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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2009

C4 Vergleich zu bereits praktizierten Baustein-Systemen

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  • Kapitel C4
    Datenreport zum Berufsbildungsbericht

Der Einsatz von Bausteinen bzw. Modulen in der Berufsbildung erfolgt nicht erst im Rahmen des Förderprogramms CONNECT, sondern ist bereits seit Längerem gängige Praxis. Zu nennen sind hier unter anderem Qualifizierungsbausteine in der Berufsausbildungsvorbereitung oder auch Ausbildungsbausteine im Rahmen von Landesprogrammen in der Berufsausbildung („3. Weg in NRW“). Zwar haben alle genannten Systeme einen Bezug zu den jeweiligen Ausbildungsordnungen, allerdings gibt es Unterschiede bei der Entwicklung und Anwendung.

Qualifizierungsbausteine

Der Einsatz von Qualifizierungsbausteinen erfolgt ausschließlich in der Berufsausbildungsvorbereitung (BAV) und richtet sich an „lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt“ (§ 68 Abs. 1 BBiG). Ihre Legitimation erhalten die Bausteine aus § 69 Abs. 1 BBiG, in dem sie definiert werden als „inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten, die aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden“. Diese Definition, mit der direkten Bezugnahme zu den jeweiligen Ausbildungsordnungen, gilt grundsätzlich auch für andere Bausteinsysteme, wie z. B. das seit 2006 praktizierte Pilotvorhaben „3. Weg der Berufsausbildung in Nordrhein-Westfalen“ 268 oder das erwähnte Bundesprogramm CONNECT. Allerdings gibt es Unterschiede hinsichtlich der Qualifizierungsziele, der Strukturierung der Bausteine und bezogen auf die verschiedenen Zielgruppen, was nicht zuletzt in den unterschiedlichen Bezeichnungen zum Ausdruck kommt.

Die Qualifizierung durch Qualifizierungsbausteine im Rahmen der BAV ist noch keine direkte Ausbildung, sondern lediglich eine Hinführung zu ihr. Sie muss nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen der besonderen Zielgruppe entsprechen und zudem durch sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung begleitet werden. Ziel ist die Vermittlung von „Grundlagen“ für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit, d. h. die Befähigung, im Anschluss eine reguläre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf beginnen zu können. Die Entwicklung der Qualifizierungsbausteine erfolgt nicht bundeseinheitlich, sondern jeweils nach Bedarf durch die entsprechenden Ausbildungsstätten, die die BAV-Maßnahmen durchführen. Es gibt daher eine Fülle von Angeboten, die im sog. Good-Practice-Center des BIBB gesammelt werden (BIBB-GPC)269. Mit Inkrafttreten der Berufsausbildungsvorbereitungs- Bescheinigungsverordnung (BAVBVO) im Jahre 2003 wurden erstmals verbindliche Vorgaben formuliert, wann Qualifizierungsbausteine in der Berufsausbildungsvorbereitung eingesetzt werden sollen (Bundesinstitut für Berufsbildung 2004). Diese Vorgaben enthalten allerdings in erster Linie nur Angaben zum zugrunde liegenden Ausbildungsberuf, zum Qualifizierungsziel sowie zur Dauer der Vermittlung, zu den zu vermittelnden Inhalten und zur Art und Weise der Leistungsfeststellung. Keine Vorgaben gibt es dagegen bezüglich der Schneidung der Bausteine oder bezogen auf die Vollständigkeit der aus der Ausbildungsordnung übernommenen Lerninhalte. In der Regel erfolgt kein lernergebnisorientierter Zuschnitt.

Ausbildungsbausteine

Der Einsatz der Ausbildungsbausteine erfolgt nicht in der BAV, sondern in der Berufsausbildung und geht vom Grundsatz aus, dass in der Summe alle Ausbildungsbausteine eines Berufes das vollständige Berufsbild repräsentieren. Da deshalb – anders als bei den Qualifizierungsbausteinen – alle erforderlichen Bausteine des Berufes vorliegen müssen, soll der Lernende durch die Absolvierung aller dieser Bausteine zu einem anerkannten Abschluss (Kammerprüfung) geführt werden. Dies betrifft sowohl die Ausbildungsbausteine des 3. Weges in NRW als auch die Ausbildungsbausteine des Bundesprogramms CONNECT. Allerdings erfolgt beim Landesprogramm eine sog. „interne“ Abschlussprüfung, da ein Ausbildungsvertrag des Trägers mit dem Auszubildenden vorliegt, während beim Bundesprogramm in der Regel häufig wohl nur eine „Externenprüfung“ nach §§ 43 Abs. 2 und 45 Abs. 2 BBiG bzw. §§ 36 Abs. 2 und 37 Abs. 2 HwO durchgeführt werden kann, falls während der Ausbildungszeit ein Übertritt in eine betriebliche Ausbildung nicht erfolgen konnte. Die Ausbildungsbausteine des Programms CONNECT sind abgegrenzte und bundesweit standardisierte Einheiten innerhalb einer curricularen Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufes, die vom BIBB entwickelt wurden (Frank/Grunwald 2008).

Die Ausbildungsbausteine des NRW-Landesprogramms sind ebenfalls abgegrenzte und standardisierte Einheiten innerhalb einer curricularen Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufes. Im Unter schied zu den Ausbildungsbausteinen des BIBB sind sie nicht kompetenzbasiert gestaltet und nach komplexen Handlungsfeldern strukturiert, sondern folgen im Aufbau den Lernzielen der Ordnungsmittel. Die Entwicklung erfolgte durch die Industrie- und Handelskammern in NRW und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) in Düsseldorf, deshalb haben sie nur eine landesweite Gültigkeit. Zielgruppe des Landesprogramms sind vor allem noch nicht ausbildungsreife Jugendliche, die in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren zu einem Berufsabschluss geführt werden sollen.

Fußnoten

268 Vgl. hierzu: http://www.mags.nrw.de/02_Arbeit/003_ausbildung/ 005_Jugenliche/004_3_Weg/index.php.

269 Vgl. hierzu: http://www.good-practice.de/bbigbausteine/.

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2009 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2009).

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