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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2013

A7.1 Regelangebote und Programme im Übergang Schule – Beruf

Junge Menschen, die im Wettbewerb um berufliche und gesellschaftliche Chancen im Nachteil sind, werden in Deutschland durch ein breites Spektrum von Maßnahmen aufgefangen; lange wurde dafür die Bezeichnung „Benachteiligtenförderung“ genutzt. Deren Rolle ist zwiespältig: Sie soll Selektionsprozesse des Bildungssystems kompensieren, trägt aber durch Defizitansätze und Sonderförderung selbst zu Stigmatisierung und Ausgrenzung bei. Konzipiert für junge Menschen mit Förderbedarf, stellte sie zunächst unter Beweis, dass diese mithilfe der Förderung durch sozialpädagogisch orientierte Konzepte erfolgreich einen Beruf abschließen können. Die Benachteiligtenförderung wurde in den Jahren des Ausbildungsplatzmangels aber auch für diejenigen genutzt, die der Ausbildungsmarkt nicht aufnahm, die sogenannten „Marktbenachteiligten“. Es entstand eine unübersichtliche und durch vielfältige Zuständigkeiten zersplitterte Förderlandschaft.

Aktuell führt die demografische Entwicklung zumindest in einigen Branchen und Regionen am Ausbildungsmarkt zu einem strukturellen Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern. Dies gilt insbesondere für die neuen Bundesländer (vgl. Kapitel A1 und A2). Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt. Zugleich reicht das Ausbildungsplatzangebot nicht aus. Zwar entspannt sich die Lage für jene Jugendlichen, die trotz relativ guter Voraussetzungen in den letzten Jahren keinen Ausbildungsplatz fanden. Schwierig bleibt die Situation für junge Menschen, die den Anforderungen und Auswahlkriterien aus unterschiedlichen Gründen nicht entsprechen. So bleiben für viele Jugendliche ohne oder mit schwachem Hauptschulabschluss nach wie vor oft nur Angebote im Übergangsbereich (vgl. Kapitel A3).

In der Diskussion über die Bewältigung des Fachkräftemangels gerät diese Praxis der Verdrängung junger Menschen mit schlechteren Startchancen in die Kritik und wird als eine Verschwendung von Potenzialen gewertet. So fordert der Hauptausschuss des BIBB: „Es besteht die Notwendigkeit, die Ressourcen und Talente aller Jugendlichen in den Blick zu nehmen und dabei junge Menschen individuell besser zu fördern“ (Bundesinstitut für Berufsbildung 2011).

Die Anerkennung der „Normalität“ vielfältiger Voraussetzungen junger Menschen wird durch die Inklusionsdebatte gefördert. Die Bewältigung des Übergangs wird heute bezogen auf alle Jugendlichen betrachtet und mit vielfältigen Bildungs-, Beratungs- und Begleitangeboten unterstützt. Diese konzeptionellen Veränderungen finden in neueren Bundes- und Länderprogrammen sowie Modellversuchen einen Niederschlag. Daneben bestehen in der Regelförderung auch traditionelle Ansätze.

Maßnahmen für junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf umfassen verschiedene Handlungsfelder:

  • Berufsorientierung

    Angebote zur Berufsorientierung ermöglichen Schülerinnen und Schülern, sich auf der einen Seite mit eigenen Interessen und Kompetenzen auseinanderzusetzen, auf der anderen Seite Anforderungen von Berufen, Branchen sowie der Arbeitswelt kennenzulernen und beide Seiten miteinander in Bezug zu setzen. Die einzelnen Bausteine der Berufsorientierung sollen konzeptionell verbunden werden und möglichst aufeinander aufbauen. So setzen Verfahren der Kompetenzfeststellung bereits ab der 7. Klasse an und schaffen Gelegenheiten, eigene Stärken zu erleben. Zeigt sich dabei Förderbedarf, sollen die Ergebnisse Anhaltspunkte liefern für eine individuelle Förderung im Anschluss. Praktika in Betrieben oder Berufsbildungsstätten ermöglichen Jugendlichen, Berufsfelder praktisch zu erfahren und ihre Erfahrungen in Hinblick auf die eigene Person, Ziele und Aufgaben zu reflektieren.

    In der Berufsorientierung stehen zahlreiche Angebote nebeneinander, sie werden finanziert u. a. durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Kultusministerien, z. T. unter Verwendung von ESF-Mitteln, durch das BMBF sowie durch die Jugendhilfe (Angebote für spezifische Zielgruppen). In vielen Ländern gibt es Ansätze, landesweit und regional die Kooperation von allgemeinbildenden Schulen, Berufsberatung, Betrieben, Jugendsozialarbeit und anderen regionalen Akteuren zu fördern und einheitliche Qualitätsstandards zu entwickeln.

  • Hilfen im Übergang

    Zahlreiche Maßnahmen sollen junge Menschen insbesondere an den kritischen Übergängen absichern. Wurden früher i. d. R. die erste Schwelle von der Schule in die Ausbildung und die zweite von der Ausbildung in dauerhafte Beschäftigung unterschieden, weisen Fachleute heute darauf hin, dass insbesondere junge Menschen mit ungünstigen Startchancen in ihren Erwerbsbiografien viele Schwellen und Hürden überwinden müssen. Eine Reihe von Angeboten unterstützt die Gestaltung der eigenen beruflichen und privat-gesellschaftlichen Biografie, so z. B. die „Hilfen im Übergang Schule – Beruf“ im Rahmen der Jugendsozialarbeit (Jugendhilfe), sie bietet einzelfallbezogene Beratungs- und Betreuungsangebote.

    Über die individuelle Gestaltung hinaus bezeichnet das Übergangsmanagement die regionale Steuerung. Es soll dauerhafte, vernetzte Strukturen für die passgenaue Beratung und Vermittlung von Jugendlichen aufbauen und die Abstimmung regionaler Qualifizierungsangebote ermöglichen. In einem kooperativen Prozess wird der individuelle Förder- und Unterstützungsbedarf der einzelnen Jugendlichen mit dem vor Ort zugänglichen Angebot an Bildung, Ausbildung, Arbeit und sozialpädagogischer Förderung zusammengebracht.

    Hilfen im Übergang wurden im Berichtsjahr 2012 von unterschiedlichen Seiten finanziert, durch die Förderinitiative „Regionales Übergangsmanagement“ des BMBF-Modellprogramms „Perspektive Berufsabschluss“, das Programm „JUGEND STÄRKEN“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und entsprechende Programme der Länder (zu finden im Portal LänderAKTIV des Good Practice Center [GPC] des BIBB). Darüber hinaus fördert das ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als stadt- und ortsteilbezogenes Arbeitsmarktprogramm Projekte im Übergang Schule – Beruf.

    Neue Wege in die Ausbildung erprobt das durch das BMBF geförderte Programm JOBSTARTER CONNECT. Es entwickelt und erprobt Lösungsansätze für eine frühzeitige Integration junger Menschen in die duale Berufsausbildung mittels bundeseinheitlicher Ausbildungsbausteine. Das Programm umfasst verschiedene Teilsysteme der beruflichen Bildung sowie unterschiedliche Zielgruppen im Übergang zwischen Schule und Beruf.

    Dieser Aufgabe stellt sich auch die BIBB-Modellversuchsreihe „Neue Wege in die duale Ausbildung – Heterogenität als Chance für die Fachkräftesicherung“. Sie verabschiedet sich von Programmen für explizit definierte Zielgruppen. Gemeinsam mit Betrieben und Bildungsträgern werden Modelle erprobt, die Menschen auf unterschiedlichen Wegen in Ausbildung bringen (vgl. Kapitel D2).

  • Berufs(ausbildungs)vorbereitung

    Die Berufs(ausbildungs)vorbereitung (§§ 1, 68 ff. BBiG) vermittelt Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und soll an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranführen. Berufs(ausbildungs)vorbereitung wird von unterschiedlichen Trägern angeboten:

    • als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der BA (Grundlage: SGB III), die bei Trägern, z. T. aber auch in Betrieben stattfindet;
    • als Einstiegsqualifizierung in Betrieben, finanziert durch die BA;
    • in berufsbildenden Schulen auf der Grundlage der Schulgesetze der Länder (z. B. als Berufsvorbereitungsjahr – BVJ)206;
    • als ergänzende Angebote der Jugendhilfe (SGB VIII), z. B. in Jugendwerkstätten.
  • Berufsausbildung

    Zu den Regelangeboten in der Förderung der Ausbildung gehören die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE). Das Angebot wird von Bildungsträgern im Auftrag der BA erbracht.

    Ausbildungsbegleitende Hilfen unterstützen junge Menschen, die in einer betrieblichen Ausbildung sind und bei denen der erfolgreiche Ausbildungsabschluss gefährdet ist. Die Maßnahmen umfassen Stützunterricht und individuelle sozialpädagogische Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolges. Dabei sollen die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht und ein Ausbildungsabbruch verhindert werden.

    Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen ist eine spezifische Form der dualen Berufsausbildung für Jugendliche, denen eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb nicht vermittelt werden kann. Die praktische Ausbildung absolvieren die Auszubildenden in einer eigenen Ausbildungseinrichtung (z. B. bei einem Bildungsträger) bzw. in kooperierenden Betrieben. Das Konzept verbindet fachpraktische Unterweisung, Förderunterricht und eine sozialpädagogische Begleitung. Der Berufsschulunterricht findet in Berufsschulen statt.

    Neben diesen traditionellen Formen entstehen – zunächst eher in Modellversuchen – unterschiedliche Modelle, die flexible Dienstleistungen für Jugendliche in und während der Ausbildung, aber auch für Betriebe anbieten, z. B. ein externes Ausbildungsmanagement oder Qualifizierungen für Ausbilder/-innen. Unter der Bezeichnung assistierte Ausbildung kooperieren Betriebe, Träger und Berufsschule und öffnen die Regelausbildung für Jugendliche, für die das Angebot der dualen Ausbildung bislang nicht ausreicht.207

  • Berufliche Nachqualifizierung und sonstige Qualifizierung

    Qualifizierungsangebote und Nachqualifizierungsprogramme (vgl. Kapitel B3.4) wenden sich an junge Erwachsene, die über Arbeitserfahrung verfügen, aber noch keinen Berufsabschluss erworben haben. Qualifizierung und Beschäftigung werden dabei kombiniert. Der modulare Aufbau ermöglicht differenzierte und individualisierte Qualifizierungswege. Je nach gesetzlicher Grundlage können sie in Betrieben, bei Bildungsträgern oder Einrichtungen der öffentlichen Hand stattfinden.

Tabelle A7.1-1: Regelangebote der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle A7.1-1 (barrierefrei)


Tabelle A7.1-1

Darstellung der Maßnahmen

Der größte Teil der Regelangebote liegt in der Zuständigkeit der BA Tabelle A7.1-1.208 Relevante Neuerungen, Veränderungen und Ergänzungen werden hier in den Vordergrund gestellt. Neben den Bildungs-, Förder- und Qualifizierungsangeboten, die im Übergang von der Schule in die Arbeitswelt derzeit als Regelangebote durchgeführt werden, bieten verschiedene Bundesministerien Sonder- und Modellprogramme an, die für den Übergang Schule – Beruf relevant sind Tabelle A7.1-2. Programmrichtlinien beschreiben die Konzeption und Durchführung dieser zeitlich begrenzten Sonder- und Modellprogramme. Darüber hinaus existieren zahlreiche Programme der Bundesländer (vgl. Kapitel D1).209 Die folgende Darstellung gliedert die Angebote nach Handlungsfeldern. Hinweise auf Akteure, gesetzliche Grundlagen und Verantwortungsebenen sind jeweils enthalten.

Das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ umfasst mit den 2 Förderinitiativen „Regionales Übergangsmanagement“ und „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ 2 Handlungsfelder, die Förderinitiativen werden jeweils unter den Rubriken Übergang Schule – Beruf und Nachqualifizierung dargestellt.

Handlungsfeldübergreifend setzen sich die auffälligen Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland, die auch in den letzten Jahren zu verzeichnen waren, fort Schaubild A7.1-1. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Osten nach wie vor mehr bei der außerbetrieblichen Berufsausbildung, im Westen bei den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. In Ostdeutschland ist der Jahresdurchschnittsbestand (JD-Bestand) der BaE-Plätze seit 2005 durchgängig mehr als doppelt so hoch wie der Bestand bei BvB (JD-Bestand 2011: BaE Ost: 21.474, BvB Ost: 7.679). In Westdeutschland liegen BvB- und BaE-Bestandszahlen auf einem ähnlich hohen Niveau (JD-Bestand 2011: BaE West: 42.298, BvB West: 37.181).

Tabelle A7.1-2: Auswahl für den Bereich der Benachteiligtenförderung relevanter Förderinitiativen und Sonderprogramme des Bundes 2011

Tabelle A7.1-2

Schaubild A7.1-1: Teilnehmende in BvB und BaE in West- und Ostdeutschland (Jahresdurchschnittsbestand)

Schaubild A7.1-1

1. Handlungsfeld: Berufsorientierung

Die Berufsorientierung soll junge Menschen befähigen, eigene Kompetenzen und Interessen in Bezug zu setzen zu beruflichen Anforderungen, sie soll gleichzeitig dazu beitragen, Abschlüsse und Anschlüsse zu sichern. Berufsorientierung ist zum einen Aufgabe der BA. Darüber hinaus und häufig in Verbindung mit Bundesmitteln sind in zahlreichen Bundesländern eigene Programme zur Berufsorientierung entstanden oder im Entstehen (vgl. Lippegaus-Grünau/Voigt 2012, S. 17 ff.).

BA: Vertiefte Berufsorientierung (§ 33 SGB III) und erweiterte vertiefte Berufsorientierung (§ 33 i. V. m. § 421q)
Berufsorientierung ist eine gesetzliche Aufgabe der BA. Sie wird um die „vertiefte Berufsorientierung“ und die „erweiterte vertiefte Berufsorientierung“ ergänzt. Letztere wurde 2007 mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen“ eingeführt: Über diesen Personenkreis hinaus richten sich Angebote der Berufsorientierung vielfach an alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Jahrgänge an den beteiligten Schulen, insbesondere an Haupt-, Real- und Gesamtschulen.

Vertiefte Berufsorientierung (VBO) in allgemeinbildenden Schulen setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen: umfassende Information zu Berufsfeldern, Interessenerkundung, Eignungsfeststellung/Kompetenzfeststellung, Strategien zur Berufswahl- und Entscheidungsfindung, fachpraktische Erfahrungen im Betrieb, Reflexion eigener Eignung, Neigungen und Fähigkeiten sowie verbesserte Selbsteinschätzung, Realisierungsstrategien sowie sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung. VBO nach § 33 SGB III muss in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden und ist auf maximal 4 Wochen begrenzt.

Mit der erweiterten vertieften Berufsorientierung wurde die Möglichkeit geschaffen, Berufsorientierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von 4 Wochen hinaus und innerhalb des Unterrichts durchzuführen. Damit besteht auch die Möglichkeit, Elemente modular zu bündeln und kontinuierliche Maßnahmen anzubieten, die das ganze Schuljahr begleiten. Gefördert werden kann nur, wenn sich Dritte mit mindestens 50 % beteiligen, z. B. Land, Kommunen, Kammern, Schulen, Fördervereine der Schulen, Betriebe.

Der Jahresdurchschnittsbestand (JD-Bestand) für die vertiefte und erweiterte vertiefte Berufsorientierung wird für 2011 mit 44.520 angegeben, ein deutlicher Rückgang von fast 20.000 Plätzen gegenüber dem Vorjahr. Die Zugänge liegen für 2011 bei 146.395. Sie sind im letzten Jahr erneut gesunken, 2010 waren es noch 171.268.

BA: Berufseinstiegsbegleitung (SGB III § 421s) Aufgabe der Berufseinstiegsbegleitung ist es, Jugendliche beim erfolgreichen Abschluss der allgemeinbildenden Schule, bei der Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche sowie bei der Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses zu unterstützen. Für eine Erprobungsphase wurden zunächst 1.000 Schulen ausgewählt, die zum Hauptschulabschluss führen, insbesondere Förder- und Sonderschulen und Schulen mit hohem Migrationsanteil. Im Jahr 2011 umfasste die Förderung nach Auskunft der BA 22.831 Plätze (Zugänge). Das ist ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr (14.651 Plätze).

Darüber hinaus sollen im Rahmen der Initiative „Bil- dungsketten“ des BMBF hauptamtliche Berufseinstiegsbegleiter/- innen bis zu 30.000 bildungsgefährdete Schüler/-innen von rund 1.000 ausgewählten Schulen210 beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Ausbildung unterstützen. Seit November 2010 haben 713 Berufseinstiegsbegleiter/ -innen ihre Arbeit an ausgewählten Schulen aufgenommen. Ihre Zahl soll bis Ende 2014 auf etwa 1.000 aufgestockt werden.

BMBF: Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten
Das Programm wurde 2010 nach einer Programmphase verstetigt. Es wendet sich an Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen, die einen Schulabschluss der Sekundarstufe I anstreben. Mit diesem Programm will das BMBF den Übergang zwischen Schule und Ausbildung erleichtern und die Zahl der Ausbildungsabbrecher und -abbrecherinnen senken.

Es beginnt mit einer Potenzialanalyse ab Klasse 7, bei der die Schülerinnen und Schüler ihre Potenziale, Fähigkeiten, Interessen und Neigungen kennenlernen und diese zur Grundlage ihrer Praktikums- und Berufswahl machen. Die Potenzialanalyse liefert Hinweise für die Werkstatttage und für die individuelle Förderung, z. B. im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung. Ab der 8. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in Werkstätten in mindestens 3 verschiedenen Berufsfeldern ihre Fähigkeiten und Stärken praktisch zu erproben. Das Programm läuft über 2 Wochen (80 Stunden) in den überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) oder Trägereinrichtungen; dazu kooperieren diese mit den Schulen und Lehrkräften.

Das BIBB führt die Förderung für das BMBF durch und bewilligte 2011 für insgesamt knapp 120.000 Schülerinnen und Schüler 360 Projekte, das ist eine deutliche Steigerung zum Vorjahr (2010: 100.000 Schülerinnen und Schüler, 262 Projekte).

2. Handlungsfeld: Übergang von der Schule in den Beruf

BMBF: Förderinitiative Regionales Übergangsmanagement
Die Förderinitiative Regionales Übergangsmanagement innerhalb des BMBF-Programms „Perspektive Berufsabschluss“ will den Aufbau von regionalen Übergangsmanagements anstoßen, die Umsetzung wirksamer Verfahren des Übergangsmanagements unterstützen und die in der Entwicklung und Erprobung des Übergangsmanagements gewonnenen Erfahrungen, Einsichten, Standards und Instrumente für eine Nachnutzung für Politik, Verwaltungen und Praxis bundesweit bereitstellen. Die Förderinitiative stimmt an 55 Standorten die verschiedenen bereits vorhandenen Förderangebote und Unterstützungsleistungen aufeinander ab, um Jugendlichen einen problemloseren Anschluss von der Schule in eine Berufsausbildung zu erleichtern. Die Projekte sind bei Kommunen angesiedelt.211

BMFSFJ: Kompetenzagenturen (JUGEND STÄRKEN)
Kompetenzagenturen unterstützen besonders benachteiligte Jugendliche dabei, ihren Weg in einen Beruf und in die Gesellschaft zu finden. Sie bieten Hilfen für diejenigen, die vom bestehenden System der Hilfeangebote für den Übergang von der Schule in den Beruf nicht (mehr) erreicht werden. Ansprechpartner suchen die Jugendlichen auf, vereinbaren gemeinsam mit ihnen individuelle Förder- und Qualifizierungspläne und kontrollieren die Umsetzung. Sie begleiten die Jugendlichen langfristig und beziehen dabei ihr familiäres und persönliches Umfeld ein.

Bundesweit stehen 181 Kompetenzagenturen zur Verfügung. Das BMFSFJ fördert das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der Initiative „JUGEND STÄRKEN“.212

BMFSFJ: Schulverweigerung – die 2. Chance (JUGEND STÄRKEN)
Das Programm Schulverweigerung – Die 2. Chance richtet sich an Jugendliche, die ihren Hauptschulabschluss durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährden. Ziel des Programms ist es, diese Jugendlichen in das Schulsystem zurückzuführen und ihre Chancen auf einen Schulabschluss zu verbessern. Bundesweit wurden 2011 191 Anlauf- und Beratungsstellen gefördert. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.213

3. Handlungsfeld: Berufsvorbereitung

Maßnahmen der Berufsvorbereitung hatten bis 2007 eine deutliche Ausweitung erfahren. Sie hatten – vor allem in Westdeutschland – einen erheblichen Teil der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz aufgenommen Schaubild A7.1-2. Seit 2008 gingen die Zahlen berufsvorbereitender Maßnahmen zurück, 2010 setzte sich dieser Trend weiter fort. Der angesichts der Debatten um den demografischen Rückgang zu erwartende deutliche Rückgang der BvB war 2010 nur für Ostdeutschland zu belegen. Erst im Jahr 2011 ist in West- und in Ostdeutschland der Jahresdurchschnittsbestand an Teilnehmenden gleichermaßen gesunken. Wie in den letzten Jahren befand sich mehr als ein Viertel der Teilnehmenden in einer Einstiegsqualifizierung, also in einer betrieblichen Berufsvorbereitung, der weitaus größte Teil davon in Westdeutschland.

BA: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (SGB III § 61)
Mit den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) wird die Eingliederung in Ausbildung angestrebt; wenn dieses Ziel nicht erreicht werden kann, die Aufnahme einer Beschäftigung. Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene, sofern sie ohne berufliche Erstausbildung sind, ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, insbesondere junge Menschen, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder deren Vermittelbarkeit am Ausbildungsmarkt durch die weitere Förderung verbessert werden kann. Die maximale individuelle Förderdauer beträgt i. d. R. bis zu 10 Monate, kann aber in begründeten Fällen verlängert werden. Ausnahmen betreffen junge Menschen mit Behinderung und junstabilige Menschen, die innerhalb der BvB ausschließlich an einer Übergangsqualifizierung teilnehmen.

Die Zahlen bilden allmählich die demografische Entwicklung und die Entspannung am Ausbildungsmarkt ab. Die Maßnahmeplätze (Zugänge) gingen im zweiten Jahr in Folge um rund 10.000 zurück, die Teilnehmendenzahl bei rehaspezifischen BvB blieb gleich. Nachdem in den Jahren 2005 bis 2007 durchschnittlich jeweils rund 63.000 Teilnehmende im Rahmen der BvB allgemein gefördert worden waren, ging der Jahresdurchschnittsbestand (JD-Bestand) im Jahr 2011 bereits zum vierten Mal in Folge auf nun 44.872 zurück Schaubild A7.1-1. 42 % der Teilnehmenden waren weiblich. Hinzu kamen 2011 mit durchschnittlich 10.778 etwas weniger Teilnehmende an rehaspezifischen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen im Vergleich zum Vorjahr.

In Ostdeutschland ging die Zahl um rund 18 % zurück (2010: 9.337, 2011: 7.679), in Westdeutschland betrug der Rückgang der BvB-Teilnehmenden im Jahresdurchschnitt rund 16 % (2010: 44.137, 2011: 37.181).

BA: Aktivierungshilfen für Jüngere (SGB III § 45 Abs. 1 Nr. 1)
Im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung richten sich Aktivierungshilfen an Jugendliche, die z. B. für eine Förderung im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (noch) nicht in Betracht kommen, z. B. aufgrund vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivation/Einstellungen, Schlüsselkompetenzen und sozialer Kompetenzen (Bundesagentur für Arbeit 2009f, S. 3 f.). Die Zielgruppe sind junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, über keine berufliche Erstausbildung verfügen und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können. Ziel ist, die Personen für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und sie zu stabilisieren. Die Förderdauer beträgt i. d. R. 6 Monate, eine Verlängerung bis zu 12 Monaten ist möglich.

Die Zugänge betrugen 2011 insgesamt 17.919 (14.569 im Jahr 2010). Im Berichtsjahr 2009 hatte die Zahl der Eintritte (in die alte Maßnahme nach § 241 Abs. 3a SGB III)214 bei 16.887 gelegen Schaubild A7.1-2.

BA: Einstiegsqualifizierung (SGB III § 235b)
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)215 wurde zum 1. Oktober 2007 als Leistung für Arbeitgeber gesetzlich verankert (§ 235b SGB III). Sie soll jungen Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven ein „Türöffner“ in eine betriebliche Berufsausbildung sein. Eine EQ, die mindestens 6, aber längstens 12 Monate dauert, dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte einer EQ orientieren sich an den Inhalten eines anerkannten Ausbildungsberufes.

Zur Zielgruppe gehören nicht vollzeitschulpflichtige junge Menschen unter 25 Jahren:

  • Ausbildungsbewerber/-innen mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch
    nicht in Ausbildung vermittelt sind,
  • Teilnehmer/-innen, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.

Für Jugendliche, die einer zusätzlichen Förderung bedürfen, bietet „EQ plus“ eine Kombination aus Einstiegsqualifizierung und ausbildungsbegleitenden Hilfen.

Der JD-Bestand für EQJ und EQ war in den Vorjahren zurückgegangen, von 22.295 Plätzen im Jahr 2007 auf 18.558 im Jahr 2009. Dieser Trend hat sich, abgesehen von einem kleinen Anstieg im Jahr 2010, fortgesetzt Schaubild A7.1-2. An einer EQ nahmen im Jahr 2011 im Jahresdurchschnitt 16.493 junge Menschen teil. Anders als in den Vorjahren, als der Anteil der weiblichen Teilnehmer in der EQ immer etwas höher lag als in den BvB (allgemein), waren junge Frauen im Jahr 2011 in beiden Maßnahmen mit knapp 42 % gleich stark vertreten. Die EQ ist in Westdeutschland deutlich mehr verbreitet als in den östlichen Bundesländern. Die Plätze im Osten (1.607) machen im Jahresdurchschnitt nur ca. 9,7 % der Gesamtzahl für 2011 aus (14.883 Plätze in Westdeutschland).

Schaubild A7.1-2: Teilnehmende in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung und Aktivierungshilfen der Bundesagentur für Arbeit (Jahresdurchschnittsbestand)

Schaubild A7.1-2

4. Handlungsfeld: Berufsausbildung

Den größeren Teil der Förderung im Handlungsfeld Berufsausbildung macht die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) aus, die 2. Säule bilden die ausbildungsbegleitenden Hilfen. Hier zeigt sich eine deutliche Schwerpunktverschiebung: weg von Sonderwegen hin zu einer Förderung innerhalb einer betrieblichen Ausbildung. So sind die Zahlen für BaE 2011 deutlich zurückgegangen, während die Zugänge für abH erheblich stiegen. Die Zahlen für den Ausbildungsbonus sind in 2011 extrem rückläufig.

BA: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (SGB III § 242 ff.)
Für benachteiligte Jugendliche, bei denen eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und nach Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme nicht erfolgreich ist, kann eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) gefördert werden. Seit dem 1. August 2009 kann auch nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortgesetzt werden, wenn eine Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung aussichtslos erscheint. Eine individuelle Benachteiligung braucht in diesem Fall nicht vorzuliegen. Ein Fall der vorzeitigen Vertragslösung kann z. B. Folge einer Insolvenz, Stilllegung bzw. Schließung des ausbildenden Betriebes sein.

Im Jahr 2011 war der JD-Bestand für BaE mit 63.775 Auszubildenden insgesamt deutlich niedriger als im Vorjahr. Von 2006 (63.857 Auszubildende) bis 2009 (76.831 Auszubildende) hatte der JD-Bestand jährlich zugenommen, im Jahr 2010 erfolgte die Trendwende mit 74.170 Auszubildenden. Der Wandel zeigt sich vor allem in Ostdeutschland, hier wurden im Jahresdurchschnitt mit 21.474 fast 7.000 Auszubildende weniger gefördert als im Vorjahr. In Westdeutschland waren es 2011 mit durchschnittlich 42.298 nur rund 3.400 Auszubildende weniger als 2010 (West 2010: 45.713, Ost 2010: 28.457). Der Bestand sank somit im Westen von 2010 auf 2011 um 7,5 %, im Osten um 25 %.

Sieht man sich die Zugänge an, die die aktuelleren Entwicklungstendenzen (nur des letzten Jahres) abbilden, ist die oben beschriebene Trendwende noch deutlicher zu erkennen. Im Jahr 2011 haben insgesamt 28.993 Auszubildende eine BaE begonnen. Die Eintritte BaE West lagen bei 21.566, BaE Ost bei 7.425. Im Verhältnis zum Vorjahr ging die Zahl im Westen (West 2010: 25.978) um 17 % zurück, im Osten (Ost 2010: 11.215) doppelt so stark, nämlich um 34 %.

BA: Ausbildungsbegleitende Hilfen (SGB III § 241)
Auszubildende mit Förderbedarf können begleitend zu einer betrieblichen Berufsausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) erhalten, wenn sie zusätzliche Unterstützung benötigen, ohne die der Ausbildungserfolg gefährdet wäre. AbH werden von Bildungsträgern im Auftrag der BA oder des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende angeboten. Unterstützt werden Maßnahmen, die über betriebsund ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen, z. B. Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung. Seit dem 1. August 2009 können diese nach Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen bzw. einer außerbetrieblichen Berufsausbildung oder nach erfolgreicher Beendigung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses fortgeführt werden; abH können seitdem auch bereits während einer Einstiegsqualifizierung erbracht werden.

Im Jahr 2011 betrug der JD-Bestand für abH 42.712 Teilnehmende. Diese Zahl hatte von 2005 bis 2009 jährlich kontinuierlich abgenommen und ist 2010 erstmals wieder angestiegen Schaubild A7.1-3. Die Zahl der Zugänge in abH betrug 2011 insgesamt 66.026 Personen und hat nach einem Einbruch im Jahr 2010 fast wieder den Stand der Vorjahre erreicht (2006 = 69.124; 2007 = 67.931; 2008 = 67.146; 2009 =71.100). Laut Auskunft der BA spiegelt der Jahresdurchschnittsbestand von abH die Entwicklung realistischer wider als die Zahl der Eintritte.216

Junge Frauen sind in beiden Maßnahmen – wie bereits in den Jahren zuvor – unterrepräsentiert: Sie stellten 2011 in BaE 39 %, in abH sogar nur 32 % der Teilnehmenden.

BA: Ausbildungsbonus (SGB III § 421r)
Der Ausbildungsbonus wurde 2009 auf Beschluss des Bundestags ausgeweitet. Es handelt sich um einen einmaligen pauschalen Zuschuss für Unternehmen, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für förderungsbedürftige junge Menschen schaffen oder Azubis aus insolventen Unternehmen übernehmen.

Im Jahr 2011 hatten Betriebe für 2.092 Ausbildungsstellen (Eintritte bzw. Bewilligungen) einen Ausbildungsbonus erhalten. Das sind rund 87 % weniger als 2010 (15.771 Eintritte). Der Ausbildungsbonus wird demnach im Vergleich zu den Vorjahren kaum noch von den Betrieben in Anspruch genommen.

Schaubild A7.1-3: Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung der Bundesagentur für Arbeit

Schaubild A7.1-3

5. Handlungsfeld: Nachqualifizierung/ sonstige Qualfizierung

Seit 1995 ist in Modellversuchen zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung und auf Landesebene eine Vielzahl von Modellen, Konzepten und Initiativen entwickelt worden. Entsprechende Strukturen für eine Förderung aufzubauen und Nachqualifizierung als eigenes Handlungsfeld zu etablieren ist das Ziel der Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ des aktuellen BMBF-Programms „Perspektive Berufsabschluss“ Tabelle A7.1-2.

BA: Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (SGB III § 421o)
Arbeitgeber können zur Eingliederung von Personen, die bei Aufnahme der Beschäftigung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Zuschüsse erhalten, wenn diese vor Aufnahme der Beschäftigung mindestens 6 Monate arbeitslos (§ 119 SGB III) waren, nicht über einen Berufsabschluss verfügen und im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualifiziert werden. Inhalt der Qualifizierung soll die betriebsnahe Vermittlung von arbeitsmarktverwertbaren Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sein, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und auf einen beruflichen Abschluss vorbereiten können. Sie kann auch durch einen Träger durchgeführt werden, wenn eine Qualifizierung im Betrieb nicht möglich ist.

Das Instrument wird kaum noch genutzt. Beim Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer/-innen waren 2011 insgesamt 17 Zugänge zu verzeichnen, 2010 waren es noch 399 Zugänge.

BA: Arbeitsgelegenheiten (SGB II §§ 3, 16, Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH ME) sind nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit, Ausbildung, Qualifizierung oder anderen Eingliederungselementen. Sie sollen an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranführen, die soziale Integration fördern und Beschäftigungsfähigkeit erhalten. AGH ME für junge Menschen unter 25 Jahren (U 25) sollen insbesondere mit Qualifizierungselementen gestaltet sein (z. B. Sprachkurse), diese sind bis zu einer Dauer von 8 Wochen zulässig, Praktika bei einem oder mehreren Arbeitgebern bis zu einer Dauer von 4 Wochen.

AGH ME sollen im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung als zweckmäßiges Modul einer ganzheitlichen Betreuungs- und Integrationsstrategie einen Teilschritt in einer Förderkette darstellen. Die Strategie soll individuell auf die Bedarfsgemeinschaft abgestimmt sein. Für junge Menschen mit besonderen Problemlagen soll eine begleitende und möglichst umfassende sozialpädagogische Betreuung sichergestellt werden (Bundesagentur für Arbeit 2009e).

Im Jahr 2011 wurde in den AGH U 25 ME mit Qualifizierungsanteil eine Zunahme verzeichnet. Die Zugänge an Teilnehmenden stiegen von 77.928 im Jahr 2010 auf 84.680 an.

BMBF: „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ (Förderprogramm: Perspektive Berufsabschluss)
Die Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ ist als Strukturveränderungsprogramm angelegt. Sie will nachhaltig geeignete Rahmenbedingungen für Nachqualifizierung schaffen und so zur Verringerung des Anteils an- und ungelernter junger Erwachsener mit und ohne Beschäftigung beitragen. Dazu werden im Zusammenwirken mit den regional tätigen Arbeitsmarktakteuren – insbesondere Kammern, Unternehmen, Unternehmensverbände, Gewerkschaften, Träger der Arbeitsförderung/ Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bildungsträger, kommunale/regionale Wirtschaftsförderung – Konzepte für bedarfsgerechte Nachqualifizierung regional angepasst und implementiert, bestehende Fördermöglichkeiten transparent gemacht und gebündelt sowie Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene und insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen aufgebaut. Arbeitslosen An- und Ungelernten werden Möglichkeiten eröffnet, nachträglich einen Berufsabschluss zu erwerben und so ihre Beschäftigungschancen zu verbessern. Unternehmen werden Wege aufgezeigt, Qualifizierungspotenziale an- und ungelernter Beschäftigter zu erschließen und so ihren Fachkräftebedarf zu decken. Die Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ schafft durch 42 Projekte geeignete Rahmenbedingungen, um anund ungelernten jungen Erwachsenen mit und ohne Beschäftigung einen nachträglichen Berufsabschluss zu ermöglichen. Durch die Entwicklung regionaler Strukturen soll die Nachqualifizierung zum Regelangebot werden.

(Petra Lippegaus-Grünau, Thomas Materna)

Fußnoten

206 Vgl. Kapitel A6 bzgl. Daten zu Anfängern/Anfängerinnen in schulischen Angeboten der Berufsvorbereitung.

207 Informationen und Beispiele zur assistierten Ausbildung finden sich im Good Practice Center.

208 Das nachfolgend verwendete Zahlenmaterial stammt, soweit nicht anders angegeben, aus den Förderstatistiken der BA. Diese sind teilweise frei über das Statistikportal der BA zugänglich, hier „Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen“ -> „Förderung der Berufsausbildung“, teilweise sind Sonderauswertungen für das BIBB erstellt worden.

209 Ausführliche Übersichten über Bundes- und Länderprogramme finden sich auf dem Internetportal zum BIBB-Datenreport („Dokumentation der Bundes- und Länderprogramme zur Förderung der Berufsausbildung in Deutschland“, Tabellen D1-1 bis D1-3 Internet [vgl. Kapitel D1]) sowie unter http://www.good-practice.de/1060.php (Bundesprogramme) und im Webportal LänderAKTIV (Förderprogramme der Länder).

210 die Auswahl der Schulen

211 Siehe: http://www.perspektive-berufsabschluss.de.

212 Siehe: http://www.kompetenzagenturen.de/.

213 Siehe: http://www.zweitechance.eu/.

214 Bei den hier ausgewiesenen Daten handelt es sich bis einschließlich 2009 um Ergebnisse der Statistik der BA zu Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Aktivierungshilfen nach § 241 Abs. 3a SGB III a. F. Diese Rechtsgrundlage wurde mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21. Dezember 2008 aufgehoben. Vergleichbare Maßnahmen können seitdem unter der Rechtsgrundlage „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ (aktuell § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) gefördert werden. Das mit den bisherigen Aktivierungshilfen nach § 241 Abs. 3a SGB III a. F. vergleichbare Maßnahmekonzept ist überführt in „Aktivierungshilfen für Jüngere“ im Rahmen des § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III.

215 Vormals Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ).

216 Die Eintritte in abH werden stark von der vertraglichen Ausgestaltung der Maßnahmen beeinflusst. Jugendliche, die abH über 2 Maßnahmen hinweg unterbrechungsfrei in Anspruch nehmen, müssen technisch aus der alten Maßnahme aus- und in die neue Maßnahme eingebucht werden. Dies führt im Statistikverfahren zu einer Austritts- und zu einer erneuten Eintrittszählung. Dieser Effekt war im Jahr 2010 deutlich geringer als in den Jahren 2009 und 2011, da im Jahr 2009 abH erstmals Maßnahmen mit einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren ausgeschrieben wurden. Um den doppelten Erfassungsaufwand bei diesen Fällen einzusparen, sind laut Auskunft der BA programmtechnische Änderungen geplant, deren Umsetzung auch dazu führen wird, dass im Statistikverfahren die Zählung von Ein- und Austritten korrekt erfolgen kann.

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2013 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2013).

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