C2.1 Eckpunkte der Entwicklungsarbeit
Bei der Entwicklung der Ausbildungsbausteine wurden die folgenden Eckpunkte zugrunde gelegt:
Orientierung an anerkannten Ausbildungsberufen
Grundlage für die Entwicklung der Ausbildungsbausteine sind die geltenden Ordnungsmittel der einzelnen Berufe: Ausbildungsordnung (AO) mit Ausbildungsrahmenplan (ARP) sowie Rahmenlehrplan (RLP). Die Bausteine beinhalten die vorgeschriebenen (Mindest-)Inhalte vollständig.
Orientierung an der Ganzheitlichkeit des Berufs
Durch die Bausteingestaltung der bestehenden Ordnungsmittel bleibt das Gesamtkonzept der Berufe bestehen, da die Segmentierung lediglich curricular und didaktisch begründet ist. Diese Einheiten sind zu verstehen als Teile des Gesamten. Jeder Baustein, der eine inhaltliche Verzahnung von Theorie und Praxis aufweist, hat seine spezifische Funktion für das Ganze. Damit wird das bestehende Berufsprinzip nicht zerstört.
Orientierung am Konzept der beruflichen Handlungsfähigkeit
Bei der Entwicklung der Ausbildungsbausteine kommt § 1 Abs. 3 BBiG zur Anwendung, in dem es heißt: „(...) die Berufsausbildung (hat) (...) die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln“. Die Ausbildungsbausteine orientieren sich an den berufstypischen und einsatzgebietsspezifischen Arbeits- oder Geschäftsprozessen, die konzeptionell eine Integration von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten vorsehen, die im ARP und RLP des jeweiligen Ausbildungsberufes vorgegeben sind.
Orientierung an einem umfassenden Kompetenzverständnis
Die Ausbildungsbausteine sind kompetenzbasiert zu formulieren. Das bedeutet, dass die in den Bausteinen beschriebenen Inhalte sich an Lernergebnissen bzw. am „Outcome“ orientieren müssen. Die Frage, wie die Kompetenzorientierung in Ordnungsmitteln im Einzelnen erfolgen kann, ist bei der Entwicklung von Ausbildungsordnungen bisher noch nicht abschließend geklärt, da die Ausbildungsrahmen pläne der Ausbildungsordnungen derzeit überwiegend curricular strukturiert sind, d. h., sie beschreiben in erster Linie Lerninhalte und Lernziele (Input).
Lernergebnisse sind bislang lediglich implizit enthalten. Mit dem Lernfeldkonzept der Berufsschulen liegt demgegenüber ein bereits praktisch erprobtes Kompetenzmodell vor, mit dem es möglich ist, die berufsschulischen Inhalte im Rahmenlehrplan lernergebnisorientiert zu beschreiben. Bei der Entwicklung der Ausbildungsbausteine wurde daher die von der KMK verwendete Definition beruflicher Handlungskompetenz zugrunde gelegt. Danach wird berufliche Handlungskompetenz verstanden als „die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkompetenz“ (Kultusministerkonferenz 2000).
Orientierung an berufstypischen und einsatzüblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen
Kriterium für den Zuschnitt der Ausbildungsbausteine ist der den Beruf prägende oder im beruflichen Einsatzgebiet übliche Arbeits- und/oder Geschäftsprozess.
Orientierung an komplexen Handlungsfeldern des Berufs
Bausteine als Abbildungen von berufstypischen und einsatzgebietsüblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen sind (relativ) komplexe Lehr-/Lerneinheiten. Sie sind nicht auf einzelne Tätigkeiten bezogen, sondern auf vielschichtige das Berufsbild prägende Handlungs- und Gestaltungsfelder. Daher verbietet sich eine zu kleinteilige Bausteinstruktur. In der Regel sollte ein Beruf nicht weniger als 6 und möglichst nicht mehr als 8 bis 10 Ausbildungsbausteine haben. Die in den jeweiligen Berufen geltenden Wahlqualifikationen sind von dieser Regelung ausgenommen und zählen als einzelne Bausteine.
Orientierung an geltenden Prüfungsregelungen
Ausbildungsbausteine enthalten keine eigenständigen Prüfungsregelungen; die jeweils geltenden Prüfungsmodalitäten in den Ausbildungsordnungen (Zwischen- und Abschlussprüfungen) bleiben unverändert erhalten.