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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2011

A4.1.1 Anzahl und Struktur anerkannter Ausbildungsberufe nach BBiG / HwO

Die nachfolgenden Beschreibungen und Definitionen beziehen sich auf Ausbildungsberufe, die nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) staatlich anerkannt sind oder als staatlich anerkannt gelten. Als staatlich anerkannt im Sinne des § 4 BBiG gelten nach § 104 Absatz 1 BBiG auch die vor dem 1. September 1969 anerkannten Lehrberufe und Anlernberufe oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, deren Berufsbilder, Berufsbildungspläne, Prüfungsanforderungen und Prüfungsordnungen bis zum Erlass von Ausbildungsordnungen nach § 4 BBiG anzuwenden sind.

Die Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe nach BBiG und HwO hat sich in den letzten 10 Jahren kaum verändert und schwankt relativ konstant um die 350. Im Zeitraum von 2001 bis 2010 veränderte sich ihre Anzahl lediglich von 345 auf 348.Schaubild A4.1.1-1.

In den letzten 10 Jahren gab es eine Reihe von Veränderungen bei den Strukturmodellen der Ausbildungsberufe59:

  • Die Anzahl der Monoberufe stieg leicht von 263 im Jahr 2001 auf 266 im Jahr 2010 an.
  • Die Anzahl der Ausbildungsberufe mit Fachrichtungen ist von 60 auf 52 zurückgegangen; die Ausbildungsberufe mit Schwerpunkten haben von 22 auf 30 zugenommen. In der Summe hat sich im Zeitverlauf die Gesamtzahl der Berufe mit Binnendifferenzierung kaum verändert (82 Ausbildungsberufe).
  • Ausbildungsberufe mit Wahlqualifikationen werden seit 2000 erlassen. Damals gab es 5 anerkannte Ausbildungsberufe mit Wahlqualifikationen, bis zum Jahr 2010 ist die Gesamtzahl auf 21 gestiegen.

E Strukturmerkmale

Monoberufe beschreiben in sich geschlossene Ausbildungsgänge, deren Qualifikationsprofil formal keine Spe zialisierung aufweist. Für alle Auszubildenden sind die Ausbildungsinhalte identisch.

Ausbildungsberufe mit Binnendifferenzierung sind Ausbildungsgänge mit besonderen Ausbildungsinhalten für einzelne Aufgabenbereiche oder Tätigkeitsfelder. Die Spezialisierung erfolgt insbesondere in Form von Schwerpunkten und Fachrichtungen. Eine Differenzierung nach Schwerpunkten berücksichtigt betriebliche Besonderheiten. Im 2. und 3. Ausbildungsjahr beanspruchen Schwerpunkte in der Regel nicht mehr als 6 Monate der gesamten Ausbildungszeit. Wenn branchenspezifische Besonderheiten vorliegen, erfolgt eine stärkere Differenzierung über Fachrichtungen. Das 3. Ausbildungsjahr ist zur Vermittlung der nötigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vorgesehen. Im Unterschied zu Schwerpunkten werden die Prüfungsanforderungen für jede Fachrichtung festgelegt.

Die Verwendung von Wahlqualifikationen kommt vor allem für hoch spezialisierte Branchen in Betracht, in denen jeder Betrieb ein anderes Spektrum bearbeitet und eine über Fachrichtungen hinausgehende Spezialisierung erforderlich ist. Mit diesem Modell können unterschiedliche „Qualifikationsbündel“ in der 2. Hälfte der Ausbildung individuell zu einem beruflichen Profil kombiniert werden. Die Anzahl der angebotenen und auszuwählenden Wahlqualifikationseinheiten sowie der zeitliche Umfang während der Ausbildung weisen zum Teil eine erhebliche Variationsbreite auf.

Hinsichtlich einer eindeutigen Kategorisierung der Strukturen der anerkannten Ausbildungsberufe ist zu beachten, dass Ausbildungsberufe mehrere Merkmale besitzen können. So kann zum Beispiel der Ausbildungsberuf Hochbaufacharbeiter / Hochbaufacharbeiterin (2-jährige Ausbildung) in folgenden 3 Schwerpunkten angeboten werden: Maurerarbeiten, Beton- und Stahlbetonbauarbeiten und Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten. Bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Ausbildungsberufe eines Jahres werden die Ausbildungsberufe – auch wenn sie verschiedenen Kategorien zuzuordnen sind – jeweils nur einmal gezählt.

Schaubild A4.1.1-1:Struktur anerkannter Ausbildungsberufe (2001 bis 2010)

schau_a4_1_1-1

Ausbildungsberufe mit Anrechnungsmöglichkeit

Die Anzahl der Ausbildungsberufe, die auf weitere Berufsausbildungen angerechnet werden können, hat sich von 2001 (12 Ausbildungsberufe) bis 2010 (23 Ausbildungsberufe) fast verdoppelt. 2001 gab es 25 Ausbildungsberufe, auf die andere Ausbildungsberufe angerechnet werden konnten, im Jahr 2010 konnte bereits auf 63 Ausbildungsberufe angerechnet werden  Tabelle A4.1.1-1.

E Ausbildungsberufe mit Anrechnungsmöglichkeit

Die Ausbildungsordnungen regeln eigenständige Ausbildungsberufe mit unterschiedlicher Ausbildungsdauer. Nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BBiG) kann eine abgeschlossene Berufsausbildung, die 18 bis 24 Monate dauert, in einem festgelegten Ausbildungsberuf fortgesetzt werden. Diese Berufe, auf die angerechnet werden kann, haben eine Ausbildungsdauer von 36 bis 42 Monaten.

Es wird unterschieden nach Ausbildungsberufen, die angerechnet werden können, und Ausbildungsberufen, auf die angerechnet werden kann. Bei Ausbildungsberufen mit Anrechnungsmöglichkeiten handelt es sich nicht um Stufenausbildung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer soll grundsätzlich nicht mehr als 3 und nicht weniger als 2 Jahre betragen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 BBiG). Abweichungen von dieser Regelung sind möglich; es werden beispielsweise auch Ausbildungsberufe mit einer Ausbildungsdauer von 3½ Jahren verordnet.

 In den Jahren von 200160 bis 2010 sank die Zahl der Ausbildungsberufe mit einer Ausbildungsdauer von 42 Monaten von 65 auf 53, und die Zahl der Ausbildungsberufe mit einer Ausbildungsdauer von 36 Monaten stieg von 246 auf 255 an. Im Zeitraum von 2001 bis 2006 wurde ein Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von 30 Monaten erlassen. Die An zahl der Ausbildungsberufe mit einer Ausbildungsdauer von 24 Monaten oder kürzer stieg ebenfalls an, von 34 im Jahre 2001 auf 40 im Jahre 2010. Darunter sind – im Zeitverlauf konstant – 2 Ausbildungsberufe mit einer 18-monatigen Ausbildungsdauer Schaubild A4.1.1-2.

Tabelle A4.1.1-1: Anzahl der Ausbildungsberufe mit Anrechnungsmöglichkeit (2001 bis 2010)

#tab_a4_1_1-1

Schaubild A4.1.1-2: Anzahl der Ausbildungsberufe nach Ausbildungsdauer (2001 bis 2010)

#schau_a4_1_1-2

Fußnoten

59 Aufgrund einer veränderten Typisierung der Ausbildungsberufe können sich Abweichungen zu den im BIBB-Datenreport 2009 und 2010 veröffentlichten Daten ergeben.
60 Angaben zur Ausbildungsdauer sind erst seit 1998 EDV-gestützt verfügbar.

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2011 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2011).

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