Jugendliche mit Migrationshintergrund stellen eine sehr heterogene Gruppe dar; das gilt im Hinblick auf ihre Migrationsgeschichte genauso wie im Hinblick auf ihre schulischen Voraussetzungen. Die Definition dieser Zielgruppe ist uneinheitlich, und es existiert eine breite Diskussion um den Begriff „Migrationshintergrund“, der als sozialwissenschaftliches Konstrukt zu verstehen ist.
Die Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes erfasst als Indikator für den Migrationshintergrund lediglich die ausländische Staatsangehörigkeit. Die Aussagen zur Teilhabe junger Menschen mit Migrationshintergrund an beruflicher Ausbildung auf der Grundlage der Berufsbildungsstatistik konzentrieren sich daher auf die Teilgruppe Auszubildende mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Zwar ist die Ausbildungsbeteiligungsquote junger Ausländer/ -innen in 2007 im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt von 23 % auf 24 % gestiegen, dennoch befinden sich junge Deutsche mit knapp 58 % eines Jahrgangs mehr als doppelt so oft in einer dualen Ausbildung als Jugendliche mit ausländischer Staatsangehörigkeit vgl. Kapitel A5.7; Übersicht A5.7-3. Weiterführende Analysen zum Anteil ausländischer Jugendlicher in dualer Ausbildung, z. B. nach den Zuständigkeitsbereichen bzw. nach Berufsgruppen finden sich insbesondere in den Kapiteln A5.3 und A5.7.
Auch weiterhin erweist sich der Zugang junger Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. mit Migrationshintergrund zu einer beruflichen Erstausbildung als schwierig. Die Übergänge von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in eine vollqualifizierende Ausbildung werden anhand der BIBB-Übergangsstudie analysiert vgl. Kapitel A5.8.1. Die Lage insbesondere junger Menschen mit Migrationshintergrund am Ausbildungsstellen- und am Arbeitsmarkt ist einerseits durch Schwierigkeiten und Unwägbarkeiten, andererseits durch ihre beruflichen Kompetenzen geprägt. Junge Fachkräfte mit Migrationshintergrund können zudem interkulturelle Kompetenzen im Beruf einsetzen (vgl. Berufsbildungsbericht 2006, S. 118 f.). Möglichkeiten, interkulturelle Kompetenzen bereits in der Ausbildung zu fördern, stellt das Kapitel A5.8.2 vor.
E Migrationshintergrund
Studien und Veröffentlichungen zur Situation von Personen nicht deutscher Herkunft in Aus- und Weiterbildung verwendeten häufig ausschließlich das Merkmal „Ausländer, Ausländerin“ und damit die Staatsangehörigkeit, um diesen Personenkreis zu bestimmten. Um auch Aussagen über eingebürgerte Personen, Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Kinder und Jugendliche, die nach Einführung des ius soli die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten bzw. erhalten, ist es notwendig, weitere Merkmale zu berücksichtigen. Dies sind beispielsweise Geburtsland oder Zuzug des Jugendlichen bzw. seiner Eltern oder eines Elternteils aus dem Ausland und Hinweise zum Erwerb einer nicht deutschen Muttersprache. Diese u. a. Variablen werden einzeln oder in unterschiedlichen Kombinationen zu dem Konstrukt Migrationshintergrund zusammengefasst. Migrationshintergrund wird daher nicht einheitlich operationalisiert, sodass Studien zu Personen mit Migrationshintergrund auf unterschiedlichen Grundgesamtheiten basieren. Entsprechende Unterschiede müssen bei der Rezeption von Studien zu diesen Personen berücksichtigt werden. (vgl. ausführliche Hinweise in: Settelmeyer/Erbe 2009).