A1.1 Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge
Mit bundesweit 560.073 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen sank deren Zahl im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr nochmals leicht (-4.234 bzw. -0,8 %), womit der drittniedrigste Stand seit der Wiedervereinigung erreicht wurde. Nur in den Jahren 2003 und 2005 gab es mit 557.634 bzw. 550.180 noch weniger neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse. Allerdings verliefen 2010 die Entwicklungen in West- und Ostdeutschland gegenläufig: Während im Westen mit 468.410 neu abgeschlossenen Verträgen insgesamt ein leichter Anstieg zu verzeichnen ist (+3.101 bzw. +0,7 %), kam es im Osten – vor allem bedingt durch den Abbau überwiegend öffentlich finanzierter (außerbetrieblicher) Ausbildungsplätze – zu einem starken Rückgang (um 7.335 bzw. 7,4 % auf 91.663 Neuabschlüsse im Jahr 2010). In Ostdeutschland sank die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge somit seit 2007 das dritte Jahr in Folge, wodurch ein neuer Tiefststand seit der Wiedervereinigung erreicht wurde Tabelle A1.1-1.
E Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge (kurz: Neuabschlüsse)
Bei der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September (kurz: BIBB-Erhebung zum 30. September) sind Neuabschlüsse definiert als die in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) eingetragenen Berufsausbildungsverträge, die zwischen dem 1. Oktober des Vorjahres und dem 30. September des laufenden Jahres neu abgeschlossen und nicht vorzeitig wieder gelöst wurden. Entscheidend für die Zählung eines Neuabschlusses ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG Abs. 2 Ziffer 5 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird und damit von den zuständigen Stellen als Selektionskriterium herangezogen werden kann.
Die Neuabschlüsse werden geschlechtsspezifisch differenziert für Einzelberufe auf der Ebene der Arbeitsagenturbezirke erhoben und in den regionalen Gliederungen Bund, Ost, West, Länder und Arbeitsagenturbezirke ausgewiesen. Lediglich die Ausbildungsverträge für Menschen mit Behinderungen (Ausbildungen nach § 66 BBiG und § 42m HwO, s. u.) werden in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft und öffentlicher Dienst in der Sammelgruppe „Behindertenberufe“ abgebildet.
Anschlussverträge werden gesondert erfasst (s. u.). Sie werden im Gegensatz zur Erhebung zum 31. Dezember für die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Erhebung zum 31. Dezember) nicht zur Gesamtsumme der Neuabschlüsse hinzugerechnet. Dennoch gilt auch hier zu beachten, dass nicht alle Auszubildenden mit Neuabschluss Ausbildungsanfänger im dualen System sind; Ausbildungsverträge werden auch nach vorzeitigen Vertragslösungen oder im Falle von Zweitausbildungen innerhalb des dualen Systems neu abgeschlossen (vgl. Kapitel A4.3).
Aufgrund der o. g. und weiterer konzeptioneller Unterschiede stimmen die Definitionen der Neuabschlüsse im Rahmen der BIBB-Erhebung zum 30. September und der Erhebung zum 31. Dezember nicht gänzlich überein (vgl. Kapitel A4.3) (vgl. auch Uhly u. a. 2009).
Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sank in Ostdeutschland nicht nur insgesamt, sondern auch in jedem einzelnen der 5 östlichen Bundesländer. Hierbei variieren die Veränderungsraten erheblich. Während die Zahl der Ausbildungsverträge in Berlin mit -1,6 % am geringsten zurückging, fiel der Rückgang in Mecklenburg-Vorpommern mit 16,5 % am stärksten aus. Damit ist in diesem Bundesland das zweite Jahr in Folge der größte relative Rückgang bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen zu beobachten. Schon 2009 war hier ein Einbruch von -17,5 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, was die Heftigkeit des demografisch bedingten Wandels in dieser Region verdeutlicht (vgl. Kapitel A1).
Unter den alten Ländern sind 5, in denen es zu Anstiegen bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen kam. Am stärksten legte Hamburg mit 6,6 % zu. Dies ist auf den dortigen doppelten Abiturientenjahrgang im Jahr 2010 zurückzuführen. Um der somit stärkeren Nachfrage nach Ausbildungsplätzen zu begegnen, haben die Handelskammer, die Handwerkskammer und die Stadt Hamburg im Aktionsbündnis „Bildung und Beschäftigung“ zusätzliche Ausbildungsplätze eingeworben (vgl. Behörde für Schule und Berufsbildung 2009). In den übrigen 5 westdeutschen Ländern kam es hingegen zu Rückgängen, am deutlichsten im Saarland mit -3,6 %. Hier hatte die Umstellung auf eine achtjährige Gymnasialzeit schon im Jahr 2009 zu einem doppelten Abiturientenjahrgang geführt. Die Betriebe nutzten dies, um sich Studienberechtigte als Auszubildende zu sichern (vgl. BIBB-Datenreport 2010, Kapitel A1.1). Im Jahr 2010 fiel dieser zusätzliche Effekt wieder weg, sodass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge wieder sank. Auch in den kommenden Jahren werden doppelte Abiturientenjahrgänge13 Einfluss auf die Entwicklung der Neuabschlüsse in einzelnen Bundesländern nehmen.
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach Zuständigkeitsbereichen
Im Vergleich zum Vorjahr werden bei einer bundesweiten Betrachtung in allen 7 Zuständigkeitsbereichen Rückgänge bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen festgestellt. Während diese in relativer Hinsicht bei der Landwirtschaft (-4,9 %), der Hauswirtschaft (-10,4 %) und der Seeschifffahrt (-14,3 %) am stärksten auftraten, fielen die Rückgänge bei den übrigen 4 Bereichen recht gering und jeweils in ähnlicher Stärke aus (Variation zwischen -0,3 % im Handwerk und -0,8 % im öffentlichen Dienst). In allen Zuständigkeitsbereichen außer der Seeschifffahrt wurden in den neuen Ländern im Vergleich zum Vorjahr weniger Ausbildungsverträge gemeldet, während es in den alten Ländern zu geringeren Verlusten oder kleinen Zuwächsen kam Tabelle A1.1-2.
E Zuordnung der Ausbildungsverträge zu den Zuständigkeitsbereichen
Maßgeblich für die Zuordnung der Ausbildungsverträge zu den Bereichen ist i. d. R. die Art des Ausbildungsberufs und nicht der Ausbildungsbetrieb. So werden bspw. die Verträge der Auszubildenden, die im öffentlichen Dienst in Berufen der gewerblichen Wirtschaft ihre Ausbildung absolvieren, den Bereichen Industrie und Handel bzw. Handwerk (je nach zuständiger Stelle) zugeordnet. Ausnahmen bestehen für Auszubildende, die in einem Handwerksbetrieb in einem Beruf des Bereichs Industrie und Handel ausgebildet werden (Industrieberuf im Handwerk); bei der Aggregierung der Ausbildungsverträge für die Bereiche sind diese dem Handwerk zugeordnet. Gleiches gilt für Handwerksberufe, die in Betrieben von Industrie und Handel ausgebildet werden (Handwerksberuf in der Industrie). In der Aggregierung sind diese Ausbildungsverträge dem Bereich Industrie und Handel zugerechnet.
Die Rede ist deshalb von „Zuständigkeitsbereichen“ und nicht von „Ausbildungsbereichen“, weil die tatsächliche Ausbildungsleistung in einzelnen Bereichen nicht mit den Zählergebnissen nach Zuständigkeiten übereinstimmen muss. So sind z. B. in einigen Ländern die Industrie- und Handelskammern auch die zuständige Stelle für den Ausbildungsbereich Hauswirtschaft oder für einzelne Berufe des öffentlichen Dienstes, und eine klare Aufteilung nach Ausbildungsbereichen ist nicht immer möglich. Zudem fallen Ausbildungsverträge, die der öffentliche Dienst oder die freien Berufe in den Ausbildungsberufen von Industrie und Handel oder Handwerk abschließen, nicht in ihren eigenen Zuständigkeitsbereich, sondern werden Industrie und Handel oder Handwerk zugerechnet.
Während in der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September (kurz: BIBB-Erhebung zum 30. September) das Betriebsmerkmal „Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst“ nicht erfasst wird, geschieht dies bei der Erhebung zum 31. Dezember für die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Erhebung zum 31. Dezember). Dies ermöglicht eine genauere Ermittlung der Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes (vgl. Kapitel A4.2.1).
Bei den Industrie- und Handelskammern (kurz: Industrie und Handel) wurden im Jahr 2010 deutschlandweit mit 331.043 Ausbildungsverträgen über die Hälfte (59,1 %) aller neuen Verträge gemeldet, womit dieser Bereich weiterhin der mit Abstand größte unter allen Zuständigkeitsbereichen ist. In Ostdeutschland war 2010 allerdings ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen, da gegenüber dem Vorjahr 5.240 Ausbildungsverträge weniger abgeschlossen wurden, was einem Rückgang von 8,4 % entspricht. In Westdeutschland hingegen konnten 2.879 zusätzliche Ausbildungsverhältnisse begonnen werden (+1,1 %).
Im zweitgrößten Zuständigkeitsbereich, dem Handwerk, wurden insgesamt 155.178 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, 404 weniger als im Vorjahr (-0,3 %). Somit entfiel auf das Handwerk rund ein Viertel (27,7 %) aller neuen Ausbildungsverträge. Noch Mitte der 1990er-Jahre wurde ein deutlich höherer Anteil aller Ausbildungsverträge im Handwerksbereich gemeldet (1995: 38,3 % Tabelle A1.1-3). Seitdem geht der Anteil des Handwerks beständig zurück, vor allem zugunsten der Ausbildungsverhältnisse im Bereich Industrie und Handel, wo 1995 erst 45,9 % aller neuen Verträge gemeldet worden waren (vgl. zur Entwicklung der Zuständigkeitsbereiche auch Kapitel A4.2.1).
Bei den zuständigen Stellen für den öffentlichen Dienst wurden 2010 insgesamt 13.609 Ausbildungsverträge registriert, wobei es in den ostdeutschen Ländern gegenüber dem Vorjahr zu einem starken Rückgang (-304 bzw. -9,6 %) und in den westdeutschen Ländern zu einem leichten Anstieg (+189 bzw. +1,8 %) kam. Im Bereich Landwirtschaft wurden 13.922 neue Ausbildungsverträge geschlossen, 724 weniger als 2009 (-4,9 %). Bei den freien Berufen konnten 42.500 neue Ausbildungsverträge verbucht werden, sodass der Rückgang nur gering ausfiel (-175 bzw. -0,4 %). In der Hauswirtschaft kamen mit 3.582 Ausbildungsverträgen rund ein Zehntel weniger neue Verträge (-415 bzw. -10,4 %) zustande. Dieser starke Rückgang betraf nicht nur Ostdeutschland (-12,8 %), sondern auch Westdeutschland (-9,5 %). Hierbei wurden im Jahr 2010 im Bereich der Hauswirtschaft 57,5 % der Ausbildungsverträge nach § 66 BBiG mit Menschen mit Behinderung abgeschlossen (2.060 Ausbildungsverträge als Hauswirtschaftshelfer/-in oder Hauswirtschaftstechnische/-r Helfer/-in). Der Bereich Hauswirtschaft ist der Bereich, in dem besonders viele junge Menschen mit Behinderung eine Ausbildungsmöglichkeit finden. Im kleinsten Zuständigkeitsbereich, der Seeschifffahrt, wurden 239 neue Ausbildungsverträge im Ausbildungsberuf Schiffsmechaniker/-in gemeldet (-40 bzw. -14,3 %).
Tabelle A1.1-1: Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Ländern von 1992 bis 2010
Tabelle A1.1-2: Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge 2010 und Veränderung gegenüber 2009 nach Ländern und Zuständigkeitsbereichen
Tabelle A1.1-3: Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Zuständigkeits bereichen von 1992 bis 2010 in Deutschland
Geschlechtsspezifische Differenzierungen
Im Jahr 2010 wurden bundesweit 41,9 % aller Ausbildungsverträge mit jungen Frauen abgeschlossen (zweite Zeile in Tabelle A1.1-4), 2009 waren es noch 42,9 % gewesen. Damit hat sich der Anstieg des Anteils junger Frauen unter Personen mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag, der von 2007 bis 2009 zu beobachten war, nicht fortgesetzt (vgl. BIBB-Datenreport 2010, Kapitel A1.1). Ursache hierfür ist, dass im Jahr 2010 allein die jungen Frauen vom Gesamtrückgang der Ausbildungsverträge gegenüber 2009 (-4.234 bzw. -0,8 %) betroffen waren. Denn während junge Frauen 7.094 weniger Ausbildungsverträge abschlossen, stieg die Anzahl bei jungen Männern um 2.860 an.
Differenziert nach den Zuständigkeitsbereichen dominieren junge Frauen die freien Berufe und diejenigen im Hauswirtschaftsbereich, in denen sie im Jahr 2010 94,6 % bzw. 91,7 % der neuen Ausbildungsverträge eingingen. Auch im öffentlichen Dienst werden Ausbildungsverträge überwiegend mit Frauen geschlossen (64,2 % Frauenanteil). Relativ gemischt besetzt sind die Ausbildungsabschlüsse in Industrie und Handel (41,9 % Frauenanteil). Im Handwerk (26,2 % Frauenanteil) und der Landwirtschaft (23,2 % Frauenanteil) erfolgen überwiegend Vertragsabschlüsse mit jungen Männern, während die Seeschifffahrt männlich dominiert wird (2,5 % Frauenanteil) (für geschlechtsspezifische Ergebnisse der Erhebung zum 31. Dezember vgl. Kapitel A4.3 und A4.5).
Ausbildungsverträge mit verkürzter Ausbildungsdauer
Insgesamt wurden 2010 bundesweit 16 % aller neuen Ausbildungsverträge mit einer verkürzten Ausbildungsdauer abgeschlossen (dritte Zeile in Tabelle A1.1-4). In Ostdeutschland spielen „verkürzte“ Verträge mit einem Anteil von 11,8 % noch immer eine etwas geringere Rolle als in Westdeutschland mit 16,8 %. Die Abweichung ergibt sich im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Bedeutung des Berufsgrundbildungsjahres und der Berufsfachschulen, deren Besuch in Westdeutschland zur Verkürzung der Ausbildungszeit führen kann. In den Ländern mit einem relativ hohen Anteil von Absolventen und Absolventinnen dieser berufsbildenden Schulen war auch der Anteil der Verträge mit verkürzten Laufzeiten entsprechend hoch (vgl. Statistisches Bundesamt 2010 Tabelle 1.4.1). 2010 lag er z. B. in Baden- Württemberg bei 22,8 %.
Bezogen auf die Zuständigkeitsbereiche werden in der Landwirtschaft (26,3 %) und im Handwerk (22,3 %) überdurchschnittlich häufig Ausbildungsverträge mit verkürzter Ausbildungsdauer geschlossen. Leicht unterdurchschnittlich ist dies in den Bereichen Industrie und Handel (14,4 %) sowie Hauswirtschaft (11,7 %) der Fall. Im öffentlichen Dienst (7,1 %), den freien Berufen (5,5 %) und der Seeschifffahrt (3,3 %) werden selten Verkürzungen der Ausbildungsdauer bei Vertragsabschluss vorgenommen (für Ergebnisse der Erhebung zum 31. Dezember zur Verkürzung der Ausbildungsdauer vgl. Kapitel A4.3).
E Verkürzung der Ausbildungsdauer
Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist bei Anrechnung oder Anerkennung bestimmter (Aus-)Bildungsabschlüsse (z. B. Berufsgrundbildungsjahr, Besuch einer Berufsfachschule, mittlere oder höhere Bildungsabschlüsse) möglich. Bei den BIBB-Erhebungen über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September werden als verkürzte Verträge nur diejenigen berücksichtigt, bei denen die Verkürzung der Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate beträgt und bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Auch Verträge von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsbetrieb (in Verbindung mit einem neuen Vertrag) während der Ausbildung wechseln (z. B. durch Konkurs), zählen als verkürzte Verträge.
Tabelle A1.1-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2010 nach strukturellen Merkmalen (Teil 1)
Tabelle A1.1-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2010 nach strukturellen Merkmalen (Teil 1 – Fortsetzung)
Tabelle A1.1-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2010 nach strukturellen Merkmalen (Anteil in %) (Teil 2)
Tabelle A1.1-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2010 nach strukturellen Merkmalen (Anteil in %) (Teil 2 – Fortsetzung)
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Berufen mit zweijähriger Ausbildungsdauer
Rund jeder zehnte neu abgeschlossene Ausbildungsvertrag (9,5 %) erfolgte in dualen Ausbildungsberufen, deren Ausbildungsordnung eine zweijährige Ausbildungsdauer vorsieht (kurz: zweijährige Ausbildungsberufe14, vgl. auch Kapitel A4.4). Insgesamt waren dies 52.999 Verträge (vierte Zeile in Tabelle A1.1-4). Wie auch in den Vorjahren fiel der Anteil in Ostdeutschland (13,6 %) deutlich höher aus als in Westdeutschland (8,6 %). Zurückzuführen ist dies darauf, dass in den neuen Ländern häufiger außerbetriebliche Berufsausbildungen angeboten wurden, die oft in zweijährigen Berufen erfolgen. Typische Beispiele für solche zweijährigen Berufe sind die Ausbildungsberufe Verkäufer/-in, Fachkraft im Gastgewerbe, Servicefachkraft für Dialogmarketing, Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, Hochbaufacharbeiter/-in, Maschinen- und Anlagenführer/-in, Fachlagerist/-in und Teilezurichter/-in.
Im Vergleich zum Vorjahr nahmen die Neuabschlüsse bei den zweijährigen Berufen bei einer bundesweiten Betrachtung leicht zu (+988 Ausbildungsverträge bzw. +1,9 %). Wird eine Differenzierung nach Ost- und Westdeutschland vorgenommen, zeigt sich allerdings ein deutlicher Unterschied: Während die Zahl der neuen Ausbildungsverträge in zweijährigen Berufen im Westen deutlich zunahm (+1.757 bzw. +4,5 %), ging sie im Osten recht stark zurück (-769 bzw. -5,8 %). Ihr Anteil in Ostdeutschland an allen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen stieg trotzdem leicht an (von 13,4 % im Jahr 2009 auf 13,6 % im Jahr 2010), da es im Osten insgesamt zu deutlich weniger Neuabschlüssen gekommen ist (-7,4 %).
Der Rückgang der Neuabschlüsse in zweijährigen Berufen in Ostdeutschland hängt mit dem Abbau der überwiegend öffentlich finanzierten (außerbetrieblichen) Ausbildungsverhältnisse zusammen. So entfallen von den 769 Verträgen in zweijährigen Berufen, die in Ostdeutschland 2010 weniger abgeschlossen wurden, allein 540 auf die außerbetriebliche Ausbildung (-7,6 %) Tabelle A1.1-5. Bezogen auf die betrieblichen Ausbildungsverhältnisse waren in Ostdeutschland lediglich 229 weniger Ausbildungsverträge in zweijährigen Berufen zu verzeichnen (-3,7 %). In Westdeutschland gingen zwar auch 129 außerbetriebliche Ausbildungsverträge in zweijährigen Berufen verloren (-2,3 %). Dies wurde aber durch einen Zuwachs von 1.886 betrieblichen Ausbildungsverträgen in diesen Berufen mehr als ausgeglichen (+5,7 %).
Tabelle A1.1-5: Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen, deren Ausbildungsordnung eine zweijährige Ausbildungsdauer vorsieht1
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Berufen für Menschen mit Behinderung
Bundesweit wurden im Jahr 2010 11.799 neue Ausbildungsverträge im Rahmen der Ausbildung von Menschen mit Behinderung nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO (vgl. in Kapitel A4.4) abgeschlossen (fünfte Zeile in Tabelle A1.1-4).15 Dies sind im Vergleich zum Vorjahr 2.129 weniger Neuabschlüsse, ein deutlicher Rückgang um 15,3 %. In Westdeutschland fiel der Rückgang etwas schwächer (-1.185 bzw. -13,2 %), in Ostdeutschland deutlich stärker (um -944 bzw. -19,1 %) aus.
Die schwächere Neubesetzung von Berufen für Menschen mit Behinderungen hängt auch mit der besseren Versorgungslage auf dem Ausbildungsstellenmarkt zusammen. Einerseits führt dies dazu, dass es auch Jugendlichen mit Behinderungen eher gelingt, in reguläre Berufsausbildungen nach BBiG/HwO einzumünden. Andererseits wird davon ausgegangen, dass Verwaltungen bei einem massiven Mangel an betrieblichen Ausbildungsplätzen, wie er insbesondere Mitte der 2000er-Jahre herrschte, die Bestimmungen nach § 66 BBiG bzw. § 42 m HwO offensiver auslegen, um auch über diesen Weg Ausbildungsmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2005, S. 47). Bei einer besseren Versor- gungslage auf dem Ausbildungsstellenmarkt wird diese offensive Nutzung der Bestimmungen wieder zurückgefahren, wodurch weniger Verträge in den Berufen für Menschen mit Behinderungen zustande kommen. Dies erklärt insbesondere den sehr starken Rückgang der entsprechenden Neuabschlüsse in Ostdeutschland im Jahr 2010, wobei die Berufe für Menschen mit Behinderungen hier immer noch eine größere Bedeutung als in Westdeutschland besitzen. Denn in Ostdeutschland handelte es sich im Jahr 2010 bei 4,3 % der Neuabschlüsse um solche in Berufen für Menschen mit Behinderungen. In Westdeutschland ist dies nur bei 1,7 % der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge der Fall.
Was die Zuständigkeitsbereiche betrifft, kommen auf die entsprechenden Berufe bundesweit in Industrie und Handel 5.059 Verträge, im Handwerk 3.115, in der Hauswirtschaft 2.060 und in der Landwirtschaft 1.565. Die höchsten Anteile fanden sich im Zuständigkeitsbereich der Hauswirtschaft (57,5 %) und in der Landwirtschaft (11,2 %). Im Handwerk lag der Anteil der Neuabschlüsse in Berufen für Menschen mit Behinderung bei 2,0 %, in Industrie und Handel bei 1,5 %. Im öffentlichen Dienst und bei den freien Berufen spielt die Ausbildung für Personen mit Behinderungen in Berufen nach § 66 BBiG keine Rolle, ebenso nicht in der Seeschifffahrt.
Betriebliche und überwiegend öffentlichfinanzierte (außerbetriebliche) Ausbildungsverträge
Nach den Ergebnissen der BIBB-Erhebung zum 30. September 2010 handelt es sich bei bundesweit 41.043 bzw. 7,3 % der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge um außerbetriebliche, d. h. überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildungsverhältnisse. Hierbei besteht zwischen West (4,8 %) und Ost (20,3 %) weiterhin ein deutlicher Unterschied (sechste Zeile in Tabelle A1.1-4). Im Vergleich zum Vorjahr ist das Volumen der außerbetrieblichen Neuabschlüsse bundesweit sehr deutlich um 4.758 Verträge (-10,4 %) gesunken. Dieser Rückgang erfolgte fast ausschließlich in Ostdeutschland (-4.364 bzw. -19 %), während das Volumen der außerbetrieblichen Verträge in Westdeutschland nur leicht sank (-394 bzw. -1,7 %).
E Überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildungen („außerbetriebliche Ausbildung“)
Als „außerbetriebliche Ausbildung“ wird jene Form der Berufsausbildung bezeichnet, die „überwiegend öffentlich finanziert“ wird und der Versorgung von Jugendlichen mit Marktbenachteiligungen, mit sozialen Benachteiligungen, mit Lernschwächen bzw. mit Behinderungen dient. Außerbetriebliche Ausbildung wird nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und III), im Rahmen der Bund-Länder-Programme Ost sowie über (ergänzende) Länderprogramme durchgeführt. Maßgeblich für die Zurechnung zum außerbetrieblichen Vertragsvolumen ist die Finanzierungsform und nicht der Lernort. Überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildung, die in Betrieben stattfindet, zählt demnach zur außerbetrieblichen Ausbildung.
In der BIBB-Erhebung zum 30. September werden aber nur jene überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnisse erfasst, die mit einem Ausbildungsvertrag verbunden sind. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist, dass über 50 % der Kosten des praktischen Teils im ersten Jahr der Ausbildung durch Zuwendungen der öffentlichen Hand bzw. der Arbeitsverwaltungen getragen werden. Schulische Ausbildungsplätze, die in den außerbetrieblichen Stellenmeldungen der BA enthalten sind, bleiben unberücksichtigt, da die entsprechenden Teilnehmenden nicht den rechtlichen Status eines „Auszubildenden“ haben.
Betriebliche Ausbildungsplätze, die mit einer staatlichen Prämie bezuschusst werden, zählen in der Regel nicht zu den „überwiegend öffentlich finanzierten“ Ausbildungsplätzen. Auch die regulären Ausbildungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes werden nicht der außerbetrieblichen Ausbildung zugerechnet. Sie sind zwar öffentlich finanziert, richten sich aber nicht an die oben genannten Zielgruppen. Stammen die Ausbildungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes aber aus speziellen Programmen (z. B. zur Versorgung marktbenachteiligter Jugendlicher), werden sie ebenfalls zum außerbetrieblichen Vertragsvolumen hinzugerechnet (vgl. Kapitel A4.2.2 mit differenzierten Angaben zur Gesamtzahl der überwiegend öffentlich geförderten Ausbildungsverhältnisse).
Zurückzuführen ist diese Entwicklung vor allem darauf, dass angesichts der demografisch bedingten Entspannung am Ausbildungsstellenmarkt die staatlichen Programme zur Finanzierung von überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnissen für marktbenachteiligte Jugendliche reduziert wurden. Wurde beispielsweise im „Ausbildungsplatzprogramm Ost 2008“ zwischen dem Bund und den beteiligten Ländern die Förderung von 7.000 überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsplätzen vereinbart, so wurde dieses Kontingent im „Ausbildungsplatzprogramm Ost 2009/2010“ auf 5.000 reduziert (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2010, S. 47). Ein weiteres Ausbildungsplatzprogramm Ost soll nicht aufgelegt werden.
Betrachtet man die Anteile der neuen überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnisse auf der Ebene der einzelnen Bundesländer, so sind die Unterschiede noch stärker ausgeprägt. Am stärksten verbreitet sind entsprechende Neuabschlüsse in Sachsen (25,1 % unter allen Neuabschlüssen des Bundeslandes) und Sachsen-Anhalt (23 %). Hier wurde somit rund jedes vierte neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnis überwiegend öffentlich finanziert. Anteilsbezogen am seltensten werden solche Verträge in Niedersachsen (3,2 %) und Bayern (3,3 %) geschlossen.
Dass in allen ostdeutschen Bundesländern überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildungsverhältnisse eine deutlich größere Bedeutung besitzen als in den alten Ländern, ist nicht allein auf die schlechtere Versorgungslage der ostdeutschen Jugendlichen im Hinblick auf betriebliche Ausbildungsstellenangebote zurückzuführen. Zusätzlich wird hier der unterschiedliche institutionelle Umgang mit erfolglosen betrieblichen Ausbildungsstellenbewerbern in Ost und West deutlich. Während für diese Jugendlichen im Westen als Alternativen vor allem teilqualifizierende Bildungsgänge des sogenannten „Übergangssystems“ zur Verfügung stehen, sind die bereitgestellten Alternativen im Osten viel häufiger vollqualifizierende außerbetriebliche oder schulische Berufsausbildungsplätze. Damit ist es im Osten in den vergangenen Jahren trotz des zeitweise gravierenden Mangels an betrieblichen Ausbildungsplätzen stets gelungen, die Jugendlichen früher als in den alten Ländern in eine Berufsausbildung zu bringen (vgl. Eberhard/Ulrich 2011).
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in neu geordneten Berufen
Von 1996 bis 2010 wurden 82 Ausbildungsberufe neu entwickelt und 230 weitere modernisiert (vgl. in Kapitel A4.1) (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2010b, S. 5). Im Jahr 2010 wurden 11 Berufe modernisiert; neue Berufe wurden nicht geschaffen. In den 11 modernisierten Berufen wurden insgesamt 4.595 neue Ausbildungsverträge geschlossen (inklusive Ausbildungsverträgen, die ggf. noch in den jeweiligen Vorgängerberufen abgeschlossen wurden), was einer Veränderung von -408 bzw. -8,2 % gegenüber 2009 entspricht Tabelle A1.1-6. Die berufsspezifischen Ergebnisse im Einzelnen (Anzahl der Neuabschlüsse 2010 sowie absolute und relative Entwicklung gegenüber 2009):
- Böttcher/-in: 3 (+3 gegenüber 2009, 2009 gab es keine neuen Ausbildungsverträge)
- Büchsenmacher/-in: 16 (-3 bzw. -15,8 %)
- Feinwerkmechaniker/-in: 2.554 (-232 bzw. -8,3 %)
- Geomatiker/-in: 34 (-2 bzw. -5,6 %)
- Milchtechnologe/Milchtechnologin: 249 (-3 bzw. -1,2 %)
- Papiertechnologe/Papiertechnologin: 218 (+5 bzw. +2 %)
- Pferdewirt/-in: 716 (-163 bzw. -18,5 %)
- Revierjäger/-in: 33 (+9 bzw. +37,5 %)
- Segelmacher/-in: 32 (+3 bzw. +10,3 %)
- Technische/-r Konfektionär/-in: 70 (+26 bzw. +59,1 %)
- Vermessungstechniker/-in: 670 (-51 bzw. -7,1 %)
Tabelle A1.1-6: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den seit 2006 neuen Berufen und in den 2010 modernisierten Berufen
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den neuen Berufen von 2008 und 2009
In der Regel benötigt es etwas Zeit, bis sich alle Betriebe, Verwaltungen, Praxen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen auf die Ausbildungsmöglichkeiten und -modalitäten in neu geschaffenen Ausbildungsberufen eingestellt haben. Dies führt meist dazu, dass im zweiten und dritten Jahr nach ihrer Einführung nochmals Steigerungen der Vertragszahlen in den neuen Berufen zu verzeichnen sind. In der Summe der 2008 neu geschaffenen Ausbildungsberufe gab es daher 2010 gegenüber 2009 einen Anstieg bei den Ausbildungsverträgen um 112 bzw. 8,0 %, während bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in allen nach BBiG/HwO anerkannten Ausbildungsberufen ein Rückgang um 0,8 % zu verzeichnen war. Am deutlichsten fiel der Anstieg im Beruf Produktionstechnologe/Produktionstechnologin aus (+23 bzw. +85,2 %). Doch nicht in allen der 2008 neu geschaffenen Ausbildungsberufe konnten die Ausbildungskapazitäten ausgebaut werden. So gingen insbesondere die Neuabschlüsse zum/zur Speiseeishersteller/-in von 39 auf 29 zurück (-25,6 %). Bei den beiden im Jahr 2009 neu erlassenen Ausbildungsberufen konnte in der Summe ebenfalls ein Zuwachs von 192 Verträgen bzw. 181,1 % beobachtet werden. Insbesondere im Ausbildungsberuf Industrieelektriker/-in kam es 2010 zu einem sehr deutlichen Anstieg um 173 Verträge bzw. 216,3 %. Doch auch im Beruf Werkfeuerwehrmann/-frau konnten mit 45 Ausbildungsverträgen 19 bzw. 73,1 % mehr neue Ausbildungsverhältnisse begründet werden.
Anschlussverträge
Durch die vermehrte Schaffung von zweijährigen Berufsausbildungen (mit der Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss eine weitere, darauf aufbauende [in der Regel] zwölfmonatige Ausbildung zu beginnen) gewinnen Anschlussverträge eine wachsende Bedeutung. Diese Verträge werden allerdings gesondert gezählt; sie sind demnach im Volumen der 560.073 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge des Jahres 2010 nicht enthalten. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 6.519 Anschlussverträge gemeldet, 929 bzw. 16,6 % mehr als im Vorjahr Tabelle A1.1-7. Seit dem Jahr 2005 hat sich die Anzahl der Anschlussverträge genau verdreifacht, damals wurden lediglich 2.173 entsprechende Verträge geschlossen. Dass die Zahl der regulären Ausbildungsverträge im gleichen Zeitraum lediglich um 1,8 % gewachsen ist, belegt die deutliche Ausweitung von Anschlussverträgen.
E Anschlussverträge
Als „Anschlussverträge“ werden Ausbildungsverträge be zeichnet, die im Anschluss an eine vorausgegangene und abgeschlossene Berufsausbildung neu abgeschlossen werden und zu einem weiteren Abschluss führen. Dabei sind jedoch nur die Verträge für Berufsausbildungen zu berücksichtigen, die in den Ausbildungsordnungen als aufbauende Ausbildungsberufe definiert wurden (i. d. R. Einstieg in das dritte Ausbildungsjahr) oder die unter „Fortführung der Berufsausbildung“ genannt werden. Ein Beispiel ist die Weiterführung einer erfolgreich beendeten zweijährigen Ausbildung zum/zur Bauten- und Objektbeschichter/-in durch eine einjährige Anschlussausbildung zum/zur Maler/-in und Lackierer/-in. Anschlussverträge werden im Rahmen der BIBB-Erhebung zum 30. September nicht als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge gezählt, sondern gesondert ausgewiesen.
Im Jahr 2010 entfielen von den 6.519 Anschlussverträgen 4.645 auf den Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel (2009: 3.727; 2008: 3.094; 2007: 2.812; 2006: 2.151; 2005:1.832) und 1.874 auf das Handwerk (2009: 1.863; 2008: 938; 2007: 684; 2006: 479; 2005: 341). Der starke Zuwachs der Anschlussverträge gegenüber dem Vorjahr fand somit fast ausschließlich im Bereich Industrie und Handel statt (+24,6 %), während die Zahl der Anschlussverträge im Handwerk nur geringfügig wuchs (+0,6 %). Die Zahl der im Osten Deutschlands registrierten Anschlussverträge betrug 2010 1.473 (2009: 1.330); im Westen lag sie bei 5.046 (2009: 4.260). Ergebnisse zu Anschlussverträgen auf Basis der Erhebung zum 31. Dezember werden in Kapitel A4.3 und Kapitel A4.5 dargestellt.
(Andreas Krewerth, Simone Flemming, Ralf-Olaf Granath)
Tabelle A1.1-7: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge und Anschlussverträge mit Veränderungsrate zum Vorjahr unterteilt nach Regionen und Zuständigkeitsbereichen 2008 bis 2010