Durchlässigkeit herzustellen bedeutet sowohl flexible Übergänge im nationalen Bildungssystem an den Schnittstellen zwischen dem beruflichen und dem hochschulischen Bildungsbereich als auch horizontale und vertikale Durchlässigkeit innerhalb dieser beiden Bereiche zu schaffen. Bereits seit den 1960er-Jahren gibt es in Deutschland Bemühungen, die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen zu fördern. Angestoßen von den Analysen des Deutschen Bildungswesens (vgl. Picht 1964; Dahrendorf 1965; Peisert 1967), in denen die Defizite in Deutschland benannt und grundlegende Reformen eingefordert wurden, bekam 1965 der Deutsche Bildungsrat, eine von Bund und Ländern gemeinsam gegründete Institution, den Auftrag, einen Bildungsgesamtplan vorzulegen. Mit den 1974 vorgelegten weitreichenden Empfehlungen zur Reform der Sekundarstufe II und dem Konzept einer durchgängigen Verknüpfung von allgemeinem mit beruflichem Lernen wurden Eckpfeiler für ein auf Durchlässigkeit angelegtes Bildungswesen definiert (vgl. Deutscher Bildungsrat 1974). Diese sehr ambitionierten Forderungen lösten eine heftige Diskussion bei Bund und Ländern aus, eine Umsetzung auf breiter Ebene blieb indes aus. Auch die Überlegungen zur Entwicklung eines Bildungsgesamtplanes, die 1975 von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung mit dem Ziel vorgelegt wurde, die Bildungsplanung für alle Bildungsbereiche als Gemeinschaftsaufgabe anzusehen (vgl. Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung 1975), wurden schließlich von einigen Kultusministern der Länder und von Finanzministern von Bund und Ländern mit dem Verweis auf die hohen Kosten abgelehnt.