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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2013

A1.2 Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge – Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung zum 30. September 2012

Bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September 201218 haben die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) 551.271 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge gemeldet. Bezogen auf die Meldungen für die Erhebung 2011 bedeutet das einen bundesweiten Rückgang um 18.108 Verträge (-3,2 %). Bundesweit wurde damit nach 2005 ein weiterer Tiefstand seit der Wiedervereinigung dokumentiert Tabelle A1.2-1. Im Westen von Deutschland fiel der Rückgang mit 2,6 % (-12.516 Verträge) geringer aus als im Osten. Hier wurde ein Minus von 6,6 % festgestellt (-5.592 Verträge). Diese Entwicklung resultiert sowohl aus einer sinkenden Zahl betrieblicher Ausbildungsverträge (um 13.600 bzw. -2,5 % auf 525.400) als auch aus dem Abbau der überwiegend öffentlich finanzierten (außerbetrieblichen) Ausbildung (um 4.600 bzw. -15,0 % auf nunmehr 25.900).

Der Rückgang verteilte sich über alle 16 Länder; Sachsen liegt mit einem Rückgang von 10,7 % an der Spitze, gefolgt von Sachsen-Anhalt (-8,2 %) und Mecklenburg-Vorpommern (-6,6 %). Damit hat sich im Osten Deutschlands die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge gegenüber 1999 nahezu halbiert (1999: 148.803, 2012: 78.903). Im Westen verzeichnen Niedersachsen (-4,3 %) und Baden- Württemberg (-3,2 %) die stärksten Rückgänge; für Bremen (-1,2 %), Hamburg und Schleswig-Holstein (jeweils -1,8 %) wurde ein geringer Rückgang ermittelt. Der starke Rückgang für Niedersachsen resultiert aus einem Hoch aus der Vorjahreserhebung – 2011 war es durch einen doppelten Abiturientenjahrgang zu einer deutlichen Angebotserweiterung für die Schulabgänger gekommen (vgl. BIBB-Datenreport 2012, Kapitel A1.2), sodass 2012 ein Rückgang erwartet wurde. Auch in den kommenden Jahren werden in einigen Bundesländern doppelte Abiturientenjahrgänge einen Einfluss auf die Entwicklung der Neuabschlüsse (und der vergleichenden Betrachtungen) haben.19

Tabelle A1.2-1: Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Ländern von 1994 bis 2012
Tabelle A1.2-1 (barrierefrei)


Tabelle A1.2-1

E Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge (kurz: Neuabschlüsse)

Bei der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September (kurz: BIBB-Erhebung zum 30. September) sind Neuabschlüsse definiert als die in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) eingetragenen Berufsausbildungsverträge, die zwischen dem 1. Oktober des Vorjahres und dem 30. September des laufenden Jahres neu abgeschlossen und nicht vorzeitig wieder gelöst wurden. Entscheidend für die Zählung eines Neuabschlusses ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG Absatz 2 Ziffer 5 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird und damit von den zuständigen Stellen als Selektionskriterium herangezogen werden kann.

Die Neuabschlüsse werden geschlechtsspezifisch differenziert für Einzelberufe auf der Ebene der Arbeitsagenturbezirke erhoben und in den regionalen Gliederungen Bund, Ost, West, Länder und Arbeitsagenturbezirke ausgewiesen. Lediglich die Ausbildungsverträge für Menschen mit Behinderungen (Ausbildungen nach § 66 BBiG und § 42m HwO, s. u.) werden für die Bereiche Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft in der Sammelgruppe „Behindertenberufe“ abgebildet.

Anschlussverträge werden gesondert erfasst ( s. u.). Sie werden im Gegensatz zur Erhebung zum 31. Dezember für die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Erhebung zum 31. Dezember) nicht zur Gesamtsumme der Neuabschlüsse hinzugerechnet. Dennoch gilt auch hier zu beachten, dass nicht alle Auszubildenden mit Neuabschluss Ausbildungsanfänger im dualen System sind; Ausbildungsverträge werden auch nach vorzeitigen Vertragslösungen oder im Falle von Zweitausbildungen innerhalb des dualen Systems neu abgeschlossen (vgl. Kapitel A4.3).

Aufgrund der o. g. und weiterer konzeptioneller Unterschiede stimmen die Definitionen der Neuabschlüsse im Rahmen der BIBB-Erhebung zum 30. September und der Erhebung zum 31. Dezember nicht überein (vgl. Kapitel A4.3; vgl. auch Uhly u. a. 2009).

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach Zuständigkeitsbereichen

Bei der Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge waren in nahezu allen Zuständigkeitsbereichen Rückgänge zu verzeichnen. Lediglich bei den freien Berufen war insgesamt ein leichtes Plus festzustellen, das auf die Entwicklungen bei den Tierärzten (+11,4 %), Zahnärzten (+4,1 %) und Steuerberatern (+3,7 %) zurückgeht. Bei den Apothekern (-15,7 %), Ärzten (-0,7 %) und Juristen (-2,9 %) wurde hingegen ein Rückgang festgestellt.

Bezogen auf die Erhebung 2011 wurde der stärkste prozentuale Rückgang für den Bereich Seeschifffahrt (-26,6 % bzw. -66 Verträge), gefolgt von der Hauswirtschaft (-17,4 % bzw. -582 Verträge), ermittelt. Das Handwerk hat einen Rückgang von 4,6 % (-7.179 Verträge) zu verzeichnen, und im Bereich Industrie und Handel wurden 10.161 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge weniger registriert (-3 %). Für den öffentlichen Dienst beträgt der Rückgang 2,4 % (-300 Verträge), und in der Landwirtschaft liegt er bei 1,7 % (-222 Verträge) Tabelle A1.2-2.

Im größten Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel wurden 60,3 % aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge registriert (332.622 Verträge). Auf das Handwerk entfällt mit 26,8 % nahezu ein Viertel aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (147.327 Verträge). Damit setzt sich der Trend eines kontinuierlichen Rückgangs der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Handwerk fort Tabelle A1.2-3. Bei den zuständigen Stellen

Tabelle A1.2-2: Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge 2012 und Veränderung gegenüber 2011 nach Ländern und Zuständigkeitsbereichen1

Tabelle A1.2-2 (barrierefrei)



Tabelle A1.2-2

Tabelle A1.2-3: Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Zuständigkeitsbereichen1 von 1996 bis 2012 in Deutschland
Tabelle A1.2-3 (barrierefrei)


Tabelle A1.2-3

E Zuordnung der Ausbildungsverträge zu den Zuständigkeitsbereichen

Für den öffentlichen Dienst wurden 2012 insgesamt 12.102 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge eingetragen (-300 Verträge); im Bereich Landwirtschaft wurden 13.260 neue Ausbildungsverträge geschlossen, 222 weniger als noch 2011 (-1,7 %). Bei den freien Berufen konnten 43.014 neue Ausbildungsverträge verbucht werden, was einem leichten Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr entspricht (+402 bzw. +0,9 %). Die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge für den Bereich der Hauswirtschaft verteilen sich wie folgt: Insgesamt wurden 2.763 Verträge registriert (-582 Verträge); 1.674 Verträge wurden nach § 66 BBiG abgeschlossen (Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen für Menschen mit Behinderungen). 62,6 % der Verträge (1.730 Verträge) wurden überwiegend öffentlich finanziert. Damit wurden 278 Verträge weniger als im Vergleichszeitraum für 2011 gefördert.

Für die Seeschifffahrt wurden 183 neue Ausbildungsverträge von der zuständigen Stelle „Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt“ gemeldet – das entspricht einem Rückgang von 26,6 %. Über die Fortführung des „Maritimen Bündnisses“ werden weiterhin Anstrengungen unternommen, um das Engagement für die Ausbildung zu stärken.

Für den öffentlichen Dienst wurden 2012 insgesamt 12.102 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge eingetragen (-300 Verträge); im Bereich Landwirtschaft wurden 13.260 neue Ausbildungsverträge geschlossen, 222 weniger als noch 2011 (-1,7 %). Bei den freien Berufen konnten 43.014 neue Ausbildungsverträge verbucht werden, was einem leichten Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr entspricht (+402 bzw. +0,9 %). Die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge für den Bereich der Hauswirtschaft verteilen sich wie folgt: Insgesamt wurden 2.763 Verträge registriert (-582 Verträge); 1.674 Verträge wurden nach § 66 BBiG abgeschlossen (Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen für Menschen mit Behinderungen). 62,6 % der Verträge (1.730 Verträge) wurden überwiegend öffentlich finanziert. Damit wurden 278 Verträge weniger als im Vergleichszeitraum für 2011 gefördert.

Für die Seeschifffahrt wurden 183 neue Ausbildungsverträge von der zuständigen Stelle „Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt“ gemeldet – das entspricht einem Rückgang von 26,6 %. Über die Fortführung des „Maritimen Bündnisses“ werden weiterhin Anstrengungen unternommen, um das Engagement für die Ausbildung zu stärken.

Geschlechtsspezifische Differenzierungen

Das Verhältnis der von Männern und Frauen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge hat sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig verändert. 2011 wurden 59,3 % der Ausbildungsverträge mit Männern abgeschlossen, 2012 waren es 59,4 % (Frauen 2011: 40,7 % und 2012: 40,6 % Tabelle A1.2-4, zweite Zeile). Der Frauenanteil variiert in den einzelnen Bundesländern: In Brandenburg und Thüringen ist er mit 36,5 % am niedrigsten. In Baden-Württemberg (41,1 %), Bayern (41,7 %), Bremen (44,0 %), Hamburg (44,5 %), Hessen (40,4 %), Rheinland-Pfalz (39,9 %) und Schleswig-Holstein (41,4 %) gab es im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügige oder keine Änderungen. Den höchsten Frauenanteil (45,1 %) kann Berlin verzeichnen.

Überwiegend von Männern abgeschlossene Ausbildungsverträge finden sich in den Zuständigkeitsbereichen Handwerk (75,3 %), Landwirtschaft (77 %) und Seeschifffahrt (91,8 %). Auch im Bereich Industrie und Handel wurden mehr Verträge mit Männern als mit Frauen neu abgeschlossen (59,7 %). Frauen stellen hingegen im öffentlichen Dienst den größeren Anteil (64,8 %). Noch deutlicher werden die Zuständigkeitsbereiche freie Berufe (Frauenanteil: 93,7 %) und Hauswirtschaft (Frauenanteil: 91,5 %) von den Frauen dominiert (zu den geschlechtsspezifischen Ergebnisse der Erhebung zum 31. Dezember vgl. Kapitel A4.3 und Kapitel A4.5).

Tabelle A1.2-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2012 nach strukturellen Merkmalen (Teil 1)
Tabelle A1.2-4 Teil 1 (barrierefrei)


Tabelle A1.2-4 Teil 1

Tabelle A1.2-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2012 nach strukturellen Merkmalen (Teil 1 – Fortsetzung)

Tabelle A1.2-4 Teil 1 Fortsetzung

Tabelle A1.2-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2012 nach strukturellen Merkmalen (Anteil in %) (Teil 2)
Tabelle A1.2-4 Teil 2 (barrierefrei)


Tabelle A1.2-4 Teil 2

Tabelle A1.2-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2012 nach strukturellen Merkmalen (Anteil in %) (Teil 2 – Fortsetzung)

Tabelle A1.2-4 Teil 2 Fortsetzung

Ausbildungsverträge mit verkürzter Ausbildungsdauer

Der Anteil der Ausbildungsverträge mit bei Vertragsabschluss feststehender verkürzter Ausbildungsdauer bleibt konstant bei rund 16 % Tabelle A1.2-4 (dritte Zeile). Im Bereich Landwirtschaft (28,0 %) und im Handwerk (23,0 %) werden überdurchschnittlich häufig Ausbildungsverträge mit verkürzter Ausbildungsdauer geschlossen. Alle anderen Bereiche liegen unter dem bundesdeutschen Durchschnittswert (Industrie und Handel: 13,8 %, Hauswirtschaft: 12,5 %, freie Berufe: 6,6 %, öffentlicher Dienst: 7,2 % und Seeschifffahrt: 2,7 %) (zur Verkürzung der Ausbildungsdauer nach Ergebnissen der Erhebung zum 31. Dezember vgl. Kapitel A4.3).

E Verkürzung der Ausbildungsdauer

Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist bei Anrechnung oder Anerkennung bestimmter (Aus-)Bildungsabschlüsse (z. B. Berufsgrundbildungsjahr, Besuch einer Berufsfachschule, mittlere oder höhere Bildungsabschlüsse) möglich (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2008). Bei der BIBB-Erhebung zum 30. September werden als verkürzte Verträge nur diejenigen berücksichtigt, bei denen die Verkürzung der Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate beträgt und bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Auch Verträge von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsbetrieb (in Verbindung mit einem neuen Vertrag) während der Ausbildung wechseln (z. B. durch Konkurs), zählen als verkürzte Verträge.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Berufen mit zweijähriger Ausbildungsdauer

Im Jahr 2012 wurden 49.773 Ausbildungsverträge für Ausbildungsberufe mit einer Ausbildungsdauer von 18 oder 24 Monaten neu abgeschlossen Tabelle A1.2-4 (vierte Zeile) und Tabelle A1.2-5. Damit wird knapp jeder zehnte (9,0 %) neu abgeschlossene Ausbildungsvertrag für Ausbildungsberufe geschlossen, deren Ausbildungsordnung eine zweijährige Ausbildungsdauer vorsieht (kurz: zweijährige Ausbildungsberufe,20 vgl. auch Kapitel A4.4). In Ostdeutschland (11,7 %) fällt der Anteil – wie in den Vorjahren – deutlich höher aus als in Westdeutschland (8,6 %).

Wie bereits in den vergangenen Jahren ist der Ausbildungsberuf Verkäufer / -in mit 26.480 neu abgeschlossenen Verträgen Spitzenreiter bei den zweijährigen Berufsausbildungen nach BBiG. Damit konzentriert sich mehr als die Hälfte aller neuen Verträge in zweijährigen Berufen auf diesen Beruf (53,2 %). Weitere stark besetzte zweijährige Berufe sind die Ausbildungsberufe Fachlagerist / -in (5.853), Maschinen- und Anlagenführer / -in (3.717), Fachkraft im Gastgewerbe (2.661), Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (2.040) oder Kraftfahrzeugservicemechaniker / -in (1.329).21

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Berufen für Menschen mit Behinderung

Im Erhebungszeitraum 2011/2012 wurden von den zuständigen Stellen 9.915 neue Ausbildungsverträge im Rahmen der Ausbildung von Menschen mit Behinderung nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO registriert Tabelle A1.2-4 (fünfte Zeile).22 Bezogen auf das Vorjahr sind das 1.288 neue Verträge weniger (West: -9,1 %, Ost: -16,6 %); der rückläufige Trend aus den Vorjahren setzt sich damit weiter fort (vgl. Kapitel A4.4).

Nennenswert größere Anteile ergeben sich für die Berufe für Menschen mit Behinderung in den Zuständigkeitsbereichen Hauswirtschaft (60,6 %) und Landwirtschaft (10,3 %). In den Bereichen Industrie und Handel (1,3 %) und im Handwerk (1,8 %) liegen die Werte deutlich niedriger. Im öffentlichen Dienst, den freien Berufen sowie der Seeschifffahrt finden sich keine Neuabschlüsse in Berufen nach § 66 BBiG.

Tabelle A1.2-5: Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen, deren Ausbildungsordnung eine zweijährige Ausbildungsdauer vorsieht1
Tabelle A1.2-5 (barrierefrei)


Tabelle A1.2-5

Betriebliche und überwiegend öffentlich finanzierte (außerbetriebliche) Ausbildungsverträge

Nach den Ergebnissen der BIBB-Erhebung zum 30. September 2012 werden bundesweit 25.902 bzw. 4,7 % der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge überwiegend öffentlich finanziert . Der Rückgang der überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildung („außerbetriebliche Ausbildung“) setzte sich damit fort. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die demografische Entwicklung, die dazu führt, dass die Zahl der ausbildungsinteressierten Jugendlichen zurückgeht. Hierdurch verbessert sich die Ausbildungsmarktlage, und die Chancen der Jugendlichen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz erhöhen sich.

In Westdeutschland liegt der Anteil der überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverträge am Gesamtvolumen bei 3,7 % (2011: 3,9 %) und in Ostdeutschland bei 10,6 % (2011: 13,9 %). In den westlichen Ländern spielt die überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildung insgesamt eine eher untergeordnete Rolle – hier liegen die Anteile weit unter denen der östlichen Länder Tabelle A1.2-4 (sechste Zeile).

E Überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildungen („außerbetriebliche Ausbildung“)

Als „außerbetriebliche Ausbildung“ wird jene Form der Berufsausbildung bezeichnet, die „überwiegend öffentlich finanziert“ wird und der Versorgung von Jugendlichen mit Marktbenachteiligungen, mit sozialen Benachteiligungen, mit Lernschwächen bzw. mit Behinderungen dient. Außerbetriebliche Ausbildung wird nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und III) und über Länderprogramme durchgeführt (vgl. Kapitel D1). Maßgeblich für die Zurechnung zum außerbetrieblichen Vertragsvolumen ist die Finanzierungsform und nicht der Lernort. Überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildung, die in Betrieben stattfindet, zählt demnach zur außerbetrieblichen Ausbildung.

In der BIBB-Erhebung zum 30. September werden aber nur jene überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnisse erfasst, die mit einem Ausbildungsvertrag verbunden sind. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist, dass über 50 % der Kosten des praktischen Teils im ersten Jahr der Ausbildung durch Zuwendungen der öffentlichen Hand bzw. der Arbeitsverwaltungen getragen werden. Schulische Ausbildungsplätze, die in den außerbetrieblichen Stellenmeldungen der BA enthalten sind, bleiben unberücksichtigt, da die entsprechenden Teilnehmenden nicht den rechtlichen Status eines „Auszubildenden“ haben.

Betriebliche Ausbildungsplätze, die mit einer staatlichen Prämie bezuschusst werden, zählen in der Regel nicht zu den „überwiegend öffentlich finanzierten“ Ausbildungsplätzen. Auch die regulären Ausbildungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes werden nicht der außerbetrieblichen Ausbildung zugerechnet. Sie sind zwar öffentlich finanziert, richten sich aber nicht an die oben genannten Zielgruppen. Stammen die Ausbildungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes aber aus speziellen Programmen (z. B. zur Versorgung marktbenachteiligter Jugendlicher), werden sie ebenfalls zum außerbetrieblichen Vertragsvolumen hinzugerechnet (vgl. Kapitel A4.2.2 mit differenzierten Angaben zur Gesamtzahl der überwiegend öffentlich geförderten Ausbildungsverhältnisse).

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in neu geordneten Berufen

In den 5 im Jahr 2012 modernisierten Ausbildungsberufen (vgl. Kapitel A4.1.3) wurden insgesamt 5.595 neue Ausbildungsverträge geschlossen (Ausbildungsverträge, die ggf. noch in den jeweiligen Vorgängerberufen abgeschlossen wurden, sind hier ebenfalls enthalten) Tabelle A1.2-6. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ein Rückgang um 470 Verträge (-7,7 %), der aber nicht unmittelbar mit dem Neuordnungsgeschehen in Verbindung gebracht werden kann. Vielmehr dürften strukturelle Änderungen und Passungsprobleme zu dieser Entwicklung geführt haben.23

Für die 2012 modernisierten Ausbildungsberufe sind im Einzelnen folgende Neuabschlusszahlen und prozentuale Veränderungen im Vergleich zur Erhebung 2011 zu verzeichnen:

  • Fachangestellter/Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen (552 bzw. -22,2 %)
  • Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter/Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (1.368 bzw. -15,7 %)
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in (381 bzw. -6,8 %)
  • Schornsteinfeger/-in (762 bzw. +24,7 %)
  • Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (2.532 bzw. -6,7 %)

Anschlussverträge

Für die BIBB-Erhebung zum 30. September 2012 wurden 7.929 Anschlussverträge gemeldet (2011: 6.600 bzw. +20,2 %) Tabelle A1.2-7. Sie werden bei der Ausbildungsmarktanalyse nicht als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge berücksichtigt, da die Ausbildung im Anschluss an eine vorangegangene abgeschlossene Berufsausbildung fortgeführt wird und die Jugendlichen nicht als Bewerber auf dem Ausbildungsstellenmarkt auftreten. Die Anschlussverträge werden als Leistungen der Wirtschaft gesondert in einer Tabelle ausgewiesen. Obwohl diese Vorgehensweise seit Jahren praktiziert wird, ist bei der BIBB-Erhebung zum 30. September weiterhin von einer Untererfassung auszugehen. Trotz (zurückgehender) Meldeausfälle ist erkennbar, dass die Fortführungsmöglichkeiten von zweijährigen Berufsausbildungen an Bedeutung gewinnen.

E Anschlussverträge

Als „Anschlussverträge“ werden Ausbildungsverträge bezeichnet, die im Anschluss an eine vorausgegangene und abgeschlossene Berufsausbildung neu abgeschlossen werden und zu einem weiteren Abschluss führen. Dabei sind jedoch nur die Verträge für Berufsausbildungen zu berücksichtigen, die in den Ausbildungsordnungen als aufbauende Ausbildungsberufe definiert wurden (i. d. R. Einstieg in das dritte Ausbildungsjahr) oder die unter „Fortführung der Berufsausbildung“ genannt werden. Ein Beispiel ist die Weiterführung einer erfolgreich beendeten zweijährigen Ausbildung zum/zur Bauten- und Objektbeschichter/-in durch eine einjährige Anschlussausbildung zum/zur Maler/ -in und Lackierer/-in. Anschlussverträge werden im Rahmen der BIBB-Erhebung zum 30. September nicht als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge gezählt, sondern gesondert ausgewiesen.

Anschlussverträge finden sich nur in den Zuständigkeitsbereichen Industrie und Handel und im Handwerk. Im Bereich Industrie und Handel wurden 2012 drei Viertel (75,6 % bzw. 6.000 Verträge) aller Anschlussverträge geschlossen (Handwerk: 24,4 % bzw. 1.932 Verträge). Das ist besonders auf den Umstand zurückzuführen, dass bei der Ausbildung im Beruf Verkäufer/-in die Möglichkeit besteht, die zweijährige Ausbildung nach erfolgreichem Abschluss im Beruf Kaufmann/-frau im Einzelhandel fortzuführen. 2012 wurden im Bereich Industrie und Handel 4.792 Anschlussverträge für diesen Beruf registriert. Ein weiterer stark besetzter Beruf mit Fortführungsmöglichkeit ist die Ausbildung für die Fachkraft für Lagerlogistik – hier wurden für den Bereich Industrie und Handel 469 Anschlussverträge gemeldet. Im Bereich Handwerk verteilen sich die Anschlussverträge v. a. auf die folgenden Berufe: Kraftfahrzeugmechatroniker/-in (567 Anschlussverträge), Maler/-in und Lackierer/-in (463 Anschlussverträge) sowie Maurer/-in (330 Anschlussverträge). Ergebnisse zu Anschlussverträgen auf Basis der Erhebung zum 31. Dezember werden in Kapitel A4.3 dargestellt.

(Simone Flemming, Ralf-Olaf Granath)

Tabelle A1.2-6: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den seit 2008 neu erlassenen oder modernisierten Berufen in Deutschland (Teil 1)
Tabelle A1.2-6 (barrierefrei)


Tabelle A1.2-6 Teil 1

Tabelle A1.2-6: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den seit 2008 neu erlassenen oder modernisierten Berufen in Deutschland (Teil 2)

Tabelle A1.2-6 Teil 2

Tabelle A1.2-6: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den seit 2008 neu erlassenen oder modernisierten Berufen in Deutschland (Teil 3)

Tabelle A1.2-6 Teil 3

Tabelle A1.2-7: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, Anschlussverträge mit Veränderungsrate zum Vorjahr unterteilt nach Zuständigkeitsbereichen1 2010 bis 2012

Tabelle A1.2-7

Fußnoten

18 Diese Erhebung wird zur Vorbereitung der Berufsbildungsberichterstattung jährlich vom BIBB in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen durchgeführt. Ausführliche Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung zum 30. September 2012 stehen unter http://www.bibb.de/naa-2012 zur Verfügung. Für weitere Informationen zur Erhebung siehe http://www.bibb.de/dokumente/pdf/naa309_BIBB-Erhebung_Zusammenfassung_201103.pdf. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden alle Absolutwerte auf ein Vielfaches von 3 gerundet dargestellt. Daraus können sich Abweichungen bei der Bildung von Summen aus Einzelwerten in Bezug auf Gesamtsummen sowie Differenzen bei Tabellendarstellungen ergeben.

19 Doppelte Abiturientenjahrgänge werden 2013 in Nordrhein-Westfalen und in Teilen Hessens, 2014 in Teilen Hessens und 2016 in Schleswig-Holstein die Schule verlassen.

20 Die Angaben zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in zweijährigen Ausbildungsberufen beinhalten nicht die Berufe nach Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung (nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO). Bei der Anteilsbildung in Tabelle A1.2-4 (Teil 2, vierte Zeile) werden diese Angaben auf die Neuabschlüsse in allen dualen Ausbildungsberufen – also inkl. der Berufe nach Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung – bezogen. Die Anteilsbildung weicht von der Berechnungsweise bei der Erhebung zum 31. Dezember ab (vgl. Kapitel A4.4).

21 Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung zum 30. September 2012 auf Berufsebene stehen in verschiedenen regionalen Gliederungen zur Verfügung.

22 Menschen mit Behinderung sollen in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG/HwO ausgebildet werden (vgl. § 64 BBiG). Statistische Informationen hierzu werden aus Datenschutzgründen nicht erhoben, sodass nicht ermittelt werden kann, wie häufig dies geschieht. Für den Fall, dass für behinderte Menschen wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, finden die Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen Anwendung (Kammerregelungen nach § 66 BBiG und § 42m HwO).

23 So könnte die für Apotheken 2012 in Kraft getretene neue Apothekenbetriebsordnung, die zu einem Anstieg der Dokumentationsaufgaben führte, einen negativen Einfluss auf die Ausbildungsplatzangebote für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte gehabt haben. Veränderungen bei den Berufsschulen könnten dazu geführt haben, dass regional keine Berufsschulklassen gebildet werden können, sodass eine kontinuierliche Ausbildung an den Lernorten Betrieb und Schule nicht mehr gewährleistet werden kann.

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2013 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2013).

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