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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2012

A1.2 Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge - Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung zum 30. September 2011

Die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen haben dem BIBB für die Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September 201121 bundesweit 570.140 Verträge gemeldet. Bezogen auf die Erhebung 2010 entspricht das einem Zuwachs um 10.180 (+1,8 %). Es zeigen sich hierbei allerdings unterschiedliche Entwicklungen in West- und Ostdeutschland. Während in Westdeutschland mit 485.645 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen ein starker Zuwachs gegenüber dem Vorjahr (+17.348 bzw. +3,7 %) zu verzeichnen ist, setzt sich in Ostdeutschland der rückläufige Trend der letzten Jahre fort. Hier fiel die Zahl der Neuabschlüsse auf 84.495 (-7.168 bzw. -7,8 %) und somit auf einen neuen Tiefststand seit der Wiedervereinigung Tabelle A1.2-1.

Tabelle A1.2-1: Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Ländern von 1992 bis 2011
Tabelle A1.2-1 (barrierefrei)


Tabelle A1.2-1

E Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge (kurz: Neuabschlüsse)

Bei der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September (kurz: BIBB-Erhebung zum 30. September) sind Neuabschlüsse definiert als die in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) eingetragenen Berufsausbildungsverträge, die zwischen dem 1. Oktober des Vorjahres und dem 30. September des laufenden Jahres neu abgeschlossen und nicht vorzeitig wieder gelöst wurden. Entscheidend für die Zählung eines Neuabschlusses ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß §§ 34 BBiG Abs. 2 Ziffer 5 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird und damit von den zuständigen Stellen als Selektionskriterium herangezogen werden kann.

Die Neuabschlüsse werden geschlechtsspezifisch differenziert für Einzelberufe auf der Ebene der Arbeitsagenturbezirke erhoben und in den regionalen Gliederungen Bund, Ost, West, Länder und Arbeitsagenturbezirke ausgewiesen. Lediglich die Ausbildungsverträge für Menschen mit Behinderungen (Ausbildungen nach § 66 BBiG und § 42m HwO, s. u.) werden für die Bereiche Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft in der Sammelgruppe „Behindertenberufe“ abgebildet.

Anschlussverträge werden gesondert erfasst (s. u.). Sie werden im Gegensatz zur Erhebung zum 31. Dezember für die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Erhebung zum 31. Dezember) nicht zur Gesamtsumme der Neuabschlüsse hinzugerechnet. Dennoch gilt auch hier zu beachten, dass nicht alle Auszubildenden mit Neuabschluss Ausbildungsanfänger im dualen System sind; Ausbildungsverträge werden auch nach vorzeitigen Vertragslösungen oder im Falle von Zweitausbildungen innerhalb des dualen Systems neu abgeschlossen (vgl. Kapitel A4.3).

Aufgrund der o. g. und weiterer konzeptioneller Unterschiede stimmen die Definitionen der Neuabschlüsse im Rahmen der BIBB-Erhebung zum 30. September und der Erhebung zum 31. Dezember nicht überein (vgl. Kapitel A4.3; vgl. auch Uhly u. a. 2009).

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sank in Ostdeutschland nicht nur insgesamt, sondern – wie bereits im Vorjahr – auch in jedem einzelnen der 5 Bundesländer. Besonders starke Rückgänge zeigen sich dabei in Brandenburg (-11,0 %) und Sachsen-Anhalt (-10,0 %). Aber auch in Mecklenburg-Vorpommern setzt sich der negative Trend der letzten Jahre fort, wenn auch in leicht abgeschwächter Form (2009: -17,5 %, 2010: -16,5 %, 2011: -9,8 %). So ist die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2007 und 2011 um knapp 45 % zurückgegangen. Diese Entwicklung verdeutlicht den massiven Einfluss des demografischen Wandels in dieser Region (vgl. Kapitel A1.1).

Im Gegensatz dazu kam es in allen westdeutschen Bundesländern zu einem Anstieg der Neuabschlusszahlen. Am deutlichsten zeigt sich dieser in Bremen (+8,3 %), Baden-Württemberg (+5,7 %) und Niedersachsen (+4,3 %). Der geringste Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr ergab sich in Schleswig- Holstein (+1,5 %). Aber auch in Rheinland-Pfalz und im Saarland fiel der Anstieg mit jeweils 1,7 % eher moderat aus.

In Niedersachsen ist der deutliche Anstieg bei den Neuabschlüssen auch mit dem doppelten Abiturientenjahrgang im Jahr 2011 zu erklären. Um der somit stärkeren Nachfrage nach Ausbildungsplätzen zu begegnen, wurden in einem vom niedersächsischen Kultusministerium initiierten „Runden Tisch Doppelabitur 2011“ zusätzliche Ausbildungsplätze eingeworben und insbesondere Fragen zur Optimierung der Passung von Angebot und Nachfrage diskutiert. Diese Ansätze wurden bereits 2010 im Niedersächsischen Aktionsplan zur Verbesserung von Studien und Ausbildungschancen 2011 und 2012 formuliert (Niedersächsisches Kultusministerium 2010). Auch in den kommenden Jahren werden in weiteren Bundesländern doppelte Abiturientenjahrgänge22 Einfluss auf die Entwicklung der Neuabschlüsse nehmen.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach Zuständigkeitsbereichen

Im Vergleich zum Vorjahr zeigen sich bei einer bundesweiten Betrachtung der Zuständigkeitsbereiche deutliche Unterschiede bei der Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Während der Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel eine deutliche Zunahme zu verzeichnen hat (+11.739 bzw. +3,5 %), sind die Neuabschlusszahlen beim Handwerk (+67 bzw. +0,0 %) und den freien Berufen (+171 bzw. +0,4 %) annähernd unverändert geblieben. Im Zuständigkeitsbereich öffentlicher Dienst kam es zu einer deutlichen Abnahme (-1.152 bzw. -8,5 %), und auch in den Bereichen Landwirtschaft (-417 bzw. -3,0 %) und Hauswirtschaft (-237 bzw. -6,6 %) lagen die Neuabschlusszahlen 2011 niedriger als noch ein Jahr zuvor. Bei der regionalen Differenzierung zeigt sich, dass in Ostdeutschland – mit Ausnahme des Bereichs Seeschifffahrt – über alle Zuständigkeitsbereiche hinweg 2011 weniger neue Ausbildungsverträge geschlossen wurden als im Jahr 2010. In Westdeutschland kam es hingegen in den Zuständigkeitsbereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, freie Berufe und Seeschifffahrt zu einem Anstieg, der mit einem Plus von 5,7 % (+15.524) insbesondere im Bereich Industrie und Handel deutlich ausfiel Tabelle A1.2-2.

E Zuordnung der Ausbildungsverträge zu den Zuständigkeitsbereichen

Maßgeblich für die Zuordnung der Ausbildungsverträge zu den Bereichen ist i. d. R. die Art des Ausbildungsberufes und nicht der Ausbildungsbetrieb. So werden bspw. die Verträge der Auszubildenden, die im öffentlichen Dienst in Berufen der gewerblichen Wirtschaft ihre Ausbildung absolvieren, den Bereichen Industrie und Handel bzw. Handwerk (je nach zuständiger Stelle) zugeordnet. Ausnahmen bestehen für Auszubildende, die in einem Handwerksbetrieb in einem Beruf des Bereichs Industrie und Handel ausgebildet werden (Industrieberuf im Handwerk); bei der Aggregierung der Ausbildungsverträge für die Bereiche sind diese dem Handwerk zugeordnet. Gleiches gilt für Handwerksberufe, die in Betrieben von Industrie und Handel ausgebildet werden (Handwerksberuf in der Industrie). In der Aggregierung sind diese Ausbildungsverträge dem Bereich Industrie und Handel zugerechnet.

Die Rede ist deshalb von „Zuständigkeitsbereichen“ und nicht von „Ausbildungsbereichen“, weil die tatsächliche Ausbildungsleistung in einzelnen Bereichen nicht mit den Zählergebnissen nach Zuständigkeiten übereinstimmen muss. So sind z. B. in einigen Ländern die Industrie- und Handelskammern auch die zuständige Stelle für den Ausbildungsbereich Hauswirtschaft oder für einzelne Berufe des öffentlichen Dienstes, und eine klare Aufteilung nach Ausbildungsbereichen ist nicht immer möglich. Zudem fallen Ausbildungsverträge, die der öffentliche Dienst oder die freien Berufe in den Ausbildungsberufen von Industrie und Handel oder Handwerk abschließen, nicht in ihren eigenen Zuständigkeitsbereich, sondern werden Industrie und Handel oder Handwerk zugerechnet.

Während in der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September (kurz: BIBBErhebung zum 30. September) das Betriebsmerkmal „Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst“ nicht erfasst wird, geschieht dies bei der Erhebung zum 31. Dezember für die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Erhebung zum 31. Dezember). Dies ermöglicht eine genauere Ermittlung der Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes (vgl. Kapitel A4.2.1).

Insgesamt wurden bei den Industrie- und Handelskammern (kurz: Industrie und Handel) im Jahr 2011 deutschlandweit 342.782 neue Ausbildungsverträge gemeldet und damit deutlich über die Hälfte (60,1 %) aller neuen Verträge. Somit bleibt dieser Bereich weiterhin der mit Abstand größte unter allen Zuständigkeitsbereichen. Im Gegensatz zu den alten Ländern (+5,7 %) ist die Zahl der Neuabschlüsse im Bereich Industrie und Handel in den neuen Ländern deutlich zurückgegangen (-3.785 bzw. -6,6 %).

Im zweitgrößten Zuständigkeitsbereich, dem Handwerk, wurden insgesamt 155.245 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, 67 mehr als im Vorjahr (0,0 %). Auf das Handwerk entfiel somit rund ein Viertel (27,2 %) aller neuen Ausbildungsverträge. Noch Mitte der 1990er-Jahre wurde ein deutlich höherer Anteil aller Ausbildungsverträge im Handwerksbereich gemeldet (1995: 38,3 %). Seitdem geht der Anteil der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Handwerk stetig zurück Tabelle A1.2-3. Von einer Verschiebung der Verhältnisse profitierte vor allem der Bereich Industrie und Handel. 1995 wurden für diesen Bereich 45,9 % aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge registriert – seither verläuft die Entwicklung hier gegensätzlich zum Handwerk, sodass sich der Vertragsanteil dieses Bereiches am Gesamtvolumen der Neuverträge mit 60,1 % auf einem Höchststand befindet (vgl. zur Entwicklung der Zuständigkeitsbereiche auch Kapitel A4.2.1).

Bei den zuständigen Stellen für den öffentlichen Dienst wurden 2011 insgesamt 12.403 Ausbildungsverträge registriert, wobei es sowohl in den neuen Ländern (-347 bzw. -12,1 %) als auch in den alten Ländern (-805 bzw. -7,5 %) gegenüber dem Vorjahr zu einem starken Rückgang kam. Im Bereich Landwirtschaft wurden 13.505 neue Ausbildungsverträge geschlossen, 417 weniger als noch 2010 (-3,0 %). Bei den freien Berufen konnten 42.612 neue Ausbildungsverträge verbucht werden, was einem leichten Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr entspricht (+171 bzw. +0,4 %). In der Hauswirtschaft kamen mit 3.345 Ausbildungsverträgen 237 (-6,6 %) neue Verträge weniger zustande. Dieser Rückgang betraf Ostdeutschland (-7,5 %) und Westdeutschland (-6,3 %) gleichermaßen. Im Bereich der Hauswirtschaft wurden 2011 60,6 % der Ausbildungsverträge nach § 66 BBiG abgeschlossen (Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen für Menschen mit Behinderungen). Im kleinsten Zuständigkeitsbereich, der Seeschifffahrt, wurden 248 neue Ausbildungsverträge gemeldet (+9 bzw. +3,8 %).

Tabelle A1.2-2: Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge 2011 und Veränderung gegenüber 2010 nach Ländern und Zuständigkeitsbereichen
Tabelle A1.2-2 (barrierefrei)


Tabelle A1.2-2

Tabelle A1.2-3: Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Zuständigkeitsbereichen von 1992 bis 2011 in Deutschland
Tabelle A1.2-3 (barrierefrei)


Tabelle A1.2-3

Geschlechtsspezifische Differenzierungen

Bundesweit wurden im Jahr 2011 40,7 % aller Ausbildungsverträge mit jungen Frauen abgeschlossen (zweite Zeile in Tabelle A1.2-4). Das bedeutet – bezogen auf den Vorjahreszeitraum – einen Rückgang (zu den Ursachen siehe Kapitel 1.1). Während Frauen 2.744 Ausbildungsverträge weniger abgeschlossen haben, stieg die Anzahl bei den Männern um 12.924 an – damit ist das Plus von 1,8 % bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen auf die gestiegene Anzahl der Neuabschlüsse mit Männern zurückzuführen.

Der Frauenanteil bei den Neuabschlüssen variiert zwischen den einzelnen Bundesländern recht deutlich. Der niedrigste Anteil neu abgeschlossener Ausbildungsverträge, die mit Frauen geschlossen wurden, findet sich 2011 mit 36,8 % in Sachsen- Anhalt, der höchste mit 45,3 % in Berlin.

Differenziert nach den einzelnen Zuständigkeitsbereichen liegt der Anteil von Frauen im Bereich Industrie und Handel bei 40,6 % und damit auf dem gesamtdeutschen Niveau aller Zuständigkeitsbereiche. Im Handwerk sind Frauen traditionell unterrepräsentiert, sodass der Frauenanteil hier auch im Jahr 2011 bei nur 25 % liegt. Im öffentlichen Dienst hingegen werden Ausbildungsverträge überwiegend mit Frauen geschlossen (63,7 %). Noch deutlicher werden die Zuständigkeitsbereiche freie Berufe (Frauenanteil: 94,2 %) und Hauswirtschaft (Frauenanteil: 91,4 %) von den Frauen dominiert (für geschlechtsspezifische Ergebnisse der Erhebung zum 31. Dezember vgl. Kapitel A4.3 und A4.5).

Ausbildungsverträge mit verkürzter Ausbildungsdauer

Bezogen auf das Vorjahr blieb der Anteil der Ausbildungsverträge mit verkürzter Ausbildungsdauer an dem Gesamtvolumen neu abgeschlossener Ausbildungsverträge konstant. Wie schon 2010 wurden auch im Jahr 2011 16,0 % aller neuen Ausbildungsverträge mit einer verkürzten Ausbildungsdauer abgeschlossen (dritte Zeile in Tabelle A1.2-4). In Ostdeutschland kommt es mit 12,2 % anteilig seltener zu „verkürzten“ Verträgen als in Westdeutschland (16,6 %). Ein Grund dafür ist die Berücksichtigung von vorhandenen Bildungsabschlüssen. Traditionell kommt dem Berufsgrundbildungsjahr in einigen Ländern in Westdeutschland eine wesentliche Bedeutung zu (z. B. Baden-Württemberg). Auch der Wechsel von einer Berufsfachschule in eine duale Ausbildung nach BBiG / HwO kann zu einer Verkürzung der Ausbildungszeit führen. In den Ländern mit einem relativ hohen Anteil von Absolventinnen und Absolventen dieser berufsbildenden Schulen war auch der Anteil der Verträge mit verkürzten Laufzeiten entsprechend hoch (vgl. Statistisches Bundesamt 2011, Tabelle 1.4.1).

Differenziert nach den einzelnen Zuständigkeitsbereichen werden vor allem in der Landwirtschaft (26,9 %) und im Handwerk (22,7 %) überdurchschnittlich häufig Ausbildungsverträge mit verkürzter Ausbildungsdauer geschlossen. Leicht unter dem bundesdeutschen Durchschnittswert liegt mit 14,1 % der Bereich Industrie und Handel, gefolgt vom Hauswirtschaftsbereich mit 12,6 %. Deutlich seltener kommt es in den freien Berufen (6,4 %), dem öffentlichen Dienst (5,6 %) und der Seeschifffahrt (5,2 %) zu einer bereits bei Vertragsabschluss feststehenden Verkürzung der Ausbildungsdauer (für Ergebnisse der Erhebung zum 31. Dezember zur Verkürzung der Ausbildungsdauer vgl. Kapitel A4.3).

E Verkürzung der Ausbildungsdauer

Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist bei Anrechnung oder Anerkennung bestimmter (Aus-)Bildungsabschlüsse (z. B. Berufsgrundbildungsjahr, Besuch einer Berufsfachschule, mittlere oder höhere Bildungsabschlüsse) möglich (vgl. dazu auch die Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitausbildung). Bei den BIBB-Erhebungen über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September werden als verkürzte Verträge nur diejenigen berücksichtigt, bei denen die Verkürzung der Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate beträgt und bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Auch Verträge von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsbetrieb (in Verbindung mit einem neuen Vertrag) während der Ausbildung wechseln (z. B. durch Konkurs), zählen als verkürzte Verträge.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Berufen mit zweijähriger Ausbildungsdauer

Knapp jeder zehnte neu abgeschlossene Ausbildungsvertrag (9,1 %) wurde für Ausbildungsberufe geschlossen, deren Ausbildungsordnung eine zweijährige Ausbildungsdauer vorsieht (kurz: zweijährige Ausbildungsberufe23, vgl. auch Kapitel A4.4). 2011 waren dies insgesamt 51.991 Verträge (vierte Zeile in Tabelle A1.2-4). Die Bedeutung zweijähriger Ausbildung ist – wie schon in den vergangenen Jahren – in Ostdeutschland (12,3 %) deutlich höher aus als in Westdeutschland (8,6 %).24

Beispiele für stark besetzte zweijährige Berufe sind die Ausbildungsberufe Verkäufer / -in (27.697), Fachlagerist / -in (5.946), Fachkraft im Gastgewerbe (3.241), Maschinen- und Anlagenführer / -in (3.578), Teilezurichter / -in (1.163), Bauten- und Objektbeschichter / -in (1.190) oder Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (1.569).25 Eine besondere Position nimmt hierbei die Ausbildung zum Verkäufer bzw. zur Verkäuferin ein, da in diesem Beruf mit 53,3 % mehr als die Hälfte aller neuen Verträge in zweijährigen Berufen abgeschlossen wurden.

Die Entwicklung bei den Neuabschlüssen in zweijährigen Berufen ist bundesweit im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. 2011 wurden 1.008 (-1,9 %) Verträge weniger abgeschlossen als im Jahr 2010. Bei einer regionalen Differenzierung zeigen sich allerdings deutliche Unterschiede: In Westdeutschland ist in diesem Zeitraum die Zahl der neuen Ausbildungsverträge in zweijährigen Berufen angestiegen (+1.089 bzw. +2,7 %), wohingegen es in Ostdeutschland zu einem massiven Rückgang gekommen ist (2.097 bzw. 16,8 %).

Eine Ursache ist die grundsätzlich rückläufige Entwicklung bei den überwiegend öffentlich finanzierten (außerbetrieblichen) Ausbildungsverhältnissen. Bezogen auf das Jahr 2010 wurden 2011 bundesweit 10.549 Ausbildungsverträge weniger überwiegend öffentlich finanziert – das entspricht einem Rückgang von 25,7 %. Das hat sich auch auf die Neuabschlüsse für zweijährige Ausbildungsberufe ausgewirkt, die in der Vergangenheit häufig öffentlich gefördert wurden. In Westdeutschland ist die Anzahl der überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverträge in zweijährigen Berufen um 911 Verträge gesunken, in Ostdeutschland waren es 2.712 Verträge weniger. Trotz dieser Rückgänge kam es zu einem Zuwachs bei den betrieblich finanzierten Ausbildungsverhältnissen mit zweijähriger Laufzeit: In Westdeutschland wurden 2.000 Verträge mehr registriert (+5,7 %) und in Ostdeutschland +615 Verträge (+10,4 %) Tabelle A1.2-5.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Berufen für Menschen mit Behinderung

Bundesweit wurden im Jahr 2011 11.203 neue Ausbildungsverträge im Rahmen der Ausbildung von Menschen mit Behinderung nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO (vgl. Kapitel A4.4) abgeschlossen (fünfte Zeile in Tabelle A1.2-4).26 Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Abnahme um 596 neue Verträge (-5,1 %). Damit setzt sich der rückläufige Trend in abgeschwächter Form fort. Zwischen den Jahren 2009 und 2010 war die Zahl der Neuabschlüsse bereits um 15,3 % gesunken. Auch bei der Entwicklung in der Ausbildung für Menschen mit Behinderung gibt es deutlich regionale Unterschiede. In Westdeutschland ergab sich mit -2,2 % ein moderater Rückgang (-172), wohingegen dieser in Ostdeutschland deutlich stärker ausfiel (um -424 bzw. -10,6 %).

Ein Grund für die rückläufige Tendenz könnte in der besseren Versorgungslage auf dem Ausbildungsstellenmarkt liegen. Denn eine bessere Versorgungslage könnte dazu führen, dass auch Jugendliche mit Behinderungen eher die Möglichkeit bekommen, in reguläre Berufsausbildungen nach BBiG / HwO einzumünden. Überdies wird davon ausgegangen, dass Verwaltungen bei einem massiven Mangel an betrieblichen Ausbildungsplätzen, wie er insbesondere Mitte der 2000er-Jahre herrschte, die Bestimmungen nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO offensiver auslegen, um auch über diesen Weg Ausbildungsmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2005, S. 47). Bei einer besseren Versorgungslage auf dem Ausbildungsstellenmarkt wird diese offensive Nutzung der Bestimmungen wieder zurückgefahren, wodurch weniger Verträge in den Berufen für Menschen mit Behinderungen zustande kommen. Eine regionale Differenzierung zeigt, dass Berufen für Menschen mit Behinderung in Ostdeutschland (4,2 %) anteilig eine größere Bedeutung zukommt als in Westdeutschland (1,6 %).

Nennenswert größere Anteile ergeben sich für die Berufe für Menschen mit Behinderung nur in den Zuständigkeitsbereichen Hauswirtschaft (60,6 %) und Landwirtschaft (11,4 %). In den Bereichen Industrie und Handel (1,4 %) und im Handwerk (1,9 %) liegen die Werte deutlich niedriger. Im öffentlichen Dienst, den freien Berufen sowie der Seeschifffahrt finden sich keine Neuabschlüsse in Berufen nach § 66 BBiG.

Tabelle A1.2-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2011 nach strukturellen Merkmalen (Teil 1)
Tabelle A1.2-4 Teil 1 (barrierefrei)


Tabelle A1.2-4 Teil 1

Tabelle A1.2-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2011 nach strukturellen Merkmalen (Teil 1 – Fortsetzung)
Tabelle A1.2-4 Teil 1 Fortsetzung (barrierefrei)


Tabelle 1.2-4 Teil 1-Fortsetzung

Tabelle A1.2-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2011 nach strukturellen Merkmalen (Anteil in %) (Teil 2)
Tabelle A1.2-4 Teil 2 (barrierefrei)


Tabelle 1.2-4 Teil 2

Tabelle A1.2-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2011 nach strukturellen Merkmalen (Anteil in %) (Teil 2 – Fortsetzung)
Tabelle A1.2-4 Teil 2 Fortsetzung (barrierefrei)


Tabelle 1.2-4 Teil 2-Fortsetzung

Betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungsverträge

Nach den Ergebnissen der BIBB-Erhebung zum 30. September 2011 sind 30.494 bzw. 5,3 % der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge überwiegend öffentlich finanziert . Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich damit bundesweit ein deutlicher Anteilsrückgang um 2,0 % (2010: 7,3 %) mit unterschiedlich starken Ausprägungen in Ost- und Westdeutschland. Während in Westdeutschland der überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildung mit einem Anteil von 3,9 % am Gesamtvolumen eine eher untergeordnete Rolle zukommt, liegt der Anteil in Ostdeutschland mit 13,9 % immer noch deutlich darüber (sechste Zeile in Tabelle A1.2-4). Damit ist der Anteil überwiegend öffentlich finanzierter Ausbildungsverhältnisse im Vergleich zum Jahr 2010 sowohl in den alten Ländern (-0,9 %) als auch in den neuen Ländern – hier mit -6,4 % allerdings wesentlich massiver – zurückgegangen.

E Überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildungen („außerbetriebliche Ausbildung“)

Als „außerbetriebliche Ausbildung“ wird jene Form der Berufsausbildung bezeichnet, die „überwiegend öffentlich finanziert“ wird und der Versorgung von Jugendlichen mit Marktbenachteiligungen, mit sozialen Benachteiligungen, mit Lernschwächen bzw. mit Behinderungen dient. Außerbetriebliche Ausbildung wird nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und III), im Rahmen der Bund-Länder-Programme Ost sowie über (ergänzende) Länderprogramme durchgeführt. Maßgeblich für die Zurechnung zum außerbetrieblichen Vertragsvolumen ist die Finanzierungsform und nicht der Lernort. Überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildung, die in Betrieben stattfindet, zählt demnach zur außerbetrieblichen Ausbildung.

In der BIBB-Erhebung zum 30. September werden aber nur jene überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnisse erfasst, die mit einem Ausbildungsvertrag verbunden sind. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist, dass über 50 % der Kosten des praktischen Teils im ersten Jahr der Ausbildung durch Zuwendungen der öffentlichen Hand bzw. der Arbeitsverwaltungen getragen werden. Schulische Ausbildungsplätze, die in den außerbetrieblichen Stellenmeldungen der BA enthalten sind, bleiben unberücksichtigt, da die entsprechenden Teilnehmenden nicht den rechtlichen Status eines „Auszubildenden“ haben.

Betriebliche Ausbildungsplätze, die mit einer staatlichen Prämie bezuschusst werden, zählen in der Regel nicht zu den „überwiegend öffentlich finanzierten“ Ausbildungsplätzen. Auch die regulären Ausbildungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes werden nicht der außerbetrieblichen Ausbildung zugerechnet. Sie sind zwar öffentlich finanziert, richten sich aber nicht an die oben genannten Zielgruppen. Stammen die Ausbildungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes aber aus speziellen Programmen (z. B. zur Versorgung marktbenachteiligter Jugendlicher), werden sie ebenfalls zum außerbetrieblichen Vertragsvolumen hinzugerechnet (vgl. Kapitel A4.2.2 mit differenzierten Angaben zur Gesamtzahl der überwiegend öffentlich geförderten Ausbildungsverhältnisse).

Der demografische Wandel hat auf diese Entwicklung einen maßgeblichen Einfluss. Denn angesichts der demografisch bedingten Entspannung am Ausbildungsstellenmarkt wurden die staatlichen Programme zur Finanzierung von überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnissen für marktbenachteiligte Jugendliche in den letzten Jahren heruntergefahren. Wurde beispielsweise zwischen dem Bund und den beteiligten Ländern im Rahmen des „Ausbildungsplatzprogramms Ost 2008“ die Förderung von 7.000 überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsplätzen vereinbart, so wurde dieses Kontingent im „Ausbildungsplatzprogramm Ost 2009 / 2010“ auf 5.000 reduziert (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2010, S. 35). Eine Fortführung des Ausbildungsplatzprogramms Ost ist bis auf Weiteres nicht geplant.

Mit Blick auf die einzelnen Länder zeigt sich, dass die Anteile der überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnisse noch stärker variieren als bei einem bloßen Ost-West-Vergleich. Am häufigsten sind die Neuabschlüsse in Sachsen (15,5 % unter allen Neuabschlüssen des Landes) und Sachsen-Anhalt (15,0 %) überwiegend öffentlich finanziert. Trotz dieser hohen Anteile sind die überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverträge zwischen 2010 und 2011 in diesen Ländern gesunken: In Sachsen um knapp 10 Prozentpunkte (2010: 25,1 %) und in Sachsen- Anhalt um 8 Prozentpunkte (2010: 23 %). Die Situation stellt sich in den westlichen Ländern anders dar: Hier liegen die Anteile durchweg deutlich unter denen der östlichen Länder. Am seltensten wurden überwiegend öffentlich finanzierte Verträge 2011 anteilig in Niedersachsen (2,4 %) und Bayern (2,6 %) geschlossen. Da die überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnisse quantitativ in den alten Ländern eine eher untergeordnete Rolle spielen, ist der Rückgang hier im Vergleich zum Vorjahr auch nicht derart auffällig wie in den neuen Ländern.

Der Grund für die deutlich größere Bedeutung überwiegend öffentlich finanzierter Ausbildung in allen ostdeutschen Ländern liegt weniger in der schlechteren Versorgungslage der ostdeutschen Jugendlichen im Hinblick auf betriebliche Ausbildungsstellenangebote. Vielmehr beeinflusst die Angebotsstruktur des Berufsbildungssystems maßgeblich den Verbleib von ausbildungsreifen Jugendlichen ohne betriebliche Ausbildungsstelle. Stehen für diese Jugendlichen in Westdeutschland als Alternativen vor allem teilqualifizierende Bildungsgänge des sogenannten „Übergangssystems“ zur Verfügung, so wurden sie in Ostdeutschland bislang wesentlich häufiger in vollqualifizierende außerbetriebliche oder schulische Berufsausbildungsplätze umgeleitet. Hierdurch ist es in den neuen Ländern in den vergangenen Jahren – trotz des zeitweise gravierenden Mangels an betrieblichen Ausbildungsplätzen – stets gelungen, die Jugendlichen früher als in den alten Ländern in eine Berufsausbildung zu bringen (vgl. Eberhard / Ulrich 2011).

Tabelle A1.2-5: Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen, deren Ausbildungsordnung eine zweijährige Ausbildungsdauer vorsieht1
Tabelle A1.2-5 (barrierefrei)


Tabelle 1.2-5

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in neu geordneten Berufen

2011 wurden 15 Berufe modernisiert, und mit der Ausbildung zum / zur „Medientechnologen / Medientechnologin Druckverarbeitung“ wurde ein neuer Beruf geschaffen (vgl. Kapitel A4.1.3). Insgesamt wurden in diesen 15 modernisierten Berufen 18.815 neue Ausbildungsverträge geschlossen (Ausbildungsverträge, die ggf. noch in den jeweiligen VorgängerVorgängerberufen abgeschlossen wurden, sind hier ebenfalls enthalten) Tabelle A1.2-6.

Bei einer Differenzierung nach den 2011 modernisierten Berufen ergeben sich folgende Entwicklungen (Anzahl der Neuabschlüsse 2011 ergänzt um die absolute und relative Entwicklung gegenüber 2010):

  • Augenoptiker / -in: 2.426 (-95 bzw. -3,8 %)
  • Bootsbauer / -in: 154 (+32 bzw. +26,2 %)
  • Buchbinder / -in: 137 (-275 bzw. -66,7 %)
  • Buchhändler / -in: 656 (-8 bzw. -1,2 %)
  • Fachkraft für Lederverarbeitung: 14 (+6 bzw. +75,0 %)
  • Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice: 530 (+7 bzw. +1,3 %)
  • Mechatroniker / -in: 7.704 (+921 bzw. +13,6 %)
  • Mediengestalter / -in Flexografie: 4 (+2 bzw. +100,0 %)
  • Medientechnologe / Medientechnologin Druck: 1.100 (+56 bzw. +5,4 %)
  • Medientechnologe / Medientechnologin Siebdruck: 144 (-1 bzw. -0,7 %)
  • Packmitteltechnologe / Packmitteltechnologin: 484 (+16 bzw. +3,4 %)
  • Technische(r) Produktdesigner / -in: 2.447 (442 bzw. +22,0 %)
  • Technische(r) Systemplaner / -in: 869 (+64 bzw. +8,0 %)
  • Textilgestalter / -in im Handwerk: 6 (-2 bzw. -25,0 %)
  • Tourismuskaufmann / -frau (Kaufmann / -frau für Privat- und Geschäftsreisen): 2.140 (+180 bzw. +9,2 %)

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den neuen Berufen von 2009 bis 2011

Im 2011 neu geschaffenen Beruf „Medientechnologe / Medientechnologin Druckverarbeitung“ wurden 266 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. In der Regel braucht es eine gewisse Anlaufzeit, bis sich die Betriebe, Verwaltungen, Praxen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen auf die Ausbildungsmöglichkeiten und -modalitäten in neu geschaffenen Ausbildungsberufen eingestellt haben. Häufig kommt es insbesondere im zweiten und dritten Jahr nach der Einführung des neuen Berufes nochmals zu Steigerungen der Vertragszahlen. So startete beispielsweise der 2009 neu geschaffene Beruf „Industrieelektriker / -in“ mit 80 Neuabschlüssen. Im Folgejahr wurden hier bereits 253 und im Jahr 2011 insgesamt 410 neue Verträge geschlossen. Somit hat sich hier die Zahl der Neuabschlüsse zwischen 2009 und 2011 mehr als vervierfacht.

Es finden sich allerdings auch Berufe mit gegenläufigen Entwicklungen. Bei dem ebenfalls im Jahr 2009 neu geschaffenen Beruf „Werkfeuerwehrmann / -frau“ konnte 2010 zunächst ein Anstieg der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge verzeichnet werden (+19 bzw. +73,1 %). Zwischen 2010 und 2011 verringerte sich die Zahl der Neuabschlüsse dann aber wieder recht deutlich (-7 bzw. -15,6 %).

Anschlussverträge

Für die BIBB-Erhebung zum 30. September 2011 wurden insgesamt 6.600 Anschlussverträge gemeldet, was im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Anstieg um 1,2 % bedeutet (+81 Verträge) Tabelle A1.2-7. Diese Verträge werden gesondert gezählt; sie sind somit bei den 570.140 in 2011 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen nicht enthalten. Insbesondere durch die vermehrte Schaffung von zweijährigen Berufsausbildungen, die die Möglichkeit bieten, nach erfolgreichem Abschluss eine weitere, darauf aufbauende Ausbildung zu beginnen, gewannen Anschlussverträge in den letzten Jahren an Bedeutung.27 Dies zeigt auch die quantitative Entwicklung zwischen 2005 und 2011. In diesem Zeitraum hat sich die Zahl der Anschlussverträge mehr als verdreifacht, wohingegen die Zahl der regulären Ausbildungsverträge nur um 3,6 % gestiegen ist.

E Anschlussverträge

Als „Anschlussverträge“ werden Ausbildungsverträge bezeichnet, die im Anschluss an eine vorausgegangene und abgeschlossene Berufsausbildung neu abgeschlossen werden und zu einem weiteren Abschluss führen. Dabei sind jedoch nur die Verträge für Berufsausbildungen zu berücksichtigen, die in den Ausbildungsordnungen als aufbauende Ausbildungsberufe definiert wurden (i. d. R. Einstieg in das dritte Ausbildungsjahr) oder die unter „Fortführung der Berufsausbildung“ genannt werden. Ein Beispiel ist die Weiterführung einer erfolgreich beendeten zweijährigen Ausbildung zum / zur Bauten- und Objektbeschichter / -in durch eine einjährige Anschlussausbildung zum / zur Maler / -in und Lackierer / -in. Anschlussverträge werden im Rahmen der BIBB-Erhebung zum 30. September nicht als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge gezählt, sondern gesondert ausgewiesen.

Anschlussverträge finden sich nur in den Zuständigkeitsbereichen Industrie und Handel und im Handwerk. Im Jahr 2011 wurden knapp drei Viertel (73,5 %) aller Anschlussverträge im Bereich Industrie und Handel und ein Viertel (26,5 %) im Bereich Handwerk geschlossen. Nachdem in den vergangenen Jahren im Handwerk ein starker stetiger Zuwachs (2010: 1.874; 2009: 1.863; 2008: 938; 2007: 684; 2006: 479; 2005: 341) an Anschlussverträgen zu beobachten war, ist die Zahl der Verträge zwischen 2010 und 2011 hier um 6,7 % (2011: 1.748) gesunken. Dass es insgesamt zu einem Anstieg der Anschlussvertragszahl kam, ist somit nur auf die Entwicklung im Bereich Industrie und Handel zurückzuführen. Hier setzte sich auch 2011 der Trend steigender Vertragszahlen (2010: 4.645; 2009: 3.727; 2008: 3.094; 2007: 2.812; 2006: 2.151; 2005: 1.832) – wenn auch in abgeschwächter Form – fort. So wurden in diesem Zuständigkeitsbereich mit 4.852 insgesamt 207 Verträge mehr geschlossen (+4,5 %) als noch ein Jahr zuvor. Wie in anderen Bereichen, so ist auch die Zahl der Anschlussverträge in den neuen Ländern im Vergleich zum Vorjahr rückläufig (-3,9 %). In den alten Ländern hingegen wurden mit 5.184 insgesamt 2,7 % mehr Anschlussverträge geschlossen als noch 2010. Ergebnisse zu Anschlussverträgen auf Basis der Erhebung zum 31. Dezember werden in Kapitel A4.3 dargestellt.

(Stephan Kroll, Simone Flemming, Ralf-Olaf Granath)

Tabelle A1.2-6: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den seit 2007 neuen Berufen und in den 2011 modernisierten Berufen (Aktualisierungsvorbehalt) (Teil 1)
Tabelle A1.2-6 (barrierefrei)


Tabelle A1.2-6: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den seit 2007 neuen Berufen und in den 2011 modernisierten Berufen (Aktualisierungsvorbehalt) (Teil 1)

Tabelle A1.2-6: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den seit 2007 neuen Berufen und in den 2011 modernisierten Berufen (Aktualisierungsvorbehalt) (Teil 2)
Tabelle A1.2-6 Teil 2 (barrierefrei)


Tabelle 1.2-6

Tabelle A1.2-7: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge und Anschlussverträge mit Veränderungsrate zum Vorjahr unterteilt nach Regionen und Zuständigkeitsbereichen 2009 bis 2011
Tabelle A1.2-7 (barrierefrei)


Tabelle 1.2-7

Fußnoten

21 Ausführliche Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung zum 30. September 2011 stehen unter http://www.bibb.de/de/59142.htm zur Verfügung. Für weitere
Informationen zur Erhebung siehe http://www.bibb.de/dokumente/pdf/naa309_BIBB-Erhebung_Zusammenfassung_201103.pdf.

22 In den folgenden Jahren wird es in den genannten Bundesländern zu doppelten Abiturientenjahrgängen kommen: 2012 (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Teile von Hessen), 2013 (Nordrhein-Westfalen, Teile von Hessen), 2014 (Teile von Hessen), 2016 (Schleswig-Holstein) (vgl. Kultusministerkonferenz 2011).

23 Die Angaben zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in zweijährigen Ausbildungsberufen beinhalten nicht die Berufe nach Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung (nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO). Bei der Anteilsbildung in Tabelle A1.2-4 (vierte Zeile in Teil 2) werden diese Angaben auf die Neuabschlüsse in allen dualen Ausbildungsberufen – also inkl. der Berufe nach Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung – bezogen. Diese Anteilsbildung weicht von der Berechnungsweise bei der Erhebung zum 31. Dezember ab (vgl. Kapitel A4.4).

24 Vgl. Uhly/Kroll/Krekel 2011

25 Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung zum 30. September 2011 auf Berufsebene stehen unter der URL http://www.bibb.de/de/59171.htm in der regionalen Gliederung Bund, Ost, West, Länder und Arbeitsagenturbezirke zur Verfügung.

26 Menschen mit Behinderung sollen in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG / HwO ausgebildet werden (vgl. § 64 BBiG). Statistische Informationen hierzu werden aus Datenschutzgründen nicht erhoben, sodass nicht ermittelt werden kann, wie häufig dies geschieht. Für den Fall, dass für behinderte Menschen wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, finden die Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen Anwendung (Kammerregelungen nach § 66 BBiG und 42m HwO).

27 Bei der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September kann von einer Untererfassung der Anschlussverträge ausgegangen werden, da bei der Datensammlung noch keine einheitliche Begriffsverwendung erreicht wurde und es daher zu Meldeausfällen kommt.

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2012 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2012).

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