Eine Reihe von Maßnahmen tragen dazu bei, die Chancengerechtigkeit im Übergang von der Schule in Ausbildung (vgl. Kapitel C) und dauerhafte Beschäftigung zu sichern. Viele Jahre firmierten sie unter dem Namen Benachteiligtenförderung und wandten sich an bestimmte Zielgruppen, an diejenigen, die im Wettbewerb um Ausbildungsplätze, Existenzsicherung und Entwicklungsperspektiven benachteiligt sind. In den klassischen Maßnahmen erhalten die Teilnehmenden in verschiedenen Handlungsfeldern gezielte Förderung, z. B. in der Berufsvorbereitung und in der Ausbildung. Durch kompensationspädagogische Maßnahme soll ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft gesichert werden. Die Bildungs-, Qualifizierungs- und Förderangebote sind im Schnittbereich von Arbeitsmarkt, Bildung und Jugendhilfe angesiedelt. Die traditionellen Ansätze, Benachteiligungen und Defizite zu definieren und zum Ausgangspunkt von Förderung zu machen, werden zunehmend abgelöst, stattdessen stehen Kompetenzen im Mittelpunkt. Strukturelle Probleme als Ursachen von Benachteiligung rücken stärker in den Blick. So soll das BMBF-Programm „Perspektive Berufsabschluss“ durch strukturelle Veränderungen den Anteil junger Menschen ohne Berufsabschluss senken.
Gleichzeitig wirft die veränderte Situation auf dem Ausbildungsmarkt – gekennzeichnet durch demografische Veränderungen und den drohenden bzw. in einigen Branchen oder Regionen bemerkbaren Fachkräftemangel – ein neues Licht auf die notwendige Förderung. Sie soll nicht länger als spät einsetzender und im Dickicht der Angebote oft unüberschaubarer Sonderweg verlaufen.
Um Potenziale besser auszuschöpfen, müssen Unterstützungsmaßnahmen frühzeitig einsetzen und innerhalb des Bildungssystems Abschlüsse und Anschlüsse verbessert werden. Übergangsmaßnahmen sollen mit dem Ziel einer deutlichen Effizienzsteigerung reduziert, abgestimmt und gebündelt werden und zu verwertbaren Qualifikationen führen. Förderung soll künftig stärker innerhalb der Regelsysteme stattfinden und die berufliche Bildung geöffnet werden für diejenigen, denen der Zugang zu betrieblicher Ausbildung bislang verwehrt war. Damit verbunden setzt ganz allmählich ein Perspektivenwechsel ein: von einer Förderung, die mit dem Stigma „Benachteiligte“ verbunden ist, zu einem Angebot für alle Jugendliche, die einer Unterstützung bedürfen – in welcher Weise auch immer. Ein Beispiel dafür ist die Modellversuchsreihe des BIBB „Neue Wege in die duale Ausbildung – Heterogenität als Chance für die Fachkräftesicherung“.
Aktuell befindet sich dieses Feld in einer „Übergangsphase“, es existieren neben den Maßnahmen traditionellen Zuschnitts neue Konzepte und Modelle, die den neuen Zielen stärker Rechnung tragen.
Maßnahmen für junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf umfassen verschiedene Handlungsfelder:
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Berufsorientierung
Angebote zur Berufsorientierung ermöglichen Schülerinnen und Schülern, sich mit eigenen Interessen und Kompetenzen auseinanderzusetzen und Anforderungen von Berufen, Branchen sowie der Arbeitswelt kennenzulernen und beide Seiten miteinander in Bezug zu setzen. Die einzelnen Bausteine der Berufsorientierung sollen konzeptionell verbunden werden und möglichst aufeinander aufbauen. So setzen im BMBF-Sonderprogramm Bildungsketten die Potenzialanalysen bereits in der 7. Klasse an und schaffen Gelegenheiten, eigene Stärken zu erleben. Zeigt sich in der Potenzialanalyse Förderbedarf, sollen die Ergebnisse Anhaltspunkte liefern für eine individuelle Förderung durch die Berufseinstiegsbegleitung. In der 8. Klasse können die Jugendlichen in Werkstätten Berufsfelder praktisch erfahren und ihre Erfahrungen in Hinblick auf die eigene Person, Ziele und Aufgaben reflektieren.
In der Berufsorientierung stehen zahlreiche Angebote nebeneinander, sie werden finanziert u. a. durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Kultusministerien, z. T. unter Verwendung von ESF-Mitteln, durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie durch die Jugendhilfe (Angebote für spezifische Zielgruppen). In vielen Ländern gibt es Ansätze, landesweit und regional die Kooperation von allgemeinbildenden Schulen, Berufsberatung, Betrieben, Jugendsozialarbeit und anderen regionalen Akteuren zu fördern und einheitliche Qualitätsstandards zu entwickeln.
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Hilfen beim Übergang
Zahlreiche Maßnahmen sollen junge Menschen insbesondere an den kritischen Übergängen absichern. Wurden in der Vergangenheit i. d. R. die erste Schwelle von der Schule in die Ausbildung und die zweite von der Ausbildung in dauerhafte Beschäftigung unterschieden, weisen Fachleute heute darauf hin, dass insbesondere junge Menschen mit ungünstigen Startchancen in ihren Erwerbsbiografien viele Schwellen und Hürden überwinden müssen. Eine Reihe von Angeboten unterstützt die Gestaltung der eigenen beruflichen und privat-gesellschaftlichen Biografie, so z. B. die „Hilfen im Übergang Schule – Beruf“ innerhalb der Jugendsozialarbeit (Jugendhilfe), sie bieten einzelfallbezogene Beratungs- und Betreuungsangebote.
Über die individuelle Gestaltung hinaus bezeichnet das Übergangsmanagement die regionale Steuerung. Es soll dauerhafte, vernetzte Strukturen für die passgenaue Beratung und Vermittlung von Jugendlichen aufbauen und die Abstimmung regionaler Qualifizierungsangebote ermöglichen. In einem kooperativen Prozess wird der individuelle Förder- und Unterstützungsbedarf der einzelnen Jugendlichen mit dem vor Ort zugänglichen Angebot an Bildung, Ausbildung, Arbeit und sozialpädagogischer Förderung zusammengebracht.
Hilfen im Übergang werden von unterschiedlichen Seiten finanziert, durch die Förderinitiative „Regionales Übergangsmanagement“ des BMBF-Modellprogramms „Perspektive Berufsabschluss“, das Programm „Jugend stärken“ des BMFSFJ und entsprechende Programme der Länder (zu finden im Portal LänderAktiv des GPC). Darüber hinaus fördert das stadt- und ortsteilbezogene Arbeitsmarktprogramm ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Projekte im Übergang Schule – Beruf.
Neue Wege in die Ausbildung erprobt das durch das BMBF geförderte Programm JOBSTARTER CONNECT. Es entwickelt und erprobt Lösungsansätze für eine frühzeitige Integration junger Menschen in die duale Berufsausbildung mittels bundeseinheitlicher Ausbildungsbausteine. Das Programm umfasst verschiedene Teilsysteme der beruflichen Bildung sowie unterschiedliche Zielgruppen im Übergang zwischen Schule und Beruf.
Dieser Aufgabe stellt sich auch die BIBB-Modellversuchsreihe „Neue Wege in die duale Ausbildung – Heterogenität als Chance für die Fachkräftesicherung“. Sie verabschiedet sich von Programmen für explizit definierte Zielgruppen. Gemeinsam mit Betrieben und Bildungsträgern werden Modelle erprobt, die unterschiedliche Menschen auf unterschiedlichen Wegen in Ausbildung bringen.
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Berufs(ausbildungs)vorbereitung
Die Berufs(ausbildungs)vorbereitung (BBiG § 1, S. 68 ff.) vermittelt Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und soll an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranführen. Berufs(ausbildungs)vorbereitung wird von unterschiedlichen Trägern angeboten:
- als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der BA (Grundlage: SGB III), die bei Trägern, z. T. aber auch in Betrieben stattfindet;
- als Einstiegsqualifizierung in Betrieben, finanziert durch die BA;
- in berufsbildenden Schulen auf der Grundlage der Schulgesetze der Länder (z. B. als Berufsvorbereitungsjahr – BVJ)216;
- als ergänzende Angebote der Jugendhilfe (SGB VIII), z. B. in Jugendwerkstätten.
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Berufsausbildung
Zu den Regelangeboten in der Förderung der Ausbildung gehören die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE). Das Angebot wird von Bildungsträgern im Auftrag der BA erbracht.
Ausbildungsbegleitende Hilfen unterstützen junge Menschen, die in einer betrieblichen Ausbildung sind und bei denen der erfolgreiche Ausbildungsabschluss gefährdet ist. Die Maßnahmen umfassen Stützunterricht und individuelle sozialpädagogische Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolges. Dabei soll die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht und ein Ausbildungsabbruch verhindert werden.
Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) ist eine spezifische Form der dualen Berufsausbildung für Jugendliche, denen eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb nicht vermittelt werden kann. Die praktische Ausbildung absolvieren die Auszubildenden in einer eigenen Ausbildungseinrichtung (z. B. bei einem Bildungsträger) bzw. in kooperierenden Betrieben. Das Konzept verbindet fachpraktische Unterweisung, Förderunterricht und eine sozialpädagogische Begleitung. Der Berufsschulunterricht findet in Berufsschulen statt.
Neben diesen traditionellen Formen entstehen – zunächst eher in Modellversuchen – unterschiedliche Modelle, die flexible Dienstleistungen für Jugendliche in und während der Ausbildung, aber auch für Betriebe anbieten, z. B. ein externes Ausbildungsmanagement oder Qualifizierungen für Ausbilder / -innen. Unter der Bezeichnung „assistierte Ausbildung“ oder „triale Modelle“ kooperieren Betriebe, Träger und Berufsschule und öffnen die Regelausbildung für Jugendliche, für die das Angebot der dualen Ausbildung bislang nicht ausreicht.
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Berufliche Nachqualifizierung und sonstige Qualifizierung
Qualifizierungsangebote und Nachqualifizierungsprogramme217 wenden sich an junge Erwachsene, die über Arbeitserfahrung verfügen, aber noch keinen Berufsabschluss erworben haben.218 Qualifizierung und Beschäftigung werden dabei kombiniert. Der modulare Aufbau ermöglicht differenzierte und individualisierte Qualifizierungswege. Je nach gesetzlicher Grundlage können sie in Betrieben, bei Bildungsträgern oder Einrichtungen der öffentlichen Hand stattfinden.
Der größte Teil der Regelangebote liegt in der Zuständigkeit der BA Tabelle A7.1-1.219 Die folgende Beschreibung baut auf den Darstellungen im BIBBDatenreport 2009 bis 2011 auf.220 Relevante Neuerungen, Veränderungen und Ergänzungen werden in den Vordergrund gestellt.
Neben den Bildungs-, Förder- und Qualifizierungsangeboten, die im Übergang von der Schule in die Arbeitswelt derzeit als Regelangebote durchgeführt werden, bieten verschiedene Bundesministerien Sonder- und Modellprogramme221 an, die für den Bereich der Benachteiligtenförderung relevant sind Tabelle A7.1-2. Programmrichtlinien beschreiben die Konzeption und Durchführung dieser zeitlich begrenzten Sonder- und Modellprogramme.222
Die folgende Darstellung gliedert die Angebote nach Handlungsfeldern. Hinweise auf Akteure, gesetzliche Grundlagen und Verantwortungsebenen sind jeweils enthalten. Das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ umfasst mit den 2 Förderinitiativen „Regionales Übergangsmanagement“ und „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ 2 Handlungsfelder, die Förderinitiativen werden unter den Rubriken „Übergang Schule – Beruf“ und „Nachqualifizierung“ dargestellt.
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Handlungsfeld Berufsorientierung
Die Berufsorientierung hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung und öffentlicher Aufmerksamkeit gewonnen. In allen Bundesländern sind durch die Förderung der BA und darüber hinaus Programme initiiert bzw. weiterentwickelt worden.
BA: Vertiefte Berufsorientierung (§ 33 SGB III) und erweiterte vertiefte Berufsorientierung (§ 33 i. V. m. § 421q)
Berufsorientierung ist eine gesetzliche Aufgabe der BA. Sie wird um die „vertiefte Berufsorientierung“ und die „erweiterte vertiefte Berufsorientierung“ ergänzt. Letztere wurde 2007 mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen“ eingeführt. Über diesen Personenkreis hinaus richten sich Angebote der Berufsorientierung vielfach an alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Jahrgänge an den beteiligten Schulen, insbesondere an Haupt-, Real- und Gesamtschulen.
Vertiefte Berufsorientierung (VBO) in allgemeinbildenden Schulen setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen: umfassende Information zu Berufsfeldern, Interessenerkundung, Eignungsfeststellung / Kompetenzfeststellung, Strategien zur Berufswahl- und Entscheidungsfindung, fachpraktische Erfahrungen im Betrieb, Reflexion eigener Eignung, Neigungen und Fähigkeiten sowie verbesserte Selbsteinschätzung, Realisierungsstrategien sowie sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung. VBO nach § 33 SGB III muss in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden und ist auf maximal 4 Wochen begrenzt.
Mit der erweiterten vertieften Berufsorientierung wurde die Möglichkeit geschaffen, Berufsorientierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von 4 Wochen hinaus und innerhalb des Unterrichts durchzuführen. Damit besteht auch die Möglichkeit, Elemente modular zu bündeln und kontinuierliche Maßnahmen anzubieten, die das ganze Schuljahr begleiten. Gefördert werden kann nur, wenn sich Dritte mit mindestens 50 % beteiligen, z. B. Land, Kommunen, Kammern, Schulen, Fördervereine der Schulen, Betriebe.
Der Jahresdurchschnittsbestand (JD-Bestand) für die vertiefte und erweiterte vertiefte Berufsorientierung wird für 2010 mit 63.336 angegeben, eine Steigerung von knapp 12.000 Plätzen gegenüber dem Vorjahr. Die Zugänge liegen für 2010 bei 171.268. Sie sind im letzten Jahr wieder etwas gesunken, 2009 waren es noch 180.331.#
BA: Berufseinstiegsbegleitung (SGB III § 421s)
Aufgabe der Berufseinstiegsbegleitung ist es, Jugendliche beim erfolgreichen Abschluss der allgemeinbildenden Schule, bei der Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche sowie bei der Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses zu unterstützen. Für eine Erprobungsphase wurden zunächst 1.000 Schulen ausgewählt, die zum Hauptschulabschluss führen, insbesondere Förder- und Sonderschulen und Schulen mit hohem Migrantenanteil. Im Jahr 2010 umfasste die Förderung nach Auskunft der BA 14.651 Plätze (Zugänge).
Darüber hinaus sollen im Rahmen der Initiative „Bildungsketten“ des BMBF hauptamtliche Berufseinstiegsbegleiter / -innen bis zu 30.000 bildungsgefährdete Schüler / -innen von rund 1.000 ausgewählten Schulen223 beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Ausbildung unterstützen (vgl. Kapitel A7.2). Seit November 2010 haben 713 Berufseinstiegsbegleiter / -innen ihre Arbeit an ausgewählten Schulen aufgenommen. Ihre Zahl soll bis Ende 2014 auf etwa 1.000 aufgestockt werden.
BMBF: Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten
Das Programm wurde 2010 nach einer Programmphase verstetigt. Es wendet sich an Schülerinnen und Schüler ab den achten Klassen der allgemeinbildenden Schulen. Sie erhalten die Möglichkeit, in den Werkstätten in mindestens 3 verschiedenen Berufsfeldern ihre Fähigkeiten und Stärken praktisch zu erproben. Mit diesem Programm will das BMBF den Übergang zwischen Schule und Ausbildung erleichtern und die Zahl der Ausbildungsabbrecher und -abbrecherinnen senken. Das Programm läuft über 2 Wochen (80 Stunden) in den überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) oder Trägereinrichtungen, dazu kooperieren diese mit den Schulen und Lehrkräften. Dem Werkstattpraktikum ist eine Potenzialanalyse ab Klasse 7 vorgeschaltet, bei der die Schülerinnen und Schüler ihr Potenzial, Fähigkeiten Interessen und Neigungen kennenlernen und diese zur Grundlage ihrer Praktikums- und Berufswahl machen. Die Potenzialanalyse liefert Hinweise für die individuelle Förderung, z. B. im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung.
Das BIBB führt die Förderung für das BMBF durch und bewilligte 2010 für insgesamt knapp 100.000 Schülerinnen und Schüler 262 Projekte. Für das Jahr 2010 sah der Haushaltsplan 31,5 Millionen Euro vor, ausgezahlt wurden 18,7 Millionen Euro.
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Handlungsfeld: Übergang von der Schule in den Beruf
BMBF: Förderinitiative Regionales Übergangsmanagement
Die Förderinitiative Regionales Übergangsmanagement innerhalb des BMBF-Programms „Perspektive Berufsabschluss“ will den Aufbau von regionalen Übergangsmanagements anstoßen, die Umsetzung wirksamer Verfahren des Übergangsmanagements unterstützen und die in der Entwicklung und Erprobung des Übergangsmanagements gewonnenen Erfahrungen, Einsichten, Standards und Instrumente für eine Nachnutzung für Politik, Verwaltungen und Praxis bundesweit bereitstellen. Die Förderinitiative stimmt an 55 Standorten die verschiedenen bereits vorhandenen Förderangebote und Unterstützungsleistungen aufeinander ab, um Jugendlichen den Anschluss von der Schule in eine Berufsausbildung zu erleichtern. Die Projekte sind bei Kommunen angesiedelt.224
BMFSFJ: „Kompetenzagenturen“ (JUGEND STÄRKEN)
Kompetenzagenturen unterstützen besonders benachteiligte Jugendliche dabei, ihren Weg in einen Beruf und in die Gesellschaft zu finden. Sie bieten Hilfen für diejenigen, die vom bestehenden System der Hilfsangebote für den Übergang von der Schule in den Beruf nicht (mehr) erreicht werden. Ansprechpartner suchen die Jugendlichen auf, vereinbaren mit ihnen individuelle Förder- und Qualifizierungspläne und kontrollieren die Umsetzung. Sie begleiten die Jugendlichen langfristig und beziehen dabei ihr familiäres und persönliches Umfeld ein. Bundesweit standen im Jahr 2010 rund 200 Kompetenzagenturen zur Verfügung. Das BMFSFJ fördert das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der Initiative „JUGEND STÄRKEN“225.
BMFSFJ : „Schulverweigerung – die 2. Chance“ (JUGEND STÄRKEN)
Das Programm „Schulverweigerung – die 2. Chance“ richtet sich an Jugendliche, die ihren Hauptschulabschluss durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährden. Ziel des Programms ist es, diese Jugendlichen in das Schulsystem zurückzuführen und ihre Chancen auf einen Schulabschluss zu verbessern. Bundesweit wurden 2010 rund 200 Anlauf- und Beratungsstellen gefördert. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.226
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Handlungsfeld Berufsvorbereitung
Maßnahmen der Berufsvorbereitung hatten bis 2007 eine deutliche Ausweitung erfahren. Sie hatten – vor allem in Westdeutschland – einen erheblichen Teil der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz aufgenommen. Seit 2008 gehen die Zahlen berufsvorbereitender Maßnahmen zurück, 2010 setzte sich dieser Trend weiter fort. Der angesichts der demografischen Entwicklungen erwartete Rückgang der BvB ist für 2010 nur in Ostdeutschland zu belegen. Wie in den letzten Jahren befand sich mehr als ein Viertel der Teilnehmenden in einer Einstiegsqualifizierung, also in einer betrieblichen Berufsvorbereitung, der weitaus größte Teil davon in Westdeutschland.
BA: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) (SGB III § 61)
Mit den BvB wird die Eingliederung in Ausbildung angestrebt; wenn dieses Ziel nicht erreicht werden kann, die Aufnahme einer Beschäftigung. Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene, sofern sie ohne berufliche Erstausbildung sind, ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, insbesondere junge Menschen, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder deren Vermittelbarkeit am Ausbildungsmarkt durch die weitere Förderung verbessert werden kann. Die maximale individuelle Förderdauer beträgt i. d. R. bis zu 10 Monate, kann aber in begründeten Fällen verlängert werden. Ausnahmen betreffen junge Menschen mit Behinderung und junge Menschen, die innerhalb der BvB ausschließlich an einer Übergangsqualifizierung teilnehmen.
Den fachlichen Debatten über demografische Entwicklungen und Fachkräftebedarf zufolge wäre ein erheblicher Abbau der Berufsvorbereitung zu erwarten gewesen, insbesondere dadurch, dass die Zahl der zu versorgenden „Marktbenachteiligten“, das heißt derjenigen, die die Anforderungen einer Ausbildung bereits erfüllen, abschmilzt. Diese Entwicklung zeigt sich, aber noch nicht so stark: Die Maßnahmeplätze (Zugänge) gingen um etwas weniger als 10.000 zurück, das sind rund -15 %, rehaspezifische BvB nahmen zu.
Nachdem in den Jahren 2005 bis 2007 durchschnittlich jeweils rund 63.000 Teilnehmende im Rahmen der BvB allgemein gefördert worden waren, ging der Jahresdurchschnittsbestand (JD-Bestand) im Jahr 2010 bereits zum dritten Mal in Folge auf nun 53.476 zurück, davon waren rund 41 % weiblich Schaubild A7.1-1. Hinzu kamen 2010 mit durchschnittlich 11.596 etwas mehr Teilnehmende an rehaspezifischen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen im Vergleich zum Vorjahr.
BA: Aktivierungshilfen für Jüngere (SGB III § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)
Im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung richten sich Aktivierungshilfen an Jugendliche, die z. B. für eine Förderung im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (noch) nicht in Betracht kommen, z. B. aufgrund vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivation / Einstellungen, Schlüsselkompetenzen und sozialer Kompetenzen (Bundesagentur für Arbeit 2009f, S. 3 f.). Die Zielgruppe sind junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, aber über keine berufliche Erstausbildung verfügen und aus den in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können. Ziel ist, die Personen für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und sie zu stabilisieren. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Monate, eine Verlängerung bis zu 12 Monaten ist möglich.
Die Zugänge betrugen 2010 insgesamt 14.569. Im Berichtsjahr 2009 hatte die Zahl der Eintritte (in die alte Maßnahme nach § 241 Abs. 3a SGB III) noch bei 16.887 gelegen (Bundesagentur für Arbeit, 2011f) Schaubild A7.1-1. Der Schwerpunkt lag bei Teilnehmenden aus dem Rechtskreis SGB II, hier gab es 2010 13.007 Zugänge in Aktivierungshilfen, aus dem Bereich des SGB III waren es 1.562. Der Jahresdurchschnitt für beide Rechtskreise lag bei 3.678 (SGB II: 3.214, SGB III: 464) (Bundesagentur für Arbeit 2011f).
BA: Einstiegsqualifizierung (SGB III § 235b)
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)227 wurde zum 1. Oktober 2007 als Leistung für Arbeitgeber gesetzlich verankert (§ 235b SGB III). Sie soll jungen Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven ein „Türöffner“ in eine betriebliche Berufsausbildung sein. Eine EQ, die mindestens 6, aber längstens 12 Monate dauert, dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte einer EQ orientieren sich an den Inhalten eines anerkannten Ausbildungsberufes.
Zur Zielgruppe gehören nicht vollzeitschulpflichtige junge Menschen unter 25 Jahren:
- Ausbildungsbewerber / -innen mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung vermittelt sind;
- Teilnehmer / -innen, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen;
- Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.
Für Jugendliche, die einer zusätzlichen Förderung bedürfen, bietet „EQ plus“ eine Kombination aus Einstiegsqualifizierung und ausbildungsbegleitenden Hilfen.
Im Jahresdurchschnitt ging der Bestand für EQJ und EQ in den Vorjahren zurück, von 22.295 Plätzen im Jahr 2007 auf 18.558 im Jahr 2009. Dieser Trend hat sich nicht fortgesetzt Schaubild A7.1-1. An einer EQ nahmen im Jahr 2010 im Jahresdurchschnitt 18.783 junge Menschen teil. Wie in den Vorjahren liegt der Anteil der weiblichen Teilnehmer in der EQ ein wenig höher als in den BvB (allgemein). Sie waren in der EQ mit ca. 44 % vertreten, in den BvB dagegen nur mit ca. 41 % (Bundesagentur für Arbeit 2011d). Die EQ ist in Westdeutschland deutlich mehr verbreitet als in den östlichen Bundesländern. Die Plätze im Osten (1.673) machen im Jahresdurchschnitt nur ca. 8,9 % der Gesamtzahl für 2010 aus (17.110 Plätze in Westdeutschland).
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Handlungsfeld Berufsausbildung
Den größeren Teil der Förderung im Handlungsfeld Berufsausbildung macht die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) aus, die 2. Säule bilden die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Die BaE ist 2010 leicht zurückgegangen, der Rückgang fand allerdings überwiegend, beim Bestand ausschließlich, in Ostdeutschland statt. Die Bestandszahlen für abH sind 2010 etwas angestiegen, die Zugänge aber erheblich zurückgegangen. Die deutlichen Zuwächse beim Ausbildungsbonus haben sich 2010 nicht weiter fortgesetzt, die Zahlen sind leicht rückläufig.
BA: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) (SGB III §§ 242 ff.)
Für benachteiligte Jugendliche, bei denen eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und nach Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme nicht erfolgreich ist, kann eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung gefördert werden. Seit dem 1. August 2009 kann auch nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortgesetzt werden, wenn eine Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung aussichtslos erscheint. Eine individuelle Benachteiligung braucht in diesem Fall nicht vorzuliegen. Ein Fall der vorzeitigen Vertragslösung kann z. B. Folge einer Insolvenz, Stilllegung bzw. Schließung des ausbildenden Betriebes sein.
Im Jahresdurchschnitt 2010 war der Bestand für BaE mit 74.170 Auszubildenden insgesamt etwas niedriger als im Vorjahr. Von 2006 (63.857 Auszubildende) bis 2009 (76.831 Auszubildende) hatte der Bestand im Schnitt jährlich zugenommen, im Jahr 2010 erfolgte die Trendwende mit immer noch 74.170 Auszubildenden Schaubild A7.1-2. Der demografische Wandel zeigt sich vor allem in Ostdeutschland, hier wurden im Jahresdurchschnitt mit 28.457 fast 5.000 Auszubildende weniger gefördert als im Vorjahr. In Westdeutschland waren es 2010 mit durchschnittlich 45.713 sogar rund 1.500 Auszubildende mehr als 2009 (BaE West 2009: 43.345, BaE Ost: 33.486). Der Bestand steigerte sich somit im Westen von 2009 auf 2010 um 5 %, im Osten sank er um 15 %.
Betrachtet man die Zugänge, die die aktuelle Entwicklung des letzten Jahres abbilden, ist die oben beschriebene Trendwende auch im Westen erkennbar. Im Jahr 2010 haben insgesamt 37.193 Auszubildende eine BaE begonnen. Die Eintritte BaE West lagen bei 25.978, BaE Ost bei 11.215. Im Verhältnis zum Vorjahr ging die Zahl im Westen (West 2009: 27.879) um 7 % zurück, im Osten (Ost 2009: 13.525) deutlich stärker, nämlich um 17 %.
BA: Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) (SGB III § 241)
Auszubildende mit Förderbedarf können begleitend zu einer betrieblichen Berufsausbildung abH erhalten, wenn sie zusätzliche Unterstützung benötigen, ohne die der Ausbildungserfolg gefährdet wäre. AbH werden von Bildungsträgern im Auftrag der BA oder des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende angeboten. Unterstützt werden Maßnahmen, die über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen, z. B. Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung. Seit dem 1. August 2009 können diese nach Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen bzw. einer außerbetrieblichen Berufsausbildung oder nach erfolgreicher Beendigung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses fortgeführt werden; abH können seitdem auch bereits während einer Einstiegsqualifizierung erbracht werden.
Im Jahr 2010 betrug der durchschnittliche Bestand für abH 43.722 Teilnehmende. Diese Zahl hatte von 2005 (51.531 Teilnehmende) bis 2009 (41.936 Teilnehmende) jährlich kontinuierlich abgenommen und ist erst jetzt wieder angestiegen Schaubild A7.1-2. Die Zahl der Zugänge in abH betrug 2010 insgesamt 41.838 Personen und damit deutlich weniger als in den Vorjahren (2006 = 69.124; 2007 = 67.931; 2008 = 67.146; 2009 = 71.100) (Bundesagentur für Arbeit 2011e).
Junge Frauen sind in beiden Maßnahmen – wie bereits in den Jahren zuvor – unterrepräsentiert: Sie stellten 2010 in BaE 40 %, in abH sogar nur 36 % der Teilnehmenden (Bundesagentur für Arbeit 2011e).
Auffällige Unterschiede sind zwischen Ost- und Westdeutschland zu verzeichnen Schaubild A7.1-3. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Osten nach wie vor mehr bei der außerbetrieblichen Berufsausbildung, im Westen bei den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. In Ostdeutschland ist der Bestand der BaE-Plätze seit 2004 durchgängig mehr als doppelt so hoch wie der Bestand bei BvB (JD-Bestand 2010: BaE Ost: 28.457, BvB Ost: 9.337). In Westdeutschland liegen BvB- und BaE-Bestandszahlen ungefähr gleichauf (JD-Bestand 2010: BaE West: 45.713, BvB West: 44.137).
BA: Ausbildungsbonus (SGB III § 421r)
Der Ausbildungsbonus wurde 2009 auf Beschluss des Bundestags ausgeweitet. Es handelt sich um einen einmaligen pauschalen Zuschuss für Unternehmen, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für förderungsbedürftige junge Menschen schaffen oder Azubis aus insolventen Unternehmen übernehmen.
Im Jahr 2010 hatten Betriebe für 15.771 Ausbildungsstellen (Eintritte bzw. Bewilligungen) einen Ausbildungsbonus erhalten. Das sind rund 20 % weniger gegenüber 2009 (18.959 Eintritte) .
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Handlungsfeld: Nachqualifizierung / sonstige Qualifizierung
Seit 1995 ist in Modellversuchen zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung und auf Landesebene eine Vielzahl von Modellen, Konzepten und Initiativen entwickelt worden. Entsprechende Strukturen für eine Förderung aufzubauen und Nachqualifizierung als eigenes Handlungsfeld zu etablieren ist das Ziel der Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ des aktuellen BMBF-Programms „Perspektive Berufsabschluss“ Tabelle A7.1-2.
BA: Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (SGB III § 421o)
Arbeitgeber können zur Eingliederung von Personen, die bei Aufnahme der Beschäftigung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Zuschüsse erhalten, wenn diese vor Aufnahme der Beschäftigung mindestens 6 Monate arbeitslos (§ 119 SGB III) waren, nicht über einen Berufsabschluss verfügen und im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualifiziert werden. Inhalt der Qualifizierung soll die betriebsnahe Vermittlung von arbeitsmarktverwertbaren Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sein, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und auf einen beruflichen Abschluss vorbereiten können. Sie kann auch durch einen Träger durchgeführt werden, wenn eine Qualifizierung im Betrieb nicht möglich ist.
Das Instrument wird weiterhin wenig genutzt. Beim Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer waren 2010 insgesamt 399 Zugänge zu verzeichnen, 2009 waren es mit 366 Zugängen noch etwas weniger (Bundesagentur für Arbeit 2010e).
BA: Arbeitsgelegenheiten (SGB II §§ 3, 16, Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH ME) sind nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit, Ausbildung, Qualifizierung oder anderen Eingliederungselementen. Sie sollen an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranführen, die soziale Integration fördern und Beschäftigungsfähigkeit erhalten. AGH ME für junge Menschen unter 25 Jahren (U 25) sollen insbesondere mit Qualifizierungselementen gestaltet sein (z. B. Sprachkurse), diese sind bis zu einer Dauer von 8 Wochen zulässig, Praktika bei einem oder mehreren Arbeitgebern bis zu einer Dauer von 4 Wochen.
AGH ME sollen im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung als zweckmäßiges Modul einer ganzheitlichen Betreuungs- und Integrationsstrategie einen Teilschritt in einer Förderkette darstellen. Die Strategie soll individuell auf die Bedarfsgemeinschaft abgestimmt sein. Für junge Menschen mit besonderen Problemlagen soll eine begleitende und möglichst umfassende sozialpädagogische Betreuung sichergestellt werden (Bundesagentur für Arbeit 2009e).
Im Jahr 2010 wurde in den AGH U 25 ME mit Qualifizierungsanteil mit insgesamt 77.928 Zugängen an Teilnehmenden gegenüber 87.025 im Jahr 2009 ein Rückgang verzeichnet (Bundesagentur für Arbeit 2010d, 2011d).
BMBF: „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ (Förderprogramm: Perspektive Berufsabschluss)
Die Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ ist als Strukturveränderungsprogramm angelegt. Sie will nachhaltig geeignete Rahmenbedingungen für Nachqualifizierung schaffen und so zur Verringerung des Anteils an- und ungelernter junger Erwachsener mit und ohne Beschäftigung beitragen. Dazu werden im Zusammenwirken mit den regional tätigen Arbeitsmarktakteuren – insbesondere Kammern, Unternehmen, Unternehmensverbände, Gewerkschaften, Träger der Arbeitsförderung / Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bildungsträger, kommunale / regionale Wirtschaftsförderung – Konzepte für bedarfsgerechte Nachqualifizierung regional angepasst und implementiert, bestehende Fördermöglichkeiten transparent gemacht und gebündelt sowie Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene und insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen aufgebaut. Arbeitslosen An- und Ungelernten werden Möglichkeiten eröffnet, nachträglich einen Berufsabschluss zu erwerben und so ihre Beschäftigungschancen zu verbessern. Unternehmen werden Wege aufgezeigt, Qualifizierungspotenziale an- und ungelernter Beschäftigter zu erschließen und so ihren Fachkräftebedarf zu decken. Die Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ schafft durch 42 Projekte geeignete Rahmenbedingungen, um an- und ungelernten jungen Erwachsenen mit und ohne Beschäftigung einen nachträglichen Berufsabschluss zu ermöglichen. Durch die Entwicklung regionaler Strukturen soll die Nachqualifizierung zum Regelangebot werden.
(Petra Lippegaus-Grünau, Thomas Materna)