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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2013

A5.3 Ausbildung in Sozial- und Gesundheitsdienstberufen

Die nicht akademischen Sozial- und Gesundheitsdienstberufe werden zumeist an Schulen des Gesundheitswesens ausgebildet. Vorausgesetzt wird bei nahezu allen Berufen der erfolgreiche Besuch einer auf die Ausbildung vorbereitenden schulischen Einrichtung oder eine einschlägige Berufsbildung. In der Regel erfolgt die Aufnahme erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres, also nach Beendigung der Schulpflicht.

In einigen Ländern werden die Gesundheitsdienstberufe zudem in Berufsfachschulen oder in Fachschulen ausgebildet.196 Zurzeit gibt es für 17 Berufe bundesrechtliche Ausbildungsregelungen, und für 49 Berufe existieren landesrechtliche Regelungen.197

Bestand (2011) und Entwicklung der bundesrechtlichen Ausbildungen (2002/03–2011/12) finden sich in den Tabellen A5.3-1 Internet und A5.3-2 Internet.

Im Jahr 2011 haben 72,2 % aller Anfänger/-innen einer schulischen Berufsausbildung mit einer Ausbildung in den Gesundheits- und Sozialberufen begonnen.

Die abgebildeten 10 Ausbildungsgänge werden von gut 80 % aller auszubildenden Schülerinnen und Schüler besucht; durchgängig sind die Ausbildungsgänge weiblich geprägt (65–90 %) Tabelle A5.3-3. Bei insgesamt gleichbleibendem Gesamtvolumen findet eine Umorientierung innerhalb der Bildungsgänge statt. Der Zuwachs im Erzieherberuf ist jedoch vor allem durch einen Anstieg der Schüler/-innen im 2. Schuljahr erklärbar.

(Stephan Kroll, Friedel Schier)

Tabelle A5.3-3: Ausbildung zu Gesundheits- und Sozialberufen – 10 stärkste Berufe (Bestand)

Tabelle A5.3-3

Fußnoten

196 Vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 2, Erläuterungen.

197 Bundesinstitut für Berufsbildung 2012: Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe und der zuständigen Stellen.

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2013 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2013).

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