Für den nachträglichen Erwerb von Berufsabschlüssen gibt es grundsätzlich zwei Zugangswege: Die Zulassung zur Prüfung kann im Rahmen einer Umschulung (§§ 58 ff. BBiG, § 42e–42i HwO) oder über die Zulassung zur Prüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG oder § 37 Abs. 2 HwO (sogenannte Externenprüfung) erfolgen.
Mit Umschulungen werden Erwerbstätige, die ihre bisherige Tätigkeit aufgeben müssen oder wollen, auf eine neue berufliche Tätigkeit vorbereitet. Geförderte Umschulungen sind im Vergleich zur Regelausbildung im Allgemeinen mindestens um ein Drittel der Ausbildungszeit gekürzt.
Die sogenannte Externenprüfung richtet sich hingegen insbesondere an Personen, die für einen Beruf, in dem sie tätig sind, ein anerkanntes Zertifikat erwerben wollen. Auf die Teilnahme an der Abschlussprüfung können sich extern zugelassene Teilnehmende auf unterschiedliche Arten vorbereiten: Sie können sich die benötigten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten parallel zu ihrer Berufstätigkeit autodidaktisch aneignen, dabei auf betriebliche Weiterbildungsangebote zurückgreifen oder sich in einem speziellen Kurs auf die Prüfungsteilnahme vorbereiten. Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Externenprüfung werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in der Regel in einem zeitlichen Umfang von 6 Monaten gefördert.
Weil eine große Anzahl junger Erwachsener noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat (vgl. Kapitel A8) und die Einmündungs- und Erfolgsaussichten bei – gegenüber der normalen Ausbildungszeit verkürzten – Umschulungen gering sind, wurde Mitte der 1990er-Jahre das Konzept der abschlussorientierten Nachqualifizierung entwickelt. Darunter werden Weiterbildungsmaßnahmen verstanden, die auf den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses vorbereiten und die sich insbesondere an Personen richten, deren berufliche Integration durch das Fehlen beruflicher Qualifikationen erschwert ist. Das Konzept der abschlussorientierten Nachqualifizierung sieht eine Qualifizierung vor, die, wie in der dualen Ausbildung, Arbeiten und Lernen verknüpft und deren Dauer sich an der Ausbildungszeit orientiert. Durch einen modularen Aufbau soll es in der Nachqualifizierung auch möglich sein, erworbene Kompetenzen, z. B. aus Arbeitserfahrung oder absolvierten Qualifizierungen des sogenannten Übergangssystems oder aus abgebrochenen Ausbildungen, zu berücksichtigen. Der Berufsabschluss wird dabei im Allgemeinen über die Zulassung zur Prüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG oder § 37 Abs. 2 HwO (sogenannte Externenprüfung) erreicht. Die Datenlage bezüglich des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses ist sowohl heterogen als auch unvollständig.
E Datenlage zu abschlussorientierten Nachqualifizierungen
Erfasst wird die jährliche Anzahl der externen Teilnehmenden an Abschlussprüfungen in nach BBiG geordneten Berufen (vgl. Kapitel A4.7). Die Daten zu externen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern enthalten weder Angaben zur Vorbildung der extern zugelassenen Personen noch darüber, wie sie sich auf die Prüfungsteilnahme vorbereitet haben und inwieweit sie beruflich integriert sind.
Die Teilnahmestatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) (vgl. Kapitel B3.1) weist Zugänge und Jahresdurchschnittsbestände für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufes aus. Darin sind Umschulungen und Vorbereitungen auf die Externenprüfung und abschlussbezogene Nachqualifizierungen zusammengefasst. Diese Daten liegen nach Alter, Geschlecht, Erwerbsstatus und Rechtskreis differenziert vor.
Abschlussorientierte Nachqualifizierungen gemäß der oben genannten Definition stellen eine nicht näher zu quantifizierende Teilmenge der Teilnehmenden an der Externenprüfung (zzgl. Berufe nach landesrechtlichen Regelungen) und der Förderzahlen abschlussorientierter Maßnahmen der BA dar.
Zurzeit gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Programme zur abschlussorientierten Nachqualifizierung.