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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2011

A4.10.2 Ausbildungspersonal in der betrieblichen Ausbildung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen im dualen System nur Personen ausbilden, die dazu persönlich und fachlich geeignet sind. Die fachliche Eignung umfasst sowohl die für den jeweiligen Beruf erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten als auch entsprechende berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen – in der Regel durch eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) – muss nur, wer für die Planung und Durchführung der Ausbildung verantwortlich ist. Die Betriebe melden diese Mitarbeiter / -innen dann den zuständigen Stellen. Von den als verantwortlich gemeldeten Ausbildern und Ausbilderinnen ist jedoch nur eine Minderheit ausschließlich mit dieser Aufgabe befasst; die überwiegende Mehrheit bildet nebenberuflich aus.

E Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Geltungsbereich (§ 1)156

Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (§ 2)

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
3. Ausbildung durchführen und
4. Ausbildung abschließen.

Prüfung (§ 4)

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern innerhalb von 180 Minuten zu bearbeiten. Der praktische Teil der Prüfung ist in 2 Teile aufgeteilt, bestehend aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt maximal 30 Minuten. Hierfür wählt der / die Prüfungsteilnehmer / -in eine berufstypische Ausbildungssituation aus.

Historie

1972 - Erlass der AEVO

1999 - Erste Novellierung der AEVO

01.08.2003–31.07.2009 - Aussetzung der AEVO

2009 - Zweite Novellierung der AEVO

Ausbildereignungsprüfungen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nahmen im Jahr 2009 – unabhängig davon, dass die AEVO bis zum 31. Juli 2009 ausgesetzt war – insgesamt 30.164 Personen (66,6 % Männer; 33,4 % Frauen) in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft an Ausbildereignungsprüfungen teil (Statistisches Bundesamt 2010).157, 158 Davon legten 27.929 Personen die Prüfung mit Erfolg ab, was einer Erfolgsquote von 92,6 % entspricht. Auf die neuen Länder entfielen 9.264 bestandene Ausbildereignungsprüfungen Tabelle A4.10.2-1. Der Anteil der Frauen an allen erfolgreichen Prüfungsteilnehmern lag bei 33,6 % (neue Länder: 34,3 %; alte Länder: 33,2 %).

Nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertags lag die Zahl der Befreiungen von der Ausbildereignungsprüfung 2009 im Ausbildungsbereich Industrie und Handel bei 36.239. Im Jahr 2008 lag sie bei 20.128. Den Angaben zufolge ist der deutliche Anstieg im Zusammenhang mit der Aussetzung der AEVO zu betrachten, die noch bis zum 31. Juli 2009 wirksam war (Deutscher Industrie- und Handelskammertag 2010).

Tabelle A4.10.2-1: Bestandene Ausbildereignungsprüfungen 2009 nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder

Tabelle A4.10.2-1

Meisterprüfungen

Bei den Meisterprüfungen ergibt sich für das Jahr 2009 folgendes Bild: Insgesamt nahmen in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft 34.524 Personen (85,1 % Männer; 14,9 % Frauen) an Meisterprüfungen teil. Die Zahl der bestandenen Meisterprüfungen lag bei 30.232, was einer Erfolgsquote von 87,6 % entspricht Tabelle A4.10.2-2. Der Anteil der Frauen an allen erfolgreichen Teilnehmenden lag – abgesehen von dem Bereich Hauswirtschaft (99,4 %) – in der Landwirtschaft mit 26,1 % sowie im Handwerk mit 19,4 % am höchsten. Der öffentliche Dienst stellte 7,1 %, der Bereich Industrie und Handel 5,5 % aller neuen Meisterinnen Tabelle A4.10.2-3.

Tabelle A4.10.2-2: Bestandene Meisterprüfungen 2009 nach Ausbildungsbereichen

Tabelle A4.10.2-2

Tabelle A4.10.2-3: Bestandene Meisterprüfungen 2009 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht

Tabelle A4.10.2-3

Zahl der bei den zuständigen Stellen registrierten Ausbilder / -innen

Im Jahr 2009 waren in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst, freie Berufe und Hauswirtschaft insgesamt 676.428 Personen als Ausbilder / -innen in Deutschland registriert. Auf die alten Länder entfielen dabei 85,8 % (580.633) der Ausbilder / -innen und auf die neuen Länder 14,2 % (95.795). Bezogen auf die einzelnen Ausbildungsbereiche waren 42,6 % der Ausbilder / -innen im Bereich Industrie und Handel, 36,3 % im Handwerk und 14,8 % in den freien Berufen tätig. Auf die Landwirtschaft entfielen 3,3 %, den öffentlichen Dienst 2,6 % und die Hauswirtschaft 0,5 % Tabelle A4.10.2-4.

23,4 % der als Ausbilder gemeldeten Personen sind weiblich. Dabei bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den neuen und alten Ländern. Während in den alten Ländern der Frauenanteil bei 21,8 % liegt, beträgt er in den neuen Ländern 33,2 % Tabelle A4.10.2-5.

Die Verteilung nach Altersgruppen ergibt folgendes Bild: Die stärkste Gruppe bilden die 40- bis 49-Jährigen mit 39,5 %, gefolgt von den über 50-Jährigen mit 36,9 % und den 30- bis 39-Jährigen mit 19 %. 4,6 % der Ausbilder / -innen sind unter 20 Tabelle A4.10.2-6.

(Ina Kopp, Philipp Ulmer)

Tabelle A4.10.2-4: Zahl der Ausbilder / Ausbilderinnen 2009 nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder

Tabelle A4.10.2-4:

Tabelle A4.10.2-5: Zahl der Ausbilder / Ausbilderinnen 2009 nach Geschlecht, alte und neue Länder

Tabelle A4.10.2-5

Tabelle A4.10.2-6: Alter des Ausbildungspersonals 2009 nach Geschlecht

Tabelle A4.10.2-6

Fußnoten

156 Siehe http://www.bibb.de/dokumente/pdf/ausbilder_eignungsverordnung.pdf

157 Sofern nicht anders angegeben, basieren die Angaben auf den Daten des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 11, Reihe 3.

158 Bei dieser Zahl muss berücksichtigt werden, dass von vielen Kammern keine Meldungen eingegangen sind und daher eine Untererfassung vorliegt.

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2011 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2011).

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