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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2012

A3.2 Einmündungserfolg in duale Berufsausbildung von Bewerbern und Bewerberinnen mit Einstiegsbegleitung

Seit Februar 2009 wird nach § 421s SGB III die Berufseinstiegsbegleitung an 1.000 ausgewählten allgemeinbildenden Schulen gefördert.54 Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist es, leistungsschwächere Jugendliche auf dem Weg zu einem Schulabschluss sowie bei der Berufswahl und Ausbildungsstellensuche individuell zu unterstützen. Hierbei sollen fest angestellte Berufseinstiegsbegleiter / -innen die Rolle von Mentoren und Mentorinnen übernehmen und ein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Jugendlichen aufbauen. Angesiedelt ist die Einstiegsbegleitung auf der Schulebene. Sie beginnt in den Vorabgangsklassen und endet spätestens 24 Monate nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule. Mündet der Jugendliche in eine Ausbildungsstelle ein, wird die Begleitung zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses bis zu 6 Monate fortgesetzt, sofern damit die maximale Förderdauer von 24 Monaten nach Verlassen der Schule nicht überschritten wird.

Im Rahmen der BA / BIBB-Bewerberbefragung 2010 wurden die befragten Bewerber gebeten anzugeben, ob sie im Rahmen ihrer Ausbildungsstellensuche durch einen Berufseinstiegsbegleiter bzw. eine Berufseinstiegsbegleiterin (Mentor, Lotse) unterstützt wurden. Die Studie kann somit Hinweise auf Zusammenhänge zwischen einer Einstiegsbegleitung und der Einmündung in eine Ausbildungsstelle liefern. Aussagen zur Wirkung der Berufseinstiegsbegleitung können dagegen nicht getroffen werden, da keine Prozessdaten vorliegen und im Rahmen der BA / BIBB-Bewerberbefragung eine besondere Gruppe – die bei der BA gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber – betrachtet wird. Welche Wirkung die Einstiegsbegleitung auf den Übergangsprozess hat und ob sie die individuellen Qualifikationen der Jugendlichen verbessert, werden die Ergebnisse der Evaluation zeigen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben hat (vgl. Kapitel A7.2).55  

Nach den Ergebnissen der BA / BIBB-Bewerberbefragung 2010 gaben von den rund 552.000 im Berichtsjahr 2009 / 2010 gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen insgesamt 8 % an, während der Zeit der Ausbildungsstellensuche von einem Berufseinstiegsbegleiter bzw. einer -begleiterin unterstützt worden zu sein. Da die Berufseinstiegsbegleitung vor allem an Hauptschulen ansetzt, hat rund die Hälfte der geförderten Jugendlichen (48 %) maximal einen Hauptschulabschluss erworben. In der Gruppe der ungeförderten Bewerber / -innen traf dies dagegen nur auf 34 % zu. Aber auch Bewerber / -innen mit mittlerem Abschluss (39 %) und selbst mit Fachhochschul- oder Hochschulreife (10 %) waren unter jenen vertreten, die beim Übergang durch einen Berufseinstiegsbegleiter bzw. eine Berufseinstiegsbegleiterin unterstützt wurden. Bei den Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen ohne Einstiegsbegleitung fielen die jeweiligen Anteile höher aus (mittlerer Abschluss: 50 %, Fachhochschul- oder Hochschulreife: 13 %). Hinsichtlich weiterer Merkmale wie beispielsweise des Alters oder des Geschlechts ließen sich keine nennenswerten Unterschiede zwischen den geförderten und ungeförderten Bewerbern und Bewerberinnen feststellen. So wurden etwa 9 % der gemeldeten Bewerber / -innen mit Migrationshintergrund und 8 % der Bewerber / -innen ohne Migrationshintergrund beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung professionell unterstützt.

Was das Bewerbungsverhalten betrifft, so zeigen die Ergebnisse der BA / BIBB-Bewerberbefragung 2010, dass Personen mit Einstiegsbegleitung zwar etwas aktiver waren als Bewerber / -innen, die nicht betreut wurden. Allerdings erwiesen sich diese Unterschiede statistisch als nicht signifikant. Lediglich bei der Informationssuche waren signifikante Unterschiede zwischen geförderten und ungeförderten Personen feststellbar. So nutzten bei der Ausbildungsstellensuche 78 % der Bewerber / -innen mit Einstiegsbegleitung die Jobbörse der BA im Internet und 44 % weitere Internetjobbörsen. Die entsprechenden Anteile lagen bei den Bewerbern und Bewerberinnen ohne Berufseinstiegsbegleitung bei 68 % und 38 %.

Jugendliche, denen eine Berufseinstiegsbegleitung zur Seite stand, gaben seltener an, sie hätten während der Zeit der Lehrstellensuche mehr Unterstützung benötigt. So beklagten 7 % der Ausbildungsstellenbewerber / -innen mit Einstiegsbegleitung, aber ein Viertel der Bewerber / -innen ohne Begleitung, die Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung sei nicht ausreichend gewesen.

Einmündung in eine duale Berufsausbildung

Vergleicht man die Ausbildungsstellenbewerber / -innen, die begleitet wurden, mit den Bewerbern und Bewerberinnen, die ohne professionelle Begleitung den Übergang bewältigen mussten, so zeigen sich bei der Einmündung in eine betriebliche Ausbildung nach BBiG / HwO zunächst keine Unterschiede: 41,7 % der Bewerber / -innen mit Berufseinstiegsbegleitung und 41,4 % der Bewerber / -innen ohne Begleitung hatten eine betriebliche Berufsausbildung begonnen. Verfügten Bewerber / -innen jedoch über eine Studienberechtigung oder einen mittleren Schulabschluss, mündeten sie, wenn sie eine Einstiegsbegleitung erhielten, häufiger in eine betriebliche Ausbildungsstelle ein, als wenn sie nicht unterstützt wurden Tabelle A3.2-1.

Große Unterschiede zeigen sich bei der Einmündung in eine außerbetriebliche Ausbildung nach BBiG / HwO. Wurden Bewerber / -innen von einem Berufseinstiegsbegleiter bzw. einer -begleiterin betreut, verblieben sie mit 18,3 % rund dreimal häufiger in einer außerbetrieblichen Ausbildungsstelle als ungeförderte Bewerber / -innen Tabelle A3.2-1.

Um zu überprüfen, ob die professionelle Unterstützung durch Berufseinstiegsbegleiter bzw. -begleiterinnen auch unter Berücksichtigung der anderen Faktoren einen positiven Einfluss auf die Einmündungschance in eine betriebliche bzw. außerbetriebliche Ausbildung hat, wurden Regressionsanalysen (binäre logistische Regressionen) durchgeführt. Hierzu wurde auf das in Kapitel A3.1 vorgestellte Regressionsmodell zur Einmündung in eine betriebliche Ausbildungsstelle zurückgegriffen und zusätzlich die Interaktionen zum einen zwischen dem Migrationshintergrund der Bewerber / -innen und der Einstiegsbegleitung sowie zum anderen dem Schulabschluss der Bewerber / -innen und der Einstiegsbegleitung berücksichtigt. Des Weiteren wurden Regressionsmodelle zur Überprüfung der Zusammenhänge zwischen der Einstiegsbegleitung und den Einmündungschancen in eine außerbetriebliche Ausbildung untersucht.

Übergangserfolg in eine betriebliche Ausbildungsstelle

Unter Kontrolle der schulischen Qualifikationen, des Such- und Bewerbungsverhaltens, der Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt und persönlichen Merkmalen (vgl. Kapitel A3.1) hatte die Tatsache, dass Jugendliche von einem Berufseinstiegsbegleiter bzw. einer Berufseinstiegsbegleiterin betreut wurden, insgesamt keinen signifikanten Einfluss auf den Einmündungserfolg in eine betriebliche Ausbildung. Dennoch verbesserte die Einstiegsbegleitung die Übergangschancen bei bestimmten Gruppen. So hatten Migranten und Migrantinnen, die durch eine Einstiegsbegleitung unterstützt wurden, signifikant höhere Chancen, in eine betriebliche Ausbildungsstelle einzumünden, als Jugendliche mit Migrationshintergrund, die nicht unterstützt wurden. Ferner zeigt sich auch unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren, dass Studienberechtigte und Bewerber / -innen mit mittlerem Abschluss signifikant höhere Einmündungschancen hatten, wenn sie von einem Einstiegsbegleiter bzw. einer Einstiegsbegleiterin betreut wurden, als wenn sie nicht gefördert wurden.

Übergangserfolg in eine außerbetriebliche Ausbildungsstelle

Wird ausschließlich die Einmündungschance in eine außerbetriebliche Berufsausbildung betrachtet, verändern sich im Vergleich zum betrieblichen Einmündungsmodell die einflussnehmenden Variablen. So wirkt sich beispielsweise weder die elterliche Unterstützung noch die Schulnoten auf die Chance aus, in eine außerbetriebliche Ausbildung einzumünden. Anders als beim marktgeregelten Zugang in eine betriebliche Ausbildung hatten ältere Bewerber / -innen und Jugendliche mit maximal Hauptschulabschluss bessere Chancen, eine außerbetriebliche Ausbildungsstelle aufzunehmen, als jüngere Bewerber / -innen bzw. diejenigen mit mittlerem oder höherem Schulabschluss. Was die Berufseinstiegsbegleitung betrifft, so erhöhte diese – anders als beim Zugang zu einer betrieblichen Ausbildungsstelle – die Übergangschance in außerbetriebliche Ausbildung enorm, und zwar sowohl bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund als auch bei Bewerbern und Bewerberinnen ohne Migrationshintergrund.

Die Analysen der BA / BIBB-Bewerberbefragung 2010 geben Hinweise darauf, dass eine individuelle Berufseinstiegsbegleitung den Übergang in eine duale Ausbildung zu erleichtern vermag. Vor allem Bewerbern und Bewerberinnen mit Migrationshintergrund scheint sie die Tür in eine betriebliche Ausbildungsstelle zu öffnen. Der förderliche Einfluss der Einstiegsbegleitung ist hier möglicherweise auf die von den Betrieben antizipierte Unterstützung der Jugendlichen mit Migrationshintergrund während der Ausbildung zurückzuführen. Denn die Betreuung der Jugendlichen endet nicht mit der Einmündung in eine Berufsausbildung, sondern erfolgt auch noch während der Ausbildung. Eine Tatsache, die Betriebe als wichtigen Faktor zur Verbesserung des Übergangs bewerten (Autorengruppe BIBB / Bertelsmann Stiftung 2011) und die sie daher bewogen haben könnte, Bewerber / -innen mit Migrationshintergrund einzustellen – trotz möglicher Skepsis ihnen gegenüber (Imdorf 2010a, 2010b).

Warum Jugendliche mit Hauptschulabschluss keine erhöhten Übergangschancen in eine betriebliche Ausbildung haben, wenn sie durch einen Berufseinstiegsbegleiter bzw. eine Berufseinstiegsbegleiterin unterstützt wurden, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Denkbar wäre, dass die Berufseinstiegsbegleiter und -begleiterinnen bei Bewerbern und Bewerberinnen mit Hauptschulabschluss von vornherein auf den Beginn einer außerbetrieblichen Ausbildung hinwirken oder alternative Bildungswege aufzeigen. Aber auch individuelle Entscheidungsprozesse aufseiten der Jugendlichen und ihrer Einstiegsbegleitung (z. B. weiterer Schulbesuch, um die Qualifikation zu verbessern) könnten dazu geführt haben, dass für sie trotz professioneller Unterstützung keine erhöhten Übergangsraten in betriebliche Ausbildung verbucht werden konnten.

Tabelle A3.2-1: Einmündung in betriebliche, außerbetriebliche und Ausbildung insgesamt in BBiG / HwO-Berufen nach Berufseinstiegsbegleitung und Schulabschlussniveau (Anteile je Personengruppe in %)1
Tabelle A3.2-1 (barrierefrei)


Tabelle A3.2-1

Fußnoten

54 Seit November 2010 werden auch im Rahmen der BMBF-Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ Berufseinstiegbegleiter an Schulen eingesetzt. Im Unterschied zu der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III kann die aus dem BMBF-Sonderprogramm geförderte Begleitung bereits in der 7. Klasse mit einer Potenzialanalyse beginnen und bis zu einem Jahr nach Eintritt in eine Berufsausbildung andauern (vgl. Kapitel C4.1).

55 Die Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch ein Forschungskonsortium evaluiert. Informationen über die Evaluationen können unter http://www.iaw.edu/iaw/De:Forschung:Arbeitsm%C3%A4rkte_und_Soziale_Sicherung:Laufende_Projekte:BerEB abgerufen werden.

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2012 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2012).

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