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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2011

A4.1 Anerkannte Ausbildungsberufe

Mit dem Begriff anerkannter Ausbildungsberuf werden Ausbildungsgänge bezeichnet, die auf der Grundlage von §§ 4, 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. §§ 25, 26 Handwerksordnung (HwO) durch Ausbildungsordnungen bundeseinheitlich geregelt sind. Dabei stellt das BBiG auf Berufe ab, die in Gewerbebetrieben oder entsprechenden Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie der freien Berufe ausgeübt werden, also auf Facharbeiter- oder Fachangestelltenberufe. Die Ausbildung in diesen Berufen erfolgt "dual", d. h. an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen dient hauptsächlich der beruflichen Qualifizierung Jugendlicher. Sie hat das Ziel, ihnen dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen. Andererseits soll sie den Betrieben langfristig einsetzbare Fachkräfte zur Verfügung stellen.

Anerkannte Ausbildungsberufe erlauben die Berufsausbildung von Jugendlichen unter 18 Jahren. In Deutschland beginnen daher ca. 60 % aller Jugendlichen nach der Schule ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Der Zugang zu dieser Ausbildung ist formal an keinen bestimmten Schulabschluss gebunden. Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung. vgl. Tabelle Tabelle A1-1

 

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2011 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2011).

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