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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2011

C1.2 Positionen der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat 1994 in einer Erklärung „Zu Fragen der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung“ Handlungsbedarf festgestellt und nach Vorlage eines Berichtes 1997 die entsprechenden Ausschüsse beauftragt „zu prüfen und zu beschreiben, welche Abschlussqualifikationen beruflicher Bildungswege auf der Grundlage der Bildungswerte, ihres Anspruchsniveaus und ihrer Leistungsnachweise zu einer Anerkennung weiter gehender Berechtigungen im Bildungswesen führen können“ (vgl. Kultusministerkonferenz 1997).

Im Juni 2002 verabschiedete die KMK den Beschluss zur „Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium“ (aktualisiert am 18. September 2008). Demnach können bis zu 50 % eines Hochschulstudiums durch außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten ersetzt werden.

Mit dem Beschluss der KMK von 2009, den „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber“ (vgl. Kultusministerkonferenz 2009) auszuweiten, wurden die Grundlagen für durchlässigere Strukturen zwischen Hochschulbildung und Berufsbildung gelegt; die Länder hatten sich auf gemeinsame Kriterien des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung geeinigt. So erhalten Inhaber von Abschlüssen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirte o. Ä.) eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Beruflich Qualifizierte ohne Abschluss einer Aufstiegsfortbildung erhalten eine fachgebundene Hochschulreife, wenn sie eine mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen haben sowie eine dreijährige einschlägige Berufspraxis nachweisen und ein Eignungsfeststellungsverfahren oder ein einjähriges Probestudium erfolgreich durchlaufen haben. Mit den von der KMK 2010 überarbeiteten „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ (vgl. Kultusministerkonferenz 2010) wird beruflich Qualifizierten, die bereits eine berufliche Aufstiegsfortbildung absolviert haben, der direkte Zugang zu Masterstudiengängen ermöglicht. Die Umsetzung dieser Regelungen in den einzelnen Bundesländern ist sehr unterschiedlich. Darüber hinaus entscheiden die Universitäten und Hochschulen autonom über die Zulassungsverfahren und Zulassungspraxis. Die Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf dadurch verkürzte Studiengänge ist ebenfalls noch nicht einheitlich geregelt, hier entscheiden die Universitäten und Hochschulen eigenständig.

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2011 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2011).

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