Der Hauptausschuss des BIBB (HA) hat in mehreren Empfehlungen zur „Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung“ das Thema Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit aufgegriffen und forderte bereits 1984, „dass durch eine Gleichstellungsregelung der Absolventen beruflicher Fortbildungsprüfungen nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung (…) der Zugang zum Fachhochschulbereich zu eröffnen ist“ (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 1984). Eine aktuelle Empfehlung des HA, in der die Vorschläge des IKBB aufgenommen und konkretisiert werden, geht in die gleiche Richtung. Mit Nachdruck wird 26 Jahre nach der ersten Empfehlung gefordert, durchlässigere Strukturen zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung zu schaffen: „Berufliches und hochschulisches Bildungssystem stehen in Deutschland immer noch weitgehend unverbunden nebeneinander, und nur wenigen beruflich Qualifizierten gelingt derzeit der Übergang von der Berufsbildung bzw. aus dem Beruf in die Hochschulen. Diese Situation ist für Deutschland als Informations- und Wissensgesellschaft aus volksund betriebswirtschaftlicher, bildungspolitischer und individueller Sicht nicht zufriedenstellend. Der Förderung von Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung kommt, vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung lebensbegleitenden Lernens, der Sicherung umfassender Bildungschancen und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels ein hoher Stellenwert zu. Dabei greift die Förderung von Durchlässigkeit auch die europäische Diskussion zur Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung auf. Neben der Frage des formalen Hochschulzugangs umfasst die Förderung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung auch die Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen und die Gestaltung bedarfsgerechter Angebote“ (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2010d).
Bund, Länder und Sozialparteien verfolgen dabei gemeinsam das Ziel, den Übergang von der beruflichen Bildung in die Hochschulen zu fördern und Anstrengungen zu unternehmen, Studienbedingungen bedarfsgerecht zu gestalten. Die geltenden föderalen Strukturen und die Autonomie der Hochschulen werden dabei allerdings nicht infrage gestellt. Der Katalog umfasst folgende Empfehlungen: