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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2010

D1.2 Förderprogramme des Bundes

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen des Programms „JOBSTARTER – für die Zukunft ausbilden“ Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung. Gefördert werden Vorhaben, die der Gewinnung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze sowie der nachhaltigen Verbesserung regionaler Ausbildungsstrukturen dienen. Die Projektauswahl erfolgt über jährliche Ausschreibungsrunden. Im Rahmen der im Jahr 2009 ausgeschriebenen 5. Förderrunde werden folgende Förderbausteine unterstützt:

  • Ausbildungsinitiativen in ausgewählten Branchen,
  • Entwicklung des betrieblichen Ausbildungsangebots für ausgewählte Zielgruppen,
  • Entwicklung und Stabilisierung regionaler Ausbildungsstrukturen,
  • Anschlussfähigkeit und Flexibilität durch zusätzliche Qualifikationsmöglichkeiten während der dualen Ausbildung,
  • Europäische Ausbildungskooperationen.

Das BMBF stellt für das Programm bis 2013 Fördergelder in Höhe von 125 Mio. € zur Verfügung, einschließlich von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds. Die Mitarbeiter / -innen der 200 JOBSTARTER- Projekte akquirierten bis Ende 2008 insgesamt rund 28.000 Ausbildungsplätze, davon etwas mehr als 3.000 schulische Ausbildungsstellen. Von den über 24.000 betrieblichen Ausbildungsplätzen erfüllen circa 15.000 das Kriterium der Zusätzlichkeit.

Mit dem Programm „JOBSTARTER CONNECT“ fördert das BMBF mit Unterstützung des ESF die Entwicklung und Erprobung von Lösungsansätzen für eine frühzeitige Integration junger Menschen in die duale Berufsausbildung mittels bundeseinheitlicher Ausbildungsbausteine. Der Fokus des Programms liegt auf den Teilsystemen der beruflichen Bildung im Übergang zwischen Schule und Beruf. Es werden Möglichkeiten erprobt, um Jugendlichen in „Warteschleifen“, Altbewerbern / Altbewerberinnen und an- und ungelernten jungen Erwachsenen neue Wege in die duale Ausbildung zu eröffnen. Dies erfolgt innerhalb bestehender Bildungs- und Förderstrukturen. Sämtliche Ansätze verfolgen das Ziel, die unterschiedlichen Möglichkeiten des „Übergangssystems“ stärker auf die duale Berufsausbildung auszurichten. Es werden somit keine neuen Maßnahmen ins Leben gerufen.

Das BMBF und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördern auf der Grundlage einer gemeinsamen Richtlinie die Modernisierung bzw. Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) sowie die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung. Ziel ist es, die Ausbildungsfähigkeit von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie die beruflichen Zukunftschancen von Auszubildenden zu unterstützen und durch die Förderung der Fort- und Weiterbildung die Wachstumskräfte und Marktchancen der Unternehmen zu stärken. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die unmittelbar der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen, und Maßnahmen, die eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen. Die Maßnahmen müssen der Anpassung der Bildungsstätte an den technischen Fortschritt dienen. Durch das BMBF werden ÜBS sowie Kompetenzzentren mit dem Schwerpunkt „Ausbildung“ gefördert. Im Jahr 2009 wurden im Zuständigkeitsbereich des BMBF rund 46 Mio. € für 211 Vorhaben ausgezahlt.

Vorhaben zur Förderung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf stehen im Mittelpunkt des BMBF-Programms „Perspektive Berufabschluss“. Von 2008 bis 2012 fließen 35 Mio. € in die folgenden beiden Förderinitiativen:

  • Regionales Übergangsmanagement: Gefördert werden Vorhaben, die vorhandene regionale Ansätze bzw. Strategien unter Einbindung der relevanten regionalen Akteure weiterführen und zukunftsweisende Perspektiven zur Verbesserung des Übergangsmanagements zwischen Schule und Beruf beinhalten.
  • Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung: Gefördert werden der Auf- und Ausbau von Unterstützungsstrukturen zur Beratung von Betrieben und an- und ungelernten jungen Erwachsenen sowie Konzepte für eine flexible, modulare und abschlussorientierte Nachqualifizierung von jungen Erwachsenen mit und ohne Beschäftigung unter Einbindung der Betriebe.

Ziel ist es, bereits vorhandene regionale Ansätze weiterzuentwickeln, um den Übergang von der Schule in die Ausbildung zu verbessern und damit den Anteil von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne beruflichen Abschluss nachhaltig zu senken.

Im Auftrag des BMBF fördert das BIBB Modellversuche zur praktischen Erprobung von innovativen Entwicklungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Im Mittelpunkt dieser Wirtschaftsmodellversuche stehen der Transfer von Innovationen und deren Implementierung in die Praxis. Die Modellversuche gehen in der Regel über 3 Jahre und werden vom Bund finanziert (vgl. Kapitel D2.1, D2.5 und D2.6).

Im Rahmen des Förderschwerpunktes „Neue Medien in der Beruflichen Bildung“ werden zahlreiche Projekte zur Entwicklung und zum Einsatz innovativer, netzbasierter, multimedialer Lehr- und Lernsoftware für die Aus- und Weiterbildung in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen bzw. der geregelten Fortbildung gefördert. Im Rahmen des Schwerpunktes wurden Förderbekanntmachungen zu den Themen „Weiterentwicklung und Einsatz von Web- 2.0-Technologien in der beruflichen Qualifizierung“ sowie „Entwicklung und Einsatz digitaler Medien in der beruflichen Qualifizierung“ veröffentlicht.

Im Rahmen des Ausbildungsplatzprogramms Ost 2009/2010 fördern die Bundesregierung und die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis zu 5.000 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche aus den genannten Ländern, die unmittelbar vor Maßnahmebeginn bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung nach SGB II als noch nicht vermittelte Ausbildungsplatzbewerber / -innen gemeldet waren. Gefördert wird die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) oder eine schulische Berufsausbildung, die zu einem Berufsabschluss nach Bundes- oder Landesrecht führt. Zur Finanzierung der 5.000 zusätzlichen Ausbildungsplätze stellt der Bund den Ländern in den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 insgesamt rund 33,87 Mio. € zur Verfügung, die Kofinanzierung durch die Länder beträgt mindestens 50 %. Die Länder finanzieren aus ihren Haushalten zusätzliche Programmplätze zur Aufstockung des Programms.

Im Rahmen des Programms „Förderung der Berufsorientierung“ soll Jugendlichen allgemeinbildender Schulen durch das Angebot einer frühzeitigen, praxisbezogenen und systematischen Berufsorientierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und vergleichbaren Bildungsstätten der Übergang von der Schule in eine duale Berufsausbildung vor allem im Handwerk erleichtert und damit ein wirksamer Beitrag zur Verringerung der Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss und / oder ohne Aussicht auf einen Ausbildungsplatz geleistet werden vgl. Kapitel D2.4.

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)

Gemeinsam mit dem BMBF fördert das BMWi die Modernisierung bzw. Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) sowie die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung (s. o.). Durch das BMWi werden Träger von Berufsbildungsstätten mit dem Schwerpunkt Fort- und Weiterbildung sowie technologieorientierte Kompetenzzentren gefördert. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 25,6 Mio. € für 77 Projekte des laufenden Jahres und mehrjäh rige Projekte aus den Vorjahren ausgezahlt. Mit 15,7 Mio. € wurden Vorhaben in 57 überbetrieblichen Berufsbildungsstätten und mit 9,9 Mio. € 20 Kompetenzzentren gefördert.

Darüber hinaus gewährt das Ministerium Zuschüsse zu den Kosten von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU). Förderfähig sind Lehrgänge für Lehrlinge in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr). Antragsberechtigt sind die Veranstalter von Lehrgängen der überbetrieblichen Unterweisung. Veranstalter können Handwerkskammern sowie Fachverbände des Handwerks, Kreishandwerkerschaften, Handwerksinnungen oder von den Kammern anerkannte Berufsbildungseinrichtungen (übrige Veranstalter) sein. Die Lehrgänge müssen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten des Handwerks oder in anderen von den Handwerkskammern anerkannten Berufsbildungseinrichtungen als Ganztagslehrgänge durchgeführt werden.

Das BMWi fördert mit Unterstützung des ESF mit dem Programm „Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen“ die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen durch Unterstützung bei der Rekrutierung von Auszubildenden. Unterstützt werden die Beratung der Unternehmen, die Vorauswahl geeigneter Bewerber und die Durchführung von Bewerbungsgesprächen mit potenziellen Auszubildenden durch Mitarbeiter der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie der Kammern der freien Berufe. Ziel ist es, eine passgenaue Beratungs- und Vermittlungsleistung für KMU insbesondere im Handwerks- und Dienstleistungsbereich sicherzustellen und damit einen Beitrag zur Befriedigung des zukünftigen Fachkräftebedarfs zu leisten.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Bundesagentur für Arbeit (BA)

Arbeitgeber können über die Arbeitsagenturen einen „Ausbildungsbonus“ erhalten, wenn sie für förderungswürdige bzw. besonders förderungsbedürftige Jugendliche zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze bereitstellen. Zielgruppe der Maßnahme sind Auszubildende, die bereits im Vorjahr oder früher die allgemeinbildende Schule verlassen und sich bisher vergeblich um eine berufliche Ausbildung bemüht haben. Ziel ist es, die Qualifizierungs- und Beschäftigungschancen insbesondere von langzeitarbeitslosen und bildungsschwachen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erhöhen. Um die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf Auszubildende abzumildern, wurde Mitte 2009 eine Ausweitung des Ausbildungsbonus auf Auszubildende beschlossen, die in der Krise aufgrund von Insolvenz, Schließung oder Stilllegung des ausbildenden Betriebes ihren Ausbildungsplatz verlieren. Betriebe, die solche Auszubildende übernehmen, können unter erleichterten Bedingungen mit dem Ausbildungsbonus gefördert werden. Für die Förderung kann darauf verzichtet werden, dass die geschaffene Ausbildungsstelle zusätzlich ist. Auch müssen keine besonderen Vermittlungserschwernisse beim Auszubildenden vorliegen. Bis Ende Dezember 2009 wurden knapp 30.000 Anträge zur Leistung eines Ausbildungsbonus bewilligt.

Die Bundesregierung unterstützt die betriebliche Einstiegsqualifizierung Jugendlicher als Brücke in die Berufsausbildung. Betriebe, die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine 6- bis 12-monatige Einstiegsqualifizierung anbieten, können über die Agenturen für Arbeit einen Zuschuss zum Unterhalt der Jugendlichen erhalten. Die Förderung einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung soll ermöglichen, dass mehr jüngere Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven eine betriebliche Berufsausbildung aufnehmen und diese Ausbildung im Erfolgsfall verkürzt wird. Mit der Förderung einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung sollen auch nicht oder nicht mehr ausbildende Betriebe für die Ausbildung gewonnen werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert mit Unterstützung des ESF im Rahmen des Programms „Job 4000“ die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen. Zugleich soll die Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung unterstützt werden. Mit dem Programm sollen mindestens 500 neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche geschaffen werden. Zudem sollen mindestens 2.500 schwerbehinderte Menschen, insbesondere schwerbehinderte Schulabgänger, mithilfe der Integrationsfachdienste in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden.

Förderangebote der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit bietet im Rahmen der Arbeitsförderung eine breite Palette von Fördermaßnahmen für ausbildende Betriebe und Auszubildende:

  • Ausbildungsbegleitende Hilfen (§ 241 SGB III)
  • Ausbildungsbonus (§ 421r SGB III) (s. o.)
  • Ausbildungsgeld (§§ 104 ff. SGB III)
  • Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) für Jugendliche (§ 242 SGB III)
  • Berufsausbildungsbeihilfe (§ 59 SGB III)
  • Berufsausbildungsbeihilfe für behinderte Menschen (§ 59 SGB III, § 101 SGB III)
  • Berufseinstiegsbegleitung (§ 421s SGB III)
  • Berufsorientierung (§ 33 SGB III)
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (§ 61 SGB III)
  • Einstiegsqualifizierung (§ 235b SGB III) (s. o.)
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III)
  • Sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung (§ 243 SGB III)
  • Übergangsgeld (§§ 160 ff. SGB III)
  • Unterstützungsleistungen der Beratung und Vermittlung – Vermittlungsbudget (VB) (§ 45 SGB III)
  • Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (§ 61a SGB III)
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung schwerbehinderter Menschen (§ 235a SGB III)
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter Menschen (§ 236 SGB III)

Förderangebote der Integrationsämter

Durch Zuschüsse und Darlehen der Integrationsämter an Arbeitgeber wurden im Jahr 2008 insgesamt 2.729 neue Arbeits- und Ausbildungsplätze gewonnen. 8.094 Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen wurden darüber hinaus durch die behinderungsbedingte Umrüstung und Anpassung bestehender Arbeitsplätze zusätzlich erhalten. Mehr als 46 Mio. € flossen direkt in die Schaffung und den Erhalt von fast 11.000 Arbeitsplätzen. Zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sein können, erhielten Arbeitgeber im Jahr 2008 Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 85 Mio. €. Die Abgeltungen von behinderungsbedingter Minderleistung und von besonderer Unterstützung am Arbeitsplatz sind das in der Praxis meistgenutzte Förderinstrument. Mit Prämien und Zuschüssen zur Berufsausbildung werden seit dem Jahr 2004 Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche gefördert. Im Jahr 2008 wurden hierfür 320.000 € aufgewendet. In 144 Fällen erhielten Arbeitgeber Ausbildungsförderung für behinderte Jugendliche (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen 2009).

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung fördert im Rahmen von drei branchenspezifischen Programmen die Schaffung und Sicherung von Ausbildungsplätzen:

Seit dem Jahr 2009 werden mit der Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer bzw. zur Berufskraftfahrerin sowie Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten gefördert. Ziel ist es, die Qualifizierung und Einsatzfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu fördern und dem Mangel an qualifiziertem Fachpersonal in der Branche entgegenzuwirken. Für das Programm standen im Jahr 2009 insgesamt rund 85 Mio. € zur Verfügung.

Auf der Grundlage der Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen zur Ausbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt werden Zuschüsse zu den Ausbildungsplatzkosten an Bord von Binnenschiffen zur Ausbildung von Schiffsjungen gewährt. Ziel ist es, zusätzliche Beschäftigungs- und Ausbildungsanreize zu bieten und so zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit beizutragen.

Durch die Richtlinien zur Ausbildungsplatzförderung gewährt der Bund Zuschüsse zu den Ausbildungsplatzkosten an Bord von Seeschiffen zur Förderung und Stärkung des seemännischen Fachwissens. Die Förderung betrifft die Ausbildung zum Schiffsmechaniker sowie zum Offiziersassistenten.

Förderung von Ausbildungsplätzen im Rahmen der Regional- und Mittelstandsförderung

Die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bildet ein zentrales Ziel der Regionalförderung und der Mittelstandsförderung von Bund und Ländern. Insbesondere die Vergabe von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist an die Schaffung neuer bzw. die Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze gebunden. Ausbildungsplätze können dabei wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden. Nach Informationen des für die GRW-Statistik zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden nach Auswertung der bisher vorliegenden Verwendungsnachweise in den Jahren 2001 bis 2008 durch die Förderung aus Mitteln der GRW 16.250 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen und 31.550 bestehende Ausbildungsplätze gesichert.347

Fußnoten

347 Mitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 23. November 2009. Aufgrund des zeitlichen Abstandes zwischen Investition und Übermittlung des Verwendungsnachweises liegt die Zahl der im genannten Zeitraum tatsächlich geschaffenen und gesicherten Ausbildungsplätze über den hier genannten (vorläufigen) Zahlen.

Bibliographischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2010 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2010).

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