilnehmen, werden mehrfach gezählt. Seit 1993 werden diese Personen eigens erfasst und als Wiederholer ausgewiesen; das wird für die Berechnung und Beurteilung von Erfolgsquoten entsprechend berücksichtigt (vgl. Werner 1998). Die Teilnehmer/-innen an Externenprüfungen sind keine Auszubildenden: Sie werden daher nur in der Statistik der Abschlussprüfungen, nicht aber bei den Auszubildenden nachgewiesen. Für einzelne Ausbildungsberufe kann deshalb die Zahl der Teilnahmen an Abschlussprüfungen die der Auszubildenden übersteigen. Die Meldung zu Externenprüfungen erfolgt je Kammer und Ausbildungsbereich, und es wird nach der Art der Zulassung unterschieden, nicht jedoch nach Ausbildungsberufen. Der Bereich Handwerk meldet allerdings die Externenprüfungen nicht gesondert, sie sind dort aber in den Abschlussprüfungen enthalten. Ebenso sind in den Angaben des Handwerks auch die Umschulungsprüfungen in den Abschlussprüfungen enthalten; die übrigen Ausbildungsbereiche erfassen diese dagegen getrennt.

Die Neufassung des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) führt auch zu einer inhaltlichen und methodischen Umstellung der Berufsbildungsstatistik; sie trat zum 1. April 2007 in Kraft (vgl. Erläuterung in Kapitel A5.2). Ab dem Erhebungsjahr 2007 werden Angaben zu Abschlussprüfungen als Individualdaten (statt aggregierter Summensätze) erhoben und teils neue oder bisherige Merkmale differenzierter ausgewiesen. Neu erfasst werden etwa Monat und Jahr des letzten Teils der Abschluss- bzw. Wiederholungsprüfung. Beim Prüfungserfolg wird künftig unterschieden in bestanden, nicht bestanden oder aber endgültig nicht bestanden; anzugeben ist nur das Ergebnis der letzten Prüfung, sofern mehr als eine Prüfung im Berichtsjahr erfolgt.

Übersicht A5.5-1: Teilnehmer/-innen an Abschlussprüfungen in der beruflichen Ausbildung und Prüfungserfolg 1993 bis 2006

Übersicht A5.5-1
1 Das Handwerk meldet die Teilnehmer/-innen nicht gesondert, die vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden; sie sind aber in den Teilnahmezahlen enthalten.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 3, Berufliche Bildung; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung

Externenprüfung im Zeitraum 1993 bis 2006

Neben der Abschlussprüfung nach einer regulären Ausbildung eröffnet das Berufsbildungsgesetz seit Ende der 1960er-Jahre den Weg zum Berufsabschluss auch über die sogenannte Externenprüfung. 141 Bildungspolitisch hat dieses Instrument zum Nachholen von Ausbildungsabschlüssen angesichts des gegebenen Fachkräftebedarfs große Bedeutung (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 1996). Die Neufassung des Gesetzes von 2005 verbesserte die bisherigen Zulassungsregelungen zur Kammerprüfung für Absolventen und Absolventinnen vollzeitschulischer Bildungsgänge und nicht beruflich qualifizierte Personen mit Berufserfahrung (vgl. Kremer 2006; Bundesministerium für Bildung und Forschung 2008a, S. 148).

Jährlich erwarben im untersuchten Zeitraum (1993 bis 2006) zwischen 20.000 und 35.000 Personen einen Berufsabschluss über die Externenprüfung. Deren Anteil an den abgelegten Abschlussprüfungen bewegte sich in diesen Jahren zwischen 5 % und knapp 8 % Übersicht A5.5-2.142 Nach 1995 (31.903) ging die Zahl der Externenprüfungen sprunghaft bis auf 20.000 in den Jahren 1999 bis 2001 zurück; das sind rund zwei Drittel der Teilnehmer/-innen des Ausgangsjahres 1993. Seit 2001 stiegen die gemeldeten Externenprüfungen wieder, um für die Jahre 2004 bis 2006 erneut das Niveau des Jahres 1993 zu erreichen.143 Auch anteilsmäßig näherten sich damit die von Externen abgelegten Prüfungen (z. B. 2006: 7,2 %) dem höchsten Wert von 7,7 % im Jahr 1995 an. Andererseits schnitten die extern Zugelassenen im untersuchten Zeitraum mit einem Erfolgsanteil im Ausmaß von 70 % (2004) bis 81 % (1999) bei der Kammerprüfung durchweg weniger erfolgreich als die Prüflinge insgesamt ab: Um 4 bis fast 15 Prozentpunkte lag deren Prüfungserfolg im Durchschnitt in all den Jahren über dem Anteil bestandener Prüfungen der Externen.

In den einzelnen Ausbildungsbereichen sind Zahl und Anteil der Externenprüfungen an den Abschlussprüfungen unterschiedlich hoch: Die meisten Externenprüfungen wurden im untersuchten Zeitraum im Bereich Industrie und Handel gezählt, gefolgt von den Bereichen Hauswirtschaft sowie Landwirtschaft und öffentlicher Dienst. So weist der IH-Bereich jährlich Prüfungsteilnahmen in der Bandbreite von rund 13.000 (1999) bis 28.000 Personen (1994) aus und stellt damit zwei Drittel bis zu vier Fünftel aller extern zugelassenen Prüflinge; anteilig sind das jedoch nur zwischen 4,6 % (1999) und 8,2 % (1994) der jährlichen Abschlussprüfungen des Bereichs. Ganz anders im Bereich Hauswirtschaft, wo die im Jahr 2006 durchgeführten 2.846 Externenprüfungen gut ein Drittel (34,6 %) aller Abschlussprüfungen des Bereichs ausmachen. Allerdings kam das Instrument Externenprüfung dort häufiger zum Einsatz: so in den Jahren 1996 bis 2000 oder 2003 bis 2005, wo Externe nahezu die Hälfte der Abschlussprüfungen abgelegt hatten.144 Nicht dieses Gewicht kommt den Externenprüfungen im öffentlichen Dienst zu, obwohl deren Zahl nach 1993 in den Folgejahren stark anstieg; mit 2.700 gemeldeten Externenprüfungen erreichten sie etwa im Jahr 1997 das Vierfache des Jahres 1993 (667 Prüfungen). Sehr gering fällt inzwischen der Anteil der Externenprüfungen im Bereich freie Berufe aus (2006: 0,5 %). Im Jahr 1993 hatten die Externen dort noch 4,2 % der Abschlussprüfungen gestellt.145 Vermutlich hängen die unterschiedlichen Anteile in den Jahren sowohl vom regulären Ausbildungsplatzangebot früherer Jahre als auch von den unterschiedlichen beruflichen Gegebenheiten ab. Die nachträgliche Qualifizierung wird auch von den Betrieben und Verwaltungen gefördert. Auch die Zugänglichkeit zu Lehrgängen zur Prüfungsvorbereitung oder Unterstützung im Rahmen der Arbeitsförderung oder durch Förderprogramme der Länder spielte eine wichtige Rolle (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 1996).

Übersicht A5.5-2 zeigt ferner die jährliche Entwicklung des Prüfungerfolgs der extern zugelassenen Personen im Vergleich zum Anteil der bestandenen Abschlussprüfungen in den Ausbildungsbereichen. Erstens weichen die Anteile bestandener Externenprüfungen in den Bereichen durchweg stärker voneinander ab als bei den Abschlussprüfungen insgesamt. Zweitens differieren die bereichsspezifischen Erfolgsquoten der beiden Gruppen oft beträchtlich. So z. B. im Bereich Industrie und Handel, wo in mehreren Jahren oft mehr als 10 Prozentpunkte Unterschied dazwischenliegen. Zumeist erhielten die regulär Ausgebildeten häufiger das Abschlusszertifikat. Eine Ausnahme ist hier der Bereich Landwirtschaft; in der Hauswirtschaft ist die Entwicklung wechselhaft. So sind im Landwirtschaftsbereich die extern zugelassenen Prüflinge seit Jahren erfolgreicher als jene des regulären Ausbildungsweges.146

Übersicht A5.5-3 unterscheidet die Prüflinge an Externenprüfungen für die Zeit von 1993 bis 2006 zusätzlich nach der in BBIG/HwO festgelegten Art ihrer Zulassung zur Abschlussprüfung für einen anerkannten Ausbildungsberuf. Die Externenregelung wurde danach vor allem von Berufserfahrenen in Anspruch genommen. Im Jahr 1993 nahmen über 28.000 Berufstätige diesen Weg, um nachträglich einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten; dies entsprach 92 % aller externen Prüfungsteilnehmer/ -innen. Auch in 2006 wurden mit rund 24.600 mehr als vier Fünftel der Externenprüflinge (84,1 %) aufgrund einschlägiger mehrjähriger Berufstätigkeit zur Kammerprüfung zugelassen. Mit Anteilen von rund 75 % in den Jahren 2000 und 2001 wies diese Gruppe die niedrigsten Werte und Teilnahmezahlen im untersuchten Zeitraum auf (14.963 bzw. 15.673).147 Entsprechend erhielt in den genannten Jahren mit über 5.000 Personen rund jeder vierte extern Geprüfte (27,9 % bzw. 24,2 %) die Prüfungszulassung nach der Ausbildung an einer beruflichen Schule oder sonstigen Bildungseinrichtung (BBiG § 43 Abs. 2). Im Jahr 2006 galt dies lediglich für ein Sechstel der Externenprüfungen (4.641 oder 15,9 %), im Jahr 1993 sogar nur für jeden zwölften als Absolvent/-in einer beruflichen Schule zur Kammerprüfung Zugelassenen (2.530 oder 8,2 %).

Nach Ausbildungsbereichen differenziert zeigt sich für die Jahre 1993, 2000 und 2006 weiterhin: Besonders im Bereich Hauswirtschaft hatten in den Jahren 2000 und 2006 die beiden Wege annähernd die gleiche Bedeutung, um als Externe nachträglich zu einem Ausbildungsabschluss zu kommen. Im Jahr 1993 waren dagegen rund 24 % der Prüflinge aufgrund der an beruflichen Schulen und Einrichtungen absolvierten Ausbildung zu den Externenprüfungen dieses Bereichs zugelassen worden. Für freie Berufe traf dies in 1993 sogar für 72 % zu; der schulische Zugangsweg hat für den Bereich jedoch für die späteren Zeitpunkte kaum mehr Bedeutung. In den anderen Ausbildungsbereichen stellt dagegen die Gruppe der Berufserfahrenen ausnahmslos die Majorität der extern zugelassenen Prüfungsteilnehmer/-innen. Dabei strebten sowohl in den Jahren 1993 wie auch 2006 allein mehr als 20.000 Männer und Frauen als Externe einen Ausbildungsabschluss im Bereich Industrie und Handel an.

(Hermann Herget)

Übersicht A5.5-2: Externe Prüfungsteilnehmer/-innen und Prüfungserfolg 1993 bis 2006 nach Ausbildungsbereichen (Teil 1)

Übersicht A5.5-2

Übersicht A5.5-2: Externe Prüfungsteilnehmer/-innen und Prüfungserfolg 1993 bis 2006 nach Ausbildungsbereichen (Teil 2)

Übersicht A5.5-2 (Teil 2)
1 Ausbildungsbereiche insgesamt ohne Handwerk Im Bereich Handwerk werden die externen Prüflinge nicht gesondert gemeldet, sind aber in den Teilnehmerzahlen an Abschlussprüfungen enthalten.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Bildung und Kultur, Reihe 3, Berufliche Bildung; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung

Übersicht A5.5-3: Externe Prüfungsteilnehmer/-innen 1993 bis 2006 nach Art der Zulassung zur Abschlussprüfung1

Übersicht A5.5-3
1 Ohne Handwerk, dass Externe nicht gesondert meldet. Mit den novellierten Berufsbildungsgesetz (2005) erfolgt die Zulassung aufgrund einschlägiger Berufserfahrung nach § 45 Abs. 2 (vorher: § 40 Abs. 3) bzw. nach einer Ausbildung an einer beruflichen Schule oder sonstigen Einrichtung nach § 43 Abs. 2 (vorher: § 40 Abs. 3).
2 In den Jahren 1994 und 1995 hat der Bereich Industrie und Handel viele Prüfungsteilnehmer/-innen in einer Sammelkategorie und ohne Angabe zur Art der Zulassung gemeldet; d. h., die Differenz der Anteile zu 100 % sind die Meldungen ohne Angabe zur Art der Zulassung.
3 Hauswirtschaft im städtischen Bereich
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 3, Berufliche Bildung; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung

Fußnoten

131 Die Rechtsgrundlage der Statistik (§§ 4 und 5 Berufsbildungsförderungsgesetz) ist für die Erhebungen von 1993 bis 2004 unverändert, seitdem galt das Berufsbildungsreformgesetz vom 23. März 2005 (BGBl I S. 931), Artikel 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG), §§ 84 bis 90. Für den hier betrachteten Zeitraum liegen somit vergleichbare Daten zu Abschlussprüfungen vor auf der Ebene des Bundes, für Bundesländer oder einzelne Kammern.
132 Bedingt ist dies durch die vollständige Neukonzeption der Berufsbildungsstatistik mit einer technisch und inhaltlich geänderten Form der Datenlieferung. So waren etwa zusätzliche oder differenzierter erhobene Merkmale für externe Prüfungen erst ab dem 1. April 2007 von den zuständigen Stellen zu erfassen; dagegen galten im ersten Quartal 2007 noch die bisherigen gesetzlichen Regelungen.
133 Zu melden sind die Angaben zu Abschlussprüfungen von den Kammern, bei denen der Ausbildungsvertrag eingetragen ist, nicht von einer evtl. abweichend prüfenden Stelle.
134 Prüfungsteilnehmer/-innen mit vorzeitiger Zulassung (Verkürzung) und Wiederholer/- innen werden seit 1993 ausgewiesen.
135 Grundlage ist § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz. Ausnahme waren die Jahre 1994 und besonders 1993, in dem allein vom Bereich Industrie und Handel 109.466 vorzeitige Zulassungen zur Abschlussprüfung gemeldet worden sind; in 1995 wurden dort noch ca. 21.000 gezählt, und im Jahr 2006 kam es im IH-Bereich zu 18.288 vorzeitigen Prüfungszulassungen. Anteilsberechnung ohne Einbeziehung des Handwerks, wo dieses Merkmal nicht eigens erfasst wird.
136 Entsprechende Anteilswerte für Eckjahre wie 1993 sind: 80,1 % in den neuen Ländern und 87,7 % in den alten Ländern oder für das Jahr 2000: 80,3 % vs. 87,3 %.
137 Handwerk 2000: 14,4 %, 1993: 10,1 %; Landwirtschaft 2000: 11,8 %, 1993: 7,4 %.
138 Da die Wiederholungsprüfungen nicht nach Geschlecht gemeldet werden, lässt sich für Frauen und Männer keine bereinigte Erfolgsquote ermitteln.
139 Vgl. zu Faktoren des Prüfungserfolgs u. a. Settelmeyer/Tschirner 2002, S. 42 ff.
140 Anders als die übrigen Ausbildungsbereiche weist das Handwerk die Zahlen für Umschulungen nicht getrennt aus; sie sind dort in den Abschlussprüfungen enthalten.
141 BBiG vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) § 40 Abs. 2 und 3 bzw. HwO § 37 Abs. 2 und 3.
142 Bis auf das Handwerk melden die Ausbildungsbereiche die Anzahl der externen Prüfungen gesondert.
143 Die gegenwärtige Zunahme dürfte auch mit geänderten Förderbedingungen der BA zusammenhängen.
144 In den genannten Jahren war die Zahl der durchgeführten Externenprüfungen rund doppelt so groß wie etwa im Jahr 1993.
145 Bereits im Folgejahr 1994 waren sie allerdings um 66 % eingebrochen, um dann stetig an Bedeutung zu verlieren.
146 Bestandene Prüfungen z. B. für das Jahr 1993: 94,8 % vs. 84,0 %; für 2000: 94,3 % vs. 81,2 % bzw. im Jahr 2006: 90,9 % vs. 82,3 %.
147 Statistische Sondereffekte lagen für die Jahre 1994 und 1995 vor: Der Bereich Industrie und Handel hatte viele Prüfungsteilnehmer ohne Angabe zur Art der Zulassung als Sammelkategorie gemeldet, d. h., die Differenz zu 100 % sind Meldungen ohne Angabe zur Art der Zulassung.

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2009 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2009).

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