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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2012

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A Indikatoren zur beruflichen Ausbildung

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A4.1.1 Zukünftige Entwicklungen hinsichtlich der Neuordnung anerkannter Ausbildungsberufe nach BBiG/HwO

Umsetzung des Deutschen Qualifikationsrahmens wird verstetigt – Ordnungsmittel sind zugeordnet und zukünftig kompetenzbasiert zu gestalten

Am 31. Januar 2012 fand auf Einladung des Präsidenten der Kultusministerkonferenz, dem Hamburger Senator Ties Rabe, im Sekretariat der Kultusministerkonferenz ein Abstimmungsgespräch zur Klärung der noch offenen Fragen bei der Zuordnung der Bildungsgänge zum DQR statt. An dem Gespräch nahmen Vertreter und Vertreterinnen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der Kultusministerkonferenz der Länder, der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Bundesinstituts für Berufsbildung teil.

In dem Gespräch wurde einvernehmlich eine gemeinsame Position zur Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) auf einen Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) erarbeitet und verabschiedet.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gesprächs betonten die zentrale Bedeutung des EQR als gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für die verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme. Als Übersetzungsinstrument für den EQR wurde auf der nationalen Ebene der DQR entwickelt, der am 22. März 2011 vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) einvernehmlich verabschiedet wurde.56

In dem Abstimmungsgespräch bestand Einigkeit darüber, die Umsetzung des DQR-Prozesses zügig fortzusetzen, im Einzelnen wurden dazu folgende Vereinbarungen getroffen:

  • Alle zweijährigen beruflichen Erstausbildungen werden pauschal dem Niveau 3 zugeordnet.
  • Alle drei- und dreieinhalbjährigen Berufen werden pauschal dem Niveau 4 zugeordnet.
  • Eine Zuordnung der allgemeinbildenden Schulabschlüsse zum DQR erfolgt vorerst nicht.
  • Einigkeit besteht darüber, die Abschlüsse Bachelor, Meister, Fachwirte und Techniker dem Niveau 6 zuzuordnen.
  • Eine Verständigung wurde darüber erzielt, die Berufsausbildungsvorbereitung den Niveaus 1 und 2 zuzuordnen.
  • Nach Ablauf von 5 Jahren ist eine erneute Beratung der bis dahin vorgenommenen Zuordnungen vorgesehen. Die Erörterungen finden auf der Grundlage der vorliegenden kompetenzbasierten Ausbildungsordnungen der beruflichen Erstausbildung und der vorliegenden kompetenzorientierten Bildungsstandards für die allgemeinbildenden Schulabschlüsse unter der Maßgabe der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung statt. Dabei wurde ausdrücklich vereinbart, die weitere Entwicklung auf der europäischen Ebene auch unter dem Gesichtspunkt einer Höherstufung zu berücksichtigen.

Kompetenzorientierung bei der Gestaltung der Ordnungsmittel steht im Fokus der weiteren Entwicklung

Mit dieser Einigung besteht die vordringliche Aufgabe für die Berufsbildung darin, die Aus- und Fortbildungsregelungen konsequent in der „Logik des Deutschen Qualifikationsrahmens“ kompetenzorientiert auszurichten und den entsprechenden Niveaus zuzuordnen Tabelle A4.1.1-1.

Im Zusammenhang mit der Erprobung des DQR wurden 2009 / 2010 u. a. Ausbildungsordnungen aus dem kaufmännisch-verwaltenden, dem technischgewerblichen, dem IT-Bereich und aus dem Bereich des Gesundheitswesens auf der Grundlage der DQRDeskriptoren reformuliert und in einem 2. Schritt den DQR-Niveaus zugeordnet. Darüber hinaus liegen Forschungsergebnisse aus dem BIBB zur Entwickung kompetenzorientierter Curricula und zur Strukturierung kompetenzorientierter Ausbildungsordnungen in 2 Berufen vor. An diese Entwicklungsarbeiten ist bei den weiteren Arbeiten anzuknüpfen.

Tabelle A4.1.1-1: Struktur des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
Tabelle A4.1.1-1 (barrierefrei)


Tabelle A4.1.1-1

Neuordnung der vor 1990 erlassenen staatlich anerkannten Ausbildungsberufe

Ein besonderes Augenmerk bei der Umsetzung des DQR sollte auf die Berufsbilder gerichtet werden, die vor 1990 erlassen wurden. Die Anzahl der Berufe beträgt – nach dem gegenwärtigen Stand – 55, die Anzahl der Auszubildenden liegt bei 27.681 (Bundesinstitut für Berufsbildung: Neue und modernisierte Ausbildungsberufe, verschiedene Jahrgänge). Eine differenzierte Auflistung der vor 1990 erlassenen Berufe mit den aktuellen Auszubildendenzahlen ist in Tabelle A4.1.1-2 enthalten.

Anfang der 1990er-Jahre lässt sich im historischen Rückblick eine entscheidende Weichenstellung in der Ausrichtung der Berufsbilder erkennen. Mit der zunehmenden Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien und den zeitgleich stattfindenden Diskussionen in Bezug auf die Einbeziehung der „Schlüsselqualifikationen“ in die Berufsbilder sind in den 1990er-Jahren Berufe mit völlig neuen Anwendungsfeldern (z. B. IT-Branche) entstanden. Diese beinhalten in Struktur und inhaltlicher Ausrichtung eine Abkehr von der bis dahin überwiegend praktizierten Verrichtungsorientierung hin zu einer Handlungsorientierung. Entscheidend dazu beigetragen hat im Weiteren die Diskussion „um die qualifikatorischen Konsequenzen aus den Entwicklungen in strategisch bedeutsamen Technologien, der zunehmenden Globalisierung des Wirtschaftens und der damit verbundenen Umgestaltung der Arbeitsorganisation“.

Eine erste Analyse der vor 1990 erlassenen Ausbildungsordnungen ergibt, dass diese in der Ausrichtung in erster Linie verrichtungsorientiert gestaltet sind und damit das im DQR zugrunde gelegte umfassende Verständnis einer umfassenden beruflichen Kompetenz- und Handlungsorientierung keine Entsprechung findet. Rahmenlehrpläne existieren darüber hinaus für die überwiegende Anzahl der Berufe vor 1990 nicht. Von den insgesamt 55 Berufen wurden 15 Berufe in den 1930er- und 1940er-Jahren erlassen, 7 zwischen 1960 und 1970 in Kraft gesetzt, während die weiteren 33 Berufe in den Jahren zwischen 1972 und 1989 neu geordnet bzw. modernisiert wurden (Bundesinstitut für Berufsbildung: Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe, verschiedene Jahrgänge).

Bei diesen Berufen sollte eine Überprüfung stattfinden, mit dem Ziel, den Bedarf für eine Aufrechterhaltung zu klären um dann in einem weiteren Schritt eine zeitnahe Neuordnung oder Modernisierung der Berufe vorzunehmen bzw. im Zuge dieser Verfahren Berufe, die nicht zukunftsfähig sind, aufzuheben oder mit anderen Berufen zusammenzuführen und Berufsgruppen zu bilden.

Tabelle A4.1.1-2: Liste der 1½-, 2-, 3- und 3½-jährigen Ausbildungsberufe, die vor 1990 erlassen wurden, mit den jeweiligen Erlassdaten und der Gesamtzahl der Auszubildenden
Tabelle A4.1.1-2 (barrierefrei)


Tabelle A4.1.1-2

Änderung der Eckwerte: Kompetenzorientierung als rechtsverbindliche Vorschrift

Für die rechtsverbindliche Entwicklung von kompetenzorientierten Ordnungsentwürfen und einer anschließenden Zuordnung in den DQR sind von den zuständigen Ministerien entsprechende Weisungen zu erteilen. Das heißt, die Weisung muss den Zusatz enthalten: Ordnungsmittel sind kompetenzorientiert zu entwickeln. Das mittelfristige Ziel sollte darin bestehen, diese Angaben in den Eckwertekatalog aufzunehmen. Nur dann kann eine stringente und eine an verbindlichen Kriterien orientierte Entwicklung und anschließende Zuordnung sichergestellt werden.

(Irmgard Frank)

Fußnoten

56 Siehe dazu http://www.deutscherqualifikationsrahmen.de/.

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2012 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2012).

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