Das Programm Weiterbildungsstipendium des BMBF unterstützt talentierte Berufseinsteiger/-innen bei der weiteren Qualifizierung im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel zur Technikerin/zum Techniker, zur Handwerksmeisterin/ zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin/ zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, wie EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse, sowie berufsbegleitende Studiengänge. Gefördert werden Maßnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten, zudem die Aufwendungen für notwendige Arbeitsmittel. Stipendiatinnen und Stipendiaten können Zuschüsse von insgesamt 6.000 € für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen innerhalb des 3-jährigen Förderzeitraums beantragen. Die Stipendiatin/ Der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme. Das Programm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ startete im Jahr 1991 mit der Aufnahme von 1.713 dual ausgebildeten, besonders leistungsfähigen jungen Berufstätigen durch 192 für die Berufsbildung zuständige Stellen. Diesen Stipendiatinnen und Stipendiaten der ersten Stunde standen anfänglich Fördermittel in Höhe von (umgerechnet) 5 Mio. € für ihre berufliche und persönliche Weiterbildung bereit.
Im Jahr 2012 wurde bereits das 100.000ste Weiterbildungsstipendium vergeben. Das Mittelvolumen betrug rund 20 Mio. €. Mehr als 6.500 Stipendiatinnen und Stipendiaten wurden von knapp 300 Kammern und anderen zuständigen Stellen neu in das Förderprogramm aufgenommen Schaubild B3.3.1-1.
Die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen/ Kammern führen das Förderprogramm weitgehend eigenverantwortlich und ohne Kostenersatz vor Ort durch. Vom BMBF mit der zentralen Administration des Programms beauftragt ist die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) und der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) unterstützen als Gesellschafter der SBB das Programm.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm Weiterbildungsstipendium ist eine überdurchschnittliche berufliche Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Diese kann nachgewiesen werden durch ein sehr gutes Ergebnis der Berufsabschlussprüfung oder durch eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 946 Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Migrationshintergrund in das Förderprogramm aufgenommen, das entspricht einem Anteil von 14,5 %. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2006 noch 5,8 % Schaubild B3.3.1-2.
(Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, Bundesministerium für Bildung und Forschung)