Sie befinden sich hier:

 

DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2011

B3.4 Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses

Für den nachträglichen Erwerb von Berufsabschlüssen gibt es grundsätzlich zwei Zugangswege: Die Zulassung zur Prüfung kann im Rahmen einer Umschulung (§§ 58 ff. BBiG, § 42e–42i HwO) oder über die Zulassung zur Prüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG oder § 37 Abs. 2 HwO (sogenannte Externenprüfung) erfolgen.

Mit Umschulungen werden Erwerbstätige, die ihre bisherige Tätigkeit aufgeben müssen oder wollen, auf eine neue berufliche Tätigkeit vorbereitet. Geförderte Umschulungen sind im Vergleich zur Regelausbildung im Allgemeinen mindestens um ein Drittel der Ausbildungszeit gekürzt.

Die sogenannte Externenprüfung richtet sich hingegen insbesondere an Personen, die für einen Beruf, in dem sie tätig sind, ein anerkanntes Zertifikat erwerben wollen. Auf die Teilnahme an der Abschlussprüfung können sich extern zugelassene Teilnehmende auf unterschiedliche Arten vorbereiten: Sie können sich die benötigten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten parallel zu ihrer Berufstätigkeit autodidaktisch aneignen, dabei auf betriebliche Weiterbildungsangebote zurückgreifen oder sich in einem speziellen Kurs auf die Prüfungsteilnahme vorbereiten. Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Externenprüfung werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in der Regel in einem zeitlichen Umfang von 6 Monaten gefördert.

Weil eine große Anzahl junger Erwachsener noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat (vgl. Kapitel A8) und die Einmündungs- und Erfolgsaussichten bei – gegenüber der normalen Ausbildungszeit verkürzten – Umschulungen gering sind, wurde Mitte der 1990er-Jahre das Konzept der abschlussorientierten Nachqualifizierung entwickelt. Darunter werden Weiterbildungsmaßnahmen verstanden, die auf den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses vorbereiten und die sich insbesondere an Personen richten, deren berufliche Integration durch das Fehlen beruflicher Qualifikationen erschwert ist. Das Konzept der abschlussorientierten Nachqualifizierung sieht eine Qualifizierung vor, die, wie in der dualen Ausbildung, Arbeiten und Lernen verknüpft und deren Dauer sich an der Ausbildungszeit orientiert. Durch einen modularen Aufbau soll es in der Nachqualifizierung auch möglich sein, erworbene Kompetenzen, z. B. aus Arbeitserfahrung oder absolvierten Qualifizierungen des sogenannten Übergangssystems oder aus abgebrochenen Ausbildungen, zu berücksichtigen. Der Berufsabschluss wird dabei im Allgemeinen über die Zulassung zur Prüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG oder § 37 Abs. 2 HwO (sogenannte Externenprüfung) erreicht. Die Datenlage bezüglich des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses ist sowohl heterogen als auch unvollständig.

E Datenlage zu abschlussorientierten Nachqualifizierungen

Erfasst wird die jährliche Anzahl der externen Teilnehmenden an Abschlussprüfungen in nach BBiG geordneten Berufen (vgl. Kapitel A4.7). Die Daten zu externen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern enthalten weder Angaben zur Vorbildung der extern zugelassenen Personen noch darüber, wie sie sich auf die Prüfungsteilnahme vorbereitet haben und inwieweit sie beruflich integriert sind.

Die Teilnahmestatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) (vgl. Kapitel B3.1) weist Zugänge und Jahresdurchschnittsbestände für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufes aus. Darin sind Umschulungen und Vorbereitungen auf die Externenprüfung und abschlussbezogene Nachqualifizierungen zusammengefasst. Diese Daten liegen nach Alter, Geschlecht, Erwerbsstatus und Rechtskreis differenziert vor.

Abschlussorientierte Nachqualifizierungen gemäß der oben genannten Definition stellen eine nicht näher zu quantifizierende Teilmenge der Teilnehmenden an der Externenprüfung (zzgl. Berufe nach landesrechtlichen Regelungen) und der Förderzahlen abschlussorientierter Maßnahmen der BA dar.

Ansätze zur Förderung abschlussorientierter Nachqualifizierung

Zurzeit gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Programme zur abschlussorientierten Nachqualifizierung.

  • Das vom BMBF mit der Laufzeit 2008 bis 2013 in 2 Förderrunden aufgelegte Programm „Perspektive Berufsabschluss“ zielt in der Förderinitiative „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ darauf, nachhaltig geeignete Rahmenbedingungen für Nachqualifizierung zu schaffen und damit zur Verringerung des Anteils an- und ungelernter junger Erwachsener mit und ohne Beschäftigung beizutragen. Dazu werden im Zusammenwirken mit den regional tätigen Arbeitsmarktakteuren Konzepte für bedarfsgerechte Nachqualifizierung regional angepasst implementiert, bestehende Fördermöglichkeiten transparent gemacht und gebündelt und Beratungs- und Unterstützungsstrukturen aufgebaut. 262
  • Eine frühzeitige Integration junger Menschen in die duale Berufsausbildung mittels bundeseinheitlicher Ausbildungsbausteine ist Ziel des ebenfalls vom BMBF geförderten Programms JOBSTARTER CONNECT.263 Der Fokus des Programms liegt auf den Teilsystemen der beruflichen Bildung im Übergang zwischen Schule und Beruf. Mit bundeseinheitlichen Ausbildungsbausteinen sollen die unterschiedlichen Möglichkeiten des „Übergangssystems“ stärker auf die duale Berufsausbildung ausgerichtet werden. Einer der vier Anwendungsbereiche zur Erprobung der Ausbildungsbausteine ist die Nachqualifizierung.
  • Für gering qualifizierte Beschäftigte können Maßnahmen, die auf den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses zielen, aus dem BA-Sonderprogramm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen) finanziert werden (vgl. Kapitel B3.1). Des Weiteren fördert die Bundesagentur für Arbeit den Erwerb von anerkannten Berufsabschlüssen bzw. Teilqualifikationen ab dem Jahr 2010 im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels, die an die Stelle der im Jahr 2009 durchgeführten Initiative zur Qualifizierung Geringqualifizierter getreten ist.264

(Katrin Gutschow)

Fußnoten

262 Für weitere Informationen siehe http://www.perspektive-berufsabschluss.de/de/105.php.

263 Für weitere Informationen siehe http://www.jobstarter.de/de/1208.php und BIBB-Datenreport 2009, Kapitel C.

264 Siehe E-Mail-Info SGB III vom 08.12.2009 / Geschäftsanweisung SGB II Nr. 45 vom 08.12.2009, http://www.arbeitsagentur.de/nn_27098/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2009-12-08.html (Abrufdatum: 16.09.2010).

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2011 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2011).

Diese Information weitergeben

Diese Informationen weitergeben bei: Facebook Diese Informationen weitergeben bei: Twitter Diese Informationen weitergeben bei: MeinVZ

Social Bookmarks

Lesezeichen setzen bei: Google Lesezeichen setzen bei: Yahoo Lesezeichen setzen bei: Mr. Wong Lesezeichen setzen bei: Del.icio.us Lesezeichen setzen bei: Linkarena Lesezeichen setzen bei: Folkd Lesezeichen setzen bei: Yigg

Tools: