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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2013

A4.8 Teilnahmen an Abschlussprüfungen sowie Berufsabschlüsse

In allen anerkannten Ausbildungsberufen finden am Ende der Ausbildungszeit Abschlussprüfungen (Gesellenprüfungen) statt. Sie dienen dem Nachweis der erreichten beruflichen Qualifikation, indem festgestellt wird, ob der/die Prüfungsteilnehmende die für den Berufsabschluss und die qualifizierte Ausübung des erlernten Berufes erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat (BBiG § 38/HwO § 32). Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann sie bis zu zweimal wiederholt werden (BBiG § 37 Abs. 1/ HwO § 31 Abs. 1) (Wiederholungsprüfungen).

Zur Abschlussprüfung werden Auszubildende zuge- lassen, die die reguläre bzw. vertraglich festgelegte Ausbildungszeit zurückgelegt haben („fristgemäße Zulassung“; BBiG § 43 Abs. 1/HwO § 36 Abs. 1). Die Zulassung kann aber auch vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit erfolgen, wenn die Leistungen der Auszubildenden besonders gut sind („vorzeitige Zulassung“; BBiG § 45 Abs. 1/HwO § 37 Abs. 1). Wird die Ausbildungszeit verlängert, um das Ausbildungsziel zu erreichen (BBiG § 8 Abs. 2/ HwO § 27b Abs. 2), erfolgt auch die Zulassung zur Abschlussprüfung entsprechend später („Zulassung nach Verlängerung“).

Neben Auszubildenden können auch Personen zur Abschlussprüfung zugelassen werden, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen. Zugelassen werden können zum einen Personen, die über eine Mindestdauer praktischer Erfahrungen in dem Beruf verfügen, in dem sie die Prüfung ablegen wollen, oder auf andere Weise nachweisen können, dass sie die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen (BBiG § 45 Abs. 2 und 3/HwO § 37 Abs. 2). Zum anderen haben Personen, die einen einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellten schulischen Bildungsgang abgeschlossen haben, die Möglichkeit, zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden (BBiG § 43 Abs. 2/HwO § 36 Abs. 2). Über den Weg dieser sogenannten Externenprüfung können sich Personen die erworbenen beruflichen Qualifikationen auf eine in der Arbeitswelt anerkannte Weise zertifizieren lassen und darüber ihre beruflichen Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten verbessern.

Die folgenden Ergebnisse zu den im Jahr 2011 durchgeführten Abschlussprüfungen Auszubildender und Externer basieren auf Daten aus der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (nachfolgend als Berufsbildungsstatistik bezeichnet).160

E Statistik über Abschlussprüfungen

Bis 2006 wurden mit der Aggregatdatenerfassung der Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember) ausschließlich die während des Kalenderjahres (= Berichtszeitraum) in den dualen Ausbildungsberufen abgelegten Abschlussprüfungen und damit die Zahl der Prüfungsteilnahmen und nicht die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen erhoben. Seit der Umstellung auf Individualdaten im Jahr 2007 lassen sich sowohl Teilnahmen als auch Teilnehmer/ -innen ausweisen.

Die Zahl der Prüfungsteilnahmen setzt sich wie folgt zusammen:

  • Teilnahmen von Prüflingen, die im Berichtsjahr zum ersten Mal an der Abschlussprüfung teilnehmen (Erstprüfung).
  • Teilnahmen von Prüflingen, die an Wiederholungsprüfungen zu der im Berichtsjahr nicht bestandenen Abschlussprüfung teilnehmen (Wiederholungsprüfung).
  • Teilnahmen von Prüflingen, die im Berichtsjahr an Wiederholungsprüfungen zu einer in einem früheren Jahr nicht bestandenen Abschlussprüfung teilnehmen (ebenfalls Wiederholungsprüfung).

Damit werden Teilnehmer/-innen, die eine im Berichtsjahr durchgeführte Abschlussprüfung nicht bestanden haben und im Berichtsjahr an Wiederholungsprüfungen zu dieser nicht bestandenen Prüfung teilnehmen, bei den Prüfungsteilnahmen mehrfach gezählt; das wird für die Berechnung und Beurteilung der Erfolgsquoten berücksichtigt (vgl. Werner 1998). Allerdings wurde für die Jahre 2007 bis 2009 bei den Wiederholungsprüfungen nur maximal eine (die letzte) Wiederholungsprüfung im Kalenderjahr erfasst. Seit 2010 werden – wie dies auch bis 2006 erfolgte – alle in einem Kalenderjahr durchgeführten Wiederholungsprüfungen gezählt. Damit fällt die Zahl aller Prüfungsteilnahmen sowie die der Teilnahmen an Wiederholungsprüfungen für die Jahre 2007 bis 2009 tendenziell geringer aus als für die Jahre bis 2006 bzw. ab 2010.

Bei der Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen handelt es sich im Unterschied zur Zahl der Prüfungsteilnahmen, die eine fallbezogene Größe ist, um eine personenbezogene Größe. Entsprechend wird jede Person, die sich im Berichtsjahr prüfen lässt, unabhängig von der Anzahl ihrer Prüfungsteilnahmen, nur einmal gezählt. Somit ist die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen in der Regel kleiner als die der Prüfungsteilnahmen in einem Kalenderjahr. Eine Ausnahme besteht bei alleiniger Betrachtung der Erstprüfungen, hier ist die Zahl der Teilnehmer/-innen identisch mit der der Teilnahmen.

Mit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf Individualdaten hat sich auch die Erfassung der sogenannten Externenprüfung geändert. Bis zum Jahr 2006 sind Teilnahmen an der Externenprüfung in der Statistik der Abschlussprüfungen enthalten (für den Bereich Handwerk auch die Umschulungsprüfungen). Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Externenprüfungen sind jedoch keine Auszubildenden; sie werden daher nicht bei den Auszubildenden nachgewiesen. Für einzelne Ausbildungsberufe kann deshalb die Zahl der Teilnahmen an Prüfungen ggf. die der Auszubildenden übersteigen. Die Meldung zu Externenprüfungen erfolgt differenziert nach der Art der Zulassung (abgeschlossener einschlägiger schulischer Bildungsgang oder Mindestdauer einschlägiger Berufspraxis).

Bis zum Berichtsjahr 2006 meldete der Bereich Handwerk im Gegensatz zu den anderen Zuständigkeitsbereichen die Externenprüfungen nicht gesondert, sodass sie aus den Abschlussprüfungsdaten nicht extrahiert werden können. Seit 2007 werden Umschulungsprüfungen und Externenprüfungen generell gesondert erfasst; bei Externenprüfungen werden jedoch nach wie vor nur Teilnahmen gezählt.

Die Umstellung der Berufsbildungsstatistik von einer Aggregatdatenerhebung zu einer Individualdatenerfassung bietet grundsätzlich erweiterte Analysemöglichkeiten. Beispielsweise können Erfolgsquoten differenziert nach höchstem allgemeinbildendem Schulabschluss der Auszubildenden betrachtet werden. Zudem kann die Berechnung des Indikators Erfolgsquote auf Basis von Individualdaten grundsätzlich verbessert werden. So kann die Erfolgsquote nicht nur wie bisher bezogen auf die Prüfungsteilnahmen (fallbezogene Erfolgsquote: EQ I), sondern jetzt auch exakt – statt wie bislang nur näherungsweise – bezogen auf die Prüfungsteilnehmer/-innen (personenbezogene Erfolgsquote: EQ IIneu) berechnet werden. Ferner lässt sich als neuer Indikator die Erfolgsquote bei Erstprüfungen (EQEP) bestimmen, welche den Anteil derer ausweist, die die Abschlussprüfung im ersten Versuch bestehen.161 Bei Zeitreihen wird aus Vergleichsgründen die bisherige Berechnungsweise auf Basis der Prüfungsfälle beibehalten. Die fallbezogene Erfolgsquote liegt dabei in der Regel etwas niedriger als die personenbezogene Erfolgsquote.

Abschlussprüfungen Auszubildender und Berufsabschluss

Tabelle A4.8-1 zeigt die Entwicklung der Prüfungsteilnahmen an Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung anhand ausgewählter Zeitpunkte seit Beginn dieses Jahrtausends.162 Nach einem moderaten Anstieg der Zahl durchgeführter Abschlussprüfungen von knapp 590.000 im Jahr 2000 auf gut 600.000 im Jahr 2002 sank die Zahl der Prüfungsteilnahmen im Jahr 2004 auf knapp 575.000, im Jahr 2006 um weitere 15.000 Prüfungsfälle auf etwas unter 560.000 Prüfungsteilnahmen. Im Jahr 2008 wurden rund 505.000 Teilnahmen an Abschlussprüfungen gezählt, wobei hierbei – nach der Umstellung der Berufsbildungsstatistik im Jahr 2007 – nun erstmals die durchgeführten Externenund zum Teil auch Umschulungsprüfungen nicht mehr enthalten sind. Für das Jahr 2009 ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg der durchgeführten Abschlussprüfungen um rund 15.000 Fälle auf annähernd 520.000 Teilnahmen zu verzeichnen. In 2010 stieg die Zahl der Prüfungsteilnahmen abermals um rund 15.000 Fälle. Dieser Anstieg ist dabei in Teilen auf die veränderte Erfassung bei den Wiederholungsprüfungen zurückzuführen. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde jeweils nur eine (die letzte) Wiederholungsprüfung gezählt, seit 2010 werden – wie auch in den Jahren bis 2006 – alle (d. h. bis zu 2) Wiederholungsprüfungen erfasst. Für das Jahr 2011 zeigt sich mit einem Minus von rund 4.000 Fällen gegenüber dem Vorjahr nur eine geringfügige Veränderung in der Anzahl durchgeführter Abschlussprüfungen. Der Anteil der auf Frauen entfallenden Prüfungsteilnahmen ist über den betrachteten Zeitraum hinweg mit Werten zwischen gut 41 % und knapp 43 % relativ konstant geblieben.

Im Berichtsjahr 2011 haben knapp 477.000 Männer und Frauen die Abschlussprüfung bestanden und damit ihre Berufsausbildung mit einem qualifizierten Berufsabschluss beendet. Bezogen auf alle im Berichtsjahr durchgeführten Abschlussprüfungen liegt die Erfolgsquote I (EQ I) mit 89,7 % geringfügig über dem Vorjahresniveau von 89,4 % und liegt damit erneut über den bis 2006 beobachteten Erfolgsquoten I. Hierin kommt der allgemein geringere Prüfungserfolg der Teilnehmer/-innen an den Externenprüfungen zum Ausdruck, die bis zur Umstellung der Berufsbildungsstatistik im Jahr 2007 in die Berechnung der Erfolgsquote I mit eingingen.163 Legt man nicht die Anzahl der Prüfungsteilnahmen, sondern die der Prüfungsteilnehmer als Bezugsgröße zugrunde, beläuft sich der Prüfungserfolg (Erfolgsquote IIneu) im Jahr 2011 auf 92,2 % und erreicht damit einen leicht besseren Wert als im Vorjahr, in welchem die personenbezogene Erfolgsquote IIneu bei 91,5 % lag.

Tabelle A4.8-2 zeigt die teilnahmebezogene Erfolgsquote (EQ I: Anteil bestandener Prüfungen an allen durchgeführten Prüfungen) für das Jahr 2011 differenziert nach Zuständigkeitsbereichen. In den Bereichen Industrie und Handel, öffentlicher Dienst, freie Berufe sowie Hauswirtschaft liegt sie zwischen 0,6 und 4,0 Prozentpunkten über dem Durchschnitt von 89,7 %; in den Bereichen Handwerk und Landwirtschaft bleibt sie um 4,4 bzw. 5,9 Prozentpunkte hinter dem Durchschnitt zurück. Im Vorjahresvergleich sind die Erfolgsquoten in den einzelnen Zuständigkeitsbereichen weitgehend konstant geblieben. 164

Viele Prüfungsteilnehmer/-innen, die nicht erfolgreich waren, wiederholen die Abschlussprüfung, um den gewünschten Berufsabschluss zu erlangen. Im Berichtsjahr 2011 betrug der Anteil der Wiederholungsprüfungen an allen durchgeführten Abschlussprüfungen 5,7 % Tabelle A4.8-1.165 Allerdings tritt nur ein Teil der erfolglosen Prüfungsteilnehmer/ -innen in dem Jahr zur Wiederholungsprüfung an, in dem die erste Abschlussprüfung (Erstprüfung) nicht bestanden wurde. Im Jahr 2011 nahmen knapp 10.600 Prüflinge, denen die Erstprüfung im Berichtsjahr misslang, an der ersten Wiederholungsprüfung teil, gut 7.400 davon mit Erfolg. Von den annähernd 3.200 erneut erfolglosen Kandidaten und Kandidatinnen traten etwas über 100 noch im selben Jahr zur zweiten Wiederholungsprüfung an. Von ihnen gelang nahezu jedem Zweiten der Berufsabschluss.

Tabelle A4.8-1: Teilnahmen an Abschlussprüfungen in der beruflichen Ausbildung und Prüfungserfolg 2000 bis 2011
Tabelle A4.8-1 (barrierefrei)


Tabelle A4.8-1

Tabelle A4.8-2: Teilnahmen an Abschlussprüfungen 2011 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen1
Tabelle A4.8-2 (barrierefrei)


Tabelle A4.8-2

Erste Teilnahme an der Abschlussprüfung und Berufsabschluss

Ein umfassenderes Bild über das Prüfungsgeschehen erhält man, wenn man nicht nur den Anteil erfolgreicher Prüfungen an allen Abschlussprüfungen betrachtet, sondern darüber hinaus noch in den Blick nimmt, wie viele junge Männer und Frauen die Abschlussprüfung im ersten Anlauf (Erstprüfung) bestehen.

Im Berichtsjahr unterzogen sich etwas über 286.000 junge Männer und etwas weniger als 207.000 junge Frauen zum ersten Mal der Abschlussprüfung im erlernten Ausbildungsberuf Tabelle A4.8-3. Mit 92,8 % wurde die große Mehrheit aller Erstprüfungsteilnehmer/-innen fristgemäß nach Ablauf der regulären Ausbildungsdauer zur Abschlussprüfung zugelassen; 5,5 % nahmen aufgrund besonderer Ausbildungsleistungen vorzeitig an der Erstprüfung teil, 1,7 % nach Verlängerung der Ausbildungszeit. 91,5 % der Teilnehmenden gelang es, direkt im ersten Versuch einen qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben. Die Erfolgsquote bei Erstprüfungen (EQEP) liegt damit mit einem Plus von 0,3 Prozentpunkten geringfügig über dem Vorjahresniveau.

Aus Tabelle A4.8-3 geht zudem hervor, dass zwischen den Zuständigkeitsbereichen leichte Unterschiede beim Anteil der Erstprüfungsteilnehmer/ -innen mit vorzeitiger Prüfungszulassung resp. Prüfungszulassung nach Verlängerung der Ausbildungszeit bestehen. Am höchsten ist der Anteil vorzeitig zur Abschlussprüfung Zugelassener in den freien Berufen; er liegt hier bei 7,2 %. Am niedrigsten ist er mit 0,4 % im Bereich Hauswirtschaft. Der Anteil der nach Verlängerung der Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung Teilnehmenden ist im Bereich Industrie und Handel mit 0,7 % am geringsten, im Handwerk mit 3,7 % am höchsten. Auch in Bezug auf die Erfolgsquote bei Erstprüfungen lassen sich Unterschiede zwischen den Zuständigkeitsbereichen ausmachen. In den Bereichen von Industrie und Handel, des öffentlichen Dienstes, der freien Berufe und der Hauswirtschaft geht die EQEP zwischen 1,1 und 3,3 Prozentpunkten über den Durchschnitt hinaus, hingegen bleibt sie in den Bereichen Handwerk und Landwirtschaft um 4,2 bzw. 5,9 Prozentpunkte hinter dem Durchschnitt zurück.

Bei einer nach Bundesländern differenzierten Betrachtung fällt auf, dass die Erfolgsquote bei Erstprüfungen in allen ostdeutschen Bundesländern unterhalb des gesamtdeutschen Durchschnitts verbleibt. Bezogen auf die westdeutschen Bundesländer trifft dies auf das Saarland, auf Hessen sowie auf Rheinland- Pfalz zu. In Nordrhein-Westfalen entspricht die EQEP annähernd dem Bundesdurchschnitt, in den übrigen 6 westdeutschen Bundesländern wird der Gesamtdurchschnitt überschritten Tabelle A4.8-4 Internet.

Deutliche Variationen in der EQEP zeigen sich zudem zwischen einzelnen Ausbildungsberufen, was nicht zuletzt mit der unterschiedlichen schulischen Vorbildung der Auszubildenden bzw. Prüfungsteilnehmenden in den einzelnen Berufen in Beziehung steht Tabelle A4.8-5 Internet.

Tabelle A4.8-3: Erste Teilnahme an Abschlussprüfungen in 2011 und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen1
Tabelle A4.8-3 (barrierefrei)


Tabelle A4.8-3

Externe Prüfungsteilnahmen und Berufsabschluss

Neben der Abschlussprüfung nach einer regulären Ausbildung eröffnet das Berufsbildungsgesetz auch die Möglichkeit, als externer Prüfungsteilnehmer/ externe Prüfungsteilnehmerin zur Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle zugelassen zu werden. Diese Möglichkeit steht vor allem Absolventen und Absolventinnen vollzeitschulischer Bildungsgänge und ausbildungslosen Personen mit Berufserfahrung offen (BBiG § 45 Abs. 2 und 3 bzw. BBiG § 43 Abs. 2/ HwO § 37 Abs. 2 bzw. HwO § 36 Abs. 2).

Tabelle A4.8-6 weist die Teilnahmen an Externenprüfungen im Berichtsjahr 2011 insgesamt sowie differenziert nach Zuständigkeitsbereichen aus.166 Mit knapp 35.000 durchgeführten Externenprüfungen (einschließlich Wiederholungen) liegt die Zahl der Teilnahmen um nicht ganz 1.300 Fälle unter dem Vorjahresniveau.167 Der Anteil der Externenprüfungen an allen in 2011 erfolgten Abschlussprüfungen168 liegt bei 6,1 %, was annähernd dem Vorjahreswert entspricht. Zwischen den einzelnen Zuständigkeitsbereichen variieren die Anteilswerte der Externenprüfung allerdings erheblich. Mit Abstand die größte Bedeutung für den Erwerb eines Berufsabschlusses kommt der Externenprüfung im Bereich Hauswirtschaft zu. Hier entfällt rund die Hälfte aller durchgeführten Abschlussprüfungen auf Teilnahmen externer Prüfungskandidaten. Dagegen fällt die Externenprüfung im Bereich der freien Berufe mit weniger als 1 % so gut wie gar nicht ins Gewicht. Zwischen diesen beiden Extremen liegen die übrigen Bereiche mit Anteilen von 1,4 % im Handwerk, 3,2 % im öffentlichen Dienst, 7,7 % im Bereich Industrie und Handel und 9,1 % in der Landwirtschaft. Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich damit kaum ergeben.

Ferner verdeutlicht Tabelle A4.8-6, dass die beiden Formen der Zulassung zur Externenprüfung eine unterschiedliche Rolle spielen. Bei 75,3 % der externen Prüfungsfälle erfolgte die Zulassung aufgrund der gesetzlich geforderten Mindestdauer einschlägiger berufspraktischer Erfahrung (Vorjahr: 72,2 %), in den übrigen Fällen (24,7 %; Vorjahr 27,8 %) absolvierten die Prüfungskandidaten einen einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellten schulischen Bildungsgang. In den einzelnen Zuständigkeitsbereichen kommt den beiden Zulassungsformen allerdings unterschiedliche Bedeutung zu. In Industrie und Handel, im öffentlichen Dienst sowie im Bereich Landwirtschaft dominiert die Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung. Im Bereich Hauswirtschaft erfolgt die Zulassung zur Externenprüfung überwiegend nach Abschluss eines schulischen Bildungsgangs. Im Handwerk und in den freien Berufen haben die beiden Zulassungsformen annähernd das gleiche Gewicht. Losgelöst vom Verhältnis zwischen den beiden Zulassungsarten zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt wie in allen Zuständigkeitsbereichen mit Ausnahme der freien Berufe ein leichter Anstieg des Anteils der aufgrund von Berufserfahrung zur Externenprüfung Zugelassenen.

Annähernd 27.500 extern zugelassene Prüfungsteilnehmer/- innen haben im Jahr 2010 die Prüfung bestanden und somit auf diesem Wege einen qualifizierten Berufsabschluss erworben. Das sind annähernd 1.500 über die Externenprüfung erworbene Berufsabschlüsse weniger als im Vorjahr. Auch die Erfolgsquote (Anteil bestandener Prüfungen an allen durchgeführten Prüfungen) fällt mit 78,9 % um rund einen Prozentpunkt niedriger aus als im Vorjahr. Zwischen den Zuständigkeitsbereichen bestehen allerdings Unterschiede in Bezug auf die Erfolgsquote: Im Handwerk, im öffentlichen Dienst, in der Landwirtschaft sowie in der Hauswirtschaft gingen 2011 überdurchschnittlich viele extern zugelassene Prüfungsteilnehmende erfolgreich aus der Prüfung, in den freien Berufen und im Bereich Industrie und Handel liegt die Erfolgsquote unter dem Durchschnitt. Ferner zeigen sich auch Unterschiede in der Erfolgsquote in Abhängigkeit der Zulassungsart. Mit Ausnahme des Bereichs Industrie und Handel sowie der freien Berufe liegen die Erfolgsquoten der berufserfahrenen externen Prüfungsteilnehmer – wie im Vorjahr auch – über denen der schulisch qualifizierten Prüfungskandidaten und -kandidatinnen.

(Margit Ebbinghaus)

Tabelle A4.8-6: Teilnahmen an Externenprüfungen 2011 nach Zuständigkeitsbereichen1

Tabelle A4.8-6

Fußnoten

160 Von 1993 bis 2006 erfolgten die Erhebungen auf Grundlage der §§ 4 und 5 des Berufsbildungsförderungsgesetzes. Seit dem 1. April 2007 bildet die revidierte Fassung des § 88 des Berufsbildungsgesetzes die Rechtsgrundlage. Damit erfolgte eine Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf Individualdaten. Für den betrachteten Zeitraum liegen bis 2006 somit vergleichbare Daten zu Abschlussprüfungen vor; ab 2007 ist ein Vergleich mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich, wobei umstellungsbedingt für das Berichtsjahr 2007 keine Angaben zu Abschlussprüfungen veröffentlicht wurden (Statistisches Bundesamt 2008; Schmidt 2008).

161 Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Erfolgsquoten finden sich bei Dionisius/ Lissek/Schier 2012.

162 Für eine umfassende, jahresbezogene Darstellung seit 1993 vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.

163 Die Erfolgsquote der extern zur Abschlussprüfung Zugelassenen bewegte sich in der Zeit von 1993 bis 2006 zwischen 70 % und 81 %, vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.

164 Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.

165 In 2008 und 2009 wurden nicht mehr alle von einem/einer Prüfungsteilnehmer/-in abgelegten Wiederholungsprüfungen gezählt, sondern je Kalenderjahr nur noch maximal eine, und zwar die im Kalenderjahr zuletzt abgelegte. Im Vergleich zu den Vorjahren fällt die Anzahl der Wiederholungsprüfungen damit geringer aus. Seit 2010 werden wieder alle in einem Kalenderjahr durchgeführten Wiederholungsprüfungen erfasst.

166 Für eine Darstellung der Entwicklung der Teilnahmen an Externenprüfungen zwischen 1993 und 2006 vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.

167 Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.

168 D. h. einschließlich der Externenprüfungen.

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2013 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2013).

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