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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2013

A5.2 Ausbildung mit Abschluss nach Landesrecht (außerhalb BBiG/HwO)

Die Ausbildung nach Landesrecht, meist zum/zur „Staatlich geprüften Assistenten/Assistentin“, ist ein Angebot der Länder an Berufsfachschulen, das sich in der Regel an Realschulabsolventen bzw. Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss richtet. Die Teilnahme setzt keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit voraus. Klassische Angebotsfelder sind die Bereiche Labortechnik, Kommunikations- und Gestaltungstechnik sowie Sekretariat und Fremdsprachen.195 Die Bildungsgänge dauern mindestens 2 Jahre.

Im Jahr 2011 haben 23,2 % aller Anfänger/-innen in der schulischen Berufsausbildung mit einer (Assistenz-) Ausbildung nach Landesrecht begonnen.

Die Entwicklung der landesrechtlich geregelten Bildungsgänge verläuft sehr uneinheitlich, in der Summe aber rückläufig Tabelle A5.2-1. Ohne die Kenntnis von landesspezifischen Metadaten und Lehrplänen lassen sich jedoch keine allgemein gültigen Aussagen treffen: So steht z. B. dem Rückgang bei den „Technischen Assistenten/Assistentinnen für Informatik“ (15,4 %) ein Anstieg bei den „Assistenten/ Assistentinnen für Wirtschaftsinformatik“ (+83,5 %) entgegen – was auf den ersten Blick eine ähnliche Ausbildung zu sein scheint Tabelle A5.2-1.

Tabelle A5.2-1: Schüler/-innen (Bestand) in einer Ausbildung nach Landesrecht – 10 stärkste Berufe

Tabelle A5.2-1

Fußnoten

195 Dokumentation der Kultusministerkonferenz über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen. Beschluss des Unterausschusses für Berufliche
Bildung vom 26. Januar 2012. Die Ausbildungswege in den Sozial- und Gesundheitsdienstberufen nach Landesrecht werden in Kapitel A5.3 dargestellt, sodass die Ausbildungsbereiche statistisch zu trennen sind.

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2013 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2013).

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