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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2013

B3.2 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das seit 1996 existierende, von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Meister-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen .

E Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierungen, um durch Höherqualifizierung dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Für die berufliche Fortbildung ist das AFBG ein umfassendes Förderinstrument in grundsätzlich allen Berufsbereichen – unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit, schulisch/außerschulisch, mediengestützt/ Fernunterricht). Über Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize geschaffen, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die über dem angestrebten Fortbildungsabschluss liegen, wie z. B. ein Hochschulabschluss bzw. Bachelor.

Durch das Erste und das Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes wurden die Leistungen des AFBG deutlich verbessert (vgl. im BIBB-Datenreport 2012). Die Förderung beinhaltet den sogenannten Maßnahmebeitrag, der unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt wird. Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden. Unterhaltsbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig. Für Familien gibt es besondere Förderkonditionen. Die Darlehen zum „Meister-BAföG“ werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Bonn beantragt und von ihr gewährt. Sie sind während der Fortbildung und während einer Karenzzeit von 2 Jahren – maximal bis zu 6 Jahren – zins- und tilgungsfrei. Ob sie ein Darlehen in Anspruch nehmen wollen, entscheiden die Geförderten selbst. Die Förderungshöchstdauer bei Vollzeitmaßnahmen liegt bei 24, bei Teilzeitmaßnahmen bei 48 Monaten. Gliedert sich der Kurs oder Lehrgang in mehrere Teile (Maßnahmenabschnitte), müssen diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums absolviert werden (bei Vollzeit innerhalb von 36 Monaten, bei Teilzeit innerhalb von 48 Monaten). Für weitere Informationen siehe http://www.meister-bafoeg.info/.

Nach der im August 2011 erschienenen AFBG-Statistik (Statistisches Bundesamt 2012a) betrug die Zahl der Geförderten im Jahr 2011 166.467 Personen. Im Vergleich zum Vorjahr ist nur eine geringfügige Veränderung festzustellen. Eine Vollzeitmaßnahme absolvierten 66.961 (40,2 %), eine Teilzeitmaßnahme 99.506 (59,8 %) Personen Schaubild B3.2-1. Gegenüber dem Vorjahr betrug die Veränderungsrate bei den geförderten Personen in Vollzeit +3,1 %, in Teilzeit -1,9 %.

Der Frauenanteil an den insgesamt geförderten Personen lag bei 31,6 % (52.634) Schaubild B3.2-2. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 1,5 %. Bei den Vollzeitmaßnahmen waren 26,8 % weiblich, ein leichter Anstieg von 1,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Frauenanteil in Teilzeitmaßnahmen lag bei 34,9 %. Wie in den Jahren zuvor lag der Hauptanteil der Geförderten im Alter von 20 bis unter 35 Jahren (82,6 %). Den größten Anteil der Teilnehmenden unter den Geförderten stellten die 25- bis unter 30-Jährigen (34 %), gefolgt von den 20- bis unter 25-Jährigen (33 %). Die Gruppe der 30- bis unter 35-Jährigen (15,2 %) lag an dritter Stelle, gefolgt von den 35- bis unter 40-Jährigen (7,7 %). Differenziert man bei der Gruppe der insgesamt Geförderten nach Frauen und Männern, war bei den Frauen die Gruppe der Teilnehmenden von 20 bis unter 25 Jahren wiederum an erster Stelle, bei den Männern die Gruppe der 25- bis unter 30-Jährigen. Bei den insgesamt Geförderten in Vollzeit war die stärkste Gruppe zwischen 20 und unter 25 Jahren, gefolgt von den 25- bis unter 30-Jährigen. In Teilzeitfortbildungen waren wie im Vorjahr die 25- bis unter 30-Jährigen an erster Stelle, gefolgt von den 20- bis unter 25-Jährigen.

Die Förderungen im Bereich Industrie und Handel nahmen mit 83.925 (50,4 %) wie in den Vorjahren die Spitzenposition ein, gefolgt vom Handwerksbereich mit 48.488 Förderbewilligungen (29,1 %).

An Förderleistungen wurden im Jahr 2011 insgesamt 538,97 Mio. € bewilligt278 (Statistisches Bundesamt 2012b). Darin enthalten sind Zuschüsse in Höhe von 173,86 Mio. € und Darlehen in Höhe von 365,11 Mio. €. Die Veränderungsrate beim finanziellen Aufwand insgesamt gegenüber dem Vorjahr betrug +3,9 %. In Anspruch genommen wurden von 155.357 Förderungswilligen insgesamt 455,73 Mio. € (Zuschüsse 173.864 Mio. €, Darlehensanteil 281.867 Mio. €). Der bewilligte durchschnittliche monatliche Förderungsbetrag pro Person im Jahr 2011 lag bei 1.161 €.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bewilligte im Jahr 2012 im Rahmen des AFBG 56.473 Darlehen (2011: 56.332). Das Fördervolumen reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr von 268,7 Mio. € auf 267 Mio. €. Die Ausgaben nach § 28 AFBG, einschließlich der Erstattung an die KfW nach § 14 Abs. 2, übernehmen der Bund zu 78 % und die Länder zu 22 %. Der Bundesanteil am AFBG wird vollständig vom Bundesministerium für Bildung und Forschung getragen.

(Brigitte Seyfried)

Schaubild B3.2-1: Bewilligungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Vollzeit und Teilzeit von 2001 bis 2011

Schaubild B3.2-1

Schaubild B3.2-2: Geförderte Personen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Frauen und Männer von 2001 bis 2011

Schaubild B3.2-2

Fußnoten

278 Alle Zahlen gerundet.

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2013 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2013).

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