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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2013

B3.1 SGB-III- und SGB-II-geförderte Weiterbildungsmaßnahmen

Qualifizierung im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Instrumente wird durch die Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert. Die Förderung hilfebedürftiger erwerbsfähiger Personen durch die Jobcenter erfolgt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) . Zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die Personen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III Qualifizierung ermöglichen, zählen die berufliche Weiterbildung, die berufliche Weiterbildung für behinderte Menschen sowie die ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit Tabelle B3.1-1.

Tabelle B3.1-1: Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen in den Rechtskreisen SGB III und SGB II im Jahr 2011
Tabelle B3.1-1 (barrierefrei)


Tabelle B3.1-1

E Fördervoraussetzungen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) fördert die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wenn sie notwendig ist, um Arbeitnehmer/-innen bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist (§ 77 SGB III). Dabei wird berücksichtigt, ob die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden könnte, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt wahrscheinlich ist. Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, wird ein Bildungsgutschein ausgestellt, mit dem die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert wird. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden und gilt für entsprechende zugelassene Maßnahmen. Neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die durch die Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert werden, gehören auch hilfebedürftige erwerbsfähige Personen, die nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gefördert werden, zu den förderfähigen Personen.

Für Sonderprogramme der Bundesagentur für Arbeit gelten spezielle Förderbedingungen.

Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit

In der Förderstatistik werden Förderungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung erfasst. Gezählt werden nicht Personen, sondern Förderfälle bzw. Teilnahmen; eine Person, die in einem Zeitraum oder an einem Zeitpunkt mehrere Förderleistungen erhält, wird daher mehrfach gezählt.

Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Die Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nach SGB III (Arbeitsförderung) und seit 2005 auch nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) ist eines der wesentlichen Elemente der aktiven Arbeitsförderung. Es soll die individuellen Chancen von Menschen am Arbeitsmarkt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern. Dazu können Qualifikationen an geänderte Anforderungen angepasst oder bislang fehlende Berufsabschlüsse erworben werden.

In den vergangenen Jahren ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung zunächst zwischen 2000 und 2005 durch Umsteuerung des Mitteleinsatzes im Rahmen der regionalen Arbeitsmarktprogramme reduziert worden. Innerhalb der Leistungen zur Verbesserung der Qualifikation wurden zudem verstärkt Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III eingesetzt. Der Rückgang von FbW-Maßnahmen setzte sich abgeschwächt bis zum Jahr 2005 fort. Ab 2006 erfolgte vorübergehend eine verstärkte Förderung beruflicher Weiterbildung, die ihren Höhepunkt 2009 erreichte. 2010 ging die Förderung wieder zurück. 2011 ist mit 304.991 Eintritten in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ein erneuter Rückgang um 37,3 % zu verzeichnen Schaubild B3.1-1 und Schaubild B3.1-2.

Der Anteil von Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist weiter gestiegen: Von den 304.991 Eintritten im Jahr 2011 entfielen 34.779 auf Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf; das entspricht einem Anteil von 11,4 % (2010: 10,7 %; 2009: 7,3 %; 2008: 6,9 %). Viele Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung nehmen jedoch an Weiterbildungen teil, die nicht abschlussbezogen sind. Von den Personen, die eine Weiterbildung aufgenommen haben, war 2011 ein Drittel ohne Berufsabschluss (2010: 30,7 %).

Der Anteil der unter 25-Jährigen bei den Eintritten lag 2011 mit 10,6 % ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (2010: 10,1 %; 2009: 12 %; 2008: 13,4 %); der Anteil der Ausländer/-innen betrug 12,3 % (2010: 10,8 %; 2009: 11 %; 2008: 11,3 %). Langzeitarbeitslose waren mit einem Anteil von 12,7 % (2010: 11,4 %; 2009: 7,8 %; 2008: 12,5 %) an den Eintritten vertreten (Statistisches Bundesamt 2010a, 2011a, 2012e).

Der Rückgang der Eintritte von Frauen in FbW- Maßnahmen war im Jahr 2011 geringer als der Rückgang der Gesamteintritte Tabelle B3.1-2. Ihr Anteil an den Zugängen betrug 45 %.

Mit den Teilnehmerzahlen gingen auch die ausgegebenen Fördermittel zurück. Die Gesamtausgabemittel im Rechtskreis SGB III für die Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung betrugen 2011 1,7 Mrd € gegenüber 1,92 Mrd. € im Vorjahr. Diese Ausgaben setzen sich aus den Weiterbildungskosten aus dem Eingliederungstitel (Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung) und den Ausgaben für die Gewährung von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung zusammen. In der Grundsicherung gingen die Gesamtausgaben für die Förderung der beruflichen Weiterbildung ebenfalls zurück und betrugen 2011 645 Mio. € (2010: 827 Mio. €) (Bundesagentur für Arbeit 2011a, 2012h).

Um die Herausforderungen der Wirtschaftskrise zu bewältigen und einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wurden auch im Jahr 2011 zielgruppenspezifische FbW-Programme fortgeführt. Qualifizierungsangebote für nicht aus SGB-Mitteln förderbare Bezieher/-innen von Kurzarbeitergeld wurden darüber hinaus aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

Schaubild B3.1-1: Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach SGB II und SGB III von 2001 bis 2011

Schaubild B3.1-1

Schaubild B3.1-2: Durchschnittlicher Jahresbestand in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach SGB II und SGB III von 2001 bis 2011

Schaubild B3.1-2

Tabelle B3.1-2: Zugang und Jahresdurchschnittsbestand in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach SGB II und SGB III in den Jahren 2005 bis 20111
Tabelle B3.1-2 (barrierefrei)


Tabelle B3.1-2

WeGebAU (Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer/-innen in Unternehmen)

Im Fokus des erstmals 2006 aufgelegten Programms steht eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung von Geringqualifizierten und von beschäftigten Älteren, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, um ihnen zusätzliche Qualifikationen für den Arbeitsmarkt zu vermitteln und ihre Beschäftigungschancen und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu erweitern. Im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) wurden die Förderungsmöglichkeiten befristet bis 31. Dezember 2010 um die Personengruppe der Arbeitnehmer/-innen erweitert, deren Berufsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren mindestens 4 Jahre zurückliegt und die in den letzten 4 Jahren nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben (Rechtsgrundlage: § 421t Abs. 4 SGB III).

Im Jahr 2011 betrug das Gesamtvolumen der We- GebAU-Förderungen 206 Mio. € (2010: 274 Mio. €; 2009: 332,3 Mio. €; 2008: 167 Mio. €) (Bundesagentur für Arbeit 2011a, 2012h).

Das Sonderprogramm WeGebAU bietet 2 Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:

  • Zuschüsse zu Weiterbildungskosten
    Gering qualifizierten oder älteren Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, erstatten die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter die Lehrgangskosten und geben einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Insbesondere Beschäftigten von kleinen und mittleren Unternehmen soll damit die Aufnahme einer Weiterbildung ermöglicht werden. Sie erhalten einen Bildungsgutschein und können damit zwischen Weiterbildungsmaßnahmen wählen, in denen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Diese Förderungen nach §§ 235c und 77 Abs. 2 SGB III sind nicht begrenzt auf Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen; auch Teilqualifikationen können erworben werden Schaubild B3.1-3.
  • Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss
    Für die Qualifizierung ungelernter oder gering qualifizierter Arbeitnehmer/-innen erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Zuschüsse können bis zur Höhe des Betrages erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt einschließlich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet. Die Höhe des AEZ kann für Zeiten ohne Arbeitsleistung bis zu 100 % betragen (Rechtsgrundlage: § 235c SGB III).

Von 2010 auf 2011 sind die Eintritte in das Programm WeGebAU von 102.450 auf 29.029 gesunken. Das ist ein Rückgang um ca. 70 %. Hier macht sich insbesondere der Wegfall der Fördergrundlage für qualifizierte Beschäftigte bemerkbar, auf die im Jahr 2010 fast zwei Drittel der Zugänge entfielen. Doch auch die Förderung Geringqualifizierter (§ 77 Abs. 2 SGB III) und älterer Beschäftigter in KMU hat sich mehr als halbiert Schaubild B3.1-3.

Schaubild B3.1-3: Sonderprogramm „WeGebAU“ – Zugang und Bestand 2007 bis 20101

Schaubild B3.1-3

FbW- und ESF-geförderte Qualifizierung während der Kurzarbeit

Während einer Qualifizierung in der Kurzarbeit gab es 2011 folgende Fördermöglichkeiten:

  • Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) während Kurzarbeitergeldbezug nach §§ 77 ff. SGB III für gering qualifizierte Bezieher/-innen von Kurzarbeitergeld
    In diesem Programm wird seit 2009 die Weiterbildung von gering qualifizierten Bezieherinnen und Beziehern von Kurzarbeitergeld gefördert. Diese Förderung hat Vorrang vor den Maßnahen des ESF-BA-Programms.
  • ESF-finanzierte Qualifizierung für Bezieher/ -innen von Kurzarbeitergeld
    Im Rahmen des ESF-BA-Programms kann die berufliche Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich in Kurzarbeit befinden, gefördert werden. Seit 1. Januar 2009 sind neben den Bezieherinnen und Beziehern von Transferkurzarbeitergeld auch die von konjunkturellem und saisonalem Kurzarbeitergeld in die ESF-Förderung einbezogen. Die Befristung dieser Förderung wurde verlängert bis 31. März 2012. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und dem förderungsfähigen Personenkreis. Unterschieden wird z. B. zwischen allgemeinen Qualifizierungsmaßnahmen, deren Inhalte über den betrieblichen Arbeitsplatz hinaus verwendbar sind, und spezifischen Qualifizierungsmaßnahmen, deren Inhalte in erster Linie den betrieblichen Arbeitsplatz der Beschäftigten betreffen. Zur Sicherstellung der Qualität werden grundsätzlich nur Maßnahmen gefördert, die nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zugelassen sind. Maßnahmen im eigenen Betrieb mit eigenem Trainerpersonal können gefördert werden, wenn der Qualifizierungsbedarf in einem Qualifizierungsplan nachvollziehbar begründet wird. Die Antragstellung erfolgt durch den Arbeitgeber. Eine Förderung ist nur im Zeitraum des Bezugs von Kurzarbeitergeld möglich.
  • ESF-Förderung von Qualifizierung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld
    Transferkurzarbeitergeld wird bei betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen gewährt, bei denen Arbeitnehmer/-innen ihre versicherungspflichtige Beschäftigung in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (meist Transfergesellschaft) mit Ziel der Eingliederung in den Arbeitsmarkt fortsetzen (Voraussetzungen in §§ 216a und 216b SGB III).
  • ESF-Förderung von Qualifizierung während konjunkturellen oder Saison-Kurzarbeitergelds
    Konjunkturelles Kurzarbeitergeld wird gewährt, wenn aus wirtschaftlichen Ursachen in Betrieben die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend gekürzt wird (Voraussetzungen in §§ 169 bis 182 SGB III). Mit Saison-Kurzarbeitergeld werden Arbeitsverhältnisse im Baugewerbe stabilisiert, die durch witterungsbedingten Arbeitsausfall bedroht sind.

Die Eintritte in Qualifizierung während Kurzarbeit sind, wie die Eintritte in Kurzarbeit, im Jahr 2011 weiter stark zurückgegangen Tabelle B3.1-3.

Tabelle B3.1-3: Zugang zu FbW- und ESF-geförderter Qualifizierung während der Kurzarbeit
Tabelle B3.1-3 (barrierefrei)


Tabelle B3.1-3

Initiative zur Flankierung des Strukturwandels

Da Geringqualifizierte auch weiterhin schlechtere Arbeitsmarktchancen haben und gleichzeitig ein Fachkräftemangel prognostiziert wird, unterstützt die Bundesagentur für Arbeit seit 2010 mit der „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ (IFlaS) den in einzelnen Bereichen und Regionen erkennbaren Strukturwandel durch geeignete, auch längerfristige Qualifizierungen. Geringqualifizierten wird im Rahmen von IFlaS ermöglicht, einen anerkannten Berufsabschluss oder eine zertifizierte Teilqualifikation zu erwerben.

Zu diesem Zweck wurden im Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose/ Teilqualifikationen“ in ausgewählten Berufen Teilqualifikationen entwickelt, die an typischen betrieblichen Abläufen ausgerichtet sind. Diese Teilqualifikationen decken in ihrer Summe das jeweilige Berufsbild ab und ermöglichen somit Geringqualifizierten grundsätzlich den Erwerb eines Berufsabschlusses über die Externenprüfung. Die Teilqualifikationen wurden in zehn Arbeitsagenturen unter Beteiligung von Jobcentern im Rahmen beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen erprobt. Die Erprobung wird 2012 fortgesetzt (Bundesagentur für Arbeit 2012).

Im Jahr 2011 entfielen von den 21.855 Zugängen im Programm wie im Vorjahr ca. 60 % auf abschlussorientierte Maßnahmen Tabelle B3.1-4.

Im Rahmen der Programmevaluation erhobene Daten wurden im IAB genutzt, um zu untersuchen, ob Faktoren identifiziert werden können, die den Zugang zum Programm beeinflussen, und welchen Einfluss die individuelle Weiterbildungsbereitschaft dabei hat. Diese Untersuchungen zeigen, „dass eher die ‚Besseren unter den Förderfähigen‘ in die Maßnahmen gelangen“ (Fertig/Osiander 2012, S. 4) und dass „Personen mit größerer Risikoneigung in beruflichen Fragen eher bereit sind, sich weiterzubilden, ebenso Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft oder Migrationshintergrund“ (Osiander 2012, S. 4).

(Katrin Gutschow)

Tabelle B3.1-4: Initiative zur Flankierung des Strukturwandels

Tabelle B3.1-4

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2013 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2013).

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