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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2010

A7.1 Regelangebote und Programme der Benachteiligtenförderung

Benachteiligtenförderung bezeichnet Förderangebote für junge Menschen, die im Übergang von der Schule in den Beruf, im Wettbewerb um Ausbildungsplätze, um Existenzsicherung, um Lebenschancen und Entwicklungsperspektiven benachteiligt sind und deshalb besonderer Förderung bedürfen. Angesiedelt sind die Bildungs-, Qualifizierungs- und Förderangebote im Schnittbereich von Arbeitsmarkt, Bildung und Jugendhilfe. Die Maßnahmen werden öffentlich finanziert und z. T. durch Auftragnehmer (bspw. Bildungsträger) umgesetzt. Sie sind durch unterschiedliche gesetzliche Grundlagen239 geregelt und auf verschiedenen Verantwortungsebenen angesiedelt.

Die Angebote im Rahmen der Benachteiligtenförderung lassen sich ordnen nach

  • Handlungsfeldern: Berufsorientierung, schulische und außerschulische Berufsvorbereitung, betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildung, Nachqualifizierung;
  • Akteuren und ihren gesetzlichen Grundlagen: Bundesagentur für Arbeit (SGB III), Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe (SGB VIII)240, Berufsschulen und allgemeinbildende Schulen (Schulgesetze der Länder) sowie Träger der Grundsicherung (SGB II);
  • Verantwortungsebenen: Bundes-, Landes- oder kommunale Ebene.

Die Unterstützung junger Menschen von der Schule in den Beruf wird in vier Handlungsfeldern umgesetzt:

  • Berufsorientierung Schülerinnen und Schüler i. d. R. ab Klasse 7 erhalten Gelegenheiten, sich intensiv auf ihre Berufswahl vorzubereiten, indem sie ihre Talente und Interessen praktisch erproben, sich mit eigenen Kompetenzen auseinandersetzen, die Anforderungen der Arbeitswelt und einzelner Berufe kennenlernen und eigene Wege planen. Finanziert werden diese Angebote u. a. durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) und Mittel der Kultusministerien, z. T. unter Verwendung von ESF-Mitteln, Angebote für spezifische Zielgruppen auch über die Jugendberufshilfe.

 

  • Berufs(ausbildungs)vorbereitung Die Berufs(ausbildungs)vorbereitung (BBiG § 1, 68 ff.) vermittelt Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und soll an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranführen, z. B. durch inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten (Qualifizierungsbausteine241). Berufs(ausbildungsvorbereitung) wird von unterschiedlichen Verantwortlichen angeboten:
  • als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (Grundlage: SGB III), die bei Trägern, z. T. auch in Betrieben, stattfindet;
  • in berufsbildenden Schulen auf der Grundlage der Schulgesetze der Länder (z. B. als Berufsvorbereitungsjahr – BVJ)242;
  • als ergänzende Angebote der Jugendhilfe (SGB VIII), z. B. in Jugendwerkstätten.

 

  • Berufsausbildung Die betriebliche Ausbildung kann durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) unterstützt werden. Diejenigen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz erhalten haben, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) absolvieren. In beiden Fällen führen Bildungsträger die Maßnahmen durch, die von der BA finanziert werden.

 

  • Berufliche Nachqualifizierung und sonstige Qualifizierung Qualifizierungsangebote und Nachqualifizierungsprogramme243 wenden sich an junge Erwachsene, die über Arbeitserfahrung verfügen, aber noch keinen Berufsabschluss erworben haben. Je nach gesetzlicher Grundlage können sie in Betrieben, bei Bildungsträgern oder Einrichtungen der öffentlichen Hand stattfinden.

E Benachteiligtenförderung

Der Begriff Benachteiligtenförderung bezeichnete zunächst das Konzept der „sozialpädagogisch orientierten Berufsausbildung“, das der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) und den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zugrunde liegt. Dieses Konzept verbindet sozialund berufspädagogische Denk- und Handlungsansätze sowie allgemeinbildende Inhalte.

Heute wird der Begriff erweitert; das Handlungsfeld der Benachteiligtenförderung umfasst das gesamte Spektrum der Angebote, die sich an Jugendliche mit Förderbedarf wenden. In der Entwicklung der Benachteiligtenförderung hat sich der Blick zunächst mehr auf die einzelne Person gerichtet; aktuell rücken auch strukturelle Probleme als Ursachen von Benachteiligung stärker in den Blick.

Als „benachteiligt“ werden jene jungen Menschen betrachtet, die im Vergleich zu ihren Altersgenossen bei der Versorgung mit Ausbildungsplätzen im Nachteil sind; meist verfügen sie nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule über keinen Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Benachteiligungen können z. B. entstehen im Zusammenhang mit der Familiensituation und des sozialen Umfeldes, aufgrund der ethnisch-kulturellen Herkunft sowie geschlechtsspezifischer Unterschiede.

Eine explizite Definition ist für die Zielgruppe der Benachteiligtenförderung nicht möglich, da der Begriff nicht objektiv gefasst werden kann, sondern immer im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse steht und davon ausgehend betrachtet werden muss. Zu wesentlichen Bedingungsfaktoren zählt die jeweilige Situation des bestehenden Angebots des (regionalen) Ausbildungs- und Arbeitsmarktes.

Die geförderten Zielgruppen variieren je nach gesetzlicher Grundlage bzw. entsprechend den Förderrichtlinien der jeweiligen Regelangebote sowie Modellprogramme. Nach wie vor setzen viele Programme (z. B. die Angebote der Bundesagentur für Arbeit zur Berufsvorbereitung und Berufsausbildung) für eine Förderung die Feststellung individueller Benachteiligungen voraus, z. B. eine soziale Benachteiligung, kein Hauptschulabschluss oder ein Migrationshintergrund. Andere Angebote, insbesondere in der Berufsorientierung, wenden sich an ein breiteres Spektrum von Zielgruppen (Hauptschülerinnen und Hauptschüler) oder präventiv an alle Jugendlichen. In Abgrenzung zu behinderten Menschen gilt für benachteiligte Jugendliche nicht, dass sie einen eindeutigen Rechtsanspruch auf Leistungen haben.

Über die subjektive Fördernotwendigkeit einzelner junger Menschen hinaus wird die Entwicklung der Teilnehmerzah len in der Benachteiligtenförderung beeinflusst durch die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen der allgemeinbildenden Schule, durch das jeweilige Angebot an Ausbildungsplätzen der (dualen) Berufsausbildung sowie durch den unterschiedlichen Einsatz von Fördermitteln.

Ziel der Benachteiligtenförderung ist es, allen jungen Menschen eine abgeschlossene Berufsausbildung zu ermöglichen.

Darstellung der Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Die folgende Beschreibung der Regelangebote im Rahmen der Benachteiligtenförderung Tabelle A7.1-1 bezieht sich ausschließlich auf die Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und baut auf den Darstellungen im Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2009 auf. Die Neuerungen, Veränderungen und Ergänzungen gem. der veränderten Rechtslage 2009 werden in den Vordergrund gestellt.

Aufgeführt werden im Folgenden zum einen Bildungs-, Qualifizierungs- und Förderangebote, die auf die spezifische Zielgruppe benachteiligter junger Menschen konzipiert sind, darüber hinaus aber auch solche, die von einem breiteren Spektrum von Jugendlichen genutzt werden können (bspw. die „vertiefte erweiterte Berufsorientierung“).

Die einzelnen Angebote werden entlang der vier Handlungsfelder aufgeführt, Hinweise auf Akteure, gesetzliche Grundlagen und Verantwortungsebenen sind jeweils enthalten.

Tabelle A7.1-1: Regelangebote der Bundesagentur für Arbeit

Tabelle A7.1-1

1. Handlungsfeld Berufsorientierung

Die Berufsorientierung hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. In fast allen Bundesländern sind Landesprogramme zusätzlich zu bereits bestehenden kommunalen, regionalen und landesweiten Aktivitäten entstanden.

Dabei entwickelt sich die Berufsorientierung zu einer Schnittstelle zwischen Benachteiligtenförderung und Schulpädagogik. Durch präventive Angebote (flankiert durch Kompetenzfeststellung, individuelle Förderung, Berufswahlvorbereitung, Praxisverknüpfung, Arbeitsweltkontakte, Kooperation mit externen Lernorten) werden Jugendliche frühzeitig darauf vorbereitet, ihre Aufgaben im Übergang Schule – Beruf zu bewältigen. Diese Schwerpunktsetzung soll dazu beitragen, den Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern.

Vertiefte Berufsorientierung (§ 33 SGB III) und erweiterte vertiefte Berufsorientierung (§ 33 i. V. m. § 421q)

Berufsorientierung als verpflichtende Aufgabe der BA wird um die „vertiefte Berufsorientierung“ und die „erweiterte vertiefte Berufsorientierung“ ergänzt. Letztere wurde 2007 mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen“ eingeführt, vielfach richten sich beide Angebote der Berufsorientierung aber an Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Jahrgänge an den beteiligten Schulen, insbesondere an Haupt-, Real- und Gesamtschulen.

Vertiefte Berufsorientierung (VBO) in allgemeinbildenden Schulen setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen: umfassende Information zu Berufsfeldern, Interessenerkundung, Eignungsfeststellung / Kompetenzfeststellung, Strategien zur Berufswahl- und Entscheidungsfindung, fachpraktische Erfahrungen im Betrieb, Reflexion eigener Eignung, Neigungen und Fähigkeiten sowie verbesserte Selbsteinschätzung, Realisierungsstrategien sowie sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung. VBO nach § 33 SGB III muss in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden und ist auf maximal vier Wochen begrenzt.

Mit der erweiterten vertieften Berufsorientierung wurde die Möglichkeit geschaffen, Berufsorientierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus und innerhalb des Unterrichts durchzuführen. Damit besteht auch die Möglichkeit, Elemente modular zu bündeln und kontinuierliche Maßnahmen anzubieten, die das ganze Schuljahr begleiten. Gefördert werden kann nur, wenn sich Dritte mit mindestens 50 % beteiligen, z. B. Land, Kommune, Kammern, Schulen, Fördervereine der Schulen, Betriebe.

Die (erweiterte) VBO aussagekräftig zu quantifizieren ist äußerst schwierig, denn hier werden unterschiedliche Aktivitäten zusammengefasst: einmalige Veranstaltungen mit vielen Schülerinnen und Schülern ebenso wie langfristigere Angebote analog zu Maßnahmen. Der Jahresdurchschnittsbestand (JD-Bestand) für die vertiefte und erweiterte vertiefte Berufsorientierung wird für 2008 mit 26.606 angegeben (Bundesagentur für Arbeit 2009a, Tabelle 10).

Berufseinstiegsbegleitung (SGB III § 421s)

Im Rahmen einer modellhaften Erprobung unterstützen Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter derzeit Schülerinnen und Schüler von 1.000 ausgewählten Schulen244 beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Ausbildung. Ausgewählt wurden Schulen, die zum Hauptschulabschluss führen, insbesondere Förder- und Sonderschulen und Schulen mit hohem Migrationsanteil. Aufgabe der Berufseinstiegsbegleitung ist es, Jugendliche beim erfolgreichen Abschluss der allgemeinbildenden Schule, bei der Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche sowie bei der Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses zu unterstützen.245

Ab 2008 umfasste die Förderung nach Auskunft der BA 23.665 Plätze, davon 15.725 ab Februar 2009 (Thate 2009, S. 14).

2. Handlungsfeld Berufsvorbereitung

Die Maßnahmen der Berufsvorbereitung haben in den letzten Jahren eine erhebliche Ausweitung erfahren, u. a. wurde hier die stark gestiegene Zahl der Schulabgängerinnen und -abgänger bei z. T. rückläufigem Ausbildungsstellenangebot aufgefangen. Die Zahl der Jugendlichen, die in eine berufsvorbereitende Maßnahme einmündeten, hatte sich in den Jahren 1992 bis 2007 mehr als verdoppelt (vgl. BIBB-Datenreport 2009, S. 95).

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) (SGB III § 61)

Seit dem 1. Januar 2009 besteht mit dem neuen Paragrafen 61a SGB III der Rechtsanspruch, den Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) nachzuholen. Mit der Überarbeitung des Fachkonzepts, das die Grundlage der BvB bildet, wurden eine Reihe weiterer Änderungen vorgenommen. Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene, sofern sie ohne berufliche Erstausbildung sind, ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, insbesondere junge Menschen, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder deren Vermittelbarkeit am Ausbildungsmarkt durch die weitere Förderung verbessert werden kann. Mit den BvB wird vorrangig die Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung angestrebt. Wenn sich im Maßnahmeverlauf herausstellt, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann, erfolgt die Vorbereitung auf die Aufnahme einer Beschäftigung.

Die maximale individuelle Förderdauer beträgt i. d. R. bis zu zehn Monate, Ausnahmen betreffen junge Menschen mit Behinderung und junge Menschen, die ausschließlich an einer Übergangsqualifizierung teilnehmen.

Nachdem in den Jahren 2005 bis 2007 jeweils rund 63.000 Teilnehmende im Rahmen der BvB allgemein gefördert worden waren Schaubild A7.1-1, ging der JD-Bestand im Jahr 2008 auf 57.211 zurück (Bundesagentur für Arbeit 2009a, Tabelle 10) Schaubild A7.1-1.

Aktivierungshilfen für Jüngere (SGB III § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung richten sich Aktivierungshilfen an Jugendliche, die z. B. für eine Förderung im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (noch) nicht in Betracht kommen, z. B. aufgrund vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivation / Einstellungen, Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen (Bundesagentur für Arbeit 2009f, S. 3 f.). Als Zielgruppe kommen nur jene junge Menschen in Betracht, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, über keine berufliche Erstausbildung verfügen und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können. Zielsetzung ist, die Personen für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und sie zu stabilisieren. Dies soll vorrangig durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit sowie die Einbindung in projektbezogenes Arbeiten erreicht werden. Die Förderangebote sollen individuell abgestimmt Unterstützung im Berufswahlprozess, Suchtprävention, Schuldenprävention, Grundlagen gesunder Lebensführung, Sprachförderung sowie Bewerbungstraining beinhalten. Die individuelle Förderdauer beträgt in der Regel sechs Monate, eine Verlängerung bis zu zwölf Monaten ist möglich.

11.596 junge Menschen erhielten im Berichtsjahr 2008 Aktivierungshilfen (Eintritte) (Bundesagentur für Arbeit 2009a, Tabelle 1).

Einstiegsqualifizierung (SGB III § 235b)

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)246 wurde zum 1. Oktober 2007 als Arbeitgeberleistung gesetzlich verankert (§ 235b SGB III). Sie soll jungen Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven ein „Türöffner“ (BMAS) in eine betriebliche Berufsausbildung sein. Arbeitgeber, die eine EQ durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 212 € monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Auszubildenden gefördert werden. Eine EQ, die mindestens sechs, aber längstens zwölf Monate dauert, dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte einer EQ orientieren sich an den Inhalten eines anerkannten Ausbildungsberufes.

Zur Zielgruppe gehören nicht vollzeitschulpflichtige junge Menschen unter 25 Jahren:

  • Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung vermittelt sind;
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen;
  • lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.

Seit dem 1. Januar 2009 ist die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) auch im Bereich der Altenpflege vorgesehen.

Die Zielzahlen für die Einstiegsqualifizierung waren 2007 in Anlehnung an den Pakt für Ausbildung auf 40.000 pro Jahr erhöht worden (Deutscher Bundestag 2007). Daraufhin hatten die Maßnahmeplätze im selben Jahr leicht zugenommen. Der JD-Bestand für EQJ und EQ ging aber von 22.295 Plätzen im Jahr 2007 auf 19.526 im Jahr 2008 zurück.

Der Anteil der Einstiegsqualifizierung (EQJ und EQ) an der gesamten Berufsvorbereitung machte 2008 rd. 35 % aus (Reha-Maßnahmen ausgenommen). An einer EQ nahmen im Jahr 2008 im Jahresdurchschnitt 17.006 junge Menschen teil (Bundesagentur für Arbeit 2009a, Tabelle 10). Es fällt auf, dass der Anteil der weiblichen Teilnehmer in EQ durchgängig höher liegt als in den BvB (allgemein). Sie waren in der EQ mit ca. 47 % vertreten, in den BvB dagegen nur mit ca. 43 % (Berechnungsgrundlage: Bundesagentur für Arbeit 2009a, Tabelle 1). Damit setzt sich eine Tendenz der Vorjahre fort.

Schaubild A7.1-1: Maßnahmen der Berufsvorbereitung der Bundesagentur für Arbeit – Teilnehmende in ausgewählten Maßnahmen (Jahresdurchschnittsbestand)

Schaubild A7.1-1

Handlungsfeld Berufsausbildung

Den größeren Teil der Förderung im Handlungsfeld Berufsausbildung macht die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) aus.

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) (SGB III § 242 ff.)

Für benachteiligte Jugendliche, bei denen eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und nach Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme nicht erfolgreich ist, kann eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung gefördert werden. Seit dem 1. August 2009 kann auch nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortgesetzt werden, wenn eine Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung aussichtslos ist. Eine Benachteiligung braucht in diesem Fall nicht vorzuliegen. Ein Fall der vorzeitigen Vertragslösung kann z. B. Folge einer Insolvenz, Stilllegung bzw. Schließung des ausbildenden Betriebes sein.

Im Jahr 2008 betrug der JD-Bestand für BaE 76.690 Auszubildende. Seit 2006 (63.857 Auszubildende) hat der JD-Bestand jährlich zugenommen. 2007 betrug er 69.364 und wuchs 2008 somit erneut an.

Im Jahr 2008 haben insgesamt 40.281 Auszubildende eine BaE begonnen. Damit ist seit 2007 ein Rückgang der Zugänge zu verzeichnen, nachdem die Anzahl der Auszubildenden von 2005 bis 2007 angestiegen war (Bundesagentur für Arbeit 2007a, 2007b, 2008, 2009a, jeweils Tabelle 1) Schaubild A7.1-2.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) (SGB III § 241)

Benachteiligte Jugendliche können begleitend zu einer betrieblichen Berufsausbildung abH erhalten, wenn sie zusätzliche Unterstützung benötigen, ohne die der Ausbildungserfolg gefährdet wäre. AbH werden von Bildungsträgern im Auftrag der Agentur für Arbeit oder des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende angeboten. Unterstützt werden Maßnahmen, die über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen, z. B. Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung. Seit dem 1. August 2009 können diese nach Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen bzw. einer außerbetrieblichen Berufsausbildung oder nach erfolgreicher Beendigung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses fortgeführt werden; abH können seitdem auch bereits während einer Einstiegsqualifizierung erbracht werden. Im Jahr 2008 betrug der JD-Bestand für abH 42.231 Teilnehmende. Diese Zahl hat seit 2005 (51.531 Teilnehmende) jährlich kontinuierlich abgenommen. Im Jahr 2008 haben 67.146 Personen abH erhalten (Zugänge). Im Jahr 2005 waren es noch 71.417 Teilnehmende; damit ist ein Rückgang der Zugänge zu verzeichnen, der sich kontinuierlich entwickelte (2006 = 69.124 Zugänge; 2007 = 67.931 Zugänge) (Bundesagentur für Arbeit 2007a, 2007b, 2008, 2009a, jeweils Tabelle 1).

Junge Frauen sind in beiden Maßnahmen – wie bereits in den Jahren zuvor – unterrepräsentiert: Sie stellten 2008 in BaE 37 %, in abH sogar nur 31 % der Teilnehmenden (Berechnungsgrundlage: Bundesagentur für Arbeit 2009a, Tabelle 1).

Auffällige Unterschiede sind zwischen Ost- und Westdeutschland zu verzeichnen. In den östlichen Bundesländern ist der Bestand der BaE-Plätze seit 2004 durchgängig mehr als doppelt so hoch wie der Bestand bei BvB (JD-Bestand BaE Ost 2008: 37.782, BvB Ost: 13.309). In Westdeutschland liegt dagegen die Zahl der BvB deutlich über den BaE-Bestandszahlen (JD-Bestand: BaE West 2008: 38.907, BvB West: 43.902), in den Vorjahren war die Differenz z. T. noch größer (Bundesagentur für Arbeit 2009b). Dieses macht deutlich, dass der Schwerpunkt einer öffentlichen Förderung im Westen stärker im Bereich der Berufsvorbereitung und im Osten mehr bei der außerbetrieblichen Berufsausbildung liegt Schaubild A7.1-3.

Übergangshilfen (bisher SGB III § 241 Abs. 3)

Im Anschluss an BaE und abH konnten in den letzten Jahren Übergangshilfen gefördert werden. Ab dem 1. August 2009 sind sie als eigenständige Leistung weggefallen. 2008 wurden im Jahresdurchschnitt noch 428 Teilnehmende gefördert (Bundesagentur für Arbeit 2009a, Tabelle 1).

Ausbildungsbonus (SGB III § 421r)

Zu den Förderangeboten des Bundes gehört zusätzlich zu den dargestellten Regelangeboten auch der Ausbildungsbonus, ein einmaliger pauschaler Zuschuss für Unternehmen, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für förderungsbedürftige junge Menschen schaffen oder Azubis aus insolventen Unternehmen übernehmen.

Im Jahr 2008 hatten Betriebe für 12.957 Ausbildungsstellen (Eintritte bzw. Bewilligungen) einen Ausbildungsbonus erhalten (Bundesagentur für Arbeit 2009c).

Handlungsfeldübergreifende Berufsvorbereitung / Ausbildung

Sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung (SGB III § 243 Abs. 1 und Abs. 2).

Zusätzlich zu einer Berufsvorbereitung im Betrieb können eine sozialpädagogische Begleitung und / oder organisatorische Hilfen in Anspruch genommen werden.

Ziel der sozialpädagogischen Begleitung bei betrieblicher Berufsausbildungsvorbereitung (Abs. 1) ist die Herstellung der individuellen Grundstabilität bei Problemlagen sowie eines positiven Lern- und Arbeitsverhaltens der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung einer Berufsausbildungsvorbereitung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.

Als organisatorische Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung (Abs. 2) förderungsfähig sind Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitgebern mit bis zu 500 Beschäftigten bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der betrieblichen Berufsausbildung, der Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Einstiegsqualifizierung förderungsbedürftiger Jugendlicher. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn gleichartige Leistungen nach einem Bundesoder Landesprogramm erbracht werden. Die Inhalte dieses Ausbildungsmanagements umfassen Unterstützungsleistungen zur Schaffung der Ausbildungsvoraussetzungen, die Prüfung der Berufseignung für Ausbildungsplätze und Unterstützungsleistungen ab Vertragsabschluss.

Sozialpädagogische Begleitung und Ausbildungsmanagement wurden 2008 im Jahresdurchschnitt 322-mal in Anspruch genommen (Bundesagentur für Arbeit 2009b).

Schaubild A7.1-2: Maßnahmen der Förderung der Berufsausbildung der Bundesagentur für Arbeit

Schaubild A7.1-2

Schaubild A7.1-3 Teilnehmende in ausgewählten Maßnahmen (Jahresdurchschnittsbestand, Ost-West- Unterschiede)

Schaubild A7.1-3

4. Handlungsfeld: Nachqualifizierung/sonstige Qualifizierung

Seit 1995 ist in Modellversuchen zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung und auf Landesebene eine Vielzahl von Modellen, Konzepten und Initiativen entwickelt worden. Entsprechende Strukturen für eine Förderung aufzubauen und Nachqualifizierung als eigenes Handlungsfeld zu etablieren ist das Ziel der Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ des aktuellen BMBF-Programms „Perspektive Berufsabschluss“ (siehe dazu Tabelle A7.1-2).

Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (SGB III § 421o)

Arbeitgeber können zur Eingliederung von jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die bei Aufnahme der Beschäftigung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Zuschüsse erhalten, wenn diese vor Aufnahme der Beschäftigung mindestens sechs Monate arbeitslos (§ 119 SGB III) waren, nicht über einen Berufsabschluss verfügen und im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualifiziert werden. Inhalt der Qualifizierung soll die betriebsnahe Vermittlung von arbeitsmarktverwertbaren Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sein, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und auf einen beruflichen Abschluss vorbereiten können. Sie kann auch durch einen Träger durchgeführt werden, wenn eine Qualifizierung im Betrieb nicht möglich ist. Während der Förderdauer sind notwendige Maßnahmen zur sozialpädagogischen Begleitung im Sinne des § 243 Abs. 1 SGB III förderungsfähig (Bundesagentur für Arbeit 2009d).

Beim Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer waren 2008 insgesamt 493 Zugänge zu verzeichnen (Bundesagentur für Arbeit 2009b).

Arbeitsgelegenheiten (SGB II §§ 3, 16, Grundsicherung für Arbeitsuchende)

Die BA hat auf Grundlage der Änderungen des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Juli 2009 eine neue Arbeitshilfe zu den Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II herausgegeben. Damit wurden erstmals verbindliche fachliche Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten eingeführt. Danach sollen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH ME) nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit, Ausbildung, Qualifizierung oder anderen Eingliederungselementen sein. Sie sollen an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranführen, die soziale Integration fördern und Beschäftigungsfähigkeit erhalten. Bis zum 31. Dezember 2009 kann übergangsweise auch auf den Hauptschulabschluss vorbereitet werden. AGH ME für Jugendliche sollen insbesondere mit Qualifizierungselementen gestaltet sein (z. B. Sprachkurse), diese sind bis zu einer Dauer von 8 Wochen zulässig; Praktika bei einem oder mehreren Arbeitgebern bis zu einer Dauer von 4 Wochen.

AGH ME sollen im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung als zweckmäßiges Modul einer ganzheitlichen Betreuungs- und Integrationsstrategie einen Teilschritt in einer Förderkette darstellen. Die Strategie soll individuell auf die Bedarfsgemeinschaft abgestimmt sein. Für junge Menschen mit besonderen Problemlagen soll eine begleitende und möglichst umfassende sozialpädagogische Betreuung sichergestellt werden (Bundesagentur für Arbeit 2009e).

Im Jahr 2008 werden in den AGH U 25 ME mit Qualifizierungsanteil insgesamt 79.691 Zugänge an Teilnehmenden ausgewiesen (Bundesagentur für Arbeit 2009b).

Relevante Bundesprogramme im Kontext der Benachteiligtenförderung

Neben den Bildungs-, Förder- und Qualifizierungsangeboten, die im Übergang von der Schule in die Arbeitswelt derzeit als Regelangebote angeboten werden, führen verschiedene Bundesministerien Sonder- und Modellprogramme247 durch, die für den Bereich der Benachteiligtenförderung Tabelle A7.1-2 relevant sind. Diese Initiativen haben i. d. R. die Entwicklung strukturbildender Maßnahmen zum Ziel, um Rahmenbedingungen für die berufliche Integration zu verbessern. Diese Sonder- und Modellprogramme sind zeitlich begrenzt; ihre Durchführung ist in Programmrichtlinien beschrieben, die Durchführung beruht auf Projekt- bzw. Maßnahmeanträgen.248

(Ursula Bylinski, Petra Lippegaus-Grünau, Thomas Materna)

Tabelle A7.1-2: Auswahl für den Bereich der Benachteiligtenförderung relevanter Sonder- und Modellprogramme des Bundes 2008

Tabelle A7.1-2

Fußnoten

239 Die Zuständigkeiten für die berufliche und soziale Integration von Jugendlichen ist derzeit auf die Sozialgesetzbücher (SGB ) II, III und VIII verteilt.

240 Im Rahmen der Jugendhilfe werden sozialpädagogische Hilfen angeboten, die die schulische und berufliche Ausbildung sowie deren Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern, soweit dies nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird (§ 13 KJHG, Jugendsozialarbeit). Zielgruppe sind junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.

241 Im Oktober 2009 sind 524 Qualifizierungsbausteine (BBiG) in der Datenbank des Good Practice Centers (GPC) des BIBB dokumentiert, www.good-practice. de / bbigbausteine / .

242 Schulische Angebote der Berufsvorbereitung sind im Kapitel A6.1 aufgeführt.

243 Zur Nachqualifizierung siehe auch Kapitel B3.4.

244 Die Auswahl der Schulen kann eingesehen werden unter: www.bmas.de/portal/29378/property=pdf/2008_11_04_liste_der_schulen_mit_berufseinstiegsbegleitung.pdf

245 Für die Berufseinstiegsbegleitung gilt eine befristete Regelung, letzter Eintritt in die Maßnahme ist der 31. Dezember 2011.

246 Vormals Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ).

247 Eine ausführliche Übersicht findet sich unter www.good-practice.de/1060.php.

248 Die Förderprogramme der Länder sind einzusehen im Webportal LänderAKTIV (www.laenderaktiv.de/ ).

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2010 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2010).

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