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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2010

D1.3 Förderprogramme der Länder

Baden-Württemberg

Mit dem Förderprogramm „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“ unterstützt das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Rahmen der Verbundausbildung Unternehmen, die Teile der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) nicht alleine durchführen können. Ziel ist es, die Zahl der Ausbildungsverbünde und damit die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit höchstens 500 Beschäftigten, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Auszubildenden abgeschlossen haben (sog. Stammbetriebe).

Unternehmen in Baden-Württemberg können im Rahmen des Programms „Azubi transfer – Ausbildung fortsetzen“ einen Zuschuss erhalten, wenn sie einem Auszubildenden die Fortsetzung der Berufsausbildung ermöglichen, dessen Ausbildungsvertrag aufgrund von Insolvenz oder nicht vorhersehbarer Stilllegung oder Schließung des bisherigen Ausbildungsbetriebes vorzeitig beendet wurde. Damit soll dem aufnehmenden Ausbildungsbetrieb ein Anreiz zur schnellen Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzunternehmen geboten und dem Jugendlichen die Fortsetzung der Ausbildung ermöglicht werden. Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden im Jahr 2009 bis Ende Oktober über 200 Insolvenzauszubildende gefördert.

Mit der Förderung überbetrieblicher beruflicher Bildungsstätten, überbetrieblicher Ausbildungslehrgänge und regionaler Arbeitsgemeinschaften für berufliche Fortbildung werden eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und eine bessere Anpassung an die technische Entwicklung angestrebt. Gefördert werden die überbetriebliche Berufsausbildung (Lehrgänge), überbetriebliche Aus- und Fortbildungsstätten, regionale Arbeitsgemeinschaften für berufliche Fortbildung und sonstige Maßnahmen.

Im Rahmen des Förderprogramms Veranstaltungen unterstützt das Land unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen wie Tagungen, Foren, Kongresse, Aktionstage, Workshops und vergleichbare Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen. Mitfinanziert werden auch Veranstaltungen zu Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Im Rahmen der ESF-Förderung führt das Wirtschaftsministerium neben Förderprogrammen standardisierte Projekte und Modellprojekte durch.

Standardisierte Projekte wurden in den Jahren 2008 und 2009 u. a. zu folgenden Themen ausgeschrieben:

  • Azubi gewünscht – Partnerschaften Schule – Unternehmen bilden
  • Azubi statt ungelernt – Mehr türkische Jugendliche ausbilden
  • Girls’ Day Akademien
  • Azubi in spe
  • Azubi extern – Ausbildung managen
  • Azubi attraktiv – Ausbildung bewerben
  • Azubi gesucht – Nachwuchs gewinnen
  • Mobilitätszentrale
  • Lehrstellenwerber

Das Ministerium für Arbeit und Soziales fördert im Rahmen des ESF zentrale und regionale Projekte zur Verbesserung der Chancen von Jugendlichen am Arbeitsmarkt sowie zur Förderung der beruflichen Integration.

Bayern

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Ausbildungsinitiative „Fit for Work“ die Berufsausbildung bayerischer Jugendlicher. Die Initiative umfasst verschiedene Förderprogramme, in denen Mittel aus dem ESF und dem bayerischen Arbeitsmarktfonds eingesetzt werden, um die Ausbildungschancen von Jugendlichen zu verbessern. Es bestehen Fördermöglichkeiten für bayerische Betriebe, die für Schulabgänger des Jahres 2009 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze anbieten, sowie für Betriebe, die erstmals ihren Nachwuchs in einer dualen Ausbildung qualifizieren (Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze 2009). Auch die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze im Rahmen einer Verbundausbildung wird finanziell unterstützt (Förderung der Verbundausbildung 2009). Jugendliche aus bestimmten Regionen können eine Mobilitätshilfe erhalten, wenn sie wegen eines weit entfernt liegenden Ausbildungsplatzes auswärtig untergebracht sind (Mobilitätshilfen an Auszubildende 2009). Gefördert wird zudem die betriebliche Ausbildung von Hauptschülern aus den Praxisklassen bayerischer Hauptschulen (Förderung der betrieblichen Ausbildung von Absolventen der Praxisklassen). Zuschüsse für die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen im Sinne des Altenpflegegesetzes werden gewährt, um mehr jungen Menschen eine Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger zu ermöglichen und um den demografischen Veränderungen Rechnung zu tragen (Förderung zusätz licher Ausbildungsstellen in der Altenpflege).

Die LfA Förderbank Bayern bietet seit dem Ausbildungsjahr 2000/2001 den Ausbilderkredit zur Ausbildungsförderung von benachteiligten Jugendlichen an. Das zinsgünstige Betriebsmitteldarlehen kann von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern eingesetzt werden, die lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche im Sinne des Sozialgesetzbuches in anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden. Je Besetzung eines betrieblichen Ausbildungsplatzes mit einem benachteiligten Jugendlichen kann ein Betriebsmittelkredit von 50.000 € gewährt werden.

Im Rahmen der Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöRL) unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Aus- und Fortbildung in der Land-, Haus- und Forstwirtschaft durch teilweise Deckung der Kosten, die den Auszubildenden, einschließlich Schülern und Schülerinnen im Berufsgrundschuljahr (BGJSchüler), bei der Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und den Anwärtern für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung entstehen. Zudem hat das Ministerium ein Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung und zur Aus- und Fortbildung in der Hauswirtschaft aus Mitteln des ESF aufgelegt, um Frauen und Männer für die Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu qualifizieren und neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie fördert mit Unterstützung des ESF ergänzende überbetriebliche berufliche Bildungsmaßnahmen für Lehrlinge im 2. bis 4. Ausbildungsjahr in anerkannten Ausbildungsberufen (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung – ÜLU). Ziel der Förderung ist es, die Ausbildungsbereitschaft von bayerischen Handwerksunternehmen, die nicht über die entsprechenden wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen für eine qualifizierte betriebliche Ausbildung verfügen, und eine gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung in den Berufen des Handwerks zu sichern.

Berlin

Das Land Berlin gewährt im Rahmen des Programms „Förderung der Berufsausbildung“ Zuschüsse zur Erhöhung der Zahl und Verbesserung der Qualität betrieblicher Ausbildungsplätze. Förderfähig sind Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Verbundausbildung von Betrieben mit anderen Betrieben, freien Trägern, schulischen oder hochschulischen Einrichtungen (Verbundpartner),
  • Förderung des Besuches einer Berufsschule oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätte außerhalb Berlins bei Splitterberufen,
  • Förderung überbetrieblicher Lehrgänge im Handwerk und in vergleichbaren Gewerbezweigen,
  • Förderung von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen,
  • Förderung von weiblichen Auszubildenden,
  • Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben sowie
  • Modellversuche und Pilotprojekte.

Antragsberechtigt sind i. d. R. die ausbildenden Betriebe. Bei überbetrieblichen Lehrgängen im Handwerk und in vergleichbaren Gewerbezweigen sind die Handwerkskammer Berlin und vergleichbare Einrichtungen anderer Gewerbezweige antragsberechtigt. Eine Förderung des Besuchs einer Berufsschule oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätte außerhalb Berlins kann von den ausbildenden Betrieben und freien Trägern beantragt werden. Für Modellversuche und Pilotprojekte sind ausbildungsberechtigte Träger sowie Unternehmen antragsberechtigt. Das Land erhält auf der Grundlage des Ausbildungsplatzprogramms Ost 2009 / 2010 in den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 Bundesmittel im Umfang von rund 4,73 Mio. €. Diese Mittel sollen zur Finanzierung von 698 zusätzlichen Ausbildungsplätzen eingesetzt werden. Das Land Berlin stockt das Sonderprogramm auf 2.500 Ausbildungsplätze auf. Die Finanzplanung für die Jahre 2009 bis 2013 sieht vor, das Ausbildungsplatzprogramm in modifizierter Form aus Landesmitteln weiterzuführen (APP plus), und zwar mit 1.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen im Jahr 2010 und 500 Plätzen ab 2011.

Brandenburg

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) unterstützt im Rahmen des Programms zur Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzqualifikationen die betriebliche Ausbildung im Verbund sowie Maßnahmen, die zur Verbesserung der Ausbildungsqualität beitragen. Gefördert werden

  • die Durchführung von Teilen der betrieblichen Ausbildung bei einem Kooperationspartner,
  • die Durchführung fachspezifischer Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung und die Vermittlung von Zusatzqualifikationen für die von den Kammern als notwendig erachteten und bestätigten Qualifikationsbereiche und 
  • die Begleitung und Unterstützung der betrieblichen Ausbildung durch Ausbildungscoachs, welche die betrieblichen Ausbilder bei der Verbesserung der Ausbildungsqualität unterstützen.

Mit Unterstützung des ESF fördert das Arbeitsministerium Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU). Ziel ist die Verbesserung der Ausbildungsbeteiligung von Handwerksunternehmen, die nicht über die entsprechenden wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen für eine qualifizierte betriebliche Ausbildung verfügen. Förderfähig sind überbetriebliche Lehrgänge in anerkannten Ausbildungsberufen für Lehrlinge in der Grund- und in der Fachstufe, Lehrgänge der Grundstufe in handwerklichen Bauberufen sowie die gegebenenfalls erforderliche Unterbringung im Internat.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) fördert mit Unterstützung des ESF Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich (Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Gartenbau). Gefördert werden die Teilnahme von Auszubildenden an überbetrieblichen Lehrgängen im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses sowie die gegebenenfalls erforderliche Unterbringung.

Im Rahmen des Ausbildungsplatzprogramms Ost fördert das Land aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds zusätzliche Ausbildungsplätze. Unterstützt werden Jugendliche, die unmittelbar vor Ausbildungsbeginn als noch nicht vermittelte Ausbildungsplatzbewerber / -bewerberinnen gemeldet sind, durch

  • eine duale Ausbildung in betrieblichen Überkapazitäten (betriebsnahe Plätze),
  • eine duale Ausbildung in Projekten, die neben der weiteren Erschließung betrieblicher Ausbildungskapazitäten auf die Weiterentwicklung des betriebsnahen Fördermodells ausgerichtet sind, und
  • eine Berufsausbildung im kooperativen Modell.

Das Land erhält auf der Grundlage des Ausbildungsplatzprogramms Ost 2009 / 2010 in den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 Bundesmittel im Umfang von rund 6,7 Mio. €. Die Mittel sollen zur Finanzierung von 989 zusätzlichen Ausbildungsplätzen eingesetzt werden. Das Landesergänzungsprogramm sieht eine Aufstockung auf 1.500 Ausbildungsplätze vor.

Bremen

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales fördert im Landesprogramm „Ausbildung und Jugend mit Zukunft“ aus Mitteln des ESF Projekte, die sich an folgenden Zielen ausrichten:

  • Leitziel A: Optimierung des Übergangs und Stärkung der Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die betriebliche Ausbildung
  • A 1: Verzahnung von schulischen und außerschulischen Maßnahmen zur Berufsvorbereitung
  • A 2: Stärkung der Ausbildungsreife durch optimierte Betriebspraktika
  • A 3: Schulabschluss und Anschlussorientierung für Jugendliche und junge Erwachsene in besonderen Lebenssituationen
  • A 4: Optimierung des Übergangs Schule – Beruf für Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund.

 

  • Leitziel B: Schaffung und Sicherung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen für Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf
  • B 1: Schaffung und Sicherung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen durch Ausbildungspartnerschaften
  • B 2: Schaffung und Sicherung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen in Berufsfeldern der Windenergiebranche
  • B 3: Schaffung und Sicherung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen im Berufsfeld Altenpflege.

 

  • Leitziel C: Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Übergang von Ausbildung in den Betrieb und in weiterführende Berufsqualifikationen zukunftsträchtiger Branchen
  • C 1: Erweiterung der Berufsperspektiven für Jugendliche und junge Erwachsene im Übergangssystem Ausbildung – Beruf
  • C 2: Erweiterung technisch-gewerblicher Berufsfelder und Nachwuchsgewinnung
  • C 3: Gewinnung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für Berufe in den Ingenieurund Naturwissenschaften.

 

  • Leitziel D: Optimierung der Kooperationsstrukturen und Steigerung der Qualität der Ausbildungssysteme
  • D 1: Stärkung der Kompetenzen des Lehrund Ausbildungspersonals in überbetrieblichen Einrichtungen.

Geeignete Projekte werden über Wettbewerbsaufrufe ausgewählt. Für das Wettbewerbsverfahren und Maßnahmen mit einer dreijährigen Laufzeit von 2008 bis 2011 werden Mittel in Höhe von 8,5 Mio. € aus dem ESF im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) bereitgestellt.

Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert Ausbildungsverbünde für Betriebe, die bisher nicht die Voraussetzungen für eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfüllen. Ziel ist es, die Qualität der betrieblichen Ausbildung und die Zahl der Ausbildungsplätze in der Wirtschaft zu erhöhen. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Union.

Die Behörde für Schule und Berufsbildung gewährt aus Mitteln des Landes Ausbildungsbetrieben Zuschüsse für die Ausbildung benachteiligter Jugendlicher. Bei erfolgreicher Abschlussprüfung wird ein zusätzlicher Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb.

Mit dem Programm „Verstärkte Förderung Jugendlicher in Berufsausbildung“ soll durch gezielte Förderung verhindert werden, dass Jugendliche aus finanziellen Gründen ihre Berufsausbildung, ihre berufsvorbereitenden Maßnahmen oder ihre vollqualifizierenden Ausbildungen in Berufsfachschulen abbrechen. Bedürftigen Jugendlichen wird während ihrer Berufsausbildung ein Einkommen gewährleistet, welches sie finanziell gegenüber einem potenziellen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht schlechter stellt. Antragsberechtigt sind alle Personen, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben oder eine vollqualifizierende Ausbildung an einer Berufsfachschule absolvieren.

Die Behörde für Schule und Berufsbildung fördert die Berufsbildung in anerkannten ÜBS durch Gewährung von Zuwendungen für die Ausstattung sowie die Durchführung von Lehrgängen in der überbetrieblichen Berufsbildung.Förderfähig sind Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten oder von Maßnahmen der überbetrieblichen Berufsbildung.

Aus Mitteln des ESF werden u. a. Projekte zur Förderung der Ausbildung von Jugendlichen und in Betrieben gefördert. Die Auswahl geeigneter Projekte erfolgt im Rahmen von Wettbewerbsverfahren. Im Jahr 2008 wurden Projekte in folgenden Bereichen unterstützt:

  • Ausbildungsagenturen,
  • Koordinierungsstelle zur Organisation von Ausbildungsverbünden,
  • Beratungsstelle zur Verbesserung der Ausbildungschancen von jungen Migranten / -innen,
  • Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsbausteinen in ausgewählten, trägergestützten Berufsausbildungen,
  • Ausbildungsangebote für unversorgte Bewerber in ausgewählten, trägergestützten Berufsausbildungen.

Im Jahr 2008 wurden in diesem Bereich insgesamt 12 Vorhaben mit 1.151 Teilnehmern / Teilnehmerinnen und 881 Unternehmen gefördert (Freie und Hansestadt Hamburg 2009).

Hessen

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat die Förderprogramme des Landes zur Berufsausbildung in der Hessischen Qualifizierungsoffensive zusammengefasst. Die Qualifizierungsoffensive umfasst die folgenden Richtlinien:

  • Förderung der beruflichen Erstausbildung,
  • Förderung der überbetrieblichen Ausbildung,
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung,
  • Förderung der Berufsbildungsforschung.

Auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung der beruflichen Erstausbildung wird mit Unterstützung des ESF die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze gefördert. Ziel ist es, ein ausreichendes, auswahlfähiges und qualitativ hochwertiges Ausbildungsplatzangebot zu sichern. Es wurden folgende Einzelprogramme aufgelegt:

  • Ausbildung in Partnerschaften: Gefördert wird die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen im Rahmen von Kooperationen mehrerer Partner (Verbund) – auch im internationalen Kontext.
  • Ausbildungsstellen bei Existenzgründungen: Gefördert werden Ausbildungsplätze bei Existenzgründerinnen und Existenzgründern. Diese sollen so früh wie möglich an Ausbildung herangeführt werden.
  • Ausbildungsstellen für Auszubildende aus insolventen Unternehmen: Rückwirkend zum 1. August 2009 und befristet bis zum 31. Dezember 2010 wurde die einzelbetriebliche Förderung von Ausbildungsstellen eingestellt. Die Förderung außerbetrieblicher Übernahmeträger bleibt unberührt.
  • Ausbildungsstellen für Altbewerber / -innen: Gefördert wird die Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze für Altbewerber / -innen.
  • Verbesserung des Ausbildungsumfeldes für Jugendliche mit schlechten Startchancen, insbesondere für Jugendliche mit Migrationshintergrund.
  • Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QUABB) zur dauerhaften Senkung der Zahl der Ausbildungsabbrüche.

Mit den Richtlinien zur Förderung der überbetrieblichen Ausbildung werden Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten und die Durchführung von überbetrieblichen Lehrgängen mitfinanziert. Ziel ist es, die Qualität der beruflichen Bildung zu verbessern und die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen.

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit führt – z. T. mitfinanziert aus Mitteln des ESF – folgende Programme zur Förderung der Berufsausbildung durch:

Ausbildungskostenzuschüsse (AKZ): Betriebliche Ausbildungsverträge mit lern- und leistungsbeeinträchtigten Jugendlichen werden durch Zuschüsse unterstützt.

Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender: Das Programm vermittelt Alleinerziehenden ohne Berufsausbildung über gemeinnützige Träger betriebliche Ausbildungsplätze und die notwendige Unterstützung für die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Ausbildung.

Ausbildung in der Migration: Für benachteiligte junge Menschen mit Migrationshintergrund, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden und auch aus den Fördermöglichkeiten der Arbeitsverwaltung herausfallen, wird eine außerbetriebliche Erstausbildung gefördert.

Ausbildung statt Arbeitslosengeld II (AstA): Jungen Menschen in Bedarfsgemeinschaften mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II, die keine Chance auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz haben und auch nicht in die Förderung der Arbeitsverwaltung aufgenommen werden, soll die Chance geboten werden, in einer außerbetrieblichen Ausbildungsstätte eine qualifizierte Berufsausbildung zu erhalten.

Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen: Ziel des Programms ist es, jungen Erwachsenen sowie jungen Migranten / -innen eine qualifizierte Ausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss in den Berufen des / der Pharmazeutischtechnischen Assistenten / -in (PTA) und des / der Medizinisch-technischen Assistenten / -in (MTA) zu bieten und damit die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Qualifizierung in der Krankenpflegehilfe: Das Programm will Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einem Hauptschulabschluss, Berufsrückkehrern / -innen (auch nach der Erziehungsarbeit) und arbeitslosen Frauen und Männern die Möglichkeit einer Ausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss in der Kranken pflegehilfe eröffnen.

Mecklenburg-Vorpommern

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert die Durchführung von überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in Ausbildungsverbünden (Betriebliche Verbundausbildung). Gefördert werden ferner Ausgaben für die Akquisition und das Verbundmanagement bei Bildungsdienstleistern oder Leitbetrieben. Zuwendungsempfänger können Bildungsdienstleister sein oder Unternehmen, die als Leitbetriebe Verbundausbildung organisieren und durchführen.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz fördert Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen, die nicht Teil der normalen Berufsausbildung an agrar- und forstwirtschaftlichen Schulen sind. Mitfinanziert werden die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Lehrgängen, Seminaren, Fachtagungen, Workshops, Exkursionen und Praktika. Die Maßnahme soll zu einer verbesserten beruflichen Qualifikation und zu einer nachhaltigen Betriebsführung beitragen.

Das Landwirtschaftsministerium fördert mit Unterstützung des ESF zudem Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich. Zuwendungen werden für Lehrgänge und Ausbildungsmaßnahmen in anerkannten Ausbildungsberufen sowie für die Unterbringung während der Maßnahme gewährt.

Mit der Richtlinie über die Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung unterstützt das Land Lehrgänge in anerkannten Ausbildungsberufen für Auszubildende in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr). Antragsberechtigt sind die Veranstalter von Lehrgängen der überbetrieblichen Unterweisung – Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften, Innungen und andere von den Kammern anerkannte Berufsbildungseinrichtungen.

Das Land erhält auf der Grundlage des Ausbildungsplatzprogramms Ost 2009/2010 in den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 Bundesmittel im Umfang von rund 5,56 Mio. €. Diese Mittel sollen zur Finanzierung von 821 zusätzlichen Ausbildungsplätzen eingesetzt werden. Im Rahmen des Ausbildungsplatzprogramms Ost 2008 wurden ca. 1.150 zusätz liche Ausbildungsplätze in betriebsnahen Kapazitäten gefördert. Für die Ausbildungsplatzprogramme Ost sowie die Landesergänzungsprogramme der Jahre 2001 bis 2008 wurden im Jahr 2008 insgesamt 28,4 Mio. € Landes-, Bundes- und ESF-Mittel bereitgestellt (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern 2009).

Niedersachsen

Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds die Organisation und Durchführung von Projekten zur Ausbildung im Verbund, um das Ausbildungsplatzangebot zu verbessern und einen effektiven Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem regionalen Ausbildungsmarkt zu erreichen. Gefördert werden die Ausgaben des Projektträgers, die bei der Durchführung des Projekts entstehen.

Auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Zusammenschlüsse zur Förderung gemeinsamer betrieblicher Berufsausbildung im Verbund (GEMEINSAM) wird die Schaffung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildungsverbünden unterstützt. Mitfinanziert werden die Mehraufwendungen der an der Ausbildung beteiligten Betriebe.

Mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben fördert das Land die Fortsetzung der Ausbildung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben in einem Übernahmebetrieb. Das Förderprogramm wurde im Juli 2009 ausgesetzt. Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank verweist auf die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (Ausbildungsbonus).

Um eine landesweit einheitlich gute Ausbildungsqualität zu sichern, werden Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in der Grundstufe und in den Fachstufen gefördert, für die das Bundeswirtschaftsministerium oder das zuständige Landesministerium nach Inhalt und Dauer Unterweisungs- und ggf. auch Durchschnittskostenpläne anerkannt hat.

Das Land unterstützt zudem Modernisierungsund Umstrukturierungsvorhaben bestehender ÜBS, Projekte zur Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren sowie Leitprojekte und Qualifizierungskonzepte der ÜBS als Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung. Gefördert werden Investitionskosten zur Schaffung oder Modernisierung notwendiger, funktionstüchtiger Werkstatträume, Lehr- und Unterrichtsräume, Verwaltungsräume und sonstiger Räumlichkeiten von ÜBS. Darüber hinaus sind Ausgaben zur Schaffung von Kapazitäten für neue und neu geordnete Ausbildungsberufe zuwendungsfähig. Gefördert werden zudem die Entwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten in ihrem fachlich-inhaltlichen Schwerpunkt und ihre Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung.

  • Innovative Projekte der beruflichen Aus-, Fortund Weiterbildung werdendurch Zuschüsse unterstützt. Gefördert werden
  • Maßnahmen zur besseren Verknüpfung von Theorie und Praxis,
  • der Auf- und Ausbau regionaler Netzwerke zur besseren Kooperation der Lernorte Schule, Betrieb und überbetriebliche Bildungsstätte,
  • Vorhaben zur Erarbeitung und Erprobung neuer Lernformen,
  • Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung,
  • der Ausbau von Kompetenzen in besonders zukunftsträchtigen Bereichen wie Steuerungs- und Automatisierungstechnik u. a.,
  • Projekte zur Verbesserung von Qualitätsstandards und von Zertifizierungssystemen sowie
  • Vorhaben zur Internationalisierung der Berufsbildung.

Das Land unterstützt darüber hinaus die Fortführung, Sicherung und Weiterentwicklung des bestehenden flächendeckenden Netzes von zusätzlichen Ausbildungsplatzakquisiteuren. Ziel ist es, möglichst viele Betriebe zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze zu bewegen und damit das Ausbildungsplatzangebot in Niedersachsen zu verbessern.

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen zur Förderung der betrieblichen Berufsausbildung im Verbund. Ziel ist es, eine Verbesserung des betrieblichen Erstausbildungsangebotes insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen zu erreichen. Die Zuwendungen werden gewährt für die Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze in einem Ausbildungsverbund zwischen Betrieben für damit verbundene Kosten der Ausbildungsvergütung sowie zwischen Betrieb / Betrieben und einem Bildungsdienstleister als Zuwendungsempfänger für die Personal- und Sachkosten des Bildungsdienstleisters.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales fördert mit Unterstützung des ESF Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜLU) im Handwerk sowie in Industrie und Handel. Antragsberechtigt sind die Veranstalter der Lehrgänge.

In Zusammenarbeit mit dem Bund fördert das Land Investitionen in ÜBS der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie die Weiterentwicklung dieser Einrichtungen zu Kompetenzzentren von überregionaler Bedeutung. Antragsberechtigt sind Träger von Bildungsstätten, die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung durchführen.

Das Förderangebot „Teilzeitberufsausbildung: Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (TEP)“ unterstützt mit Mitteln des ESF knapp 200 ausbildungsplatzsuchende junge Menschen mit Familienverantwortung beim Einstieg in die betriebliche Erstausbildung in Teilzeit. In 11 Regionen des Landes werden erstmals im Ausbildungsjahr 2009 / 2010 13 Pilotprojekte gefördert.

Mithilfe von Starthelfer/-innen für das Ausbildungsmanagement sollen für offene Ausbildungsstellen in NRW, die Betriebe aus eigener Kraft nicht besetzen können, passende Bewerber/-innen gesucht und vermittelt werden. Bei 4 Handwerkskammern und 10 Industrie- und Handelskammern kommen 16 Starthelfer/-innen zum Einsatz.

Mit dem Lehrstellenprogramm Kohlestandorte unterstützt das Land im Rahmen des „Sonderprogramms Ausbildung“ Jugendliche in den Bergbauregionen des Landes und ermöglicht ihnen eine außerbetriebliche Ausbildung. Damit sollen strukturell mehr Betriebe in den Kohlerückzugsgebieten gewonnen werden, durch Ausbildung jungen Menschen in der Region eine berufliche Perspektive zu geben und den Fachkräftenachwuchs zu sichern.

Mit der Aktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen“ unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nicht vermittelte behinderte Berufseinsteiger / -innen mit Mitteln des Landes und des ESF. Bildungsträger beraten die Jugendlichen, koordinieren die Ausbildung und führen individuellen Stütz- und Förderunterricht durch. Die praktische Ausbildung erfolgt überwiegend in Betrieben des ersten Arbeitsmarkts.

Rheinland-Pfalz

Um eine Verbesserung des Ausbildungsplatzangebotes zu erreichen, bezuschusst das Land Rheinland- Pfalz Zusatzkosten der Ausbildung, die durch Kooperationspartnerschaften in Ausbildungsverbünden entstehen. Gefördert werden Ausbildungsverbünde zwischen ausbildenden Betrieben der gewerblichen Wirtschaft und vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft (Ausbildungsbetriebe). Zuwendungsberechtigt ist der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb.

Das Land unterstützt die Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs durch Zuwendungen, um den Jugendlichen die Fortsetzung ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Die Ausbildung muss aufgrund von Insolvenz, Wegfall der Ausbildungsberechtigung oder nicht vorhersehbarer Stilllegung / Schließung des bisherigen Ausbildungsbetriebes vorzeitig beendet worden sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe.

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bei der Schaffung und Besetzung zusätzlicher sowie bei der Wiederbesetzung vorhandener Ausbildungsplätze durch zinsgünstige Darlehen (ISBDarlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen). Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler mit Betriebsstätten in Rheinland-Pfalz mit bis zu 100 Beschäftigten.

Saarland

Die Programme des Saarlandes zur Förderung der Berufsausbildung wurden unter dem Dach des Landesprogramms „Ausbildung jetzt“ zusammengefasst. Das Programm wird vom Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft durchgeführt und besteht aus folgenden Einzelprogrammen:

Im Programm „Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze für besonders förderungsbedürftige Jugendliche“ fördert das Land Arbeitgeber, die für besonders förderungsbedürftige Jugendliche betriebliche Ausbildungsplätze bereitstellen. Zielgruppe der Maßnahme sind Auszubildende, die im aktuellen Schuljahr die allgemeinbildende Schule verlassen oder das 10. Pflichtschuljahr absolviert haben. Während der Ausbildung werden die Jugendlichen von Bildungsträgern betreut und bis zur bestandenen Prüfung im notwendigen Umfang gefördert.

Gewerbliche Unternehmen, Angehörige der freien Berufe sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die erstmalig in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden und Ausbildungsverträge nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abschließen, können im Rahmen des Ausbildungsplatzförderungsprogramms über die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) einen zinslosen Kredit in Höhe von 20.000 € pro Ausbildungsverhältnis erhalten. Antragsberechtigt sind auch Unternehmen, die in den vergangenen 10 Jahren nicht ausgebildet haben.

Das Land gewährt Zuwendungen zur Förderung von Pilotprojekten der betrieblichen Berufsausbildung im Verbund, um eine Verbesserung des betrieblichen Ausbildungsangebotes zu erreichen und durch Verbundlösungen zusätzliche Ausbildungsplätze entstehen zu lassen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die betriebliche Ausbildung gemeinsam durchführen, um Kenntnisse und Fertigkeiten nach der jeweiligen Ausbildungsverordnung zu vermitteln.

Gefördert wird auch die Fortsetzung der Ausbildung in einem Unternehmen, falls der erste Ausbildungsvertrag aufgrund von Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Erstausbildungsbetriebes vorzeitig beendigt werden musste. Seit dem 1. September 2009 können Auszubildende aus Insolvenzunternehmen unter erleichterten Bedingungen über den Ausbildungsbonus der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.

Sachsen

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des ESF auf der Grundlage der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung beschäftigungspolitische Projekte. Im Rahmen der Richtlinie sind u. a. folgende Bereiche förderfähig:

  • Berufsorientierung und -vorbereitung: Projekte zur Verbesserung des Gesamtsystems der Berufsorientierung, auf Initiative und zur Unterstützung der Wirtschaft bei der Berufsorientierung von Schülern sowie zur Identifizierung und zum Transfer von Best Practice bei Unternehmen oder Unternehmenskooperationen.
  • Betriebliche und betriebsnahe Ausbildung: zusätzliche Berufsausbildungsplätze in anerkannten Ausbildungsberufen, Verbundausbildung, betriebliche Berufsausbildungsplätze für besondere Zielgruppen, Vermittlung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende.
  • Betriebliche und betriebsnahe Ausbildung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft: überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, Ergänzungsqualifikationen, Modellprojekte, Studien und Konzepte, Verbundausbildung, Berufsausbildungsplätze für besondere Zielgruppen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.
  • Transnationale Bildung im Agrarsektor und in den Bereichen Forstwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt: Projekte zur Weiterbildung von Auszubildenden, Arbeitnehmern und Unternehmern.
  • Transnationale Ausbildung: zusätzliche Ausbildungsplätze und internationale Kompetenzen in der beruflichen Erstausbildung.

Der Freistaat fördert im Rahmen der Richtlinien zur Mittelstandsförderung die Modernisierung bestehender ÜBS. Dazu zählen ein ggf. notwendiger Umbau von Gebäuden sowie Ersatz- und Ergänzungsausstattungen von Werkstätten, die der überbetrieblichen Aus- und Fortbildung dienen. Zudem kann die Weiterentwicklung des ÜBS zum Kompetenzzentrum gefördert werden.

Durch Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung (ÜLU) soll die Ausbildung im Betrieb durch die Verbreiterung der Grundausbildung und Vertiefung von Fachkenntnissen ergänzt und an die technische Entwicklung angepasst werden. Darüber hinaus sollen die Ausbildungsbetriebe von Unterweisungsaufgaben auf speziellen Gebieten entlastet werden. Gefördert werden die Lehrgänge der ÜLU für Lehrlinge in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) und die gegebenenfalls erforderliche Unterbringung der Lehrlinge im Internat.

Aus Mitteln des Landes, des Bundes und des ESF werden im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Sachsen (GISA) für das Ausbildungsjahr 2009/2010 rund 2.500 zusätzliche außerbetriebliche Ausbildungsplätze gefördert. Das Land erhält auf der Grundlage der Bund-Länder- Vereinbarung zum Ausbildungsplatzprogramm Ost 2009/2010 in den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 Bundesmittel im Umfang von rund 7,3 Mio. €. Diese Mittel sollen zur Finanzierung von 1.079 zusätzlichen Ausbildungsplätzen eingesetzt werden. Wie in den vergangenen Jahren wird die GISA von den Ausbildungsvereinen der Kammern organisiert.

Sachsen-Anhalt

Das Land fördert im Programm „Sachsen-Anhalt AUSBILDUNG“ mit Unterstützung des ESF Betriebe, die Jugendliche im Verbund mit Partnerbetrieben oder Bildungsträgern ausbilden. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, die fachlich nicht in der Lage sind, die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen inhaltlich allein sicherzustellen, sowie die Inanspruchnahme von Beratungs- und Coachingleistungen für Planung, Durchführung und Management der Berufsausbildung. Ziel der Förderung ist eine Erhöhung des Ausbildungsplatzangebotes sowie die Verbesserung der Ausbildungsqualität bis hin zum Angebot von Zusatzqualifikationen.

Mit Unterstützung des ESF fördert das Land die Erstausbildung Alleinerziehender ohne Berufsausbildung, insbesondere alleinerziehender junger Mütter unter 27 Jahren. Mitfinanziert wird die individuelle Beratung und Begleitung der Alleinerziehenden mit dem Ziel der Absolvierung einer Erstausbildung.

Die Förderung von Einzelprojekten zur präventiven Arbeitsmarktförderung soll dazu beitragen, die Qualifizierung und Ausbildung in den Unternehmen des Landes durch die Entwicklung geeigneter Methoden und die Erprobung neuer Lösungsansätze zu verbessern und dadurch die Wachstumskräfte im Land zu stärken und neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Im Rahmen der Richtlinie sind u. a. Projekte förderfähig, die neue Formen der Erstausbildung entwickeln.

Im Land Sachsen-Anhalt stehen über das Ausbildungsplatzprogramm Ost 2009/2010 im Programmzeitraum 2009 bis 2013 824 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Diese werden über das Landesergänzungsprogramm (LEP) um weitere 280 Ausbildungsplätze erhöht. Das Land erhält auf der Grundlage der Bund- Länder-Vereinbarung in den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 Bundesmittel im Umfang von rund 5,58 Mio. €.

Schleswig-Holstein

Das Zukunftsprogramm Arbeit bildet als eines von 4 eigenständigen Programmen unter dem Dach des Zukunftsprogramms Schleswig-Holstein das zentrale Instrument der Arbeitsförderung des Landes für die Jahre 2007 bis 2013. Schwerpunkte der Förderung sind:

  • die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten (Prioritätsachse A),
  • die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Schleswig-Holstein (Prioritätsachse B),
  • die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen (Prioritätsachse C).

Die konkrete Ausgestaltung des Programms erfolgt durch ergänzende Programmbestimmungen. Im Rahmen der Prioritätsachse B werden gefördert:

  • die Bereitstellung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze für am Ausbildungsmarkt benachteiligte Jugendliche,
  • Projekte zur gezielten Akquisition von Ausbildungsplätzen,
  • Projekte zur Beratung und Betreuung Jugendlicher während der Ausbildung,
  • überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU),
  • Projekte zur Verbesserung der Ausbildungs- und Berufsreife Jugendlicher,
  • Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren,
  • berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für jugendliche Strafgefangene,
  • transnationale Maßnahmen für Jugendliche.

Das Land fördert innovative Projekte zur Verbesserung der Ausbildungssituation und Attraktivitätssteigerung der dualen Ausbildung. Im Einzelnen werden unterstützt:

  • Projekte zur Erprobung neuer ausbildungspolitischer Ansätze,
  • Projekte zur Steigerung der Ausbildungsqualität,
  • Projekte zur Verknüpfung von Schule und Wirtschaft,
  • Projekte, mit denen auf akute Ausbildungsprobleme reagiert wird, und
  • Projekte, an denen ein besonderes ausbildungspolitisches Interesse des Landes besteht.

Zudem wurde ein Programm zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe aufgelegt. Mitfinanziert werden Personal- und Sachausgaben der Altenpflegeschulen. Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung an den staatlich anerkannten Altenpflegeschulen in Schleswig-Holstein sicherzustellen.

Das Land fördert die Errichtung, den Ausbau und die Modernisierung von Berufsbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung. Ziel ist es, durch die Schaffung und Sicherung eines bedarfsgerechten, modernen Netzes von Berufsbildungsstätten (BBS) die Qua lifikation der Auszubildenden, Beschäftigten und Arbeitslosen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit schleswig-holsteinischer Betriebe zu erhöhen. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Träger von Berufsbildungsstätten.

Thüringen

Mit Unterstützung des ESF fördert das Land mit der Ausbildungsrichtlinie Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungssituation unter besonderer Berücksichtigung der zukünftigen Fachkräfteentwicklung. Gefördert werden

  • die Geschäftsstellen von Ausbildungsverbünden,
  • überbetriebliche Ergänzungslehrgänge und Lehrgänge zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen,
  • überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk sowie
  • Ausbildungsplätze für besondere Zielgruppen (schwer vermittelbare Jugendliche und Insolvenzlehrlinge).

Mit der Zukunftsinitiative Lehrstellen 2008 (ZIL 2008) unterstützt das Land die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze, insbesondere für Mädchen und für schwer vermittelbare und benachteiligte Jugendliche. Die Förderung ist im Rahmen einer wirtschaftsnahen oder einer berufsfachschulischen Variante möglich. Die Grundlage für das Programm bilden das Ausbildungsplatzprogramm Ost des Bundes und der Länder sowie das aus ESF-Mitteln kofinanzierte Ergänzungsprogramm des Landes. Das Land erhält auf der Grundlage der Bund-Länder- Vereinbarung in den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 Bundesmittel im Umfang von rund 3,99 Mio. €, die zur Finanzierung von 589 Ausbildungsplätzen eingesetzt werden sollen.

Das Land fördert den Ausbau eines Netzes an überbetrieblichen Ausbildungsstätten, die der berufspraktischen Aus- und Weiterbildung dienen. Mitfinanziert werden

Investitionsvorhaben, die der Anpassung der Ausstattung der überbetrieblichen Ausbildungsstätten an die Veränderung der Berufswelt dienen, sowie

Bauvorhaben, sofern ein besonderes berufsbildungspolitisches Interesse des Landes besteht.

Um eine bedarfsgerechte Qualifizierung im Hinblick auf den Fachkräftebedarf der Wirtschaft zu gewährleisten, fördert der Freistaat zudem Berufsbildungsmessen und Informationsmaterialien.

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2010 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2010).

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