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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2010

A5.6 Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen sowie Berufsabschlüsse

Abschlussprüfungen (Gesellenprüfungen) stehen in anerkannten Ausbildungsberufen am Ende der Berufsausbildungszeit; sie dienen dem Nachweis der erreichten beruflichen Qualifikation.162 Festgestellt wird, ob die Prüflinge die für den Berufsabschluss und zur Berufsausübung geforderte Handlungskompetenz und die nach der Ausbildungsordnung zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen. Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden (Wiederholungsprüfungen). Auszubildende können ferner bei besonderen Leistungen bereits vor Ablauf der vertraglich festgelegten Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden (vorzeitige Zulassung).

Darüber hinaus können auch Personen gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur beruflichen Abschlussprüfung zugelassen werden, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis sind und nicht im dualen System ausgebildet wurden (BBiG § 43 Abs. 3 bzw. § 45 Abs. 2; alt: § 40 Abs. 2, 3 BBiG bzw. § 37 Abs. 2 und 3 HwO). Bedingung ist entweder erstens eine Mindestdauer einschlägiger praktischer Berufs tätigkeit oder ein Nachweis, der die Teilnahme an der Prüfung rechtfertigt, oder aber zweitens eine abgeschlossene schulische Ausbildung an einer berufsbildenden Schule/Bildungseinrichtung, sofern der Bildungsgang der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Die Statistik erfasst die jeweilige Gruppe als sogenannte „externe“ Prüfungsteilnehmer/-innen (Externenprüfungen). Auf diesem Weg können sich auch Erwerbspersonen verbesserte Handlungsoptionen und Entwicklungsperspektiven erschließen (vgl. Kremer 2006): Sie erhalten einen auf dem Arbeitsmarkt attraktiven fachlichen Berufsabschluss, nachdem sie die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vor der dafür zuständigen Stelle bestanden haben.

Die folgenden Ergebnisse zu den Abschlussprüfungen 2008 und ihrer Entwicklung seit Mitte der 1990er-Jahre sind im Rahmen der amtlichen Berufsbildungsstatistik erhoben worden.163 Für das Berichtsjahr 2007 waren vom Statistischen Bundesamt keine Angaben zu Abschlussprüfungen veröffentlicht worden (Statistische Bundesamt 2008, S. 11; Schmidt 2008).164

Tabelle A5.6-1 zeigt die Entwicklung des Prüfungsgeschehens in der dualen Berufsausbildung für ausgewählte Zeitpunkte.167 Vor Inkrafttreten der neu gefassten Berufsbildungsstatistik im Jahr 2007 hatten jeweils rund 600.000 betriebliche Auszubildende oder externe Prüflinge in den Jahren 1995, 2000 und 2002 an beruflichen Abschlussprüfungen teilgenommen. Deren Zahl sank dann auf rund 575.000 im Jahr 2004 und auf knapp 560.000 Prüfungsteilnahmen im Jahr 2006. Im Berichtsjahr 2008 wurden rund 505.000 Teilnahmen an Abschlussprüfungen gezählt, wobei hierbei – nach der Umstellung der Statistik – nun erstmals die durchgeführten Externenprüfungen nicht mehr enthalten sind. Im Jahr 2008 unterzogen sich rund 208.000 Frauen der Abschlussprüfung, in 2006 waren es rund 232.000 gewesen; in beiden Jahren lag der Anteil der Frauen an den Prüfungsteilnahmen mit 41 % geringfügig unter dem der betrachteten Vorjahre.168

Bestanden haben die Abschlussprüfung im Jahr 2008 nach der dualen Ausbildung rund 455.000 (90,2 %) junge Männer und Frauen.169 Hinzu kommen rund 23.000 erfolgreich abgelegte Prüfungen von als Externe zugelassenen Teilnehmern und Teilnehmerinnen vgl. Tabelle A5.6-4. Im Jahr 2006 wurde mit rund 479.600 bestandenen Prüfungen (incl. Externenprüfungen) eine etwas größere Zahl von Berufsabschlüssen erworben; der Höchstwert im untersuchten Zeitraum lag bei rund 513.400 im Jahr 2002. Zugleich liegt aber die Erfolgsquote als Anteil bestandener Prüfungen für die betrachteten Jahre bis 2006 recht stabil zwischen 84,8 % und 85,7 % und damit unter der des Jahres 2008. Zurückzuführen ist das auf den allgemein geringeren Prüfungserfolg der Teilnehmer/-innen an den Externenprüfungen.170

Im untersuchten Zeitraum wurden jeweils etwas über 20.000 Auszubildende bereits vor Ablauf der vertrag lichen Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung aufgrund guter Leistungen zugelassen. Anteilig machen die rund 24.500 vorzeitigen Zulassungen des Jahres 2008 knapp 5 % der durchgeführten Prüfungen aus; für die anderen Jahre bis 2006 errechnen sich Anteilswerte von jeweils 6 %.171

Viele Prüfungsteilnehmer/-innen, die nicht erfolgreich waren, wiederholen für den gewünschten Berufsabschluss die Abschlussprüfung. Bei 5,8 % (29.183) der Abschlussprüfungen des Berichtsjahres 2008 handelt es sich um solche Wiederholungsprüfungen; berücksichtigt wird dabei seit der Umstellung der Statistik auf eine Individualdatenerfassung nur noch eine Wiederholung. Vor der Umstellung wurden dagegen bis zum Berichtsjahr 2006 Wiederholungsprüfungen auch mehrfach gezählt. So entfielen im betrachteten Zeitraum bis 2006 jährlich jeweils rund 10 % der gezählten Abschlussprüfungen auf Wiederholungsprüfungen Tabelle A5.6-1.

Sichtbar werden in Tabelle A5.6-2 für das Jahr 2008 deutliche Unterschiede etwa bei der Erfolgsquote (Anteil bestandener an allen durchgeführten Abschlussprüfungen) der einzelnen Ausbildungsbereiche. In Niveau und Struktur sind sie in ähnlicher Form seit Jahren gegeben. Nach Werner (1998, S. 43 f.) korrelieren zudem die Prüfungserfolgsquote und der Anteil der Wiederholer. Im Berichtsjahr 2008 liegt z. B. die Erfolgsquote der Bereiche Landwirtschaft (84,4 %) und Handwerk (85,7 %) rund 5 Prozentpunkte unter der Quote der Ausbildungsbereiche insgesamt (90,2 %). Überdurchschnittliche Erfolgsanteile sind dagegen typisch für die freien Berufe (94,3 %) oder den öffentlichen Dienst (93,7 %). Auszubildende aus Landwirtschaft oder Handwerk scheitern etwas öfter in der Abschlussprüfung beim ersten Versuch. Diese Bereiche haben deshalb mit 9,5 % bzw. 6,3 % höhere Anteile von Prüfungswiederholern.172 Auch in 2008 wiederholen im öffent lichen Dienst mit 3,4 % (1993: 5,1 %) und 4,1 % in den freien Berufen (1993: 6,4 %) die wenigsten Prüflinge die Abschlussprüfung.

Hinsichtlich der in Tabelle A5.6-2 ausgewiesenen Erfolgsquoten ist zu beachten, dass zu ihrer Berechnung die Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen durch die Zahl sämtlicher Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer eines Berichtsjahres geteilt wird, worunter sich auch Personen befinden, die zu Wiederholungsprüfungen angetreten sind. Wiederholer werden somit mehrfach gezählt, was zu einer überhöhten Zahl von Prüfungsbeteiligungen und zugleich zu einer geringeren Erfolgsquote führt. Um die Leistungsfähigkeit des dualen Systems genauer beurteilen zu können, ist es deshalb sinnvoll, die Wiederholungsprüfungen von der Gesamtzahl der Prüfungsteilnahmen abzuziehen. Diese korrigierte Erfolgsquote (unter Berücksichtigung der Wiederholer) beziffert, wie viele Personen alles in allem einen anerkannten Berufsabschluss erhalten oder aber ohne Abschluss bleiben. So berechnet ergibt sich für das Jahr 2008 eine korrigierte Erfolgsquote von 95,7 %. Das heißt, dass nur rund 4 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben und nach der Ausbildung ohne dualen Berufsabschluss bleiben. Mit 98,3 % ergibt sich für die freien Berufe die höchste korrigierte Erfolgsquote. Nahezu gleichauf folgen mit rund 97 % die Bereiche Industrie und Handel, Hauswirtschaft und öffentlicher Dienst. Danach kommen Landwirtschaft (93,3 %) und Handwerk (91,5 %). Auch die einzelnen Ausbildungsberufe unterscheiden sich hinsichtlich des Prüfungserfolgs, des Anteils an Wiederholern und des erreichten Berufsabschlusses teils erheblich.173

E Statistik über die Berufsbildung

Die Statistik über die Berufsbildung (Erhebung zum 31. Dezember) des Statistischen Bundesamtes (Statistisches Bundesamt 2002, 2007) erhebt jährlich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Abschlussprüfungen. Gemeldet werden die Angaben durch die zuständigen Stellen.165 Sie umfassen alle während des Kalenderjahres (= Berichtszeitraum) abgelegten Abschlussprüfungen, gegliedert nach Ausbildungsberufen, Geschlecht, Prüfungserfolg, die Art der Prüfungszulassung sowie die Wiederholungsprüfungen.166 Die Statistik ist eine Vollerhebung, für die Auskunftspflicht besteht.

Die Statistik der Abschlussprüfungen enthält neben den sogenannten Externenprüfungen auch die Wiederholungsprüfungen. Das heißt, Teilnehmer/-innen, die nicht bestanden haben und im Berichtsjahr an Wiederholungsprüfungen teilnehmen, werden mehrfach gezählt. Seit 1993 werden diese Personen eigens erfasst und als Wiederholer ausgewiesen; das wird für die Berechnung und Beurteilung von Erfolgsquoten entsprechend berücksichtigt (vgl. Werner 1998). Die Teilnehmer/-innen an Externenprüfungen sind jedoch keine Auszubildenden: Sie werden daher nur in der Statistik der Abschlussprüfungen, nicht aber bei denAuszubildenden nachgewiesen. Für einzelne Ausbildungsberufe kann deshalb die Zahl der Teilnahmen an Abschlussprüfungen ggf. die der Auszubildenden übersteigen. Die Meldung zu Externenprüfungen erfolgt je Kammer und Ausbildungsbereich, und es wird nach der Art der Zulassung unterschieden. Bis zum Berichtsjahr 2006 meldete der Bereich Handwerk allerdings die Externenprüfungen nicht gesondert, sie waren dort aber in den Abschlussprüfungen enthalten. Ebenso sind bis zu diesem Zeitpunkt in den Angaben des Handwerks auch die Umschulungsprüfungen in den Abschlussprüfungen enthalten; die übrigen Ausbildungsbereiche erfassen diese dagegen getrennt.

Die Neufassung des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) führt auch zu einer inhaltlichen und methodischen Umstellung der Berufsbildungsstatistik; sie trat zum 1. April 2007 in Kraft. Ab dem Erhebungsjahr 2007 werden Angaben zu Abschlussprüfungen als Individualdaten (statt aggregierter Summensätze) erhoben und teils neue oder bisherige Merkmale differenzierter ausgewiesen. Die Umstellung der Berufsbildungsstatistik von einer Aggregatdatenerhebung zu einer Individualdatenerfassung bietet grundsätzlich erweiterte Analysemöglichkeiten. Beispielsweise können Erfolgsquoten differenziert nach höchstem allgemeinbildendem Schulabschluss der Auszubildenden oder nach Staatszugehörigkeit betrachtet werden. Zudem kann die Berechnung des Indikators auf Basis von Individualdaten grundsätzlich verbessert werden.

Neu erfasst werden etwa Monat und Jahr des letzten Teils der Abschluss- bzw. Wiederholungsprüfung. Die Externenprüfungen werden inzwischen von allen Ausbildungsbereichen getrennt gemeldet. Beim Prüfungserfolg wird künftig unterschieden in „bestanden“, „nicht bestanden“ oder „endgültig nicht bestanden“; anzugeben ist nur das Ergebnis der letzten Prüfung, sofern im Berichtsjahr mehr als eine Prüfung erfolgt ist.

Da in der Praxis noch Umsetzungsprobleme bei den Umstellungen der Berufsbildungsstatistik bestehen, erfolgen tiefer greifende Analysen erst, wenn die Zuverlässigkeit der Daten besser eingeschätzt werden kann.

Tabelle A5.6-1: Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Abschlussprüfungen in der beruflichen Ausbildung und Prüfungserfolg 1995 bis 20081

Tabelle A5.6-1

Tabelle A5.6-2: Teilnahmen an Abschlussprüfungen 2008 nach Ausbildungsbereich und Prüfungserfolg

Tabelle A5.6-2

Externenprüfungen und anerkannter Berufdabschluss

Neben der Abschlussprüfung nach einer regulären Ausbildung eröffnet das Berufsbildungsgesetz seit Ende der 1960er-Jahre den Weg zum Berufsabschluss auch über die sogenannte Externenprüfung.174 Bildungspolitisch wurde diesem Instrument zum Nachholen von Ausbildungsabschlüssen angesichts des absehbaren Fachkräftebedarfs besondere Bedeutung zugemessen (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 1996). Die Neufassung des Gesetzes 2005 verbesserte die vorherigen Regelungen der Zulassung zur Kammerprüfung für externe Prüfungsteilnehmer/-innen. Es handelt sich hierbei vor allem um Absolventen und Absolventinnen vollzeitschulischer Bildungsgänge und um Personen mit Berufserfahrung und ohne berufliche Ausbildung (vgl. Kremer 2006; Bundesministerium für Bildung und Forschung 2008, S. 148).

Tabelle A5.6-3 gibt für ausgewählte Jahre einen Überblick über die Entwicklung der Externenprüfungen insgesamt sowie nach Ausbildungsbereichen differenziert.175 Es zeigt sich, dass bis zum Jahr 2006 (vor Umstellung der Prüfungsstatistik) jährlich zwischen 20.000 (5,4 %) und 32.000 (7,7 %) Personen als Externe an den Prüfungen teilnahmen.176 Zwischen 1995 (31.902) und 2000 (20.757) ist ein Rückgang der Externenprüfungen um 35 % zu erkennen; in den Jahren 2005 und 2006 stiegen sie dann mit jeweils knapp 30.000 Teilnehmer/ -innen wieder in etwa auf das Niveau des Jahres 1995 an.177 Auffällige Unterschiede zeigen sich hinsichtlich des Anteils der Externenprüfungen an den Abschlussprüfungen für die verschiedenen Ausbildungsbereiche: So stellte der Bereich Industrie und Handel zwischen drei Viertel (1995: 23.799) und etwas mehr als vier Fünftel (2006: 24.375) aller extern zugelassenen Prüflinge; anteilig sind das jedoch nur zwischen 5,0 % (2000) und 7,6 % (2006) der jährlichen Ab schlussprüfungen innerhalb des Ausbildungsbereichs. Ganz anders im Hauswirtschaftsbereich, wo im Jahr 2006 die 2.847 durchgeführten Externenprüfungen gut ein Drittel (34,6 %) der Abschlussprüfungen ausmachten. Noch wichtiger war dieser Weg zum Berufsabschluss in den Jahren 2000 und 2005, in denen nahezu die Hälfte der hauswirtschaftlichen Abschlussprüfungen von Externen abgelegt wurde. Im Bereich freie Berufe blieb das Instrument dagegen bedeutungslos – der Anteil der Externenprüfungen betrug hier in all den Jahren lediglich rd. 1 %.

Hinsichtlich des Prüfungserfolgs zeigt Tabelle A5.6-3, dass insgesamt etwas mehr als drei Viertel der extern Zugelassenen im untersuchten Zeitraum bei der Kammerprüfung erfolgreich abschnitten. Die Erfolgsquoten unterscheiden sich allerdings erheblich zwischen den Ausbildungsbereichen: Industrie und Handel weisen durchgängig unterdurchschnittliche Erfolgsquoten auf; in der Landwirtschaft zeigen sich jeweils die höchsten Erfolgsquoten. Für den Bereich Hauswirtschaft zeigen sich zudem im betrachteten Zeitraum stärkere Veränderungen der Anteile bestandener Prüfungen von Externen.

Für das Berichtsjahr 2008 sind erstmals nach der Umstellung der Berufsbildungsstatistik die von den zuständigen Stellen sämtlicher Ausbildungsbereiche registrierten Teilnahmen von extern Zugelassenen und deren Erfolg an der Abschlussprüfung veröffentlich worden.178 Tabelle A5.6-4 zeigt, dass knapp 15.000 Männer und rd. 14.000 Frauen, die sich nicht in einer dualen Berufsausbildung befanden, als Externe an der Kammerprüfung teilnahmen. In den alten Ländern wurden 17.007 (4,3 %) Prüfungsteilnahmen von Externen registriert, in den neuen Ländern waren es 11.916 (10,7 %). Die meisten der 28.923 gemeldeten Externenprüfungen in Deutschland führte der Bereich Industrie und Handel durch (20.988). Es folgen die Bereiche Hauswirtschaft sowie Handwerk und Landwirtschaft. Der IH-Bereich stellt damit nahezu drei Viertel (73 %) der extern zugelassenen Abschlussprüflinge; anteilsmäßig sind dies 6,9 % aller Abschlussprüfungen in diesem Ausbildungsbereich. Im Bereich Hauswirtschaft übersteigt die Anzahl der externen Prüflinge (4.065) die Anzahl der Prüflinge aus regulärer betrieblicher Ausbildung (Anteilswert: 114 %). Ein wesentlich geringeres Gewicht haben Externenprüfungen als Weg zum Abschlusszertifikat in der Landwirtschaft (8,1 %) und noch weniger im Handwerksbereich (1,5 %).

Insgesamt 22.980 junge Erwachsene erhielten im Jahr 2008 auf dem Weg über die Externenregelung einen anerkannten Berufsabschluss. Fast 80 % aller Externenprüfungen wurden erfolgreich bestanden. Der Erfolgsanteil Externer lag im öffentlichen Dienst bei 91,7 % und damit um 12 Prozentpunkte über dem Gesamtdurchschnitt des Jahres 2008. Überdurchschnittlich schnitten Externe außerdem in den Bereichen Landwirtschaft und Hauswirtschaft ab, wo Erfolgsquoten von fast 87 % erreicht wurden.

(Hermann Herget)

Tabelle A5.6-3: Externe Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungserfolg nach Ausbildungsbereichen 1995 bis 20061

Tabelle A5.6-3

Tabelle A5.6-4: Teilnahmen an den Externenprüfungen 2008 und Prüfungserfolg nach Ausbildungsbereichen und Region

Tabelle A5.6-4

Fußnoten

162 Als Abschlussprüfungen gelten auch Prüfungen am Ende von Ausbildungsabschnitten im Rahmen der Stufenausbildung, sofern damit die Ausbildung beendet wird und kein Anschlussvertrag für die Folgestufe eingegangen wurde.

163 Die Rechtsgrundlage der Statistik (§§ 4 und 5 Berufsbildungsförderungsgesetz) ist für die Erhebungen von 1993 bis 2004 unverändert, seitdem galt das Berufsbildungsreformgesetz vom 23. März 2005 (BGBl I S. 931), Artikel 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG), §§ 84 bis 90. Für den betrachteten Zeitraum liegen bis 2006 somit vergleichbare Daten zu Abschlussprüfungen vor auf der Ebene des Bundes, für Bundesländer oder einzelne Kammern.

164 Bedingt war dies durch die Neukonzeption der Berufsbildungsstatistik mit einer technisch und inhaltlich geänderten Form der Datenlieferung. So waren etwa zusätzliche oder differenzierter erhobene Merkmale für externe Prüfungen erst ab dem 1. April 2007 von den zuständigen Stellen zu erfassen; dagegen galten im ersten Quartal 2007 noch die früheren gesetzlichen Regelungen.

165 Zu melden sind die Angaben zu Abschlussprüfungen von den Kammern, bei denen der Ausbildungsvertrag eingetragen ist, nicht von einer eventuell abweichend prüfenden Stelle. Erfasst wurden bis 2006 ausschließlich Prüfungsfälle und nicht die Zahl der Prüfungspersonen.

166 Prüfungsteilnehmer/-innen mit vorzeitiger Zulassung und Wiederholer/-innen werden seit 1993 ausgewiesen.

167 Für eine umfassende, jahresbezogene Darstellung seit 1993 vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.

168 Für die Prüfungsteilnahme von Frauen ergibt sich für die Jahre 1995, 2002 und 2004 jeweils ein Anteil von 43 %, für 2000 ein Anteil von 42 %.

169 Ähnlich wie in all den Jahren vorher legten auch im Jahr 2008 erneut mehr Frauen (91,8 %) als Männer (89,0 %) die Abschlussprüfung erfolgreich ab.

170 Die Erfolgsquote der extern zur Abschlussprüfung Zugelassenen bewegte sich in der Zeit von 1993 bis 2006 zwischen 70 % und 81 %, vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.

171 Gesetzliche Grundlage dafür ist § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz. Anteilsberechnung für die Jahre bis 2006 jeweils ohne Einbeziehung des Handwerks, da dort dieses Merkmal nicht eigens getrennt gemeldet wird.

172 Vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5 für ähnliche Zusammenhänge in diesen Bereichen in den Jahren 2006, 2000 oder 1993.

173 Siehe dazu Bundesministerium für Bildung und Forschung 2008, S.147 f.

174 BBiG vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) § 40 Abs. 2 und 3 bzw. HwO § 37 Abs. 2 und 3.

175 Siehe BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5 für eine ausführliche Betrachtung der jährlichen Entwicklungen in den Ausbildungsbereichen für die Jahre von 1993 bis 2006.

176 Ohne den Bereich Handwerk, der bis 2006 abweichend von den übrigen Ausbildungsbereichen die Zahl der externen Prüfungen nicht gesondert meldet. Vermutlich sind die differierenden Anteile vom regulären Ausbildungsplatzangebot früherer Jahre wie auch von den beruflichen Gegebenheiten abhängig. Die nachträgliche Qualifizierung fördern außerdem auch Betriebe und Verwaltungen. Eine wichtige Rolle spielten ferner die Zugänglichkeit zu Lehrgängen zur Prüfungsvorbereitung sowie die Unterstützung etwa im Rahmen der Arbeitsförderung oder Förderprogramme der Länder (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 1996).

177 Die Zunahme ist vermutlich auch auf geänderte Förderbedingungen der Bundesagentur für Arbeit zurückzuführen.

178 Vgl. Statistisches Bundesamt 2009c.

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2010 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2010).

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