B3.1 SGB-III- und SGB-II geförderte Weiterbildungsmaßnahmen
Qualifizierung im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Instrumente wird durch die Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert. Die Förderung hilfebedürftiger erwerbsfähiger Personen durch die Jobcenter erfolgt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die Personen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III Qualifizierung ermöglichen, zählen die berufliche Weiterbildung, die berufliche Weiterbildung für behinderte Menschen sowie die ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit Tabelle B3.1-1. Die Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen sind im Jahr 2009 ausgelaufen; Förderfälle im Jahr 2010 erfolgten im Rahmen der Restabwicklung. Das mit § 46 SGB III zum 1. Januar 2009 eingeführte Instrument der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, das u. a. Elemente der bisherigen Trainingsmaßnahmen aufnimmt, wird zu den vermittlungsunterstützenden Leistungen gerechnet, nicht zur Qualifizierung.
E Fördervoraussetzungen
Die Bundesagentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wenn sie notwendig ist, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist (§ 77 SGB III). Dabei wird berücksichtigt, ob die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden könnte, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt wahrscheinlich ist. Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, wird ein Bildungsgutschein ausgestellt, mit dem die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert wird. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden und gilt für entsprechende zugelassene Maßnahmen. Neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die durch die Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert werden, gehören auch hilfebedürftige erwerbsfähige Personen, die nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gefördert werden, zu den förderfähigen Personen.
Für Sonderprogramme der Bundesagentur für Arbeit gelten spezielle Förderbedingungen.
Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit
In der Förderstatistik werden Förderungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung erfasst. Gezählt werden nicht Personen, sondern Förderfälle bzw. Teilnahmen; eine Person, die in einem Zeitraum oder an einem Zeitpunkt mehrere Förderleistungen erhält, wird daher mehrfach gezählt.
Neben der beruflichen Weiterbildung liegt wie im Vorjahr der Schwerpunkt der Berichterstattung auf den aufgrund der Wirtschaftskrise initiierten bzw. ausgeweiteten Maßnahmen zur Förderung spezieller Zielgruppen wie z. B. Geringqualifizierter oder Personen in Kurzarbeit.
Tabelle B3.1-1: Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen in den Rechtskreisen SGB III und SGB II im Jahr 2010
Tabelle B3.1-1 (barrierefrei)
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Die Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nach SGB III – Arbeitsförderung – und seit 2005 auch nach SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – ist eines der wesentlichen Elemente der aktiven Arbeitsförderung. Es soll die individuellen Chancen von Menschen am Arbeitsmarkt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern. Dazu können Qualifikationen an geänderte Anforderungen angepasst oder bislang fehlende Berufsabschlüsse erworben werden.
In den vergangenen Jahren ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung zunächst zwischen 2000 und 2005 durch Umsteuerung des Mitteleinsatzes im Rahmen der regionalen Arbeitsmarktprogramme reduziert worden. Innerhalb der Leistungen zur Verbesserung der Qualifikation wurden zudem verstärkt Trainingsmaßnahmen nach § 48 SGB III eingesetzt. Der Rückgang von FbW-Maßnahmen setzte sich abgeschwächt bis zum Jahr 2005 fort. Ab 2006 erfolgte wieder eine verstärkte Förderung beruflicher Weiterbildung, die ihren Höhepunkt 2009 erreichte. Im Jahr 2010 war die Förderung der beruflichen Weiterbildung rückläufig Schaubild B3.1-1 und Schaubild B3.1-2.
Im Jahr 2010 sind 486.795 Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zu verzeichnen. Das ist ein Rückgang um 21,3 % gegenüber dem Vorjahr.
Der Anteil von Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist weiter gestiegen: Von den 486.795 Eintritten im Jahr 2010 entfielen 52.100 auf Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (das entspricht 10,7 %; 2009: 7,3 %; 2008: 6,9 %). Der Anteil der unter 25-Jährigen bei den Eintritten betrug 2010 10,1 % (2009: 12 %; 2008: 13,4 %); der Anteil der Ausländer / -innen lag bei 10,8 % (2009: 11 %; 2008: 11,3 %). Langzeitarbeitslose waren mit einem Anteil von 11,4 % (2009: 7,8 %; 2008: 12,5 %) an den Eintritten vertreten (Statistisches Bundesamt 2010d, 2011i).
Der Rückgang der Eintritte von Frauen in FbWMaßnahmen war im Jahr 2010 geringer als der Rückgang der Gesamteintritte Tabelle B3.1-2. Bei den Arbeitslosen hat sich der Anteil von Männern (ca. 54 %) und Frauen (ca. 46 %) im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Obwohl die Arbeitslosigkeit der Männer im Jahresdurchschnitt mit 6 % stärker zurückging als die der Frauen (jahresdurchschnittlicher Rückgang um 5 %), liegt die Arbeitslosenquote der Frauen weiter unter der der Männer, die von der Wirtschaftskrise stärker betroffen waren (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2011e).
Die Gesamtausgabemittel im Rechtskreis SGB III für die Förderung der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung betrugen 2010 1,92 Mrd. € (2009: 2,3 Mrd. €; 2008: 1,5 Mrd. €). Davon entfielen rund 958 Mio. € (2009: 1,3 Mrd. €; 2008: 0,8 Mrd. €) aus dem Eingliederungstitel auf die Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung). Dazu kommen rund 962 Mio. € (2009: 1,1 Mrd. €; 2008: 0,7 Mrd. €) für die Gewährung von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung. In der Grundsicherung betrugen die Gesamtausgaben für die Förderung der beruflichen Weiterbildung 827 Mio. € (Bundesagentur für Arbeit 2011g, 2010c).
Um die Herausforderungen der Wirtschaftkrise zu bewältigen und einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wurden im Jahr 2010 zielgruppenspezifische FbW-Programme fortgeführt bzw. neu aufgelegt. Qualifizierungsangebote für nicht aus SGB-Mitteln förderbare Bezieher / -innen von Kurzarbeitergeld wurden darüber hinaus aus ESF-Mitteln finanziert.
Schaubild B3.1-1: Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach SGB III und SGB II von 2000 bis 20101
Schaubild B3.1-1 (barrierefrei)
Schaubild B3.1-2: Durchschnittlicher Jahresbestand in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach SGB III und SGB II von 2001 bis 20101
Schaubild B3.1-2 (barrierefrei)
Tabelle B3.1-2: Zugang und Jahresdurchschnittsbestand in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III und SGB II in den Jahren 2005 bis 20101
Tabelle B3.1-2 (barrierefrei)
WeGebAU (Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer / -innen in Unternehmen)
Im Fokus des erstmals 2006 aufgelegten Programms steht eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung von Geringqualifizierten und von beschäftigten Älteren, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, um ihnen zusätzlich Qualifikationen für den Arbeitsmarkt zu verschaffen und ihre Beschäftigungschancen und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu erweitern. Im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) wurden die Förderungsmöglichkeiten befristet bis 31. Dezember 2010
um die Personengruppe der Arbeitnehmer / -innen erweitert, deren Berufsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren mindestens 4 Jahre zurückliegt und die in den letzten 4 Jahren nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben (Rechtsgrundlage: § 421t Abs. 4 SGB III). Die Mittel für WeGebAU wurden im Rahmen des Konjunkturpaketes II finanziell aufgestockt, um einen Beitrag zum Ausbau der Weiterbildung Beschäftigter zu leisten. Im Jahr 2010 betrug das Gesamtvolumen der Förderungen 274 Mio. € (2009: 332,3 Mio. €; 2008: 167 Mio. €) (Bundesagentur für Arbeit 2011g).
Das Sonderprogramm WeGebAU bietet 2 Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:
- Zuschüsse zu Weiterbildungskosten (WK)
Gering qualifizierten oder älteren Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, erstatten die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter die Lehrgangskosten und geben einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Insbesondere Beschäftigte von kleinen und mittleren Unternehmen soll damit die Aufnahme einer Weiterbildung ermöglicht werden. Sie erhalten einen Bildungsgutschein und können damit zwischen Weiterbildungsmaßnahmen wählen, in denen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Diese Förderungen nach §§ 235c und 77 Abs. 2 SGB III sind nicht begrenzt auf Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen; auch Teilqualifikationen können erworben werden Tabelle B3.1-3.
- Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ)
Für die Qualifizierung ungelernter oder gering qualifizierter Arbeitnehmer / -innen erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Zuschüsse können bis zur Höhe des Betrages erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt einschließlich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet. Die Höhe des AEZ kann für Zeiten ohne Arbeitsleistung bis zu 100 % betragen (Rechtsgrundlage: § 235c SGB III).
Von 2009 auf 2010 sind die Eintritte in das Programm WeGebAU weiter gestiegen, die Teilnahmezahlen bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung haben sich in den 3 angesprochenen Beschäftigtengruppen jedoch unterschiedlich entwickelt. Während die Förderungen nach § 77 ff. SGB III rückläufig waren und die Zahl der geförderten älteren Beschäftigten in KMU sich um etwas mehr als 10 % erhöhte, hat sich die Zahl der Förderungen qualifizierter Beschäftigter mehr als verdreifacht Schaubild B3.1-3.
Tabelle B3.1-3: Sonderprogramm „WeGebAU“ – Zugang und Bestand 2007 bis 20101
Tabelle B3.1-3 (barrierefrei)
FbW- und ESF-geförderte Qualifizierung während der Kurzarbeit
Während einer Qualifizierung in der Kurzarbeit gab es 2010 folgende Fördermöglichkeiten:
- Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) während Kurzarbeitergeldbezug nach §§ 77 ff. SGB III für gering qualifizierte Bezieher / -innen von Kurzarbeitergeld
- ESF-BA-Programm für qualifizierte Bezieher /- innen von Kurzarbeitergeld
- ESF-Förderung von Qualifizierung während Transfer-Kug (EQT): Transferkurzarbeitergeld wird gewährt bei betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen, bei denen Arbeitnehmer ihre versicherungspflichtige Beschäftigung in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (meist Transfergesellschaft) mit Ziel der Eingliederung in den Arbeitsmarkt fortsetzen (Voraussetzungen in §§ 216a und 216b SGB III).
- ESF-Förderung von Qualifizierung während konjunkturellem oder Saison-Kurzarbeitergeld (konj. Kug / Saison-Kug [EQK]): Konjunkturelles Kurzarbeitergeld wird gewährt, wenn aus wirtschaftlichen Ursachen in Betrieben die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend gekürzt wird (Voraussetzungen in §§ 169 bis 182 SGB III). Mit Saison-Kurzarbeitergeld werden Arbeitsverhältnisse im Baugewerbe stabilisiert, die durch witterungsbedingten Arbeitsausfall bedroht sind Tabelle B3.1-4.
Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld (KuG)
Im Programm „Fbw während KuG“ wird seit 2009 die Weiterbildung von gering qualifizierten Bezieherinnen und Beziehern von Kurzarbeitergeld gefördert. Diese Förderung hat Vorrang vor den Maßnahmen des ESF-BA-Programms.
Schaubild B3.1-3: Zugänge zu FbW im Sonderprogramm WeGebAU
Schaubild B3.1-3 (barrierefrei)
Tabelle B3.1-4: Zugang zu FbW- und ESF-geförderter Qualifizierung während der Kurzarbeit1
Tabelle B3.1-4 (barrierefrei)
ESF-finanzierte Qualifizierung für Bezieher / -innen von Kurzarbeitergeld
Im Rahmen des ESF-BA-Programms kann die berufliche Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich in Kurzarbeit befinden, gefördert werden. Der Personenkreis der förderungsfähigen Teilnehmer / -innen an Qualifizierungsmaßnahmen, die Kurzarbeitergeld (KuG) beziehen, wurde 2009 ausgeweitet. Seit 1. Januar 2009 sind neben den Bezieherinnen und Beziehern von Transferkurzarbeitergeld auch die von konjunkturellem und saisonalem Kurzarbeitergeld in die ESF-Förderung einbezogen. Die Befristung dieser Förderung wurde verlängert bis 31. März 2012. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und dem förderungsfähigen Personenkreis. Unterschieden wird z. B. zwischen allgemeinen Qualifizierungsmaßnahmen, deren Inhalte über den betrieblichen Arbeitsplatz hinaus verwendbar sind (förderfähig zu 60 % der als angemessen geltenden Lehrgangskosten), und spezifischen Qualifizierungsmaßnahmen, deren Inhalte in erster Linie den betrieblichen Arbeitsplatz des Beschäftigten betreffen (förderfähig zu 25 % der als angemessen geltenden Lehrgangskosten). Zur Sicherstellung der Qualität werden grundsätzlich nur Maßnahmen gefördert, die nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zugelassen sind. Davon kann im Ausnahmefall abgewichen werden, wenn zum Beispiel weder zeitnah noch regional adäquate zugelassene Maßnahmen vorhanden sind. Maßnahmen im eigenen Betrieb mit eigenem Trainerpersonal können gefördert werden, wenn der Qualifizierungsbedarf in einem Qualifizierungsplan nachvollziehbar begründet wird. Die Antragstellung erfolgt durch den Arbeitgeber. Eine Förderung ist nur im KuG-Zeitraum möglich.
Die Eintritte in Qualifizierung während Kurzarbeit haben sich von 2009 auf 2010 mehr als halbiert. Dies entspricht ungefähr dem Rückgang der Kurzarbeit von jahresdurchschnittlich 1,144 Mio. auf 503.000 (Bundesagentur für Arbeit 2011, S. 13). Besonders stark ist die FbW-Förderung gering qualifizierter Bezieher / -innen von Kurzarbeitergeld zurückgegangen; die Zugänge betrugen 2010 weniger als ein Viertel des Vorjahreswertes. Leicht angestiegen ist die Zahl der Bezieher / -innen von Transfer- Kurzarbeitergeld, die im ESF-BA-Programm gefördert werden. Der Frauenanteil bei den Zugängen zu Qualifizierung (2010: 15,9 %: 2009: 17,6 %;) während Kurzarbeit liegt unter dem Frauenanteil bei Kurzarbeit (2010: 20,8 %; 2009:21,3 %) (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2011f, S. 91).
Laut Geschäftsbericht der BA wurden im Haushaltsjahr 2010 für die Förderung gering qualifizierter Bezieher / -innen von Kurzarbeitergeld (FbW während Kurzarbeit) 13 Mio. € ausgegeben. Die Ausgaben für die Förderung während des Bezugs von konjunkturellem oder Saison-Kurzarbeitergeld betrugen 31 Mio. €; für die Förderung der Qualifizierung während des Bezugs von Transfer-Kurzarbeitergeld wurden 12 Mio. € aufgewendet.
Initiative zur Flankierung des Strukturwandels
Da Geringqualifizierte auch weiterhin schlechtere Arbeitsmarktchancen haben und gleichzeitig ein Fachkräftemangel prognostiziert wird, unterstützt die Bundesagentur für Arbeit seit 2010 mit der „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ (IFlaS) den in einzelnen Bereichen und Regionen erkennbaren Strukturwandel durch geeignete, auch längerfristige Qualifizierungen. Geringqualifizierten wird im Rahmen von IFlaS ermöglicht, einen anerkannten Berufsabschluss oder eine zertifizierte Teilqualifikation zu erwerben. Damit führt IFlaS die Zielsetzung der Initiative zur Qualifizierung Geringqualifizierter in modifizierter Form fort. Dafür standen laut Geschäftsbericht 2009 für 2010 (Bundesagentur für Arbeit 2010c) 350 Mio. € aus dem Eingliederungstitel zur Verfügung, mit denen 2010 35.800 Förderungen für 126 Mio. € finanziert wurden (Bundesagentur für Arbeit 2011g).
(Katrin Gutschow)