Während die Ausbildungsmarktstatistik der BA lediglich die Nationalität der gemeldeten Bewerber / -innen ausweist, kann anhand der BA / BIBB-Bewerberbefragung der Anteil der Migranten und Migrantinnen unter den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen ermittelt werden.
Dieser Definition folgend konnte bei hochgerechnet 144.531 (bzw. 26 %) der gemeldeten Bewerber / -innen des Berichtsjahrs 2009 / 2010 ein Migrationshintergrund festgestellt werden. Bei 407.261 (bzw. 74 %) Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen handelte es sich demnach um deutsche Jugendliche ohne Migrationshintergrund.58 Damit fiel der Migrantenanteil unter den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen mehr als doppelt so hoch aus wie der Anteil der Bewerber / -innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (11 %) (vgl. Kapitel A1.2).
Bewerber / -innen des Berichtsjahres 2009 / 2010, die über einen Migrationshintergrund verfügten, waren häufiger älter als Bewerber / -innen ohne Migra tionshintergrund Tabelle A3.2.2-1. Während 73 % der Migranten und Migrantinnen bereits volljährig waren, lag der Anteil der volljährigen Bewerber / -innen ohne Migrationshintergrund bei 60 %. Ein Grund hierfür dürfte darin liegen, dass der Altbe werberanteil in der Gruppe der Migranten und Migrantinnen (42 %) im Vergleich zur Gruppe der deutschen Bewerber / -innen ohne Migrationshintergrund (37 %) deutlich höher ausfiel. Was die Schulabschlüsse betrifft, so schnitten Bewerber / -innen mit Migrationshintergrund etwas schlechter ab: Fast die Hälfte der Migranten und Mi grantinnen (47 %) hatte maximal einen Hauptschulabschluss erreicht, bei den Bewerbern und Bewerberinnen ohne Migra tionshintergrund war es dagegen nur rund ein Drittel (34 %). Im Vergleich zu Jugendlichen ohne Migrationshintergrund hatten Migranten und Migrantinnen seltener einen mittleren Schulabschluss (35 % vs. 42 %), eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (9 % vs. 10 %) sowie eine allgemeine Hochschulreife erworben (4 % vs. 8 %). Keine Unterschiede ließen sich dagegen bei dem Anteil der Personen mit Fachhochschulreife feststellen (6 %). Hinsichtlich der Schulnoten zeigten sich kaum Unterschiede zwischen den Bewerbern und Bewerberinnen mit und ohne Migrationshintergrund. Lediglich bei den Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen mit Studienberechtigung wiesen Jugendliche ohne Migrationshintergrund durchschnittlich bessere Deutschnoten auf als Jugendliche mit Migrationshintergrund (2,7 vs. 3,0). Und bei den Jugendlichen mit mittleren Abschlüssen zeigte sich, dass Bewerber / -innen ohne Migrationshintergrund etwas bessere Zensuren in Mathematik erhalten hatten als Bewerber / -innen mit Migrationshintergrund (3,0 vs. 3,1).
Zum Befragungszeitpunkt Ende 2010 bzw. Anfang 2011 befanden sich 30 % der gemeldeten Bewerber / -innen des Berichtsjahres 2009 / 2010 mit Migrationshintergrund in einer betrieblichen Berufsausbildung nach BBiG / HwO, 8 % in einer außerbetrieblichen oder vollzeitschulischen Ausbildung nach BBiG / HwO und weitere 4 % in einer Berufsausbildung im Schulberufssystem oder einer sonstigen Berufsausbildung außerhalb BBiG / HwO. 2 % der Migrantinnen und Migranten hatten ein Studium aufgenommen Tabelle A3.2.2-2. Damit waren weniger als die Hälfte (44 %) der Jugendlichen mit Migrationshintergrund in eine vollqualifizierende Berufsausbildung eingemündet. Demgegenüber konnten 59 % der Bewerber / -innen ohne Migrationshintergrund eine vollqualifizierende Ausbildung aufnehmen. Zurückzuführen ist die Diskrepanz im Verbleib zwischen den beiden Gruppen auf die höhere betriebliche Einmündungsquote von Jugendlichen ohne Migrationshintergrund: Mit 44 % war es den Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberininnen ohne Migrationshintergrund wesentlich häufiger gelungen, eine betriebliche Ausbildungsstelle aufzunehmen, als Jugendlichen mit Migrationshintergrund (30 %). Die Verbleibe in einer außerbetrieblichen oder vollzeitschulischen Berufsausbildung nach BBiG / HwO (8 %), in einer schulischen oder sonstigen Berufsausbildung (5 %) oder in einem Studium (2 %) fielen dagegen bei den Jugendlichen ohne Migrationshintergrund ähnlich bzw. identisch aus wie in der Gruppe der Migranten und Migrantinnen. Dementsprechend häufiger waren Jugendliche mit Migrationshintergrund außerhalb einer vollqualifizierenden Berufsausbildung verblieben. So war fast ein Viertel von ihnen (24 %) in ein teilqualifizierendes Bildungsangebot des Übergangssystems eingemündet, jedoch „nur“ 18 % der Bewerber / -innen ohne Migrationshintergrund. Auch in einer allgemeinbildenden Schule befanden sich Migranten und Migrantinnen zum Befragungszeitpunkt etwas häufiger (8 % vs. 5 %). Bewerber / -innen mit Migrationshintergrund hatten zudem öfter eine Erwerbstätigkeit aufgenommen (4 % vs. 2 %), jobbten (6 % vs. 4 %) oder waren arbeitslos (10 % vs. 9 %).
Berücksichtigt man die Schulabschlüsse, wird zum einen deutlich, dass sowohl für Bewerber / -innen mit als auch ohne Migrationshintergrund der Anteil derjenigen, die eine betriebliche Ausbildungsstelle aufnehmen konnten, mit der Höhe des Schulabschlusses stieg Schaubild A3.2.2-1. Erkennbar wird allerdings auch, dass selbst unter Berücksichtigung der Schulabschlüsse Bewerber / -innen mit Migrationshintergrund seltener in eine betriebliche Ausbildungsstelle einmündeten als Bewerber / -innen ohne Migrationshintergrund. Während dieser Unterschied für die Bewerber / -innen mit maximal Hauptschulabschluss mit 4 Prozentpunkten noch relativ gering ausfällt, schlägt er bei den Jugendlichen mit mittleren Schulabschlüssen deutlich ins Gewicht. So waren von den Bewerbern und Bewerberinnen, die keinen Migrationshintergrund aufwiesen, 50 % in einer betrieblichen Ausbildungsstelle verblieben, während die betriebliche Einmündungsquote bei den Jugendlichen mit Migrationshintergrund lediglich bei 32 % lag. Diese Diskrepanz reduzierte sich zwar bei der Gruppe der Personen mit Fachhochschul- oder Hochschulreife, blieb aber zuungunsten der Migrantinnen und Migranten erhalten (47 % vs. 55 %). Darüber hinaus zeigte sich, dass auch bei alternativen vollqualifizierenden Ausbildungsformen Migrantinnen und Migranten mitunter seltener vertreten waren. So mündeten von den Jugendlichen mit maximal Hauptschulabschluss 13 % der Bewerber / -innen mit Migrationshintergrund in eine außerbetriebliche oder schulische Ausbildung nach BBiG / HwO ein, aber 16 % der Bewerber / -innen ohne Migrationshintergrund. Des Weiteren zeigte sich bei dieser Absolventengruppe, dass 2 % der Jugendlichen mit Migrationshintergrund, aber 4 % der Jugendlichen ohne Migrationshintergrund eine Berufsausbildung im Schulberufssystem oder eine sonstige Ausbildung aufnahmen. Und bei den Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen mit Studienberechtigung hatte kein Bewerber bzw. keine Bewerberin mit Migrationshintergrund eine schulische oder sonstige Ausbildung begonnen, während 5 % der Bewerber / -innen ohne Migrationshintergrund eine Berufsausbildung im Schulberufssystem oder eine sonstige Ausbildung aufgenommen hatten.
Die geringeren Chancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, in eine betriebliche bzw. vollqualifizierende Berufsausbildung einzumünden, korrespondierten mit ihrer gegenwärtigen Situationseinschätzung. So bezeichneten Bewerber / -innen mit Migrationshintergrund im Vergleich zu Jugendlichen ohne Migrationshintergrund ihre aktuelle Situation seltener als wunschgemäß (30 % vs. 39 %) und häufiger als nicht intendierte Alternative, welche jedoch mittlerweile akzeptiert wurde (19 % vs. 13 %) Schaubild A3.2.2-2.