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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2013

A4.1.1 Zukünftige Entwicklungen hinsichtlich der Neuordnung anerkannter Ausbildungsberufe nach BBiG/HwO

Mit der Entscheidung der Bundesregierung, einen Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zu implementieren, bestehen die wesentlichen Herausforderungen in der Berufsbildung darin, Ordnungsmittel in Zukunft konsequent lernergebnis- und kompetenzorientiert zu gestalten.

Im DQR wird Kompetenz bildungsbereichsübergreifend verstanden als „die Fähigkeiten und die Bereitschaft, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten in Arbeits- und Lernsituationen und für die berufliche und persönliche Entwicklung zu nutzen“ Schaubild A4.1.1-1. Methodenkompetenz wird als Querschnittkompetenz angesehen und findet keine eigenständige Erwähnung. Kompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden. Der DQR sieht eine Differenzierung der Kompetenzen in Fachkompetenz und personale Kompetenz vor.

Die Befähigung zum umfassenden beruflichen Handeln ist das zentrale Ziel der Berufsausbildung. In § 1 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) heißt es dazu: „Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.“

Die gegenwärtige Struktur der geltenden Ausbildungsordnungen ist sehr heterogen, während einige Berufsbilder bereits handlungsorientiert gestaltet sind, weisen andere eine mehr oder weniger ausgeprägte Fachsystematik auf. Grundsätzlich sind die Ordnungsmittel stärker inhaltsbezogen ausgerichtet, eine konsequente Lernergebnisorientierung fehlt bisher. Das im DQR formulierte Kompetenzverständnis weist damit über das im Berufsbildungsgesetz formulierte Verständnis einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz hinaus. In den vorliegenden Ordnungsmitteln gibt es keinen expliziten Ausweis der für die Berufsausübung erforderlichen sozialen und personalen Kompetenzen/Lernergebnisse: Fachkompetenzen lassen sich identifizieren, personale und soziale Aspekte sind dagegen häufig nur implizit enthalten.

Eine wichtige Aufgabe der Zukunft wird darin bestehen, für die Vielfalt der Berufe auf der Grundlage des DQR-Kompetenzverständnisses zu verbindlichen einheitlichen Beschreibungen der Lernergebnisse zu kommen und die Ordnungsmittel entsprechend zu gestalten. Dazu ist es erforderlich, eindeutige, nachvollziehbare und geeignete Kriterien für die Formulierung der zu erzielenden Kompetenzen zu entwickeln und den an der Ordnungsarbeit Beteiligten an die Hand zu geben. Eine Lernergebnisorientierung lenkt den Blick auf das Ergebnis, es erfolgt ein „Denken vom Ende her“. Dabei verlieren die Inhalte nicht an Bedeutung, sie sind lediglich anders verankert, und ihre isolierte Bedeutung im Lehr-/Lernprozess schwindet: Entscheidend ist dabei nicht mehr die Frage: „Welche Inhalte sind zu vermitteln?“, sondern „Was soll nach Absolvierung eines Bildungsganges gekonnt werden, welche Lernergebnisse und Kompetenzen werden angestrebt“ und „Welche Kompetenzen sind in welcher Breite und Tiefe zu vermitteln und wie kann das gelingen?“.

Strukturvorschlag für die Gestaltung lernergebnis- und kompetenzorientierter Ordnungsmittel

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung hat im Sommer 2012 beschlossen, eine Arbeitsgruppe „Kompetenzorientierte Ordnungsmittel“ mit dem Ziel einzurichten, einen gemeinsamen Strukturvorschlag für die Gestaltung kompetenzorientierter Ordnungsmittel zur Umsetzung des DQR zu entwickeln. In der Arbeitsgruppe, die vom BIBB verantwortlich begleitet wird, sind alle Bänke und die Kultusministerkonferenz (KMK) vertreten. Folgende Fragen sind zu klären:

  1. Wie kann das Lernergebnis eines Berufs formuliert werden? – Zusammenfassung der berufsprofilgebenden und berufstypischen Arbeitsaufgaben

    Lernergebnisse konkretisieren, was Lernende nach Abschluss des individuellen Lernprozesses wissen, verstehen und in der Lage sind zu tun. Für die Berufsausbildung ist die Gesamtheit der für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kompetenzen, auf der Grundlage der für diesen Beruf relevanten Aufgaben und Tätigkeiten, die über einzelbetriebliche Sachverhalte hinausgehen, zu beschreiben.

  2. Wie können Handlungsfelder strukturiert werden, die sich an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientieren?

    Ausgehend von der Beschreibung des Berufsprofils sind in einem weiteren Schritt die den Beruf prägenden und hinreichend komplexen Handlungsfelder zu bestimmen bzw. abzuleiten. Handlungsfelder umfassen die relevanten Arbeits- und Geschäftsprozesse und beinhalten die Handlungskompetenzen, die zur Bewältigung der formulierten Aufgaben und Tätigkeiten mindestens notwendig sind. Die Handlungsfelder in ihrer Gesamtheit strukturieren das Berufsbild/ Ausbildungsprofil.

  3. Wie können die Kompetenzen auf der Grundlage des DQR-Kompetenzmodells präzise und in der erforderlichen Breite und Tiefe beschrieben werden?

    Bezugspunkte des Profils sind die fachlichen, personalen und sozialen Kompetenzen, die zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben erforderlich sind. Hier ist zunächst zu klären, worauf sich die Kompetenzen beziehen: Fachkompetenzen stehen im Vordergrund, wenn Auszubildende darauf vorbereitet werden, beim Umgang mit Sachen (z. B. Holz, Metall oder auch Texte/Zahlen) angemessen vorzugehen. Wenn sie lernen sollen, Herausforderungen im Umgang mit anderen Menschen (z. B. Vorgesetzte, Kollegen/Kolleginnen, Kunden/Kundinnen) zu bewältigen, geht es um den Erwerb von Sozialkompetenzen. Der Erwerb von Selbstkompetenzen bzw. Selbstständigkeit ermöglicht, die eigene Entwicklung zu gestalten (z. B. das eigene Lernen zu steuern, moralische Vorstellungen zu entwickeln). Die Kompetenzen werden für die einzelnen Handlungsfelder formuliert. Wichtig ist dabei eine angemessene Graduierung der Kompetenzen, um sie hinreichend differenziert ausweisen zu können. Die zugeordneten Arbeits- und Geschäftsprozesse bzw. Aufgaben und Tätigkeiten bilden dafür die Grundlage.

  4. Wie sollen die Kompetenzen geprüft werden? – Festlegung der Prüfungsmodalitäten

    Mit der Prüfung soll festgestellt werden, ob die berufliche Handlungsfähigkeit in dem geforderten Ausmaß vorhanden ist. Hier wird es in Zukunft darum gehen, Prüfungsformen (weiter) zu entwickeln, die geeignet sind, Kompetenzen in der erforderlichen Breite und Tiefe unter Berücksichtigung der allgemeinen Gütekriterien zu erfassen und zu bewerten.

  5. Abgleich der Handlungsfelder mit dem Ausbildungsprofil (Berufsbild)

    Zum Abschluss findet ein Abgleich der Handlungsfelder mit dem Berufsbild statt, gleichzeitig ist darauf zu achten, dass das Berufsbild nicht überfrachtet ist.

Schaubild A4.1.1-1: Struktur des Deutschen Qualifikationsrahmens

Schaubild A4.1.1-1

(Irmgard Frank)

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2013 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2013).

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