C3 Die Umsetzung bundeseinheitlicher Ausbildungsbausteine im Rahmen des BMBF-Förderprogramms JOBSTARTER CONNECT
Das BMBF-Förderprogramm JOBSTARTER CONNECT ist Bestandteil des Bildungsgesamtkonzepts der Bundesregierung, das zu Beginn des Jahres 2008 als „Qualifizierungsinitiative“ vom Bundeskabinett beschlossen wurde (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2008b, S. 26 ff.). Das Bausteinkonzept ist dabei zentrales Element dieser Initiative; es basiert, wie eingangs beschrieben, auf einem Vorschlag des IKBB aus dem Jahr 2007 (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2007b, S. 17 ff.).
Ziel der Bundesinitiative ist es, durch den Einsatz der vom BIBB für 14 Ausbildungsberufe vgl. Übersicht C-1 entwickelten bundeseinheitlichen Ausbildungsbausteine
- den Übergang jugendlicher Altbewerber/-innen in eine duale (betriebliche) Ausbildung zu verbessern,
- die verschiedenen Teilbereiche des Berufsbildungssystems besser miteinander zu verzahnen (wie z. B. Benachteiligtenförderung nach SGB III und Vollzeitschule mit nachfolgender dualer Berufsausbildung in Betrieben),
- außerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen stärker auf das duale System auszurichten,
- bereits erworbene Kompetenzen besser auf die Ausbildungszeit anrechnen zu können, um Auszubildende entweder (bei Übergang in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis) ohne Zeitverlust zur Abschlussprüfung zulassen zu können oder (bei Fortsetzung der Ausbildung in einer überbetrieblichen Stätte) ihnen eine konsekutive Heranführung zur sog. Externenprüfung zu ermöglichen (§§ 43 Abs. 2 und 45 Abs. 2 BBiG bzw. §§ 36 Abs. 2 und 37 Abs. 2 HwO).
Das Förderkonzept JOBSTARTER CONNECT
Dem Förderkonzept des Programms JOBSTARTER CONNECT zufolge sollen diese Bausteine in vier Anwendungsbereichen erprobt werden, und zwar
- bei der Qualifizierung von Altbewerbern/ -bewer berinnen,
- an der Schnittstelle zwischen Benachteiligtenförderung nach SGB III und betrieblicher Ausbildung,
- an der Schnittstelle (vollzeit-)schulischer Ausbildung und betrieblicher Ausbildung und
- im Bereich der Nachqualifizierung junger unund angelernter Erwachsener.
In allen vier Anwendungsbereichen sollen die Teilnehmer/- innen zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt werden. Das heißt, die Erhaltung des Berufsprinzips wird durch die Bausteinstruktur der Ausbildung nicht infrage gestellt.
Die in den jeweiligen Berufsbildern vorgesehenen Prüfungsregelungen bleiben unverändert. Hinsichtlich der Kompetenzfeststellung wird in den Regelungen des CONNECT-Förderprogramms die Erstellung einer „Dokumentation der Absolvierung von Ausbildungsbausteinen“ als Bedingung vorgegeben (Bundesinstitut für Berufsbildung 2008c, Ziff. 2.2.1). Ob dies zur Feststellung der erworbenen Kompetenzen und deren Anrechnung im Falle eines Lernortwechsels an den Schnittstellen z. B. in einen Betrieb, ausreicht, wird insbesondere im Rahmen der geplanten wissenschaftlichen Begleitung des Programms zu klären sein. Unabhängig davon unterstreicht dies die Notwendigkeit, die Entwicklung kompetenzbasierter Prüfungs- und Bewertungsverfahren in der Berufsbildung voranzutreiben.
Qualifizierung von Altbewerber/-innen
In diesem Anwendungsbereich werden Projekte gefördert, durch die Altbewerber/-innen vgl. Kapitel A1.2 und A3.3, die keinen dualen Ausbildungsplatz erhalten haben, mithilfe von Ausbildungsbausteinqualifizierung zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf geführt werden sollen. Ziel ist es, jugendliche Altbewerber/ -innen in eine reguläre Ausbildung zu überführen oder – falls ein Übergang von einer nicht betrieblichen Ausbildung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis nicht gelingen sollte – mittels der Ausbildungsbausteine erfolgreich zu einem Berufsabschluss gem. § 43 Abs. 2 BBiG bzw. § 36 Abs. 2 HwO zu bringen (Externenprüfung). Sogenannte regionale „Kümmerer“ sollen dabei die Planung, Koordination und Abstimmung mit den zu beteiligenden Berufsbildungsinstitutionen und Lernorten vornehmen und zugleich im Rahmen einer Vereinbarung mit den Altbewerberinnen und Altbewerbern die ordnungsgemäße Absolvierung der Ausbildungs bausteine regeln und begleiten. Die Ausbildungsbausteine können dabei sowohl in Betrieben als auch in Schulen oder durch überbetriebliche Berufsbildungsstätten und Bildungsträger vermittelt werden. Die „Kümmerer“ müssen die Kontinuität der Qualifizierung über die gesamte Dauer der Maßnahme sicherstellen, um zu gewährleisten, dass mit Ausbildungsbausteinen durchgeführte Ausbildungen tatsächlich mit einer Abschlussprüfung (Kammerprüfung) abgeschlossen werden können. Die zuständigen Stellen sind dabei in die Planung und Durchführung der Ausbildungsbausteinvermittlung möglichst umfassend einzubeziehen, damit etwaige Probleme, die im Zusammenhang mit der Verkürzung der Ausbildungszeit und der Zulassung zur Abschlussprüfung entstehen könnten, vermieden werden können.
Die Definition der Altbewerber/-innen entspricht derjenigen, die auch der finanziellen Förderung dieser Zielgruppe im Rahmen des Ausbildungsbonus vgl. Kapitel A7 zugrunde liegt. Gemäß § 421r SGB III sind danach Altbewerber/-innen solche Auszubildende, die bereits im Vorjahr oder früher die allgemeinbildende Schule verlassen haben und die sich bereits für das Vorjahr oder früher erfolglos um eine betriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG, HwO oder Seemannsgesetz bemüht haben. Um den Kreis der Geförderten auf die tatsächlichen Problemfälle zu konzentrieren, hat der Gesetzgeber jedoch noch weitere Förderbedingungen formuliert. Danach erhalten nur solche Altbewerber/- innen eine Förderung,
- die einen mittleren Schulabschluss mit höchstens der Abschlussnote ausreichend in den Fächern Deutsch oder Mathematik, einen Hauptschulabschluss, einen Sonderschulabschluss oder keinen Schulabschluss haben oder aber
- die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind.
Finanziert werden in diesem Förderbereich die mit der „Kümmerer“- und Koordinierungsfunktion verbundenen Kosten.
Schnittstelle Benachteiligtenförderung und betriebliche Ausbildung
Für den Bereich der Benachteiligtenförderung der Bundesagentur für Arbeit sollen Ausbildungsbausteine insbesondere bei außerbetrieblichen Ausbildungen, die nach dem SGB III gefördert werden, zum Einsatz kommen. Es können aber auch weitere Einsatzmöglichkeiten von Ausbildungsbausteinen in anderen geeigneten Bereichen/Fällen der Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (z. B. im Rahmen des Qualifizierungszuschusses) erprobt werden. Ziel ist es, bestehende Fördermaßnahmen vor einer Ausbildung auf das Konzept der Ausbildungsbausteine umzustellen, sodass eine bessere Verzahnung mit einer nachfolgenden Ausbildung – möglichst in einem Betrieb – stattfinden kann. Dadurch soll mehr Fachbezug und Transparenz in diese Fördermaßnahmen einfließen und insbesondere für die Gruppe der marktbenachteiligten Jugendlichen in Benachteiligtenmaßnahmen eine Brücke in reguläre Ausbildung gebaut werden. Gefördert werden die mit der Planung, Koordinierung und Begleitung solcher Projekte verbundenen Kosten, inklusive der Abstimmung mit den zu beteiligenden Berufsbildungsakteuren, nicht jedoch die Maßnahmekosten der Benachteiligten selbst.
Schnittstelle schulische Ausbildung und betriebliche Ausbildung
Ziel ist es, die vollschulische Berufsausbildung in Modellprojekten konzeptionell auf die Ausbildungsbausteine umzuorientieren und zugleich Kooperationsstrukturen zwischen Schulen, Betrieben, Kammern und anderen Berufsbildungsverantwortlichen der Region zu entwickeln, die auf der Basis von Qualitätssicherung und Vertrauen zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Betrieb und zu der Anrechnung von schulischen Ausbildungsleistungen führen. Dadurch soll ein Umsteigen in die betriebliche Ausbildung beschleunigt/erleichtert bzw. ein Ausbildungsabschluss mit Kammerprüfung der jugendlichen Berufsbildungsteilnehmer/-innen erreicht werden. Gefördert werden konkret die Personal- und Sachkosten für die Umstellung der Ausbildung auf die Bausteinstruktur und die dafür erforderliche Koordinierungstätigkeit zwischen Schulen, Betrieben, Kammern etc. im Sinne einer regionalen Ausbildungsplanung. Prüfungsgebühren im Rahmen einer modellhaften Erprobung und Evaluierung der Ausbildungsergebnisse können ebenfalls anteilig gefördert werden.
Nachqualifizierung an- und ungelernter Erwachsener
Gefördert werden solche Maßnahmen der Nachqualifizierung junger un- und angelernter Erwachsener insbesondere in der Altersgruppe von 20 bis 30 Jahren, die durch den Einsatz von Ausbildungsbausteinen die Qualifizierung besser strukturieren. Ziel ist es, bereits bestehende Qualifizierungsmaßnahmen für Anbieter und Nutzer transparenter zu gestalten und anrechnungsfähige Teilqualifikationen mit Abschlussperspektive in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen zu etablieren. Gefördert wird die Entwicklung, Koordinierung, Umsetzung und Auswertung solcher Nachqualifizierungsmaßnahmen. Konzeptionell und inhaltlich wird Bezug genommen auf die bestehende Förderinitiative „Modulare abschlussorientierte Nachqualifizierung“ im Rahmen des BMBF-Programms „Perspektive Berufsabschluss“.