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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2013

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A Indikatoren zur beruflichen Ausbildung

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A4.11.2 Ausbildungsberechtigung, Ausbildungsaktivität und Übernahmeverhalten von Betrieben

Seit dem Jahr 1995 arbeiten das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), hier insbesondere der Forschungsbereich „Betriebe und Beschäftigung“, zusammen, um das betriebliche Bildungsverhalten anhand gemeinsam festgelegter Indikatoren zu analysieren (siehe u. a. BIBB-Datenreport 2012, Kapitel A4.10.2; BIBB-Datenreport 2011, Kapitel A4.10.1; BIBB-Datenreport 2010, Kapitel A5.10.3; Möller/Stegmaier 2008). Mit den Daten des IAB-Betriebspanels sind Aussagen dazu möglich, wie viele Betriebe in Deutschland die gesetzlichen Voraussetzungen zur Berufsausbildung erfüllen, also ausbildungsberechtigt sind, wie hoch der Anteil der Betriebe ist, die tatsächlich ausbilden, und wie viele der Ausbildungsabsolventen im Ausbildungsbetrieb ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen. Grundlage für die hier vorgestellten Ergebnisse ist eine Expertise des IAB184, in der diese Indikatoren und weitere Fragen zum Aus- und Weiterbildungsverhalten deutscher Betriebe betrachtet werden. Die Ergebnisse werden nachstehend nach Regionen (Ost-/ Westdeutschland)185 und Betriebsgröße getrennt dargestellt, die Expertise bietet zusätzlich nach Wirtschaftszweigen unterteilte Daten.

E IAB-Betriebspanel

Das IAB-Betriebspanel ist eine Erhebung, deren Grundgesamtheit die Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit darstellt. In ihr sind alle Betriebe in Deutschland erfasst, die mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben. Hiervon ausgehend verwendet die Erhebung den Betrieb als Untersuchungseinheit, also die örtliche Einheit, in der die konkreten Tätigkeiten eines Unternehmens durchgeführt werden. Das IAB-Betriebspanel wird als jährliche Panelerhebung (Stichtag: 30. Juni) realisiert, und es gehen derzeit die Angaben von rund 16.000 Betrieben ein.

Die Rücklaufquoten liegen je nach Welle zwischen 63 % und 73 %. Inhaltlich ist das IAB-Betriebspanel eine Mehrthemenbefragung. Während die Angaben zur Ausbildung jährlich erhoben werden, stehen die Angaben zur betrieblichen Weiterbildung erst seit 2007 jährlich zur Verfügung, vorher wurden die Angaben alle 2 Jahre erhoben. Alle Angaben basieren auf der Hochrechnung von Stichprobendaten. Somit kann die wahre Zahl von der ausgewiesenen abweichen, kleine Veränderungen sollten daher nur mit Vorsicht interpretiert werden. Zudem sind manche Zellen der Tabellen mit einem Asterisk (*) versehen, was darauf hinweist, dass die Anzahl der hinter den Angaben stehenden befragten Betriebe für eine inhaltliche Interpretation zu gering ist. Weitere Hinweise zur Datengrundlage finden sich bei Fischer u. a. 2008.

Ausbildungsberechtigung

Der Indikator Ausbildungsberechtigung zeigt an, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zum Ausbildungsbetrieb erfüllt sind. Die Betriebe werden direkt gefragt, ob sie die Voraussetzungen zur Berufsausbildung alleine, im Verbund oder nicht erfüllen.

Ausbildungsaktivität

Der Indikator Ausbildungsaktivität bildet den Anteil der ausbildungsberechtigten Betriebe ab, die gemäß einer Kombination verschiedener Szenarien als ausbildungsaktiv bezeichnet werden können. Die tatsächliche Ermittlung erfolgt nach der Befragung der Betriebe, anhand unterschiedlicher Kriterien, wie etwa dem Bestand an Auszubildenden, der Zahl der Neuzugänge und Abgänge im laufenden Ausbildungsjahr u. v. m. (siehe IAB-Expertise).

Übernahmequote

Der Indikator Übernahmequote ist ein Quotient mit der Anzahl der in ein Beschäftigungsverhältnis übernommenen Auszubildenden als Zähler und der Anzahl der Ausbildungsabsolventen und -absolventinnen des Betriebs als Nenner. Der Referenzzeitraum ist das Kalenderjahr.

Hinweis: Aufgrund eines Programmierfehlers in der Berechnung der Quote in den bisherigen Berichten weichen die für den diesjährigen Bericht ermittelten Werte – auch für die zurückliegenden Jahre ab 2000 – zum Teil hiervon ab. Diese Abweichungen bewegen sich meist in einer Größenordnung von 1 bis 3 Prozentpunkten. Grundlegende Trends und Zusammenhänge sind hiervon allerdings nicht betroffen.

Ausbildungsberechtigung

Wollen Betriebe sich an der Berufsausbildung beteiligen, sind zuvor formale Voraussetzungen zu erfüllen. Demnach ist ein Betrieb ausbildungsberechtigt, wenn die „[…] Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht […]“. Zudem müssen sowohl der Arbeitgeber (u. a. zum Abschluss von Ausbildungsverträgen) wie auch der Ausbilder/die Ausbilderin befähigt bzw. geeignet sein, um die Berufsausbildung inhaltlich und strukturell durchführen zu können. Ein Betrieb kann die Ausbildungsberechtigung allein erlangen oder auch im Verbund mit anderen Betrieben oder Bildungseinrichtungen zur Ausbildung berechtigt sein.186

In Tabelle A4.11.2-1 wird ersichtlich, dass etwa 58 % aller Betriebe in Deutschland die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen. Der Anteil ist im gesamten Betrachtungszeitraum stabil – lediglich von 2001 bis 2004 zeigen sich leichte Schwankungen. Nahezu alle berechtigten Betriebe erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen allein (56 %), lediglich 3 % aller Betriebe sind im Verbund ausbildungsberechtigt. Eine Betrachtung nach alten und neuen Bundesländern getrennt verdeutlicht jedoch regionale Unterschiede: Zum einen ist der Anteil allein ausbildungsberechtigter Betriebe in den alten Bundesländern dauerhaft höher (2011 etwa 8 Prozentpunkte) als in den neuen Bundesländern. Zum anderen sind in den neuen Bundesländern anteilig mehr Betriebe zur Ausbildung im Verbund berechtigt (5 % gegenüber 3 % in den alten Bundesländern).

Unterscheidet man nach Betriebsgrößenklassen, wird ersichtlich, dass der Anteil ausbildungsberechtigter Betriebe mit zunehmender Beschäftigtenzahl steigt Tabelle A4.11.2-2. Während die Hälfte der Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten berechtigt ist, sind es nahezu 3 von 4 Betrieben mit 10 bis 49 Beschäftigten und fast alle Großbetriebe mit 500 und mehr Beschäftigten. Nicht nur die alleinige Ausbildungsberechtigung, auch die Verbundberechtigung wächst mit der Betriebsgröße. Im Jahr 2011 sind 8 % der Großbetriebe im Verbund zur Ausbildung berechtigt. Betrachtet man die Entwicklung der Anteile berechtigter Betriebe, wird bis auf das kleinstbetriebliche Segment eine Zunahme deutlich. Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten zeigen sich in den letzten Jahren kaum Veränderungen, bei längerer Betrachtung sinkt hier der Anteil ausbildungsberechtigter Betriebe. Diese Entwicklung ist unter Berücksichtigung der Regionen auf die alten Bundesländer zurückzuführen. In den größeren Betrieben der alten Bundesländer kann jedoch ein Anstieg ausbildungsberechtigter Betriebe verzeichnet werden. Die neuen Bundesländer weisen dagegen in allen Betriebsgrößenklassen geringfügigere Veränderungen hinsichtlich der Ausbildungsberechtigung aus Tabelle A4.11.2-3 Internet.

Tabelle A4.11.2-1: Ausbildungsberechtigung (in %)
Tabelle A4.11.2-1 (barrierefrei)


Tabelle A4.11.2-1

Tabelle A4.11.2-2: Ausbildungsberechtigung nach Betriebsgröße (in %)
Tabelle A4.11.2-2 (barrierefrei)


Tabelle A4.11.2-2

Ausbildungsaktivität

Mehr als die Hälfte der Betriebe in Deutschland ist ausbildungsberechtigt, doch wie viele Betriebe davon nutzen diese Berechtigung? Die Ausbildung des eigenen Fachkräftenachwuchses bietet entscheidende Vorteile für die Betriebe, verursacht jedoch auch Kosten. Besonders kleinere Betriebe bilden aufgrund des geringeren Fachkräftebedarfes nicht durchgängig, sondern in größeren Zeitabständen aus (vgl. Fischer u. a. 2007). Danach beteiligen sich 27 % der ausbildungsberechtigten Betriebe dauerhaft nicht an der Berufsausbildung – dies sind vorwiegend Kleinbetriebe.

Um die Ausbildungsaktivität abzubilden, wurde aufgrund des zwischen den Ausbildungsjahren liegenden Erhebungsstichtages (30. Juni) eine sehr umfassende Definition gewählt. Der Anteil ausbildungsaktiver Betriebe beträgt demnach im Jahr 2011 54 %. Tabelle A4.11.2-4 zeigt den von der Berechtigung her bekannten positiven Zusammenhang hinsichtlich der Betriebsgröße. Bildeten 2011 42 % der ausbildungsberechtigten Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten aus, waren es gut 2 von 3 Betrieben mit 10 bis 49 Beschäftigten und nahezu alle Großbetriebe. Nach Regionen getrennt wird deutlich, dass der Anteil ausbildungsaktiver westdeutscher Betriebe mit 56 % knapp über dem Durchschnitt liegt, während 44 % der ostdeutschen berechtigten Betriebe 2011 ausbilden. Sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern konzentriert sich das höchste Ausbildungspotenzial auf die Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten: Mehr als die Hälfte der westdeutschen und 70 % der ostdeutschen Kleinstbetriebe bilden 2011 nicht aus, obwohl sie dazu berechtigt sind. Betrachtet man die anderen Betriebsgrößenklassen, lassen sich kaum regionale Unterschiede bzgl. der Ausbildungsaktivität feststellen.

Im zeitlichen Verlauf sind im Bundesgebiet nur unwesentliche Veränderungen ersichtlich. Dies trifft auch für die Entwicklung der Ausbildungsaktivität in den alten Bundesländern zu. Anders stellt sich dagegen die Situation in den neuen Bundesländern dar: In den letzten 5 Jahren ist ein deutlicher Rückgang der Ausbildungsaktivitäten ersichtlich, der Anteil ausbildungsaktiver Kleinstbetriebe ist um 9 Prozentpunkte gesunken, und bei Betrieben mit 10 bis 49 Beschäftigten wird ein Rückgang um 4 Prozentpunkte deutlich. Zwischen den alten und neuen Bundesländern fallen die Differenzen nur im kleinstbetrieblichen Bereich ins Gewicht (14 Prozentpunkte), durch die gegensätzliche Entwicklung öffnet sich in den letzten Jahren die Schere jedoch weiter.

Tabelle A4.11.2-4: Ausbildungsaktivität nach Betriebsgröße, alte und neue Länder (in %)
Tabelle A4.11.2-4 (barrierefrei)


Tabelle A4.11.2-4

Übernahme von erfolgreichen Absolventen und Absolventinnen

Mit der Übernahme selbst ausgebildeter Fachkräfte in ein Beschäftigungsverhältnis kann ein bedeutender Teil des Übergangs vom Ausbildungs- zum Arbeitsmarkt mit den Daten des IAB-Betriebspanels abgebildet werden. Anhand der Übernahmequote wird ermittelt, wie viele Ausbildungsabsolventen/ -absolventinnen ein Beschäftigungsverhältnis im Ausbildungsbetrieb aufnehmen. Damit kann die zweite Schwelle nicht in ihrer Gesamtheit beurteilt werden, da Übergänge in Qualifizierung (Aufnahme eines Studiums oder anderer beruflicher Qualifikationen) oder in andere Betriebe nicht erfasst werden. Für die Berufsausbildung ist dieser Indikator jedoch von hoher Relevanz, da eine Amortisation der Ausbildungskosten i. d. R. durch anschließende Beschäftigungsphasen erreicht wird.

2 von 3 Personen, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wurden 2011 in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen. In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten waren es etwa 60 %, in mittleren Betrieben (50 bis 499 Beschäftigte) 68 % und in Großbetrieben 80 % der Absolventen/Absolventinnen Tabelle A4.11.2-5. Die Übernahmequoten sind damit gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen – besonders Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten verzeichnen 2011 einen Anstieg von 12 Prozentpunkten. In den anderen Betriebsgrößenklassen wird ein relativer Zuwachs von 3 bis 4 Prozentpunkten erreicht. Unterscheidet man nach alten und neuen Bundesländern, lassen sich bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten kaum Differenzen feststellen – etwa 60 % der Ausbildungsabsolventen werden vom Ausbildungsbetrieb weiter beschäftigt. In Betrieben mit 50 bis 499 Beschäftigten sinkt demgegenüber die Übernahmequote in den neuen Bundesländern um einige Prozentpunkte (57 %). Dagegen übernehmen die westdeutschen Betriebe mit vergleichbaren Beschäftigtenzahlen 71 % und Großbetriebe 81 % der Absolventen/Absolventinnen. Großbetriebe in den neuen Bundesländern übernehmen jedoch nur knapp 3 von 4 Absolventen/ Absolventinnen. Ein wesentlicher Grund der geringeren Übernahmetätigkeit, besonders in mittelgroßen Betrieben der neuen Bundesländer, ist im hohen Anteil außerbetrieblicher Ausbildung zu suchen.

Vergleicht man die Übernahmequoten mit denen des Vorjahres, ist auch bei regionaler Betrachtung durchgängig ein Anstieg zu verzeichnen. Dieser fällt bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten sowohl in den alten (+12 Prozentpunkte) als auch in den neuen Bundesländern (+11 Prozentpunkte) am höchsten aus. Dagegen sind die Übernahmequoten in größeren Betrieben der alten Bundesländer nur moderat gewachsen (max. 4 Prozentpunkte). In den neuen Bundesländern verzeichneten die Betriebe mit 10 bis 499 Beschäftigten einen Anstieg um 6 Prozentpunkte, die Großbetriebe übernahmen nahezu 3 von 4 Absolventen/Absolventinnen, was einem Anstieg um 9 Prozentpunkte entspricht.

(Silke Hartung, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg)

Tabelle A4.11.2-5: Übernahmequote nach Betriebsgröße, alte und neue Länder (in %)

Tabelle A4.11.2-5

Fußnoten

184 Die Expertise steht zum Download zur Verfügung.

185 Seit der Welle 2007 wird Berlin vollständig zu den neuen Ländern gezählt, zuvor wurde Westberlin den alten und Ostberlin den neuen Ländern zugeordnet.

186 Vgl. BBiG §§ 27 und 28.

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2013 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2013).

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