A1.1 Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge
Mit bundesweit 566.004 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen fiel die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse auf den drittniedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Nur in den Jahren 2003 und 2005 waren es mit 557.634 bzw. 550.180 noch weniger gewesen. Insbesondere in den neuen Ländern nahm die Zahl der neuen Ausbildungsverträge stark ab. Sie sank nicht nur auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung, sondern lag mit 98.998 auch erstmalig unter der 100.000er-Marke Tabelle A1.1-1. Zum stärksten relativen Rückgang kam es im Land Mecklenburg-Vorpommern, wo 17,5 % weniger Neuabschlüsse registriert wurden als noch ein Jahr zuvor. Die Veränderungsraten in den übrigen vier neuen Ländern (ohne Berlin) variierten zwischen -12,2 % (Sachsen) und -15,0 % in Brandenburg. Dass Mecklenburg-Vorpommern trotz des bundesweit größten Rückgangs gleichwohl zu den Ländern mit einer überdurchschnittlich guten Angebots-Nachfrage-Relation zählte (siehe unten), ist Folge des demografischen Einbruchs und macht zugleich dessen dramatisches Ausmaß deutlich.
Die Veränderungsraten der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den alten Ländern bewegten sich zwischen -1,1 % im Saarland und -9,1 % in Bayern. In keinem der alten Länder kam es somit 2009 zu einem Anstieg des Ausbildungsvolumens. Dass im Saarland der Rückgang noch vergleichsweise moderat ausfiel, ist womöglich auch auf den Umstand zurückzuführen, dass hier 2009 wegen der Umstellung der Gymnasialzeit auf 8 Jahre zwei Schulentlassjahrgänge zugleich die Hochschulreife erwarben und die Betriebe versuchten, die Gunst der Stunde zu nutzen und mehr Abiturienten einzustellen. Mit insgesamt 467.006 neuen Ausbildungsverträgen wurde in den alten Ländern immer noch der achthöchste Wert seit dem Jahr 1992 erreicht; gegenüber dem Krisenjahr 2005, als nur 434.162 Neuabschlüsse registriert worden waren, waren es immer noch 32.844 mehr. Angesichts der demografischen Entwicklung ist allerdings für die kommenden Jahre mit weiteren Nachfragerückgängen zu rechen (vgl. dazu auch Kapitel A2).
Tabelle A1.1-1: Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Ländern von 1992 bis 2009
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach Zuständigkeitsbereichen
Von allen 7 Zuständigkeitsbereichen mussten die Industrie- und Handelskammern (kurz: Industrie und Handel) bundesweit den größten absoluten und relativen Rückgang bei den neuen Ausbildungsverträgen hinnehmen (-35.790 bzw. -9,7 %). Insgesamt wurden von Industrie und Handel 333.404 Ausbildungsverträge eingetragen, und trotz des beträchtlichen Verlustes hielten Industrie und Handel ihre Stellung als der mit Abstand größte Ausbildungsbereich Tabelle A1.1-2. 2009 wurden bundesweit immer noch 59 von 100 neuen Verträgen bei den Industrieund Handelskammern eingetragen.12
Im zweitgrößten Zuständigkeitsbereich, dem Handwerk, wurden bundesweit 157.279 neue Lehrverträge abgeschlossen, 12.790 bzw. 7,5 % weniger als ein Jahr zuvor. Das Handwerk war dabei besonders stark vom demografischen Einbruch im Osten betroffen; die ostdeutschen Handwerkskammern zählten 3.848 Lehrverträge weniger (-13,9 %). Mit insgesamt nur noch 23.740 Neuabschlüssen sank das Ausbildungsvolumen des ostdeutschen Handwerks auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung und umfasste nur noch 42,0 % des Spitzenwertes aus dem Jahr 1995. Damals konnten 56.575 Lehrverträge verbucht werden Tabelle A1.1-3. Bei den zuständigen Stellen für den öffentlichen Dienst wurden bundesweit 13.724 Ausbildungsverträge registriert. Damit erzielte der öffentliche Dienst als einziger der 7 Zuständigkeitsbereiche einen Zuwachs bei den Neuabschlüssen. Er bezifferte sich auf insgesamt +496 bzw. +3,7 % und betraf neben den alten Ländern (+413 bzw. +4,1 %) auch die neuen Länder und Berlin (+83 bzw. +2,7 %). Die zuständigen Stellen für die Landwirtschaft meldeten bundesweit 14.646 Ausbildungsverträge (2008: 15.328 Abschlüsse, -4,4 %).
Die freien Berufe verzeichneten bei einem bundesweit mäßigen Rückgang von 1.272 Verträgen bzw. -2,9 % die nach dem öffentlichen Dienst zweitbeste Entwicklung aller 7 Zuständigkeitsbereiche. Insgesamt wurden von den freien Berufen im Jahr 2009 42.675 neue Ausbildungsverträge verbucht. Im Bereich Hauswirtschaft wurden mit bundesweit 3.997 Ausbildungsverträgen erstmals seit der Wiedervereinigung weniger als 4.000 Neuabschlüsse verzeichnet; der Rückgang gegenüber dem Vorjahr lag bei -274 bzw. -6,4 %. Dabei wurden 55,8 % der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit behinderten Jugendlichen abgeschlossen (2009: 2.229 Ausbildungsverträge als Hauswirtschaftshelfer / -in und Hauswirtschaftstechnische / -r Helfer / -in). Damit ist der Bereich Hauswirtschaft der Bereich, in dem besonders viele junge Menschen mit Behinderungen eine Ausbildungsmöglichkeit finden.
In der Seeschifffahrt, dem kleinsten Zuständigkeitsbereich, wurden 279 Ausbildungsverträge im Ausbildungsberuf Schiffsmechaniker / -in neu abgeschlossen (-26 bzw. -8,5 %).
tabelle A1.1-2: Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge 2009 und Veränderung gegenüber 2008 nach Ländern und Zuständigkeitsbereichen
Tabelle A1.1-3: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach Zuständigkeitsbereichen von 1992 bis 2009 in Deutschland
Geschlechtsspezifische Differenzierungen
2009 wurden mit jungen Frauen bundesweit 42,9 % aller Ausbildungsverträge abgeschlossen (zweite Zeile in Tabelle A1.1-4). Damit hat sich der Anteil der jungen Frauen unter den neuen Auszubildenden weiter erhöht; im Vorjahr hatte er noch bei 42,0 % gelegen. Die Ursache liegt darin begründet, dass die jungen Frauen vom Gesamtrückgang der Ausbildungsverträge (-50.338 bzw. -8,2 %) weniger betroffen waren (-16.386 bzw. -6,3 %) als die jungen Männer (-33.952 bzw. -9,5 %). Eine ähnliche Entwicklung hatte es bereits im Vorjahr 2008 gegeben. Damals waren vom Rückgang der neuen Ausbildungsverträge (um insgesamt -9.543 Abschlüsse gegenüber 2007) allein männliche Jugendliche betroffen gewesen, während die Zahl der mit weiblichen Jugendlichen abgeschlossenen Verträge nahezu konstant geblieben war. Auffallend ist, dass zwischen 2007 und 2009 für die Frauen die Vertragsentwicklung insbesondere in den bislang männertypischen Berufen positiver verlief als für die jungen Männer Schaubild A1.1-1. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser Trend zugunsten einer ausgeglichenen Besetzung in bislang dezidiert männertypischen Berufen auch in Zukunft fortsetzt.
Differenziert nach Zuständigkeitsbereichen war der höchste Anteil junger Frauen im Jahr 2009 unter den neu eingestellten Auszubildenden bei den freien Berufen zu finden (94,5 %), gefolgt von der Hauswirtschaft (92,3 %) und dem öffentlichen Dienst (65,7 %). Eher niedrig war ihr Anteil in den Bereichen Landwirtschaft (23,6 %) und Handwerk (27,2 %).
Schaubild A1.1-1: Veränderungsraten bei den mit jungen Männern und jungen Frauen abgeschlossenen Aus bildungsverträgen zwischen 2007 und 2009 in männeruntypischen und männer - typischen Berufen
Ausbildungsverträge mit verkürzter Ausbildungsdauer
Verkürzungen der Ausbildungsdauer kamen wie bereits in den Vorjahren insbesondere im Handwerk (hier betrug 2009 der Anteil 22,6 %) und in der Landwirtschaft (23,5 %) vor (dritte Zeile in Tabelle A1.1-4). In Industrie und Handel begannen 14,9 % aller Ausbildungsanfänger / -innen eine Ausbildung mit reduzierter Dauer, im öffentlichen Dienst dagegen nur 7,2 % und in den freien Berufen lediglich 5,1 %. In den neuen Ländern und Berlin spielten „verkürzte“ Verträge noch immer eine etwas geringere Rolle als in den alten Ländern, auch wenn ihre Bedeutung hier zunimmt. Ihr Anteil erreichte hier 12,1 %, während er im Westen 17,2 % betrug. Diese Differenz ergibt sich im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Bedeutung des Berufsgrundbildungsjahres und der Berufsfachschulen, deren Besuch in den alten Ländern vielfach zur Verkürzung der Ausbildungszeit führt. In den Ländern mit einem relativ hohen Anteil von Absolventen und Absolventinnen dieser berufsbildenden Schulen war auch der Anteil der Verträge mit verkürzten Laufzeiten entsprechend hoch. 2009 lag er z. B. in Baden-Württemberg bei 24,2 %.
E Verkürzung der Ausbildungsdauer
Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist bei Anrechnung oder Anerkennung bestimmter (Aus-)Bildungsabschlüsse (z. B. Berufsgrundbildungsjahr, Besuch einer Berufsfachschule, mittlere oder höhere Bildungsabschlüsse) möglich. Bei den BIBB-Erhebungen über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September werden als verkürzte Verträge nur diejenigen berücksichtigt, bei denen die Verkürzung der Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate beträgt und bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Auch Verträge von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsbetrieb (in Verbindung mit einem neuen Vertrag) während der Ausbildung wechseln (z. B. durch Konkurs), zählen als verkürzte Verträge.
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Berufen mit zweijähriger Ausbildungsdauer
In Berufen mit regulär zweijähriger Ausbildungsdauer („zweijährige Berufe“) wurden 2009 bundesweit 52.027 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, nur 1.049 weniger (-2,0 %) als im Berichtsjahr 2008 (vierte Zeile in Tabelle A1.1-4). Im Westen kam es sogar zu einer leichten Zunahme (um +183 bzw. +0,5 %). Damit stieg der Anteil der Verträge in diesen Berufen am gesamten Ausbildungsvolumen bundesweit von 8,6 % (2008) auf nunmehr 9,2 %. Dass der Anteil in den neuen Ländern (13,4 %) noch deutlich höher ausfiel als in den alten Ländern (8,3 %), ist Folge der größeren Bedeutung der außerbetrieblichen Berufsausbildung. Diese wird besonders oft in den „zweijährigen Berufen“ realisiert.13 Typische Beispiele für „zweijährige Berufe“ sind die Ausbildungsberufe Verkäufer / -in, Fachkraft im Gastgewerbe, Servicefachkraft für Dialogmarketing, Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, Hochbaufacharbeiter / -in, Maschinen- und Anlagenführer / -in, Fachlagerist / -in und Teilezurichter / -in.
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge mit Jugendlichen mit Behinderungen
Bundesweit wurden 14.021 neue Ausbildungsverträge im Rahmen der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. § 42m der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen (fünfte Zeile in Tabelle A1.1-4). Dies waren 292 bzw. 2,0 % weniger als im Jahr zuvor (2008: 14.313). In den alten Ländern nahm die Zahl der Neuabschlüsse sogar zu (um +586 bzw. +6,9 % auf 9.091), während sie in den neuen Ländern und Berlin deutlich absank (um -878 bzw. -15,1 % auf 4.930). Dennoch hat die Ausbildung für Menschen mit Behinderungen im Osten Deutschlands weiterhin eine größere Bedeutung (5,0 % aller Neuabschlüsse) als im Westen (1,9 %). Was die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche betrifft, entfielen auf das Handwerk bundesweit 3.969 Verträge, auf die Hauswirtschaft 2.229, auf die Landwirtschaft 1.789 und auf Industrie und Handel 6.034. Die höchsten Anteile fanden sich im Zuständigkeitsbereich der Hauswirtschaft (Anteil: 55,8 %) und in der Landwirtschaft (Anteil: 12,2 %). Im Handwerk lag der Anteil der Neuabschlüsse, denen Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen zugrunde liegen, bei 2,5 %, in Industrie und Handel bei 1,8 %. Im öffentlichen Dienst und bei den freien Berufen spielt die Ausbildung für Personen mit Behinderungen in Berufen nach § 66 BBiG keine Rolle, ebenso nicht in der Seeschifffahrt.
Betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungsverträge
Nach den Ergebnissen der Erhebung zum 30. September 2009 wurden bundesweit 45.812 bzw. 8,1 % der neu begründeten Ausbildungsverhältnisse überwiegend öffentlich finanziert , wobei zwischen West (4,9 %) und Ost (23,2 %) weiterhin ein deutlicher Unterschied bestand (sechste Zeile in Tabelle A1.1-4). Dieser ist weniger auf die weiterhin schlechte Versorgungslage der Jugendlichen mit betrieblichen Ausbildungsplätzen in den neuen Ländern und Berlin zurückzuführen als auf einen unterschiedlichen institutionellen Umgang mit erfolglosen betrieblichen Ausbildungsstellenbewerbern in Ost und West. Während für diese Jugendlichen im Westen als Alternativen vor allem teilqualifizierende Bildungsgänge des sogenannten „Übergangssystems“ zur Verfügung stehen, sind die bereitgestellten Alternativen im Osten viel häufiger vollqualifizierende außerbetriebliche oder schulische Berufsausbildungsplätze. Damit ist es im Osten in den vergangenen Jahren trotz des zeitweise gravierenden Mangels an betrieblichen Ausbildungsplätzen stets gelungen, die Jugendlichen früher als in den alten Ländern in eine Berufsausbildung zu bringen.
Wegen der Unterfassung der außerbetrieblichen Ausbildungsverträge 2008 in den alten Ländern ist ein Vorjahresvergleich nur eingeschränkt möglich. Für die neuen Länder und Berlin ist davon auszugehen, dass die Zahl der außerbetrieblichen Ausbildungsverträge 2009 um -2.791 bzw. -10,9 % auf nunmehr 22.931 gesunken ist. Dementsprechend verringerte sich die Zahl der betrieblichen Ausbildungsverträge um -11.949 bzw. -13,6 % auf 76.067. In den alten Ländern nahm die Zahl der gemeldeten außerbetrieblichen Ausbildungsverträge 2009 um 3.722 zu. Allerdings ist hier nicht klar, inwieweit die Steigerung möglicherweise Folge einer verbesserten Erfassung ist. Zudem gibt es Anzeichen, dass die Erfassung in einigen westdeutschen Regionen auch im Jahr 2009 teilweise noch defizitär war, sodass der Anteil der außerbetrieblichen Ausbildung in Westdeutschland insgesamt leicht unterschätzt sein dürfte. Zieht man ungeachtet dessen die vorliegenden außerbetrieblichen Meldungen vom Gesamtbestand aller Ausbildungsverträge ab, errechnet sich für 2009 eine Zahl von 444.125 betrieblichen Ausbildungsverträgen in Westdeutschland.
E Überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildungen („außerbetriebliche Ausbildung“)
Mit „außerbetrieblicher Ausbildung“ wird jene Form der Berufsausbildung bezeichnet, die „überwiegend öffentlich finanziert“ wird und der Versorgung von Jugendlichen mit Marktbenachteiligungen, mit sozialen Benachteiligungen, mit Lernschwächen bzw. mit Behinderungen dient. Außerbetriebliche Ausbildung wird nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und III), im Rahmen der Bund-Länder-Programme Ost sowie über (ergänzende) Länderprogramme durchgeführt. Maßgeblich für die Zurechnung zum außerbetrieblichen Vertragsvolumen ist die Finanzierungsform und nicht der Lernort. Überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildung, die in Betrieben stattfindet, zählt demnach zur außerbetrieblichen Ausbildung.
In der BIBB-Erhebung zum 30. September werden aber nur jene überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnisse erfasst, die mit einem Ausbildungsvertrag verbunden sind. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist es, dass über 50 % der Kosten des praktischen Teils im ersten Jahr der Ausbildung durch Zuwendungen der öffentlichen Hand bzw. der Arbeitsverwaltungen getragen werden. Schulische Ausbildungsplätze, die in den außerbetrieblichen Stellenmeldungen der BA enthalten sind, bleiben unberücksichtigt, da die entsprechenden Teilnehmenden nicht den rechtlichen Status eines „Auszubildenden“ haben.
Betriebliche Ausbildungsplätze, die mit einer staatlichen Prämie bezuschusst werden, zählen in der Regel nicht zu den „überwiegend öffentlich finanzierten“ Ausbildungsplätzen. Auch die regulären Ausbildungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes werden nicht der außerbetrieblichen Ausbildung zugerechnet. Sie sind zwar öffentlich finanziert, richten sich aber nicht an die oben genannten Zielgruppen. Stammen die Ausbildungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes aber aus speziellen Programmen (z. B. zur Versorgung marktbenachteiligter Jugendlicher), werden sie ebenfalls zum außerbetrieblichen Vertragsvolumen hinzugerechnet (vgl. Kapitel A5.2.2 und Kapitel A5.3 mit differenzierten Angaben zur Gesamtzahl der überwiegend öffentlich geförderten Ausbildungsverhältnisse).
Tabelle A1.1-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2009 nach strukturellen Merkmalen (Teil 1)
Tabelle A1.1-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2009 nach strukturellen Merkmalen (Teil 1 – Fortsetzung)
Tabelle A1.1-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2009 nach strukturellen Merkmalen (Anteil in %) (Teil 2)
Tabelle A1.1-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2009 nach strukturellen Merkmalen (Anteil in %) (Teil 2 – Fortsetzung)
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in neuen und neu geordneten Berufen
Von 1998 bis 2009 wurden 64 Ausbildungsberufe neu entwickelt und 203 weitere modernisiert (vgl. hierzu Kapitel A5.1). Im Jahr 2009 wurden 12 Berufe modernisiert (darunter 6 in Dauerrecht überführt) und 2 neue Berufe geschaffen. In den beiden neuen Ausbildungsberufen wurden insgesamt 106 Ausbildungsverträge (darunter 3 Verträge mit jungen Frauen) abgeschlossen:
- Industrieelektriker / -in: 80
- Werkfeuerwehrmann / -frau: 26.
In den nicht in Dauerrecht überführten modernisierten Berufen, von denen die Ausbildung zum / zur Einzelhandelskaufmann / -frau mit Abstand die quantitativ bedeutsamste ist, wurden 32.526 neue Verträge registriert (inklusive Berücksichtigung der Vorgänger) – das entspricht einer Veränderung von -1.803 bzw. -5,3 % gegenüber 2008:
- Bergbautechnologe / -technologin: 101 (+25 bzw. +32,9 % gegenüber 2008)
- Fotograf / -in: 764 (-76 bzw. -9,0 %)
- Kaufmann / -frau im Einzelhandel: 31.257 (-1.614 bzw. -4,9 %)
- Keramiker / -in: 38 (-3 bzw. -7,3 %)
- Musikfachhändler / -in: 43 (+13 bzw. +43,3 %)
- Technische /- r Modellbauer / -in: 323 (-148 bzw. -31,4 %).
Hinzu kommen 4.388 Verträge in modernisierten Berufen, die in Dauerrecht überführt wurden.
In der Regel benötigt es etwas Zeit, bis sich alle Betriebe, Verwaltungen, Praxen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen auf die Ausbildungsmöglichkeiten und -modalitäten in neu geschaffenen Ausbildungsberufen eingestellt haben. Dies führt meist dazu, dass im zweiten und dritten Jahr nach ihrer Einführung nochmals Steigerungen der Vertragszahlen in den neuen Berufen zu verzeichnen sind. Infolge der allgemein sinkenden Tendenz bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen war dies 2009 jedoch nur bedingt der Fall. Eine leichte Steigerung gab es in der Summe bei den 7 neuen Berufen aus dem Jahr 2008 (Automatenfachmann / -frau, Fachkraft für Automatenservice, Fotomedienfachmann / -frau, Personaldienstleistungskaufmann / -frau, Produktionstechnologe / -technologin, Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Speiseeishersteller / -in). Gegenüber 1.405 neuen Ausbildungsverträgen im Jahr ihrer Einführung wurden nun 1.410 Neuabschlüsse gezählt (+5 bzw. +0,4 %). Ausgesprochen positiv entwickelten sich dabei die Vertragszahlen in den beiden Berufen Fachkraft für Automatenservice (+83 bzw. +143,1 % gegenüber 2008) und Servicekraft für Schutz und Sicherheit (+162 bzw. +105,9 %). Ein deutlicher Einbruch der Vertragszahl wurde dagegen im Beruf Personaldienstleistungskaufmann / -frau registriert; der Umfang der Neuabschlüsse verminderte sich hier um 310 bzw. 30,2 % auf nunmehr 718 Tabelle A1.1-5. In den 3 neuen Berufen aus dem Jahr 2007 (Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten, Holz- und Bautenschützer / -in, Sportfachmann / -frau) wurden im Jahr 2009 insgesamt 200 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, dies waren 24 bzw. 10,7 % weniger als 2008, aber immerhin noch 65 Verträge bzw. 48,1 % mehr als im Jahr ihrer Einführung. Negativ verlief dabei 2009 allein die Vertragsentwicklung im Beruf Sportfachmann / -frau (-38 bzw. -23,0 %), während die beiden Berufe Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten (+5 bzw. +27,8 %) und Holz- und Bautenschützer / -in (+9 bzw. +22,0 %) weitere Zuwächse verzeichnen konnten.
Anschlussverträge
Durch die vermehrte Schaffung von zweijährigen Berufsausbildungen (mit der Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss eine weitere, darauf aufbauende [in der Regel] zwölfmonatige Ausbildung zu beginnen) gewinnen Anschlussverträge eine wachsende Bedeutung. Diese Verträge werden allerdings gesondert gezählt; sie sind demnach im Volumen der 566.004 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge des Jahres 2009 nicht enthalten . Im Jahr 2009 wurden insgesamt 5.616 Anschlussverträge gemeldet, 1.583 bzw. 39,3 % mehr als im Vorjahr (2008: 4.033; 2007: 3.496; 2006: 2.630; 2005: 2.173; 2004: 1.481 Tabelle A1.1-6.Anschlussverträge werden im Rahmen der BIBBErhebung zum 30. September nicht als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge gezählt, sondern gesondert ausgewiesen, da die reguläre Ausbildungsdauer für die Anschlussausbildung in der Regel unter 24 Monaten liegt.14
Von den 5.616 Anschlussverträgen entfielen 3.727 auf den Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel (2008: 3.094; 2007: 2.812; 2006: 2.151; 2005:1.832; 2004: 1.333) und 1.889 auf das Handwerk (2008: 938; 2007: 684; 2006: 479; 2005: 341; 2004: 148). Die Zahl der im Osten Deutschlands registrierten Anschlussverträge betrug 2009 1.330 (2008: 1.088); im Westen lag sie bei 4.286 (2008: 2.945).
Tabelle A1.1-5: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den seit 2006 neuen Berufen und in den 2009 modernisierten Berufen
E Anschlussverträge
Als „Anschlussverträge“ werden Ausbildungsverträge bezeichnet, die im Anschluss an eine vorausgegangene und abgeschlossene Berufsausbildung neu abgeschlossen werden und zu einem weiteren Abschluss führen. Dabei sind jedoch nur die Verträge für Berufsausbildungen zu berücksichtigen, die in den Ausbildungsordnungen als aufbauende Ausbildungsberufe definiert wurden (i. d. R. Einstieg in das dritte Ausbildungsjahr) oder die unter „Fortführung der Berufsausbildung“ genannt werden. Ein Beispiel ist die Weiterführung einer erfolgreich beendeten zweijährigen Ausbildung zum / zur Bauten- und Objektbeschichter/-in durch eine einjährige Anschlussausbildung zum/zur Maler/-in und Lackierer/-in.
Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage
Zusammen mit den Daten zum Ausbildungsstellenmarkt der BA lassen sich die Daten der BIBB-Erhebung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zu Marktdaten verbinden, die darüber Auskunft geben, in welchem rechnerischen Verhältnis sich Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage zum Stichtag 30. September befanden. Dabei werden die Daten der Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften zu den Ende September unbesetzten Ausbildungsplätzen (= unbesetztes Ausbildungsangebot) und zu den noch suchenden Ausbildungsstellenbewerbern (= erfolglose Ausbildungsplatznachfrage) mit den BIBBDaten zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen (= erfolgreich besetztes Ausbildungsplatzangebot bzw. erfolgreiche Ausbildungsplatznachfrage) verbunden (siehe dazu auch in Kapitel A2). Ab dem Jahr 2009 liegen nun auch Informationen zu den Ausbildungsstellenbewerbern vor, die von den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) betreut werden. Diese sind grundsätzlich bei der Berechnung der Ausbildungsplatznachfrage zu berücksichtigen. Allerdings stehen aufseiten der zugelassenen kommunalen Träger noch keine Informationen zu den dort gemeldeten Ausbildungsstellen zur Verfügung. Deshalb werden die Bewerberdaten der zugelassenen kommunalen Träger bei der Berechnung der Marktverhältnisse hier noch nicht einbezogen, sondern die Berechnung der Relationen zwischen Angebot und Nachfrage erfolgt allein auf Grundlage der Daten der Agenturen für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften.
E Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage
In Anlehnung an § 86 des Berufsbildungsgesetzes wird das Ausbildungsplatzangebot als rechnerische Summe der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zuzüglich der „Zahl der am 30. September (...) nicht besetzten (und) der BA zur Vermittlung angebotenen Ausbildungsplätze“ definiert. Die Ausbildungsplatznachfrage bestimmt sich spiegelbildlich als rechnerische Summe der Zahlen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und der am 30. September „bei der BA gemeldeten Ausbildungsplätze suchenden Personen“.
Ausbildungsplatzangebot
Die Zahl der bei den Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften registrierten, nicht besetzten Ausbildungsplätze lag Ende September 2009 bei 17.131.15 Zusammen mit den 566.004 neu abgeschlossenen Verträgen errechnet sich daraus ein bundesweites Ausbildungsplatzangebot von 583.135. Über die Struktur der Ausbildungsplatzangebote nach Zuständigkeitsbereichen im Bund sowie im Westen und Osten Deutschlands informiert Tabelle A1.1-7. Demnach entfielen 2009 in den alten Ländern von den insgesamt 481.493 Ausbildungsplatzangeboten 458.612 bzw. 95,2 % auf überwiegend betrieblich finanzierte („betriebliche“) Ausbildungen. Im Osten zählten dagegen nur 78.711 (77,4 %) der insgesamt 101.642 Ausbildungsangebote zu den „betrieblichen“ Angeboten. Der rechnerisch höchste Anteil an unbesetzten betrieblichen Ausbildungsplätzen wurde 2009 mit einer Quote von 3,6 % im ostdeutschen Handwerk registriert, die niedrigste Quote von 0,1 % im ostdeutschen öffentlichen Dienst.
Das Ausbildungsplatzangebot im Berufsbildungssystem wird seit den letzten 16 Jahren in wachsendem Maße von den Berufen des tertiären Sektors dominiert. Dieser Trend setzte sich auch 2009 fort. Denn gegenüber dem Vorjahr sank das Angebot in den Fertigungsberufen um 11,3 % bzw. 28.077 Plätze, während der Rückgang bei den Dienstleistungsberufen mit einem Minus von 6,6 % bzw. 22.950 Plätzen deutlich schwächer war. War 1994 das Verhältnis zwischen den Dienstleistungs- und Fertigungsberufen noch ausgeglichen, wurden 2009 in den Dienstleistungsberufen bereits 106.868 Ausbildungsplätze mehr angeboten als in den Fertigungsberufen Schaubild A1.1-2.16 Damit entfielen 56,0 % aller Ausbildungsplatzangebote auf Berufe des tertiären Sektors, während die Fertigungsberufe nur noch einen Anteil von 37,7 % erreichten. Das duale Berufsbildungssystem folgt offenbar nicht nur in quantitativer, sondern auch in struktureller Hinsicht dem Wandel im Beschäftigungssystem.
Innerhalb der Fertigungsberufe lag 2009 das Angebot um 76.111 Plätze bzw. 25,7 % niedriger als 1994. Dabei ging die Zahl der Ausbildungsplätze insbesondere in den Bauberufen zurück. Von 1994 bis 2008 halbierte sich ihr Umfang Tabelle A1.1-8. In den Dienstleistungsberufen fiel das Ausbildungsplatzangebot selbst im Krisenjahr 2005 höher aus als 1994; dies galt sowohl für die kaufmännischen Waren- und Dienstleistungs- als auch für die Organisations-, Verwaltungs- und Büroberufe. 2009 wurden in den Dienstleistungsberufen insgesamt 326.715 Plätze angeboten, dies waren 30.866 bzw. 10,4 % mehr als 1994.
Tabelle A1.1-6: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge und Anschlussverträge mit Veränderungsrate zum Vorjahr unterteilt nach Regionen und Zuständigkeitsbereichen 2007 bis 2009
Tabelle A1.1-7: Struktur des Ausbildungsplatzangebots 2009 nach den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen
Schaubild A1.1-2: Entwicklung des Ausbildungsplatzangebots in den Dienstleistungs- und Fertigungsberufen 1994 bis 2009
Tabelle A1.1-8: Entwicklung des Ausbildungsangebots von 1994 bis 2009 nach Berufsgruppen
Berechnung der Ausbildungsplatznachfrage
Variante 1:
Nachfrage ohne bei zugelassenen kommunalen Trägern gemeldete Bewerber / -innen
Die Ausbildungsplatznachfrage bestimmt sich nach § 86 des Berufsbildungsgesetzes als rechnerische Summe der Zahlen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und der am 30. September „bei der BA gemeldeten Ausbildungsplätze suchenden Personen“. Zu den Ausbildungsplätze suchenden Personen zählen dabei zwei Bewerbergruppen. Die erste umfasst diejenigen Ausbildungsstellenbewerber / -innen, die als sogenannte „unversorgte Bewerber“ weder in eine Berufsausbildungsstelle noch in eine Alternative eingemündet waren (Grundlage für die Berechnung der „alten Nachfragedefinition“). Dies waren im Berichtsjahr 2009 9.595 Personen.17 Die zweite Gruppe umfasst jene Bewerber / -innen, die in einer Alternative verblieben waren (z. B. erneuter Schulbesuch, Berufsvorbereitung, Praktikum), aber von dort aus weiter nach einer Ausbildungsstelle suchten und für die die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften auch am 30. September weiterliefen. Seit 2007 werden diese Bewerber / -innen in der Verbleibsstatistik der BA ausgewiesen. Ihre Zahl belief sich im Berichtsjahr 2009 auf 73.391 (Tabelle A1.1-9, Spalte 6).18
Früher wurde bei der Berechnung der Ausbildungsplatznachfrage neben der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (als Repräsentant der erfolgreichen Nachfrage) allein die Gruppe der „unversorgten Bewerber“ berücksichtigt. Zusammen mit den 566.004 neu abgeschlossenen Verträgen in 2009 hätte sich demnach eine bundesweite Ausbildungsplatznachfrage für 2009 von 575.599 (= 566.004 + 9.595) ergeben (Tabelle A1.1-9, Spalte 11). Rechnet man nun zusätzlich die Bewerber / -innen mit ein, die aus Alternativen heraus weitersuchen (2009: 73.391), gelangt man zu einer erweiterten Nachfragedefinition, die vom BIBB bereits vor längerer Zeit vorgeschlagen (Ulrich / Troltsch 2003) und sowohl für den Nationalen Bildungsbericht (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2008) als auch für den Berufsbildungsbericht 2009 und den Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2009 übernommen wurde. Nach dieser erweiterten Definition betrug die Ausbildungsplatznachfrage im Jahr 2009 (vgl. Spalte 12) bundesweit 648.990 (= 566.004 + 9.595 + 73.391).
Variante 2:
Nachfrage mit bei zugelassenen kommunalen Trägern gemeldete Bewerber / -innen
2009 wies die BA erstmals auch Daten zu den Ausbildungsstellenbewerbern aus, die von den zugelassenen kommunalen Trägern betreut wurden. Rechnet man diese Bewerber / -innen mit ein, so bezifferte sich der Gesamtumfang der Ende September noch Ausbildungsplätze suchenden Bewerber und Bewerberinnen auf 93.161 Personen (Tabelle A1.1-9, Spalte 7), von denen 16.436 der Gruppe der „unversorgten Bewerber“ (Spalte 5) und 76.725 der Gruppe der Bewerber / -innen zuzurechnen sind, die aus Alternativen heraus weitersuchten (Spalte 6). Zusammen mit den 566.004 neuen Ausbildungsverträgen (Spalte 1) errechnet sich daraus eine Nachfrage im Sinne der gesetzlichen Definition von 659.165 (Spalte 12). Demnach zählten 14,1 % der zum Stichtag 30. September noch aktiven Ausbildungsplatznachfrager / -innen zu den erfolglosen Ausbildungsplatzsuchenden (West: 14,9 %; Ost: 10,3 %).
Tabelle A1.1-9: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage 1992 bis 2009 (Teil 1 – Deutschland)
Tabelle A1.1-9: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage 1992 bis 2009 (Teil 2 – Alte Länder)
Tabelle A1.1-9: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage 1992 bis 2009 (Teil 3 – Neue Länder und Berlin)
Tabelle A1.1-10: Maßzahlen zur Ausbildungsmarktlage 2008 und 2009 (ohne erfolglose Angebote und erfolglose Nachfrager / -innen, die bei den zugelassenen kommunalen Trägern [zkT] gemeldet waren)
Angebots-Nachfrage-Relationen
Wie oben dargelegt, liegen bislang keine Informationen zu Ausbildungsstellen vor, die bei den zugelassenen kommunalen Trägern registriert wurden. Bei der Berechnung der Angebots-Nachfrage-Relationen werden deshalb neben den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen nur jene unbesetzten Plätze und die noch suchenden Bewerber / -innen berücksichtigt, die bei den Agenturen für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) gemeldet waren.
Die Gegenüberstellung von Angebot und Nachfrage auf Basis der alten Nachfragedefinition (bei der als erfolglose Nachfrager / -innen nur die Gruppe der „unversorgten Bewerber“ einbezogen wird) ergibt für 2009 ein rechnerisches Verhältnis von 101,3 Ausbildungsplatzangeboten je 100 Nachfrager / -innen (West: 101,6; Ost: 99,9; Tabelle A1.1-10, Spalte 10). Unter Zugrundelegung der neuen, erweiterten Nachfragemessung (Spalte 12) verringert sich die Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) auf 89,9 (West: 89,0; Ost: 94,3). Letztlich dürfte diese neue Größe den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Ausbildungsmarkt wesentlich näher kommen. Diese Berechnung führt zudem zu einem anderen Ergebnis, was den Ost-West-Vergleich betrifft. Denn im Gegensatz zur alten Berechnungsweise deutet sich auf Basis der erweiterten Nachfragemessung an, dass die Angebots-Nachfrage-Relation 2009 in den neuen Ländern einen höheren Wert erreichte als in den alten Ländern.19 Den höchsten Wert aller 16 Länder erzielte Mecklenburg-Vorpommern (97,9).
Der Vorsprung des Ostens kehrt sich jedoch wieder in das Gegenteil um, wenn man rein betriebliche Angebots-Nachfrage-Relationen berechnet, wie in den Spalten 13 und 14 der Tabelle A1.1-10 geschehen. Die Kennziffern fallen in diesem Fall für den Westen sowohl unter Zugrundelegung der alten Nachfragedefinition (West: 96,8; Ost: 77,4) als auch der neuen, erweiterten Definition (West: 84,7; Ost: 73,0) besser aus. Die Werte deuten somit auf eine weiterhin wesentlich schwierigere Ausbildungsmarktlage des Ostens hin, sofern man die Sicht auf die rein betrieblichen Ausbildungsplatzangebote beschränkt und die kompensatorischen außerbetrieblichen Ausbildungsplatzangebote außer Acht lässt. Bei einer solchen Interpretation ist jedoch Vorsicht geboten. Denn der Vorsprung des Westens resultiert im Wesentlichen daraus, dass erfolglose Ausbildungsstellenbewerber / -innen viel häufiger als im Osten in das „Übergangssystem“ (vgl. Kapitel A3.3; Beicht 2009; Ulrich / Eberhard 2008) umgelenkt werden, ihren Vermittlungswunsch dabei auf das nächste Jahr verschieben und damit im aktuellen Jahr weder im Rahmen der alten Nachfrage- noch im Rahmen der neuen, erweiterten Nachfragemessung als Ausbildungsplatznachfrager / -in mitgezählt werden. Die erfolglosen ostdeutschen Bewerber / -innen um eine betriebliche Ausbildungsstelle münden dagegen viel häufiger in eine vollqualifizierende außerbetriebliche Berufsausbildung ein und bleiben somit als Ausbildungsplatznachfrager / -innen statistisch sichtbar. Die Folge ist, dass im Westen den betrieblichen Ausbildungsplatzangeboten relativ gesehen stets deutlich weniger Ausbildungsplatznachfrager / -innen gegenüberstehen als im Osten – selbst dann, wenn in Relation zu den betrieblichen Ausbildungsplatzangeboten im Westen und Osten gleich viele Ausbildungsstellenbewerber / -innen an einer betrieblichen Berufsausbildung interessiert wären.
Verstärkt wird das Problem noch durch die Tatsache, dass die Schulabgänger im Osten Deutschlands bislang viel eher als ihre westlichen Altersgenossen dazu neigten, die Arbeitsagenturen, ARGEn oder zuständigen kommunalen Träger bei ihrer Berufswahl und Ausbildungsplatzsuche einzubeziehen (vgl. Ulrich u. a. 2009, S. 20 ff.). Nach den Ergebnissen der BIBB-Schulabgängerbefragungen 2004 bis 2008 (vgl. Friedrich 2009a; Friedrich 2009b) war die Chance, dass ein ostdeutscher Jugendlicher die Arbeitsagenturen, ARGEn oder zuständigen kommunalen Träger einschaltet, unter Kontrolle weiterer Einflussgrößen mehr als dreimal so groß wie für einen westdeutschen Schulabgänger. Die Folge war, dass im Osten stets mehr potenzielle Kandidaten vorhanden waren, welche als erfolglose Ausbildungsplatznachfrager / -innen um eine betriebliche Ausbildungsstelle statistisch sichtbar wurden und damit auf die Angebots-Nachfrage-Bilanz Einfluss nahmen. Auch deshalb lässt sich anhand der Angebots-Nachfrage- Relation nicht valide auf den Versorgungsgrad von ausbildungsinteressierten (und zur Ausbildung befähigten) Jugendlichen schließen.
Rechnerische Einmündungsquoten
Um den Problemen bei der Berechnung der Angebots- Nachfrage-Relationen nicht alternativlos ausgeliefert zu sein, werden seit einigen Jahren im Rahmen von verschiedenen Marktbilanzierungen auch sogenannte „rechnerische Einmündungsquoten“ ausgewiesen (vgl. z. B. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2009, S. 18 f.). Dabei wird die Zahl der neu abgeschlossenen Aus - bildungsverträge in ein rechnerisches Verhältnis zur Zahl der Abgänger / -innen und Absolventen / Absolventinnen aus den allgemeinbildenden Schulen gesetzt. Je höher die Quote ausfällt, desto besser erscheint die Versorgungslage. Zwar stellt die rechnerische Einmündungsquote eine sehr starke Vereinfachung der Marktzusammenhänge dar (da die Nachfrage nach dualer Ausbildung natürlich nicht allein aus dem Kreis der aktuellen Abgänger / -innen aus den allgemeinbildenden Schulen resultiert).20 Doch bestehen die Vorteile dieser Größe darin, dass sie recht anschaulich ist und die Zahl der allgemeinbildenden Schulabgänger / -innen und Schulabsolventen / -absolventinnen recht gut mit dem Umfang eines Altersjahrgangs korrespondiert. Bei insgesamt 566.004 Ausbildungsverträgen und 873.104 Abgängern / Abgängerinnen und Absolventen / Absolventinnen aus allgemeinbildenden Schulen ergab sich für das Jahr 2009 eine rechnerische Einmündungsquote von 64,8 %. Dieser Wert lag um 3,1 Prozentpunkte niedriger als im Jahr zuvor (2008: 67,9 %). Der Rückgang kam dabei allein in den alten Ländern zustande (von 67,0 % im Jahr 2008 auf 63,2 % in 2009), während die Einmündungsquote im Osten Deutschlands von 72,4 % in 2008 auf 74,0 % anstieg. Somit deutet auch diese Berechnung auf eine inzwischen günstigere Versorgungslage der ostdeutschen Jugendlichen hin.21
Berufsspezifische Ausbildungsmarktlagen
Die Ausbildungsmarktlagen variieren nicht nur nach Regionen, sondern auch sehr stark nach den verschiedenen Berufen. So gab es auch 2009 eine Reihe von Berufen, für die sich die Jugendlichen sehr stark interessierten und bei denen sich 2009 ein besonders hoher Nachfrageüberhang gegenüber dem offiziell registrierten betrieblichen Gesamtangebot feststellen ließ. Beispiele hierfür sind im oberen Teil der Tabelle A1.1-11 enthalten. Zu den Berufen mit einem bundesweit besonders hohen Nachfrageüberhang zählten demnach die Ausbildungen zum / zur Tierpfleger / -in (rechnerisch 209,6 Nachfrager je 100 betriebliche Angebote), Gestalter / -in für visuelles Marketing (172,9), Mediengestalter / -in Bild und Ton (151,4), Zweiradmechaniker / -in (147,4), Bürokaufmann / -frau (139,0), Fotograf / -in (138,8), Mediengestalter / -in für Digital- und Printmedien (137,4) oder Veranstaltungskaufmann / -frau (134,8).
Umgekehrt gab es Berufe, in denen die Betriebe große Schwierigkeiten hatten, angebotene Ausbildungsplätze zu besetzen. In Tabelle A1.1-11 sind im unteren Teil häufig angebotene Berufe aufgeführt, bei denen es 2009 besonders große Besetzungsprobleme gab. Hierzu zählten unter anderem die Ausbildungen zum / zur Fachmann / -frau für Systemgastronomie (bundesweiter Anteil erfolgloser Angebote: 15,1 %), Restaurantfachmann / -frau (13,8 %), Fachverkäufer / -in im Lebensmittelhandwerk (11,6 %), Fleischer / -in (9,8 %), Klempner / -in (9,8 %), Fachkraft im Gastgewerbe (9,4 %) sowie Gebäudereiniger / -in (8,5 %).
Die Listen in Tabelle A1.1-11 verweisen darauf, dass es vor allem Dienstleistungsberufe sind, welche von den ausbildungsinteressierten Jugendlichen überdurchschnittlich häufig nachgefragt werden, bzw. Berufe, die einen hohen Anteil an gestalterischen und kreativen Arbeitsinhalten haben. Wie in einer BIBB-Untersuchung belegt werden konnte (vgl. Eberhard / Scholz / Ulrich 2009), spielt dabei vor allem auch das aus Sicht der Jugendlichen besonders gute Image dieser Berufe eine Rolle. Dies bedeutet, dass es den Jugendlichen nicht nur darum geht, einen Beruf mit Tätigkeiten auszuüben, die ihren beruflichen Interessen entgegenkommen, sondern dass sie auch danach streben, einen Beruf zu erlernen, der bei anderen Personen besonders gut ankommt und der ihnen somit hilft, einen möglichst positiven Eindruck bei ihren Mitmenschen zu hinterlassen. Für Berufe, bei denen es schwieriger ist, die angebotenen Ausbildungsstellen zu besetzen, heißt dies wiederum, dass es nicht nur darauf ankommt, die Berufsorientierung der Jugendlichen zu verbessern und noch genauer über die tatsächlichen Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte aufzuklären, sondern auch für ein allgemein höheres Ansehen dieser Berufe in der Gesellschaft zu werben.
Wie im letzten Jahr liegt der Ausbildungsberuf „Kaufmann / -frau im Einzelhandel“ (2009: 31.257) auf Platz 1 bei den am häufigsten besetzten Ausbildungsplätzen gefolgt von den Berufen „Verkäufer / -in“ (2009: 26.479), „Bürokaufmann / -frau“ (2009: 21.044), Kraftfahrzeugmechatroniker / -in (2009: 18.165), Industriekaufmann / -frau (2009: 17.447), Koch / Köchin (2009:15.529), Friseur / -in (2009: 15.463), Medizinische / -r Fachangestellte / -r (2009:14.282), Industriemechaniker / -in (2009: 13.849) und Kaufmann / -frau im Groß- und Außenhandel (2009: 13.497). Für diese 10 Berufe wurden insgesamt 187.012 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge registriert – das entspricht einem Anteil von 33 % am Gesamtvolumen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge.22
(Joachim Gerd Ulrich, Simone Flemming, Ralf-Olaf Granath)
Tabelle A1.1-11: Ausbildungsberufe mit starkem Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage im Jahr 2009