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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2010

D1.4 Europäische Union

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. In Deutschland erhalten Bund und Länder in den Jahren 2007 bis 2013 insgesamt 9,38 Mrd. € aus dem ESF. Diese Mittel verteilen sich zu knapp 40 % auf das ESF-Bundesprogramm und zu gut 60 % auf die ESF-Länderprogramme. Zusammen mit der erforderlichen nationalen Kofinanzierung ergibt sich für die Programmlaufzeit ein Gesamtvolumen von fast 16 Mrd. € für zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.

Finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds können öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpartner erhalten, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind. Die Vergabe richtet sich nach Kriterien, die in den ESF-Richtlinien und den ESF-Förderprogrammen des Bundes und Länder festgelegt sind.

Das Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens bildet die Grundlage für die Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung durch die Europäische Union in den Jahren 2007 bis 2013. Ziel ist es, den Austausch, die Zusammenarbeit und die Mobilität zwischen den Bildungssystemen in der Gemeinschaft zu unterstützen. Das Aktionsprogramm besteht aus vier sektoralen Programmen, einem Querschnittsprogramm und dem Programm „Jean Monnet“.

Mit dem sektoralen Programm „LEONARDO DA VINCI“ werden Maßnahmen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung gefördert. Ziel ist es,

  • Teilnehmer von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beim Erwerb und Einsatz von Wissen, Fähigkeiten und Qualifikationen zur Förderung ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen,
  • Verbesserungen und Innovationen in Bezug auf die Systeme, Einrichtungen und Verfahren der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu fördern und
  • die Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Mobilität für Arbeitgeber und Einzelpersonen sowie die Mobilität von in beruflicher Bildung befindlichen Personen zu erhöhen.

Im Programm „LEONARDO DA VINCI“ werden folgende Aktivitäten gefördert:

  • Auslandsaufenthalte in der beruflichen Ausund Weiterbildung,
  • Projekte zum Transfer von Innovationen,
  • Partnerschaften,
  • Projekte zur Entwicklung von Innovationen,
  • Netzwerke,
  • vorbereitende Besuche.

Antragsberechtigt sind Personen bzw. Organisationen, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind, insbesondere Auszubildende und Arbeitnehmer, Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen, Verbände und Vereinigungen, Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie Informations- und Beratungseinrichtungen.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Finanzausstattung für die Durchführung des Aktions programms im Bereich des lebenslangen Lernens in den Jahren 2007 bis 2013 beträgt insgesamt 6,97 Mrd. €. Davon sind mindestens 25 % für das sektorale Programm „LEONARDO DA VINCI“ vorgesehen.

(Martin Nospickel, Wolters Kluwer Deutschland)

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2010 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2010).

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