B2.2.1 Berufliche Weiterbildung an Volkshochschulen
In vielen Bundesländern spielen die Volkshochschulen per Landesgesetz eine wichtige Rolle bei der Weiterbildung der erwachsenen Bevölkerung. In manchen Bundesländern hat die Bereitstellung einer Volkshochschule durch die Kommunen die Funktion der Grundversorgung mit Weiterbildung und wird einwohnerbezogen durch das Land gefördert (z. B. Niedersachsen). In anderen Ländern stehen die Volkshochschulen neben freien Trägern, die von Land und Kommunen gefördert werden (z. B. Bayern, Brandenburg). Auch wenn grundsätzlich der Bund für die berufliche Weiterbildung verantwortlich ist, während die Länder die Verantwortung für allgemeine und politische Weiterbildung innehaben (vgl. Deutscher Bildungsrat 1970, S. 51), schließen die Weiterbildungsgesetze der Länder dort, wo ein solches in Kraft ist, in der Regel neben allgemeiner und politischer Weiterbildung auch die berufliche Weiterbildung ein (für einen Überblick über die Landesgesetze siehe Grotlüschen u. a. 2009, S. 358; zur Einordnung der Landesregelungen in das Gesamtsystem der Erwachsenenbildung siehe Nuissl 2009). Insgesamt sind die Volkshochschulen in allen Bundesländern als öffentlich geförderte Weiterbildungseinrichtungen vertreten und bieten ein thematisch breit gefächertes Bildungsangebot, das in großen Teilen ohne Zugangsbeschränkungen der gesamten Bevölkerung offensteht (vgl. Süssmuth / Sprink 2009, S. 473 ff.).
Die Volkshochschul-Statistik erfasst als bundesweite Statistik des Deutschen Volkshochschul- Verbandes (DVV) und seiner Mitgliedseinrichtungen seit 1962 die personelle und finanzielle Ausstattung der Volkshochschulen sowie das Angebot in verschiedenen Veranstaltungsarten, Unterrichtsstunden und Belegungen; die statistische Erhebung wird jährlich vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung (DIE) durchgeführt.290 Die thematische Zuordnung der Veranstaltungen der Volkshochschulen erfolgt in der seit 1998 bestehenden Systematik der 6 so- genannten Programmbereiche: (1) Politik – Gesellschaft – Umwelt, (2) Kultur – Gestalten, (3) Gesundheit, (4) Sprachen, (5) Arbeit – Beruf, (6) Grundbildung – Schulabschlüsse. Zum Programmbereich Arbeit – Beruf gehören Lehrgänge zu den Themen IuK-Anwendungen291, Büropraxis, Rechnungswesen, berufsqualifizierende Grund- und Fachlehrgänge sowie Angebote zum Komplex Organisation / Management (siehe für die einzelnen Fachgebiete Huntemann / Reichart 2011, Tabelle 10).
E Volkshochschul-Statistik
In Tabelle B2.2.1-1 sind Kursveranstaltungen sowie die dazugehörenden Unterrichtsstunden und Belegungen im Programmbereich Arbeit – Beruf ausgewiesen. Die dargestellten Summen beziehen sich jeweils auf das zugehörige Kalenderjahr. Ein Kurs ist definiert als eine Weiterbildungsveranstaltung mit mindestens 3 Unterrichtsstunden, die am Sitzort der Volkshochschule stattfindet. Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten. Unter einer Belegung wird ein Teilnahmefall an einer Veranstaltung verstanden. Wenn dieselbe Person in einem Beobachtungszeitraum an mehreren Veranstaltungen teilnimmt, wird sie mehrfach als Belegung gezählt, die Anzahl der Belegungen ist also höher als die Anzahl der Personen, die an den Veranstaltungen teilnehmen. Außer im Programmbereich Arbeit – Beruf findet berufliche Weiterbildung auch in anderen Programmbereichen statt (z. B. im Programmbereich Sprachen: „Wirtschaftsenglisch“). Da die Erfassung der Veranstaltungen jedoch nach inhaltlichen Aspekten und nicht nach Zweck erfolgt, ist eine Ausdifferenzierung berufsbezogener Veranstaltungen hier nicht möglich. Daher sind die berichteten Werte als Mindestzahlen des Angebots beruflicher Weiterbildung an Volkshochschulen zu interpretieren.
Dargestellt sind die in den Volkshochschulen im Berichtsjahr jeweils durchgeführten Kurse sowie die zugehörigen Unterrichtsstunden und Belegungen. In der Regel sind die Angebote der Volkshochschulen öffentlich ausgeschrieben (z. B. über das Programmheft, die Website) und allen Interessierten (ggf. verbunden mit der Anforderung von Vorkenntnissen) zugänglich. Auftrags- und Vertragsmaßnahmen sind Veranstaltungen für einen geschlossenen Teilnehmerkreis, die die Volkshochschule im Auftrag eines Dritten (z. B. lokale Arbeitsgemeinschaft als Träger [ARGE] für Leistungen nach dem SGB II, Bundesagentur für Arbeit, andere staatliche Instanz oder privatwirtschaftliches Unternehmen) durchführt. Diese werden erst seit 1998 getrennt erfasst. Vor 1998 sind diese Veranstaltungen in der Gesamtsumme enthalten. Neben den Kursen gibt es an den Volkshochschulen noch andere Veranstaltungsarten (Einzelveranstaltungen, Studienfahrten, Studienreisen), die in der Tabelle nicht eingeschlossen sind; im Programmbereich Arbeit – Beruf machen diese weniger als 1 % der Unterrichtsstunden aus.
Die in Tabelle B2.2.1-2 ausgewiesene VHS-Weiterbildungsdichte ist definiert als die Unterrichtsstunden in Kursen an VHS pro 1.000 Einwohner / -innen des jeweiligen Versorgungsgebiets auf Länderebene (Datenbasis für Bevölkerungsstand auf Landesebene bis einschließlich Berichtsjahr 2008: 30. Juni des Berichtsjahres; ab Berichtsjahr 2009: 31. Dezember des dem Berichtsjahr vorhergehenden Jahres). In der Tabelle ist diese Kennzahl jeweils nur auf die Veranstaltungen im Programmbereich Arbeit – Beruf bezogen und nach Landesteilen (alte / neue Bundesländer) differenziert.
Bei der Erhebung der Teilnahmefälle nach Geschlecht wird nicht zwischen offenen Kursen und Auftrags- und Vertragsmaßnahmen differenziert. Die in Schaubild B2.2.1-1 dargestellten Prozentanteile beziehen sich daher auf die Teilnehmenden in den Kursangeboten im Programmbereich Arbeit – Beruf insgesamt. Nicht alle Teilnahmefälle sind nach Geschlecht differenzierbar. Die Erfassungsquote betrug im Berichtsjahr 2010 82,8 % der Belegungen im Programmbereich Arbeit – Beruf (85,9 % der Belegungen in Kursen an Volkshochschulen insgesamt).
Tabelle B2.2.1-1: Kursveranstaltungen im Programmbereich Arbeit – Beruf an Volkshochschulen 1991 bis 20101
Tabelle B2.2.1-1 (barrierefrei)
Angebot beruflicher Weiterbildung an Volkshochschulen
Das Kursangebot der Volkshochschulen an beruflicher Weiterbildung umfasste im Jahr 2010 bundesweit knapp 70.800 Veranstaltungen Tabelle B2.2.1-1. Die Gesamtzahl der Kurse ist damit, ebenso wie die Zahl der Belegungen im Programmbereich Arbeit – Beruf insgesamt, gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Angestiegen ist hingegen die Zahl der Unterrichtsstunden im Programmbereich. Damit wird ein seit 2008 zu erkennender Trend fortgesetzt (zur Entwicklung in den Jahren seit 1991 siehe BIBB-Datenreport 2010, Kapitel B2.2.1).
Bei den Auftrags- und Vertragsmaßnahmen nahmen Unterrichtsstunden (+17,1 %) und Belegungen (+1,4 %) gegenüber 2009 zu, während die Zahl der Kurse zurückging (-2,1 %). Dies entspricht dem Trend der vergangenen Jahre, wonach Auftrags- und Vertragsmaßnahmen in der beruflichen Weiterbildung an Volkshochschulen stetig an Bedeutung gewonnen haben. Inzwischen sind 12,8 % der Kursveranstaltungen, 37,9 % der Unterrichtsstunden und 17,5 % der Belegungen diesem Angebotssegment zuzuordnen.
Auftrags- und Vertragsmaßnahmen dauern in der Regel deutlich länger als offene Angebote; 2010 beinhaltete eine Auftrags- und Vertragsmaßnahme in der beruflichen Weiterbildung 95,8 Unterrichtsstunden, ein Kurs im offenen Angebot hingegen nur 23,1 Unterrichtsstunden. Die durchschnittliche Dauer beider Kursformen ist jedoch der Tendenz nach in den letzten Jahren zurückgegangen. Nur 2010 ist bei den Auftrags- und Vertragsmaßnahmen wieder ein höherer Wert als im Vorjahr zu beobachten (2009: 80,1).
Im Jahr 2010 umfasste der Programmbereich Arbeit – Beruf 12,3 % der Kurse an Volkshochschulen, mit 15,0 % der Unterrichtsstunden und 10,4 % der Belegungen (vgl. Huntemann / Reichart 2011, Tabelle 9).
Weiterbildungsdichte beruflicher Weiterbildung an Volkshochschulen
Wie Tabelle B2.2.1-2 zeigt, ist das Angebot an beruflicher Weiterbildung an Volkshochschulen in den alten Ländern deutlich größer als in den neuen Ländern. Bezogen auf die Einwohnerzahl in beiden Gebieten war die Versorgung mit Angeboten der Volkshochschulen im Programmbereich Arbeit – Beruf in Westdeutschland über den betrachteten Zeitraum hinweg stets höher (vgl. für die Beschreibung der Entwicklung seit 1991 BIBB-Datenreport 2010, Kapitel B2.2.1).
In den letzten 2 Jahren hat sich die Versorgung mit VHS-Angeboten im Programmbereich Arbeit – Beruf in den neuen Ländern gegenüber den alten Ländern weiter reduziert; während in den alten Ländern die Unterrichtsstunden von 2009 auf 2010 leicht zunahmen (+1,3 %), sank deren Zahl in den neuen Ländern weiter ab (-3,6 %). Damit verringerte sich die VHS-Weiterbildungsdichte im Programmbereich Arbeit – Beruf dort auf 11,1 Unterrichtsstunden pro 1.000 Einwohner / Einwohnerinnen der neuen Länder. In den alten Ländern hat sich die VHS-Weiterbildungsdichte dagegen leicht erhöht (2010: 32,4). Dort entfiel 2010 mit über zwei Fünftel (40,2 %) ein deutlich höherer Anteil der Unterrichtsstunden auf Auftrags- und Vertragsmaßnahmen als in den neuen Ländern (10,9 %).
Verteilung der Teilnahmefälle an beruflicher Weiterbildung in Volkshochschulen nach Geschlecht
Insgesamt besuchen seit vielen Jahren deutlich mehr Frauen als Männer die Volkshochschule. Der Frauenanteil liegt im Kursbereich insgesamt bei etwa drei Viertel der Teilnahmefälle (seit 1991 zwischen 73,1 % und 75,1 %; vgl. Huntemann / Reichart 2011; Pehl / Reitz 1994–2002; PAS 1991–1993). Im Programmbereich Arbeit – Beruf ist der Frauenanteil bei den Teilnahmefällen geringer als bei Betrachtung der Gesamtzahlen, wie Schaubild B2.2.1-1 verdeutlicht.
Im Jahr 2010 betrug der Frauenanteil im Programmbereich Arbeit – Beruf 63,2 % und unterschritt damit geringfügig den bisherigen Höchstwert von 63,3 % (2008). Seit 1997 lag der Wert über der 60 %-Marke, mit seitdem bei leichten Schwankungen steigender Tendenz.
Insgesamt sind die Volkshochschulen Anbieter, die niedrigschwellige berufsbildende Angebote für die breite Bevölkerung (z. B. im Bereich der EDV-Kenntnisse) vorhalten, aber auch an berufsfachlichen Qualifizierungen beteiligt sind. Auch für Frauen, die durch ihre im Durchschnitt geringere Beteiligung am Erwerbsleben (vgl. Deutsches Institut für Erwachsenenbildung 2010, S. 136 f.) seltener Gelegenheit zu beruflicher Weiterbildung haben, öffnen die Volkshochschulen einen Zugang zu beruflicher Weiterbildung. Darüber hinaus wird an den Volkshochschulen im Rahmen von Auftrags- und Vertragsmaßnahmen zielgruppenspezifische Weiterbildung durchgeführt, etwa für Arbeitssuchende (vgl. Kapitel B3.1) oder für Beschäftigte von Betrieben (vgl. Kapitel B1.2).
(Elisabeth Reichart, Deutsches Institut für Erwachsenenbildung)
Tabelle B2.2.1-2: Umfang beruflicher Weiterbildung in den alten und neuen Ländern 1991 bis 2010
Tabelle B2.2.1-2 (barrierefrei)
Schaubild B2.2.1-1: Anteile von Männern und Frauen an den Belegungen im Programmbereich Arbeit – Beruf 2010
Schaubild B2.2.1-1 (barrierefrei)