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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2012

B3.2 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das seit 1996 existierende, von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)297 – sog. „Meister-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen .

E Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG)

Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierungen. Für die berufliche Fortbildung ist das AFBG ein umfassendes Förderinstrument in grundsätzlich allen Berufsbereichen – unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch / mediengestützt / Fernunterricht). Über Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize geschaffen, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die über dem angestrebten Fortbildungsabschluss liegen, wie z. B. ein Hochschulabschluss bzw. Bachelor.

Bereits zum 1. Januar 2002 wurden mit dem 1. AFBG-Änderungsgesetz die Leistungen deutlich verbessert; ein weiterer Ausbau erfolgte 2009 mit dem 2. AFBG-Änderungsgesetz298. Seit dem 1. Juli 2010 wird für Maßnahmen und Maßnahmenabschnitte, insbesondere auch zur Sicherheit für Fortbildungsinteressierte, von den Trägern der Maßnahmen die Anwendung eines Qualitätssystems verlangt.

In der Regel werden Aufstiegsfortbildungen gefördert, die im Inland stattfinden. Die Teilnahme an Maßnahmen, die vollständig oder teilweise in anderen Mitgliedstaaten der EU durchgeführt werden, wird dann gefördert, wenn sie auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zwischen den in den jeweiligen Mitgliedstaaten zuständigen Stellen durchgeführt wird.

Die Förderung beinhaltet den sog. Maßnahmebeitrag, der unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt wird. Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden. Unterhaltsbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig. Für Familien gibt es besondere Förderkonditionen. Die Darlehen zum „Meister- BAföG“ werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Bonn beantragt und von ihr gewährt. Sie sind während der Fortbildung und während einer Karenzzeit von 2 Jahren – maximal bis zu 6 Jahren – zins- und tilgungsfrei. Ob sie ein Darlehen in Anspruch nehmen wollen, entscheiden die Geförderten selbst.

Mit der Erhöhung der BAföG-Sätze zum 1. Oktober 2010 wurden auch die Bedarfssätze und Freibeträge des „Meister- BAföG“ erhöht. Dies gilt für alle Vollzeitmaßnahmen, die rückwirkend ab Oktober 2010 die erhöhten Sätze und Freibeträge erhalten.

Generell sind die Förderungsanträge schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Die Förderung erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Die Förderungshöchstdauer bei Vollzeitmaßnahmen liegt bei 24, bei Teilzeitmaßnahmen bei 48 Monaten. Gliedert sich der Kurs oder Lehrgang in mehrere Teile (Maßnahmeabschnitte), müssen diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums absolviert werden (bei Vollzeit innerhalb von 36 Monaten, bei Teilzeit innerhalb von 48 Monaten).

Nach der im August 2011 erschienenen AFBG-Statistik (Statistisches Bundesamt 2011a) erhöhte sich die Zahl der Geförderten im Jahr 2010 um 5,6 % auf 166.395 Personen. Eine Vollzeitmaßnahme absolvierten 64.917 (39 %), eine Teilzeitmaßnahme 101.478 (61 %) Personen Schaubild B3.2-1. Gegenüber dem Vorjahr betrug die Veränderungsrate bei den geförderten Personen in Vollzeit +10,6 %, in Teilzeit +2,7 %.

Der Frauenanteil an den insgesamt geförderten Personen lag bei 31,2 % (51.835) Schaubild B3.2-2. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 6 %. Bei den Vollzeitmaßnahmen waren 25,6 % weiblich; in Teilzeitmaßnahmen lag der Frauenanteil bei 34,7 %. 82,5 % der Geförderten waren zwischen 20 bis unter 35 Jahre alt. Davon stellten Teilnehmende zwischen 25 bis unter 30 Jahren (34,3 %) den größten Anteil, danach folgten die 20- bis unter 25-Jährigen (32,8 %). Die Gruppe der 30- bis unter 35-Jährigen (15,4 %) lag an dritter Stelle, gefolgt von den 35- bis unter 40-Jährigen (8 %). Differenziert man nach Geschlecht, lag bei den Frauen die Gruppe der Teilnehmenden zwischen 20 bis unter 25 Jahren an erster Stelle, bei den Männern die Gruppe der 25- bis unter 30-Jährigen. Bei den Geförderten in Vollzeit war die stärkste Gruppe zwischen 20 und unter 25 Jahren, gefolgt von den 25- bis unter 30-Jährigen. In Teilzeitfortbildungen waren die 25- bis unter 30-Jährigen an erster Stelle, gefolgt von den 20- bis unter 25-Jährigen.

Die Förderungen im Bereich Industrie und Handel nahmen mit 85.224 (51,2 %) wie in den Vorjahren die Spitzenposition ein, gefolgt vom Handwerksbereich mit 48.834 Förderbewilligungen (29,3 %).

An Förderleistungen wurden im Jahr 2010 insgesamt 518,57 Mio. € bewilligt  (Statistisches Bundesamt 2011b). Darin enthalten sind Zuschüsse in Höhe von 164,85 Mio. € und Darlehen in Höhe von 353,82 Mio. €. Die Veränderungsrate beim finanziellen Aufwand insgesamt gegenüber dem Vorjahr betrug +13,8 %. In Anspruch genommen wurden von 159.633 Förderungswilligen insgesamt 416,07 Mio. € (Zuschüsse 156,2 Mio. €, Darlehensanteil 259,87 Mio. €). Der bewilligte durchschnittliche monatliche Förderungsbetrag pro Person im Jahr 2010 lag bei 1.115 €.

Im Jahr 2011 bewilligte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des AFBG 56.332 Darlehen mit einem Fördervolumen von 268,7 Mio. €. Dies ist eine Steigerung von 3,4 % gegenüber dem Vorjahr mit einem Fördervolumen von 259,76 Mio. €. Die Ausgaben nach § 28 AFBG, einschließlich der Erstattung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 14 Abs. 2, übernehmen der Bund zu 78 % und die Länder zu 22 %. Der Bundesanteil am AFBG wird vollständig vom Bundesministerium für Bildung und Forschung getragen.

(Brigitte Seyfried)

Schaubild B3.2-1: Bewilligungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Vollzeit und Teilzeit von 2001 bis 2010
Schaubild B3.2-1 (barrierefrei)


Schaubild B3.2-1: Bewilligungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Vollzeit und Teilzeit von 2001 bis 2010

Schaubild B3.2-2: Geförderte Personen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Frauen und Männer von 2001 bis 2010
Schaubild B3.2-2 (barrierefrei)


Schaubild B3.2-2: Geförderte Personen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Frauen und Männer von 2001 bis 2010

Fußnoten

297 Siehe http://www.meister-bafoeg.info/.

298 Vgl. in BIBB-Datenreport 2011, Kapitel B3.2.

Alle Werte gerundet

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2012 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2012).

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