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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2011

C1.4 Vorschläge des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung

Der Hauptausschuss des BIBB (HA) hat in mehreren Empfehlungen zur „Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung“ das Thema Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit aufgegriffen und forderte bereits 1984, „dass durch eine Gleichstellungsregelung der Absolventen beruflicher Fortbildungsprüfungen nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung (…) der Zugang zum Fachhochschulbereich zu eröffnen ist“ (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 1984). Eine aktuelle Empfehlung des HA, in der die Vorschläge des IKBB aufgenommen und konkretisiert werden, geht in die gleiche Richtung. Mit Nachdruck wird 26 Jahre nach der ersten Empfehlung gefordert, durchlässigere Strukturen zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung zu schaffen: „Berufliches und hochschulisches Bildungssystem stehen in Deutschland immer noch weitgehend unverbunden nebeneinander, und nur wenigen beruflich Qualifizierten gelingt derzeit der Übergang von der Berufsbildung bzw. aus dem Beruf in die Hochschulen. Diese Situation ist für Deutschland als Informations- und Wissensgesellschaft aus volksund betriebswirtschaftlicher, bildungspolitischer und individueller Sicht nicht zufriedenstellend. Der Förderung von Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung kommt, vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung lebensbegleitenden Lernens, der Sicherung umfassender Bildungschancen und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels ein hoher Stellenwert zu. Dabei greift die Förderung von Durchlässigkeit auch die europäische Diskussion zur Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung auf. Neben der Frage des formalen Hochschulzugangs umfasst die Förderung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung auch die Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen und die Gestaltung bedarfsgerechter Angebote“ (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2010d).

Bund, Länder und Sozialparteien verfolgen dabei gemeinsam das Ziel, den Übergang von der beruflichen Bildung in die Hochschulen zu fördern und Anstrengungen zu unternehmen, Studienbedingungen bedarfsgerecht zu gestalten. Die geltenden föderalen Strukturen und die Autonomie der Hochschulen werden dabei allerdings nicht infrage gestellt. Der Katalog umfasst folgende Empfehlungen:

  1. Den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ausbauen. Mit Bezugnahme auf den KMK-Beschluss von 2009 zum „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber“, der von den meisten Bundesländern in das jeweilige Landeshochschulrecht übertragen wurde, fordert der HA, dass bei der Entscheidung über den Zugang an die Hochschulen die bereits erworbenen Kompetenzen stärker berücksichtigt werden sollten. Er spricht sich für Zugangsprüfungen aus, die konsequent auf die durch Berufsbildung und Berufspraxis erworbenen studienrelevanten Kompetenzen aufbauen.
  2. Die Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge erweitern. Unter Berücksichtigung des KMK-Beschlusses von 2002 (vgl. KMK 2002) zur „Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium“ und der vorliegenden Ergebnisse der BMBF-Initiative „Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge“ (ANKOM) regt der HA an, die Möglichkeiten zur pauschalen Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auszubauen und zu erweitern. Darüber hinaus wird empfohlen, die Durchlässigkeit von der hochschulischen Ausbildung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zu fördern durch die Anrechnung von in Hochschulen erworbenen Kompetenzen auf die berufliche Aus- und Weiterbildung.
  3. Bedarfsgerechte Angebote für beruflich Qualifizierte schaffen. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Ausbildung sollte durch zielgruppengerechte Vorbereitungs- und Unterstützungsprogramme und die entsprechende Ausgestaltung der Studiengänge verbessert werden. Bei der Entwicklung von Studiengängen sollte die Zielgruppe stärker berücksichtigt werden.
  4. Finanzielle Fördermöglichkeiten für berufserfahrene Studierende schaffen. Dazu wird empfohlen, die vorhandenen Förderund Unterstützungsinstrumente einer zielgruppenspezifischen Analyse zu unterziehen mit dem Ziel, Transparenz zu schaffen und zugleich Entwicklungen anzustoßen, flexible und für die Zielgruppe anwendbare Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen.
  5. Informations- und Beratungsangebote für beruflich qualifizierte Studieninteressenten schaffen. Die Empfehlung sieht vor, die Kooperationen zwischen Trägern der beruflichen Bildung und Hochschulen weiter auszubauen mit dem Ziel, sich zukünftig verstärkt bei der Information und Beratung zu engagieren. Dabei sollten vorliegende Erfahrungen, z. B. aus der ANKOM-Initiative, genutzt werden (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2010d).

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2011 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2011).

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