A4.1.3 Neue und modernisierte Ausbildungsberufe
In den Jahren von 2003 bis 2012 wurden insgesamt 194 Ausbildungsberufe neu geordnet.74 Darunter waren 159 modernisierte und 35 neue Ausbildungsberufe Tabelle A4.1.3-1. Im Jahr 2012 wurden 5 modernisierte Ausbildungsberufe in Kraft gesetzt Tabelle A4.1.3-2.
Ein Neuordnungsverfahren (für die Modernisierung eines bereits bestehenden Ausbildungsberufes oder für einen neuen Ausbildungsberuf) dauert derzeit durchschnittlich 10 Monate.
Tabelle A4.1.3-1: Anzahl der neuen und modernisierten Ausbildungsberufe (2003 bis 2012)
Tabelle A4.1.3-1 (barrierefrei)
E Neuordnung von Ausbildungsberufen
Ausgangspunkt einer Neuordnung von Ausbildungsberufen im dualen System auf der Grundlage der §§ 4 Absatz 1 BBiG und 25 Absatz 1 HwO ist ein entsprechender Qualifikationsbedarf in der Wirtschaft. Wenn die Inhalte eines Ausbildungsberufs modernisiert werden sollen oder ein neuer Ausbildungsberuf entstehen soll, geht die Initiative hierfür in der Regel von den Fachverbänden, von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber, von den Gewerkschaften oder vom Bundesinstitut für Berufsbildung aus (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2011b).
Die Klassifikation nach neuen und modernisierten Ausbildungsberufen wird auf die Neuordnungen seit 1996 angewandt – das Jahr, seit dem das Neuordnungsgeschehen intensiviert wurde. Hintergrund für die damals rasante Ausweitung der Ordnungsarbeit war die „Diskussion um die qualifikatorischen Konsequenzen aus den Entwicklungen in strategisch bedeutsamen Technologien, dem Sprung von der Industrie- zur Informations- und Wissensgesellschaft, der Globalisierung des Wirtschaftens und der damit verbundenen Umgestaltung der Arbeitsorganisation“ (Bundesinstitut für Berufsbildung 1998, S. 1).
Neu geordnete Ausbildungsberufe75
Der Begriff „neu geordnet“ bezeichnet den Sachverhalt, dass eine Ausbildungsordnung erlassen wird. Es handelt sich um den Oberbegriff, der sowohl neue als auch modernisierte Ausbildungsberufe sowie bloße Überführungen in Dauerrecht umfasst. Die Merkmale neu bzw. modernisiert werden nicht auf die Berufe für Menschen mit Behinderung (§ 66 BBiG bzw. § 42m HwO) angewandt.
Neue Ausbildungsberufe
Ein Ausbildungsberuf wird dann als neu bezeichnet, wenn mit seiner Ausbildungsordnung kein Vorgängerberuf nach BBiG/HwO aufgehoben wird.
Modernisierte Ausbildungsberufe
Ausbildungsberufe, mit deren Ausbildungsordnung ein Vorgängerberuf aufgehoben oder geändert wird, gelten als modernisiert. Berichtigungen von Ausbildungsordnungen gelten nicht als Modernisierung (z. B. Schreib- oder Nummerierungsfehler). Vorgängerberufe nach BBiG/HwO sind staatlich anerkannte oder als anerkannt geltende Ausbildungsberufe (siehe Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe). Ein Vorgängerberuf wird aufgehoben, wenn die Ausbildungsordnung außer Kraft tritt oder wenn entsprechende Vorschriften zu bisher festgelegten Berufsbildern, Berufsbildungsplänen und Prüfungsanforderungen nicht mehr angewandt werden.
Für weitere Erläuterungen zu Erprobungsverordnungen, Überführung in Dauerrecht, Hinweise zur Zuordnung vor 2003 und Inkrafttretens- und Erlassdatum siehe im BIBB-Datenreport 2011, Kapitel A4.1.2.
Tabelle A4.1.3-2: Modernisierte Ausbildungsberufe 2012
Im Jahr 2013 werden die nachfolgenden Berufe neu geordnet bzw. modernisiert (Stand April 201376):
- Fachkraft für Metalltechnik,
- Stanz- und Umformmechaniker/Stanz- und Umformmechanikerin,
- Fertigungsmechaniker/Fertigungsmechanikerin,
- Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin,
- Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin,
- Kfz-Mechatroniker/Kfz-Mechatronikerin,
- Klempner/Klempnerin,
- Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterin Digital und Print,
- Milchwirtschaftlicher Laborant/Milchwirtschaftliche Laborantin,
- Orthopädietechnik-Mechaniker/Orthopädietechnik-Mechanikerin,
- Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin,
- Weintechnologe/Weintechnologin.
- Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin.