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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2013

A4.2.2 Ausbildung im öffentlichen Dienst (Personalstandsstatistik)

Im öffentlichen Dienst werden nicht nur spezielle Berufe für den öffentlichen Dienst, sondern auch Berufe, die bei den Industrie- und Handels- oder Handwerkskammern eingetragen werden, und Berufe des Gesundheitswesens ausgebildet. In der Personalstandsstatistik des Statistischen Bundesamtes zählen darüber hinaus auch Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare zum Personal in Ausbildung.

Nach dieser erweiterten Abgrenzung befanden sich am Stichtag 30. Juni 2011 rund 207.300 Personen in einer Ausbildung im öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Sozialversicherungsträger und Bundesagentur für Arbeit sowie rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform). 105.400 Personen absolvierten ihre Ausbildung in einem Beamtenverhältnis. 20.900 hatten einen Ausbildungsvertrag im Rahmen eines Hochschulstudiums oder im Anschluss an ein solches abgeschlossen, ohne in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Für die übrigen Ausbildungsberufe wurden 81.000 Auszubildende gemeldet. Dabei handelt es sich überwiegend um Ausbildungen nach dem BBiG sowie für Gesundheitsfachberufe. Bei den folgenden Ausführungen wird unter dem Begriff „Auszubildende“ nur der zuletzt genannte Personenkreis berücksichtigt .

E Ausbildung im öffentlichen Dienst

Die Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes ist nicht mit den gemeldeten Zählergebnissen nach Zuständigkeitsbereichen vergleichbar, da Ausbildungsverträge, die der öffentliche Dienst in Ausbildungsberufen von Industrie, Handel oder Handwerk abschließt, diesen Bereichen zugerechnet werden (vgl. Kapitel A4.2.1).

Hinsichtlich der Ausbildungsquoten ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Erhebungsstichtags der Personalstandsstatistik zum 30. Juni die Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes nur unvollständig wiedergegeben wird. Zu diesem Stichtag können bereits ganze Ausbildungsjahrgänge die Ausbildung beendet haben, während neue Ausbildungsjahrgänge erst zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres die Ausbildung antreten. Aus der Statistik des Bundesministeriums des Innern zur Ausbildungsleistung des Bundes ergibt sich für den Stichtag 15. Oktober 2010 eine Ausbildungsquote von 7,7 %, für den Stichtag 15. Oktober 2011 von 7,6 %.

Setzt man die 81.000 Auszubildenden ins Verhältnis zum Vollzeitäquivalent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, erhält man zum Stichtag 30. Juni 2011 eine Ausbildungsquote von 3,6 %. Relativ viele Ausbildungsverhältnisse gab es im Bundesbereich mit einer Quote von 6,2 %. Im Landesbereich lag die Quote bei nur 2,9 %, im kommunalen Bereich bei 3,8 % und bei der Sozialversicherung bei 3,9 %.

Insgesamt war die Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst in den letzten 10 Jahren relativ konstant Schaubild A4.2.2-1. Dabei gab es jedoch Verschiebungen zwischen den verschiedenen Bereichen. Während bei den Ländern und bei den Kommunen ein leichter Rückgang zu verzeichnen war, hat die Ausbildungsoffensive beim Bund zu einem erheblichen Anstieg der Ausbildungsquote geführt. Seit 2000 hat sich die Quote hier nahezu verdoppelt. Bei der Sozialversicherung war die Quote in den Jahren 2004 bis 2010 rückläufig. Das lag vor allem an weniger Ausbildungsverhältnissen bei der Kranken- und Rentenversicherung sowie an der steigenden Zahl der Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit in diesem Zeitabschnitt. Zuletzt ist die Quote bei der Sozialversicherung wieder gestiegen. Der Rückgang im kommunalen Bereich ist nicht zuletzt auf die Ausgliederung kommunaler Krankenhäuser aus dem öffentlichen Dienst zurückzuführen, da diese einen relativ hohen Ausbildungsanteil aufweisen. Mitte 2011 befanden sich 15.200 Ausbildungsplätze des öffentlichen Dienstes in Krankenhäusern und Hochschulkliniken und Pflegeeinrichtungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Krankenhäuser, die in privater Rechtsform z. B. als GmbH betrieben werden, nicht zum öffentlichen Dienst zählen, selbst wenn sie sich vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. So gab es weitere 20.700 Auszubildende in privatrechtlichen Krankenhäusern, die mehrheitlich öffentlichen Arbeitgebern gehörten.

Mit einem Anteil von 61,3 % waren weibliche Auszubildende im öffentlichen Dienst deutlich in der Mehrheit. Dieser Anteil ist seit dem Jahr 2006 nahezu konstant. Davor gab es einen leichten Rückgang, der ebenfalls teilweise auf die Ausgliederung von Krankenhäusern zurückzuführen ist. Im Jahr 2000 hatte der Frauenanteil noch bei 66,5 % gelegen.

Mitte 2011 gab es in den 5 neuen Bundesländern 11.800 Ausbildungsplätze des öffentlichen Dienstes; 69.200 befanden sich im früheren Bundesgebiet einschließlich Berlin. Damit ist die Ausbildungsquote in den neuen Ländern mit nur 2,7 % deutlich niedriger als im früheren Bundesgebiet, wo die Quote bei 3,8 % lag.

(Alexandros Altis, Statistisches Bundesamt)

Schaubild A4.2.2-1: Entwicklung der Ausbildungsquoten1 im öffentlichen Dienst

Schaubild A4.2.2-1

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2013 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2013).

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