A6.1 Regelangebote und Programme der Benachteiligtenförderung
Benachteiligtenförderung bezeichnet Förderangebote, die auf eine Einmündung in Ausbildung und Arbeit und somit auf gesellschaftliche Teilhabe abzielen. Sie wenden sich an junge Menschen, die im Übergang von der Schule in den Beruf, im Wettbewerb um Ausbildungsplätze, Existenzsicherung, Lebenschancen und Entwicklungsperspektiven benachteiligt sind und deshalb gezielte Förderung erhalten. Angesiedelt sind die Bildungs-, Qualifizierungs- und Förderangebote im Schnittbereich von Arbeitsmarkt, Bildung und Jugendhilfe. Die Maßnahmen werden öffentlich finanziert und z. T. durch Auftragnehmer (bspw. Bildungsträger) umgesetzt. Sie basieren auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen (SGB II, III, VIII sowie Schulgesetze). Die Benachteiligtenförderung, ursprünglich konzipiert für spezifische Zielgruppen, überschneidet sich mit Angeboten, die von einem breiteren Spektrum von Jugendlichen genutzt werden können. So wenden sich Maßnahmen der Berufsorientierung zum Teil an alle Jugendlichen; denjenigen, die zusätzliche Unterstützung benötigen, wird diese angeboten. Für detailliertere Informationen und Erläuterungen zur Benachteiligtenförderung siehe im BIBB-Datenreport 2010, Kapitel A7.1 und die gleichnamige Themenseite des Good Practice Centers167.
Maßnahmen für junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf umfassen verschiedene Handlungsfelder:
- Berufsorientierung
Angebote zur Berufsorientierung ermöglichen Schülerinnen und Schülern, die Anforderungen von Berufen, Branchen sowie der Arbeitswelt kennenzulernen und praktisch zu erfahren. Gleichzeitig bieten sie ihnen Gelegenheiten, sich selbst zu orientieren, eigene Interessen, Neigungen und Kompetenzen festzustellen und in Bezug zu den Anforderungen zu überprüfen. Um ihre Weiterentwicklung zu fördern, erhalten junge Menschen individuelle Unterstützung, Beratung und Begleitung.
In der Berufsorientierung entstehen zahlreiche neue Konzepte in Kooperation von allgemeinbildenden Schulen, Berufsberatung, Betrieben, Jugendsozialarbeit und anderen regionalen Akteuren. Finanziert werden sie u. a. durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Kultusministerien, z. T. unter Verwendung von ESF-Mitteln, das BMBF sowie durch die Jugendhilfe (Angebote für spezifische Zielgruppen).
- Übergang von der Schule in den Beruf
Diese Angebote begleiten junge Menschen auf dem Weg ins Arbeitsleben. Zunächst steht dabei der Übergang von der Schule in den Beruf, nach Möglichkeit in Ausbildung, im Vordergrund. Hierzu gehört das Übergangsmanagement, das regionale oder kommunale Prozesse der beteiligten und betroffenen Institutionen aufeinander abstimmt. Es umfasst individuelle und institutionelle Aspekte. In einem kooperativen Prozess wird der individuelle Förder- und Unterstützungsbedarf der einzelnen Jugendlichen mit dem vor Ort zugänglichen Angebot an Bildung, Ausbildung, Arbeit und sozialpädagogischer Förderung zusammengebracht.
Hilfen im Übergang werden von unterschiedlichen Seiten finanziert, durch die Förderinitiative „Regionales Übergangsmanagement“ des BMBF-Modellprogramms „Perspektive Berufsabschluss“, das Programm „JUGEND STÄRKEN“ des BMFSFJ und entsprechende Programme der Länder (zu finden im Portal Länder Aktiv des GPC: http://www.laenderaktiv.de).
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Berufs(ausbildungs)vorbereitung
Die Berufs(ausbildungs)vorbereitung (BBiG § 1, S. 68 ff.) vermittelt Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und soll an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranführen. Berufs(ausbildungs)vorbereitung wird von unterschiedlichen Trägern angeboten:
- als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der BA (Grundlage: SGB III), die bei Trägern, z. T. aber auch in Betrieben stattfindet; als Einstiegsqualifizierung in Betrieben, finanziert durch die BA;
- in berufsbildenden Schulen auf der Grundlage der Schulgesetze der Länder (z. B. als Berufsvorbereitungsjahr – BVJ)168;
- als ergänzende Angebote der Jugendhilfe (SGB VIII), z. B. in Jugendwerkstätten.
- Berufsausbildung
Die betriebliche Ausbildung kann durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) unterstützt werden. Diejenigen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz erhalten haben, können ihre Berufsausbildung oder das erste Ausbildungsjahr in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) absolvieren. In beiden Fällen führen Bildungsträger die Maßnahmen durch, die von der BA finanziert werden.
- Berufliche Nachqualifizierung und sonstige Qualifizierung
Qualifizierungsangebote und Nachqualifizierungsprogramme169 wenden sich an junge Erwachsene, die über Arbeitserfahrung verfügen, aber noch keinen Berufsabschluss erworben haben. Je nach gesetzlicher Grundlage können sie in Betrieben, bei Bildungsträgern oder Einrichtungen der öffentlichen Hand stattfinden.
Darstellung der Maßnahmen
Die folgende Beschreibung baut auf den Darstellungen im Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2009 und 2010 auf170. Relevante Neuerungen, Veränderungen und Ergänzungen werden in den Vordergrund gestellt.
Der größte Teil der Regelangebote liegt in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) Tabelle A6.1-1. Neben den Bildungs-, Förder- und Qualifizierungsangeboten, die im Übergang von der Schule in die Arbeitswelt derzeit als Regelangebote durchgeführt werden, bieten verschiedene Bundesministerien Sonder- und Modellprogramme171 an, die für den Bereich der Benachteiligtenförderung relevant sind Tabelle A6.1-2. Diese Sonder- und Modellprogramme sind zeitlich begrenzt; ihre Durchführung ist in Programmrichtlinien beschrieben.172 Die einzelnen Angebote sind in Handlungsfelder gegliedert; Hinweise auf Akteure, gesetzliche Grundlagen und Verantwortungsebenen sind jeweils enthalten.
Das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ mit den 2 Förderinitiativen „Regionales Übergangsmanagement“ und „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ wird in den Handlungsfeldern Übergang Schule – Beruf und Nachqualifizierung dargestellt.
Tabelle A6.1-1: Regelangebote der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle A6.1-2: Auswahl für den Bereich der Benachteiligtenförderung relevanter Sonder- und Modellprogramme des Bundes 2009
1. Handlungsfeld: Berufsorientierung
Die Berufsorientierung hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung und öffentlicher Aufmerksamkeit gewonnen. In allen Bundesländern sind durch die Förderung der BA und darüber hinaus Programme initiiert bzw. weiterentwickelt worden.
BA: Vertiefte Berufsorientierung (§ 33 SGB III) und erweiterte vertiefte Berufsorientierung (§ 33 SGB III i. V. m. § 421q)
Berufsorientierung ist eine gesetzliche Aufgabe der BA. Sie wird um die „vertiefte Berufsorientierung“ und die „erweiterte vertiefte Berufsorientierung“ ergänzt. Letztere wurde 2007 mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen“ eingeführt: Über diesen Personenkreis hinaus richten sich Angebote der Berufsorientierung vielfach an alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Jahrgänge an den beteiligten Schulen, insbesondere an Haupt-, Real- und Gesamtschulen.
Vertiefte Berufsorientierung (VBO) in allgemeinbildenden Schulen setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen: umfassende Information zu Berufsfeldern, Interessenerkundung, Eignungsfeststellung / Kompetenzfeststellung, Strategien zur Berufswahl- und Entscheidungsfindung, fachpraktische Erfahrungen im Betrieb, Reflexion eigener Eignung, Neigungen und Fähigkeiten sowie verbesserte Selbsteinschätzung, Realisierungsstrategien sowie sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung. VBO nach § 33 SGB III muss in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden und ist auf maximal 4 Wochen begrenzt.
Mit der erweiterten vertieften Berufsorientierung wurde die Möglichkeit geschaffen, Berufsorientierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von 4 Wochen hinaus und innerhalb des Unterrichts durchzuführen. Damit besteht auch die Möglichkeit, Elemente modular zu bündeln und kontinuierliche Maßnahmen anzubieten, die das ganze Schuljahr begleiten. Gefördert werden kann nur, wenn sich Dritte mit mindestens 50 % beteiligen, z. B. Land, Kommunen, Kammern, Schulen, Fördervereine der Schulen, Betriebe.
Der Jahresdurchschnittsbestand (JD-Bestand) für die vertiefte und erweiterte vertiefte Berufsorientierung wird für 2009 mit 51.435 angegeben (Bundesagentur für Arbeit 2010c). Die Zugänge für 2009 liegen mit 180.331 erheblich darüber. Sie sind im letzten Jahr erheblich gestiegen, 2008 waren es noch 126.351 (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2010a).
BA: Berufseinstiegsbegleitung (SGB III § 421s)
Aufgabe der Berufseinstiegsbegleitung ist es, Jugendliche beim erfolgreichen Abschluss der allgemeinbildenden Schule, bei der Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche sowie bei der Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses zu unterstützen.173 Für eine Erprobungsphase wurden zunächst 1.000 Schulen ausgewählt, die zum Hauptschulabschluss führen, insbesondere Förder- und Sonderschulen und Schulen mit hohem Migrationsanteil. Im Jahr 2009 umfasste die Förderung nach Auskunft der BA 27.648 Plätze (Bundesagentur für Arbeit 2010b). Im Rahmen der Initiative „Bildungsketten“ des BMBF sollen ab 2010 Berufseinstiegsbegleiter / -innen darüber hinaus bis zu 30.000 bildungsgefährdete Schüler / -innen von 1.000 ausgewählten Schulen174 beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Ausbildung unterstützen.
BMBF: Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten
Das Programm lief im Berichtszeitraum 2009 als befristetes Programm des BMBF (und wurde 2010 verstetigt). Es wendet sich an Schülerinnen und Schüler ab den 8. Klassen der allgemeinbildenden Schulen. Sie erhalten die Möglichkeit, in den Werkstätten in mindestens 3 verschiedenen Berufsfeldern ihre Fähigkeiten und Stärken praktisch zu erproben. Die jungen Leute sollen dabei ihre Potenziale, Fähigkeiten und Begabungen kennenlernen und diese zur Grundlage ihrer Berufswahl machen. Mit diesem Programm will das BMBF den Übergang zwischen Schule und Ausbildung erleichtern und die Zahl der Ausbildungsabbrecher und -abbrecherinnen senken. Das Programm läuft über 2 Wochen (80 Stunden) in den ÜBS oder Trägereinrichtungen, dazu kooperieren diese mit den Schulen und Lehrkräften.
Das BIBB führt die Förderung für das BMBF durch und bewilligte 2009 198 Projekte für insgesamt 76.000 Schülerinnen und Schüler. Für das Jahr 2009 sah der Haushaltsplan 7,5 Millionen Euro vor, tatsächlich wurden knapp 10 Millionen Euro ausgezahlt.
2. Handlungsfeld: Übergang von der Schule
Das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ mit den 2 Förderinitiativen „Regionales Übergangsmanagement“ und „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ soll durch strukturelle Veränderungen den Anteil junger Menschen ohne Berufsabschluss senken. Das Programm startete 2008 in 49 Modellregionen.
Die Förderinitiative Regionales Übergangsmanagement will den Aufbau eines regionalen Übergangsmanagements anstoßen, die Umsetzung wirksamer Verfahren des Übergangsmanagements unterstützen und die in der Entwicklung und Erprobung von Übergangsmanagement gewonnenen Erfahrungen, Einsichten, Standards und Instrumente für eine Nachnutzung für Politik, Verwaltungen und Praxis bundesweit bereitstellen. Die Förderinitiative stimmte im Jahr 2009 an 27 Standorten die verschiedenen bereits vorhandenen Förderangebote und Unterstützungsleistungen aufeinander ab, um Jugendlichen einen problemloseren Anschluss von der Schule in eine Berufsausbildung zu erleichtern. Die Projekte sind bei Kommunen angesiedelt.
BMFSFJ: Kompetenzagenturen (JUGEND STÄRKEN)
Kompetenzagenturen unterstützen besonders benachteiligte Jugendliche dabei, ihren Weg in einen Beruf und in die Gesellschaft zu finden. Sie bieten Hilfen für diejenigen, die vom bestehenden System der Hilfeangebote für den Übergang von der Schule in den Beruf nicht (mehr) erreicht werden. Ansprechpartner suchen die Jugendlichen auf, vereinbaren gemeinsam mit ihnen individuelle Förder- und Qualifizierungspläne und kontrollieren die Umsetzung. Sie begleiten die Jugendlichen langfristig und beziehen dabei ihr familiäres und persönliches Umfeld ein. Bundesweit stehen rund 200 Kompetenzagenturen zur Verfügung. Das BMFSFJ fördert das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der Initiative „JUGEND STÄRKEN“.
BMFSFJ: Schulverweigerung – die 2. Chance (JUGEND STÄRKEN)
Das Programm Schulverweigerung – die 2. Chance richtet sich an Jugendliche, die ihren Hauptschulabschluss durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährden. Ziel des Programms ist es, diese Jugendlichen in das Schulsystem zurückzuführen und ihre Chancen auf einen Schulabschluss zu verbessern. Bundesweit stehen rund 200 Anlauf- und Beratungsstellen zur Verfügung. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
3. Handlungsfeld: Berufsvorbereitung
Maßnahmen der Berufsvorbereitung hatten bis 2007 eine deutliche Ausweitung erfahren. Sie hatten – vor allem in Westdeutschland – einen erheblichen Teil der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz aufgenommen. 2008 gingen die Zahlen berufsvorbereitender Maßnahmen zurück, 2009 setzt sich dieser Trend fort, sofern man nur die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und die Einstiegsqualifizierung betrachtet. Zieht man die Aktivierungshilfen hinzu, die 2009 deutlich anstiegen, ergibt sich im Jahr 2009 eine geringe Steigerung der Förderzahlen in der Berufsvorbereitung. Von etwa 80.000 Teilnehmenden der Berufsvorbereitung befindet sich, wie in den letzten Jahren, durchgängig ca. ein Viertel in einer Einstiegsqualifizierung, also in einer betrieblichen Berufsvorbereitung, der weitaus größte Teil davon in Westdeutschland.
BA: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) (SGB III § 61)
Mit den BvB wird vorrangig die Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung angestrebt. Wenn sich im Maßnahmeverlauf herausstellt, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann, erfolgt die Vorbereitung auf die Aufnahme einer Beschäftigung. Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene, sofern sie ohne berufliche Erstausbildung sind, ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, insbesondere junge Menschen, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder deren Vermittelbarkeit am Ausbildungsmarkt durch die weitere Förderung verbessert werden kann. Die maximale individuelle Förderdauer beträgt i. d. R. bis zu 10 Monate, kann aber in begründeten Fällen verlängert werden. Ausnahmen betreffen junge Menschen mit Behinderung und junge Menschen, die ausschließlich an einer Übergangsqualifizierung teilnehmen.
Nachdem in den Jahren 2005 bis 2007 jeweils rund 63.000 Teilnehmende im Rahmen der BvB allgemein gefördert worden waren Schaubild A6.1-1, ging der Jahresdurchschnittsbestand (JD-Bestand) im Jahr 2009 bereits zum zweiten Mal in Folge auf nun 56.272 zurück, davon waren rund 42 % weiblich. Hinzu kamen 2009 durchschnittlich 11.130 Teilnehmende an rehaspezifischen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (Bundesagentur für Arbeit 2010a).
BA: Aktivierungshilfen für Jüngere (SGB III § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)
Im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung richten sich Aktivierungshilfen an Jugendliche, die z. B. für eine Förderung im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (noch) nicht in Betracht kommen, z. B. aufgrund vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivation / Einstellungen, Schlüsselkompetenzen und sozialer Kompetenzen (Bundesagentur für Arbeit 2009f, S. 3 f.). Die Zielgruppe sind junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, über keine berufliche Erstausbildung verfügen und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können.
Ziel ist, die Personen für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und sie zu stabilisieren. Dies soll vorrangig durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit sowie die Einbindung in projektbezogenes Arbeiten erreicht werden. Die Förderangebote sollen individuell abgestimmt Unterstützung im Berufswahlprozess, Suchtprävention, Schuldenprävention, Grundlagen gesunder Lebensführung, Sprachförderung sowie Bewerbungstraining beinhalten. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Monate, eine Verlängerung bis zu 12 Monaten ist möglich.
Mit 16.887 Plätzen erhielten im Jahr 2009 deutlich mehr junge Menschen Aktivierungshilfen als in den Vorjahren (im Berichtsjahr 2008 lag die Zahl der Eintritte noch bei 11.596) (Bundesagentur für Arbeit 2010b) Schaubild A6.1-1. Der Schwerpunkt liegt im Westen, hier gibt es mit 4.655 rund dreimal so viele Teilnehmende im Jahresdurchschnitt wie im Osten. Junge Männer stellen rund zwei Drittel der Teilnehmenden.
BA: Einstiegsqualifizierung (SGB III § 235b)
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)175 wurde zum 1. Oktober 2007 als Leistung für Arbeitgeber gesetzlich verankert (§ 235b SGB III). Sie soll jungen Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven ein „Türöffner“ in eine betriebliche Berufsausbildung sein. Eine EQ, die mindestens 6, aber längstens 12 Monate dauert, dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungs fähigkeit. Die Inhalte einer EQ orientieren sich an den Inhalten eines anerkannten Ausbildungsberufes.
Zur Zielgruppe gehören nicht vollzeitschulpflichtige junge Menschen unter 25 Jahren:
- Ausbildungsbewerber / -innen mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung vermittelt sind;
- Teilnehmer / -innen, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungs - befähigung verfügen;
- Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.
Der JD-Bestand für EQJ und EQ war bereits in den Vorjahren zurückgegangen, von 22.295 Plätzen im Jahr 2007 auf 19.526 im Jahr 2008. Dieser Trend setzte sich fort Schaubild A6.1-1. An einer EQ nahmen im Jahr 2009 im Jahresdurchschnitt 18.558 junge Menschen teil (Bundesagentur für Arbeit 2010a). Wie in den Vorjahren liegt der Anteil der weiblichen Teilnehmer in der EQ höher als in den BvB (allgemein). Sie waren in der EQ mit ca. 46 % vertreten, in den BvB dagegen nur mit ca. 43 % (Bundesagentur für Arbeit 2010a). Die EQ ist in Westdeutschland deutlich mehr verbreitet als in den östlichen Bundesländern. Die Plätze im Osten (1.915) machen im Jahresdurchschnitt nur ca. 11,5 % der Gesamtzahl für 2009 aus (16.643).
Schaubild A6.1-1: Maßnahmen der Berufsvorbereitung der Bundesagentur für Arbeit – Teilnehmende in ausgewählten Maßnahmen (Jahresdurchschnittsbestand)
4. Handlungsfeld: Berufsausbildung
Den größeren Teil der Förderung im Handlungsfeld Berufsausbildung macht die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) aus, die 2. Säule bilden die ausbildungsbegleitenden Hilfen. Beide Maßnahmen sind 2009 leicht angestiegen. Einen deutlichen Zuwachs erfuhr der Ausbildungsbonus.
BA: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) (SGB III § 242 ff.)
Für benachteiligte Jugendliche, bei denen eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und nach Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme nicht erfolgreich ist, kann eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung gefördert werden. Seit dem 1. August 2009 kann auch nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortgesetzt werden, wenn eine Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung aussichtslos erscheint. Eine individuelle Benachteiligung braucht in diesem Fall nicht vorzuliegen. Ein Fall der vorzeitigen Vertragslösung kann z. B. Folge einer Insolvenz, Stilllegung bzw. Schließung des ausbildenden Betriebes sein.
Im Jahr 2009 betrug der JD-Bestand für BaE 76.861 Auszubildende. Seit 2006 (63.857 Auszubildende) hat der JD-Bestand jährlich zugenommen Schaubild A6.1-2. Nach den starken Zuwächsen in 2007 (69.364) und 2008 (76.690) war 2009 nur ein leichter Zuwachs zu verzeichnen. Im Jahr 2009 haben insgesamt 41.404 Auszubildende eine BaE begonnen. Damit ist auch bei den Eintritten in die Maßnahme ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr festzustellen (Bundesagentur für Arbeit 2007a, 2007b, 2008a, 2009a, 2010a, jeweils Tabelle 1).
BA: Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) (SGB III § 241)
Auszubildende mit Förderbedarf können begleitend zu einer betrieblichen Berufsausbildung abH erhalten, wenn sie zusätzliche Unterstützung benötigen, ohne die der Ausbildungserfolg gefährdet wäre. AbH werden von Bildungsträgern im Auftrag der BA oder des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende angeboten. Unterstützt werden Maßnahmen, die über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen, z. B. Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung. Seit dem 1. August 2009 können diese nach Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen bzw. einer außerbetrieblichen Berufsausbildung oder nach erfolgreicher Beendigung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses fortgeführt werden; abH können seitdem auch bereits während einer Einstiegsqualifizierung erbracht werden.
Im Jahr 2009 betrug der JD-Bestand für abH 41.936 Teilnehmende. Diese Zahl hat seit 2005 (51.531 Teilnehmende) jährlich kontinuierlich abgenommen Schaubild A6.1-2. 2009 haben insgesamt 71.110 Personen abH erhalten (Zugänge). Im Jahr 2005 waren es 71.417 Teilnehmende. Nach sinkenden Zahlen in den letzten Jahren (2006 = 69.124; 2007 = 67.931; 2008 = 67.146) nahmen die Zugänge in ausbildungsbegleitenden Hilfen 2009 wieder zu (Bundesagentur für Arbeit 2007a, 2007b, 2008a, 2009a, 2010a, jeweils Tabelle 1).
Junge Frauen sind in beiden Maßnahmen – wie bereits in den Jahren zuvor – unterrepräsentiert: Sie stellten 2009 in BaE 38 %, in abH sogar nur 31 % der Teilnehmenden (Bundesagentur für Arbeit 2010a).
Auffällige Unterschiede sind zwischen Ost- und Westdeutschland zu verzeichnen Schaubild A6.1-3. In Ostdeutschland ist der Bestand der BaE-Plätze seit 2004 durchgängig mehr als doppelt so hoch wie der Bestand bei BvB (JD-Bestand BaE Ost 2009: 33.486, BvB Ost: 11.364). In Westdeutschland liegt dagegen die Zahl der BvB deutlich über den BaE-Bestandszahlen (JD-Bestand: BaE West 2009: 43.345, BvB West: 44.908), in den Vorjahren war die Differenz z. T. noch größer (Bundesagentur für Arbeit 2009b). Dieses macht deutlich, dass der Schwerpunkt einer öffentlichen Förderung im Westen stärker im Bereich der Berufsvorbereitung und im Osten mehr bei der außerbetrieblichen Berufsausbildung liegt.
BA: Übergangshilfen (bisher SGB III § 241 Abs. 3)
Im Anschluss an BaE und abH konnten in den letzten Jahren Übergangshilfen gefördert werden. Ab dem 1. August 2009 sind sie als eigenständige Leistung weggefallen. 2009 wurden im Jahresdurchschnitt noch 186 Teilnehmende gefördert (Bundesagentur für Arbeit 2010a).
BA: Ausbildungsbonus (SGB III § 421r)
Der Ausbildungsbonus wurde 2009 auf Beschluss des Bundestags ausgeweitet. Es handelt sich um einen einmaligen pauschalen Zuschuss für Unternehmen, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für förderungsbedürftige junge Menschen schaffen oder Azubis aus insolventen Unternehmen übernehmen.
Im Jahr 2009 hatten Betriebe für 18.959 Ausbildungsstellen (Eintritte bzw. Bewilligungen) einen Ausbildungsbonus erhalten. Das ist eine Steigerung von 46 % gegenüber 2008 (12.957 Eintritte) (Bundesagentur für Arbeit 2010a).
Schaubild A6.1-2: Maßnahmen der Förderung der Berufsausbildung der Bundesagentur für Arbeit
Schaubild A6.1-3: Teilnehmende in ausgewählten Maßnahmen – Ost-West-Unterschiede (Jahresdurchschnittsbestand)
Handlungsfeldübergreifende Berufsvorbereitung / Ausbildung
BA: Sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung (SGB III § 243 Abs. 1 und Abs. 2)
Eine Berufsvorbereitung im Betrieb sowie eine betriebliche Ausbildung können durch eine sozialpädagogische Begleitung und / oder organisatorische Hilfen unterstützt werden. Ziel der sozialpädagogischen Begleitung bei betrieblicher Berufsausbildungsvorbereitung (Abs. 1) ist die Herstellung der individuellen Grundstabilität bei Problemlagen sowie eines positiven Lern- und Arbeitsverhaltens der Teilnehmer / -innen. Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung einer Berufsausbildungsvorbereitung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.
Als organisatorische Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung (Abs. 2) förderungsfähig sind Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitgebern mit bis zu 500 Beschäftigten bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der betrieblichen Berufsausbildung, der Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Einstiegsqualifizierung förderungsbedürftiger Jugendlicher. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn gleichartige Leistungen nach einem Bundes- oder Landesprogramm erbracht werden. Die Inhalte dieses Ausbildungsmanagements umfassen Unterstützungsleistungen zur Schaffung der Ausbildungsvoraussetzungen, die Prüfung der Berufseignung für Ausbildungsplätze und Unterstützungsleistungen ab Vertragsabschluss.
Die Zahlen zeigen, dass diese Instrumente in nur geringem Umfang in Anspruch genommen werden, sie gingen 2009 auf niedrigem Niveau weiter zurück. Sozialpädagogische Begleitung und Ausbildungsmanagement sind im Berichtsjahr 2009 605-mal bewilligt worden. Im Jahr 2008 wurden noch 959 Teilnehmende gezählt (Bundesagentur für Arbeit 2010a).
5. Handlungsfeld: Nachqualifizierung / sonstige Qualifizierung
Seit 1995 ist in Modellversuchen zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung und auf Landesebene eine Vielzahl von Modellen, Konzepten und Initiativen entwickelt worden. Entsprechende Strukturen für eine Förderung aufzubauen und Nachqualifizierung als eigenes Handlungsfeld zu etablieren ist das Ziel der Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ des aktuellen BMBF-Programms „Perspektive Berufsabschluss“ Tabelle A6.1-2.
BA: Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (SGB III § 421o)
Arbeitgeber können zur Eingliederung von Personen, die bei Aufnahme der Beschäftigung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Zuschüsse erhalten, wenn diese vor Aufnahme der Beschäftigung mindestens 6 Monate arbeitslos (§ 119 SGB III) waren, nicht über einen Berufsabschluss verfügen und im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualifiziert werden. Inhalt der Qualifizierung soll die betriebsnahe Vermittlung von arbeitsmarktverwertbaren Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sein, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und auf einen beruflichen Abschluss vorbereiten können. Sie kann auch durch einen Träger durchgeführt werden, wenn eine Qualifizierung im Betrieb nicht möglich ist. Während der Förderdauer sind notwendige Maßnahmen zur sozialpädagogischen Begleitung im Sinne des § 243 Abs. 1 SGB III förderungsfähig (Bundesagentur für Arbeit 2009d).
Beim Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer waren 2009 insgesamt 366 Zugänge zu verzeichnen (2008 waren es noch 493 Zugänge) (Bundesagentur für Arbeit 2009b, 2010e).
BA: Arbeitsgelegenheiten (SGB II §§ 3, 16, Grund sicherung für Arbeitsuchende)
Die BA hat auf Grundlage der Änderungen des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Juli 2009 eine neue Arbeitshilfe zu den Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II herausgegeben. Damit wurden erstmals verbindliche fachliche Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten eingeführt. Danach sollen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH ME) nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit, Ausbildung, Qualifizierung oder anderen Eingliederungselementen sein. Sie sollen an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranführen, die soziale Integration fördern und Beschäftigungsfähigkeit erhalten. Bis zum 31. Dezember 2009 konnte übergangsweise auch auf den Hauptschulabschluss vorbereitet werden. AGH ME für Jugendliche sollen insbesondere mit Qualifizierungselementen gestaltet sein (z. B. Sprachkurse), diese sind bis zu einer Dauer von 8 Wochen zulässig; Praktika bei einem oder mehreren Arbeitgebern bis zu einer Dauer von 4 Wochen. AGH ME sollen im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung als zweckmäßiges Modul einer ganzheitlichen Betreuungs- und Integrationsstrategie einen Teilschritt in einer Förderkette darstellen. Die Strategie soll individuell auf die Bedarfsgemeinschaft abgestimmt sein. Für junge Menschen mit besonderen Problemlagen soll eine begleitende und möglichst umfassende sozialpädagogische Betreuung sichergestellt werden (Bundesagentur für Arbeit 2009e).
Im Jahr 2009 wurde in den AGH U 25 ME mit Qualifizierungsanteil mit insgesamt 87.025 Zugängen an Teilnehmenden gegenüber 79.691 im Jahr 2008 ein Zuwachs verzeichnet (Bundesagentur für Arbeit 2009b, 2010d).
BMBF: „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ (Förderprogramm: Perspektive Berufsabschluss)
Die Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ ist als Strukturveränderungsprogramm angelegt. Sie will nachhaltig geeignete Rahmenbedingungen für Nachqualifizierung schaffen und so zur Verringerung des Anteils an- und ungelernter junger Erwachsener mit und ohne Beschäftigung beitragen. Dazu werden im Zusammenwirken mit den regional tätigen Arbeitsmarktakteuren – insbesondere Kammern, Unternehmen, Unternehmensverbände, Gewerkschaften, Träger der Arbeitsförderung / Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bildungsträger, kommunale / regionale Wirtschaftsförderung – Konzepte für bedarfsgerechte Nachqualifizierung regional angepasst und implementiert, bestehende Fördermöglichkeiten transparent gemacht und gebündelt sowie Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene und insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen aufgebaut. Arbeitslosen An- und Ungelernten werden Möglichkeiten eröffnet, nachträglich einen Berufsabschluss zu erwerben und so ihre Beschäftigungschancen zu verbessern. Unternehmen werden Wege aufgezeigt, Qualifizierungspotenziale an- und ungelernter Beschäftigter zu erschließen und so ihren Fachkräftebedarf zu decken. Die Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ schaffte 2009 in 22 Regionen geeignete Rahmenbedingungen, um an- und ungelernten jungen Erwachsenen mit und ohne Beschäftigung einen nachträglichen Berufsabschluss zu ermöglichen. Durch die Entwicklung regionaler Strukturen soll die Nachqualifizierung zum Regelangebot werden.
(Petra Lippegaus-Grünau, Thomas Materna)