343 Der Begriff „Förderprogramm“ wird im Folgenden analog zum Haushaltsrecht des Bundes und der Länder verwendet. Demnach ist unter einem Förderprogramm eine Regelung zu verstehen, auf deren Grundlage finanzielle Leistungen an Stellen außerhalb der Bundes- bzw. Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke bzw. übergeordneter Ziele erbracht werden (Zuwendungen i.S.d. § 23 BHO i.V.m. VV § 23 BHO, Abschnitt 3.5). Es muss sich dabei um Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Empfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung) handeln. Nicht berücksichtigt werden insbesondere Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben des Zuwendungsempfängers (institutionelle Förderung), Sachleistungen, Transferleistungen sowie öffentliche Aufträge.
344 Aufgrund der Vielzahl der bestehenden Fördermaßnahmen beschränkt sich die Darstellung der Förderprogramme der Länder in Y Kapitel D1.3 auf die Berufsausbildung im engeren Sinne. Programme zur Förderung der Berufsorientierung und -vorbereitung wurden im Rahmen der durchgeführten Befragung mit erfasst und werden in Form von Tabellen im Internet unter www.bibb.de/ datenreport2010 dokumentiert. Förderprogramme zur beruflichen Fort- und Weiterbildung waren nicht Gegenstand der Befragung.
345 Im Rahmen der schriftlichen Befragung wurden im Oktober / November 2009 die zuständigen Bundes- und Landesministerien angeschrieben. Adressaten waren in der Regel die zuständigen Fachreferate. Die Beteiligung war mit einem Rücklauf von rund 80 % ausgesprochen positiv.
346 Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Die Förderdatenbank steht der Allgemeinheit im Internet unter der Adresse www.foerderdatenbank.de zur Verfügung.