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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2013

B3.3.2 Programm Aufstiegsstipendium

Das BMBF-Förderprogramm „Aufstiegsstipendium“ schafft Studienanreize für Berufserfahrene ohne und mit schulischer Hochschulzugangsberechtigung. Als einziges Begabtenförderprogramm unterstützt es sowohl berufsbegleitend Studierende als auch Vollzeitstudierende für die Dauer ihres Studiums (Regelstudienzeit). Vollzeitstudierende erhalten monatliche Zuschüsse i. H. v. 670 € zuzüglich 80 € Büchergeld und ggf. eine Betreuungspauschale für eigene Kinder. Für einen berufsbegleitenden Studiengang werden 2.000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten die Förderung ausschließlich für ein erstes Studium an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Besonders erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen eines Erststudiums wird die Weiterförderung für einen Masterabschluss angeboten. Vollzeitstudierende können für die Dauer von maximal einem Studienjahr das Studium an einer ausländischen Hochschule fortsetzen. Hierfür wird zusätzlich zur Grundförderung eine monatliche Pauschale von 200 € gewährt.

Mit der Durchführung des Programms ist die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung beauftragt. Das Aufstiegsstipendium startete im Jahr 2008. Seitdem wurden 4.935 Stipendiatinnen und Stipendiaten – im Durchschnitt der letzten 4 Jahre knapp 1.100 Personen pro Jahr – aufgenommen. Ende 2012 hatten 701 Geförderte das Studium erfolgreich beendet.

Förderberechtigt sind besonders leistungsfähige Berufstätige, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren und noch keinen Hochschulabschluss haben. Bereits Studierende müssen sich spätestens vor dem Ende des zweiten Studiensemesters bewerben. Die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf kann durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder durch die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Immerhin reicht etwa jeder/jede fünfte Bewerber/-in einen solchen Arbeitgebervorschlag ein.

Die studierwilligen beruflichen Talente bewerben sich selbst und durchlaufen ein dreistufiges Auswahlverfahren. Die ersten beiden Auswahlstufen werden online am PC absolviert, in der letzten Stufe führen sie ein strukturiertes Auswahlgespräch mit Jurorinnen und Juroren aus Wirtschaft und Wissenschaft.

Die Altersstruktur der 4.935 aufgenommenen Stipendiatinnen und Stipendiaten belegt, dass das bildungspolitische Ziel des Förderprogramms, auch langjährig Berufstätigen ein Erststudium zu ermöglichen, erreicht wird. 38,5 % der Geförderten sind zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm 30 Jahre oder älter. Beim Start in das Studium sind die Geförderten mit 29,1 Jahren im Durchschnitt 5 Jahre älter als die „traditionell Studierenden“ mit 24,1 Jahren (Isserstedt u. a. 2010) Schaubild B3.3.2-1.

(Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Schaubild B3.3.2-1: Alter der Stipendiatinnen und Stipendiaten bei der Aufnahme in das Förderprogramm Aufstiegsstipendium

schau_b3_3_2-1

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2013 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2013).

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