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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2013

B4.4 Fortbildungsprüfungen und Umschulungsprüfungen

Die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung gehören zur Berufsbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Die berufliche Fortbildung dient dazu, die Handlungsfähigkeit im Beruf zu erhalten und anzupassen oder sie zu erweitern und beruflich aufzusteigen (§ 1 Abs. 4 BBiG). Dagegen soll die berufliche Umschulung Grundlagen schaffen, um eine andere berufliche Berufstätigkeit auszuüben (§ 1 Abs. 5 BBiG). Die mittels Fortbildungsordnungen „geregelte“ Fortbildung ist eine besondere Form der beruflichen Weiterbildung. Sie weiter auszubauen ist eine wichtige berufsbildungspolitische Aufgabe (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2009, S. 43). Gemäß § 53 BBiG kann der Bund für die berufliche Aufstiegsfortbildung sogenannte Fortbildungsordnungen erlassen. Sie schaffen eine bundesweit einheitliche Grundlage hinsichtlich der zu vermittelnden Inhalte sowie der Prüfungsbestimmungen für staatlich anerkannte Fortbildungsabschlüsse. Sind bundeseinheitliche Reglungen nicht erlassen, können die zuständigen Stellen (Kammern) nach § 54 BBiG bzw. § 42a der Handwerksordnung (HwO) ihrerseits Fortbildungsprüfungsregelungen für ihren regionalen Zuständigkeitsbereich festlegen.288 Derzeit stehen einer Vielfalt von fast 2.850 Regelungen der zuständigen Stellen in der beruflichen Fortbildung rund 220 Fortbildungsordnungen des Bundes gegenüber (vgl. Kapitel B4.1, B4.2).

Die Fortbildungsmaßnahmen müssen den besonderen Erfordernissen der Erwachsenenbildung entsprechen. Die geregelte Fortbildung setzt in der Regel eine abgeschlossene berufliche (Erst-)Ausbildung und eine Mindestzeit einschlägiger praktischer Berufstätigkeit voraus; sie erweitert damit zielgerichtet schon vorhandene berufspraktische Kenntnisse und Fertigkeiten des Einzelnen bzw. passt diese neuen Entwicklungen an. Die Teilnahme an Maßnahmen der Aufstiegsfortbildung können durch staatliche Förderinstrumente wie das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, die Bildungsprämie sowie das Aufstiegs- oder Weiterbildungsstipendium unterstützt werden (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2012, S. 56 ff.). In den jeweiligen Fortbildungsprüfungen ist der Nachweis zu erbringen, dass die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Fortbildungsmaßnahmen fachlich geeigneter Träger wie Betriebe, überbetriebliche Zusammenschlüsse, Kammern usw. erfolgreich erworben worden sind. Eine mit Erfolg ablegte Prüfung führt zu einem anerkannten Fortbildungsabschluss mit eigener Berufsbezeichnung.289 Meisterabschlüsse zählen ebenso zum Kreis der geregelten Aufstiegsfortbildung und haben eine lange Tradition. Die jeweiligen Fortbildungsmaßnahmen und Abschlüsse qualifizieren den Einzelnen für verschiedenste gehobene Sach- und Führungsaufgaben in Betrieben und Verwaltungen. Die absolvierte Meisterprüfung bescheinigt etwa dem Prüfling, einen Handwerksbetrieb selbstständig führen und Auszubildende sachgemäß ausbilden zu können.290 Fortbildungsabschlüsse tragen des Weiteren zur Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen bei; sie werten damit den beruflichen Bildungsweg insgesamt auf. So ermöglicht eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz Fortbildungsabsolventen seit 2009 bundesweit den Zugang zum Hochschulstudium ohne eine weitere schulische Studienberechtigung.291 Außerdem ist es im Zuge der Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) erklärtes bildungspolitisches Ziel, die beruflichen Fortbildungsabschlüsse der 3 verschiedenen Ebenen niveauentsprechend den Stufen 5 bis 7 des Qualifikationsrahmens zuzuordnen; dort sind auch die einzelnen hochschulischen Abschlüsse eingereiht.292

Berichtet werden nachfolgend ausgewählte Ergebnisse der Fortbildungsprüfungsstatistik für das Berichtsjahr 2011.293 Die Statistik erfasst dazu sämtliche nach BBiG bzw. HwO abgelegten Prüfungen in bundeseinheitlich geregelten Fortbildungsberufen sowie diejenigen nach Fortbildungsregelungen der zuständigen Stellen (vgl. Kapitel B4.1). Ebenfalls als Fortbildungsprüfungen zählen die durchgeführten Meisterprüfungen in den einzelnen Ausbildungsbereichen. Die herangezogenen Daten der Berufsbildungsstatistik wurden von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemäß den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes erhoben. Aus Datenschutzgründen werden die Ergebnisse vom Statistischen Bundesamt ab dem Berichtsjahr 2010 stets nur als gerundete Zahlen ausgewiesen (vgl. Statistisches Bundesamt 2011, S. 19 f.).294

E Fortbildungsprüfungen und Umschulungsprüfungen in der Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember)

Die Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes erhebt unter den sonstigen Prüfungsteilnehmern jährlich u. a. auch Teilnahmen und Prüfungserfolg an Fortbildungsprüfungen und Umschulungsprüfungen eines Berichtsjahres (Berichtsjahr ist das Kalenderjahr); differenziert werden können diese nach weiteren Merkmalen wie: Fortbildungsberuf, Ausbildungsbereich, Prüfungserfolg, Geschlecht und Geburtsjahr der Teilnehmer, Wiederholungsprüfung, regionale Merkmale. Die Statistik ist eine Vollerhebung, für die Auskunftspflicht besteht. Die zuständigen Stellen melden die während des Kalenderjahres bei ihnen abgelegten Fortbildungs- und Meisterprüfungen bzw. Umschulungsprüfungen. Besteht die Fortbildungsprüfung aus mehreren Teilen (z. B. Kurse, Module), sind Prüfung und Teilnehmer/ Teilnehmerinnen nur dann statistisch zu erfassen und nachzuweisen, wenn es sich um die letzte Stufe handelt, nach deren erfolgreichem Abschluss die neue Berufsbezeichnung geführt werden darf. Gezählt werden aber auch jene Prüfungen, die nicht erfolgreich bestanden wurden, sofern keine weitere Wiederholungsmöglichkeit mehr besteht. Fortbildungsprüfungen sind auch dann zu melden, wenn in der jeweiligen Fortbildungsordnung/Fortbildungsregelung nicht auf das Berufsbildungsgesetz Bezug genommen wird. Es wird zudem stets erfasst, ob es sich bei der jeweiligen Prüfung um eine Wiederholungsprüfung handelt oder nicht. Der Prüfungserfolg wird danach unterschieden, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden wurde bzw. endgültig nicht bestanden worden ist.

Die Rechtsgrundlage der Statistik (§§ 4 und 5 Berufsbildungsförderungsgesetz [BerBiFG]) war für die Erhebungen der Jahre von 1993 bis 2006 unverändert geblieben; für diesen Zeitraum liegen somit miteinander vergleichbare, in Form fester Merkmalskombinationen erfasste Daten vor (sog. Aggregatdaten), und zwar auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kammern. Erhoben wurden danach die Anzahl der Prüfungsfälle, nicht jedoch der Prüfungspersonen. Prüflinge, die die Fortbildungsprüfung nicht bestanden haben und später an einer Wiederholungsprüfung teilnahmen (ggf. im selben Jahr), wurden deshalb mehrfach gezählt und dann als Wiederholer ausgewiesen. Die Revision des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) führte auch zu weitreichenden inhaltlichen und methodischen Umstellungen der Berufsbildungsstatistik; die Bestimmungen traten zum April 2007 in Kraft (vgl. Klaukien 2011; Schmidt 2008). Danach werden ab dem Berichtsjahr 2007 für die durchgeführten Fortbildungsprüfungen frei miteinander kombinierbare Individualdatensätze anstelle von Aggregatdaten gemeldet; darüber hinaus werden einzelne Merkmale teils neu bzw. differenzierter erfasst. Für die Umstellungsphase galten folgende Übergangsregelungen: Die zuständigen Stellen konnten die Angaben zu Fortbildungsprüfungen bis einschließlich Berichtsjahr 2009 auch noch als aggregierte Summendatensätze je einzelnen Fortbildungsberuf übermitteln, zudem waren auch fehlende Angaben für Merkmale zulässig. Mit dem Berichtsjahr 2010 entfielen sämtliche Übergangsbestimmungen. Die Ergebnisse für die Berichtsjahre 2007 und 2008 wurden wegen Schwierigkeiten bei der Umstellung und erheblicher Meldeausfälle vom Statistischen Bundesamt nicht veröffentlicht. Erst für das Berichtsjahr 2009 hat das Statistische Bundesamt wieder Ergebnisse zu den Fortbildungsprüfungen veröffentlicht. Im Ergebnis zeigte sich für die Zeit nach der Umstellung der Statistik ein Einbruch der gemeldeten Prüfungszahlen. Seit 2009 haben sich die Vollständigkeit der Meldungen sowie die Qualität der Daten weiter verbessert.

Im Berichtsjahr 2011 wurden insgesamt 118.335 Teilnahmen an Fortbildungsprüfungen bzw. Meisterprüfungen gezählt; das waren rund 8.000 mehr als im Vorjahr 2010 Tabelle B4.4-1. Damit ist fast wieder der Stand des Jahres 2006 erreicht.295 Die Zahl der männlichen Prüflinge betrug 76.884 (65 %), die der Frauen 41.451 (35 %). Insgesamt haben 102.159 (86,3 %) Personen die Prüfung mit Erfolg absolviert; zwei Drittel (67.545) der bestandenen Prüfungen wurden von Männern und fast 35.000 von Frauen abgelegt.

Durchgeführt wurden die meisten dieser Prüfungen nach wie vor in den beiden Ausbildungsbereichen Industrie und Handel (60.033) und Handwerk (49.029). Im Handwerk erhöhte sich erneut die Zahl der Fortbildungsprüfungen zum Vorjahr um rund 4.400. Ähnlich hoch fiel im Bereich Industrie und Handel der Anstieg zum Jahr 2010 mit rund 3.600 Teilnehmern und Teilnehmerinnen aus; zwischen 2009 und 2010 war hier die Zahl der abgelegten Fortbildungsprüfungen sogar um ca. 5.300 zurückgegangen.296 Im Bereich freie Berufe unterzogen sich 4.941 Personen einer Prüfung. Es folgen die Bereiche Landwirtschaft mit 2.274 durchgeführten Fortbildungsprüfungen und der öffentliche Dienst (1.896). Die zuständigen Stellen in der Hauswirtschaft meldeten für 2011 die wenigsten, nämlich 162 Prüfungsteilnahmen nach 405 Teilnahmen im Jahr 2010.

Tabelle B4.4-1 zeigt darüber hinaus bei den Prüfungsteilnahmen deutliche Unterschiede nach Geschlecht in den einzelnen Ausbildungsbereichen: Frauen stellten im Berichtsjahr 2011 nahezu alle Prüflinge bei Fortbildungs- bzw. Meisterprüfungen in den beiden Bereichen Hauswirtschaft (96,3 %) und freie Berufe (92,6 %). Am niedrigsten fiel der Anteil der Frauen an den Prüfungsteilnahmen im Handwerk mit 21,1 % aus, gefolgt vom Landwirtschaftsbereich, wo Frauen einen Anteilswert von 25,5 % erreichten. Im Bereich Industrie und Handel waren 41 % der erfassten 60.033 Prüflinge an Fortbildungs-/ Meisterprüfungen weiblich. Im Jahr 2011 gab es im öffentlichen Dienst wie in den Vorjahren mehr Frauen (60,9 %) als Männer, die an Fortbildungsprüfungen teilnahmen.

Tabelle B4.4-2 zeigt für das Berichtsjahr 2011 die unterschiedliche Größenordnung bei den Teilnahmen sowie der bestandenen Fortbildungs-/Meisterprüfungen nach Ausbildungsbereichen in den alten und neuen Ländern (einschließlich Berlin). Mit 18.918 in den neuen Ländern bzw. 99.417 in den alten Ländern wurden mehr als vier Fünftel (84,0 %) der insgesamt gezählten Prüfungen im westlichen Landesteil abgelegt. Öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft ausgenommen, lagen die Anteilswerte der Prüfungsteilnahmen der alten Länder in den Ausbildungsbereichen nahe dem Gesamtmittelwert von 84 %: Für den Bereich öffentlicher Dienst wurden 32 % (600 Teilnahmen) der Fortbildungsprüfungen in den neuen Ländern abgelegt. Dagegen fanden im Bereich Hauswirtschaft sämtliche Prüfungen in Westdeutschland statt.

Insgesamt lag im Jahr 2011 der Anteil bestandener Fortbildungs- und Meisterprüfungen mit 86,1 % in den alten Ländern und 87,5 % in den neuen Ländern nahe zusammen Tabelle B4.4-2. Kaum noch Unterschiede gab es im relativen Prüfungserfolg zwischen alten und neuen Ländern in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel (77,8 % zu 78,2 %) sowie im Handwerk (alte Länder: 96,7 %; neue Länder: 97,7 %). Eingeschränkt traf dies auch für die freien Berufe zu, wo die angestrebten Fortbildungsabschlüsse im östlichen Bundesgebiet (92,7 %) etwas häufiger erreicht wurden als in Westdeutschland (89,1 %). Auffällig ist auch der deutlich größere Anteil bestandener Prüfungen im Westteil gegenüber den neuen Ländern im öffentlichen Dienst (alte Länder: 95,1 %; neue Länder: 78,0 %) und in der Landwirtschaft (73,8 % zu 64,4 %).297

Informationen zu Strukturen und Prüfungserfolg nach Ausbildungsbereichen und ausgewählten Prüfungsgruppen sind Tabelle B4.4-3 zu entnehmen: Ein Blick auf die Teilnahmezahlen zeigt die große Bedeutung einzelner Prüfungsgruppen. Fünfstellige Zahlen meldete der Ausbildungsbereich Industrie und Handel für die Prüfung zum Fachwirt/ zur Fachwirtin (23.046 Teilnahmen) oder zum/zur Industriemeister/-in (10.914); der Handwerksbereich zählte 12.249 durchgeführte Prüfungen für die Gruppe der Fachwirte und knapp 23.000 Handwerksmeister. Damit machten die Industriemeister- und Fachmeisterprüfungen knapp ein Viertel (23 %) aller Fortbildungsprüfungen im IH-Bereich aus, im Handwerk gehörte fast die Hälfte der Fortbildungsprüflinge zur Gruppe Handwerksmeister/-in (47 %). Außerdem war die Teilnahme an der Meisterprüfung besonders im Landwirtschaftsbereich bzw. in der Hauswirtschaft mit über 80 % die häufigste Form beruflicher Aufstiegsfortbildung.

Weiblich waren 7 von 10 der gemeldeten Fortbildungsprüflinge des Jahres 2011 in der Gruppe der Fachkaufleute (IH-Bereich) bzw. 61 % im öffentlichen Dienst, im Bereich freie Berufe waren sogar 93 % Frauen. Bei der Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt/-in stellten Frauen mehr als die Hälfte der Teilnehmer im Bereich Industrie und Handel (54 %). Dagegen wurde von Frauen nur rund ein Fünftel der Prüfungen mit dem Abschluss Betriebswirt/-in im IH-Bereich (22 %) bzw. Fachwirt/-in im Handwerk (21 %) abgelegt. Ähnlich niedrig auch der Anteil der Frauen an Prüfungen gewerblicher Fortbildungsberufe – 19,5 % betrug der Frauenanteil etwa in der Prüfungsgruppe Handwerksmeister/-in, bei den Industriemeistern sogar nur 3,7 %.

Die Fortbildungs-/Meisterprüfung wurde im Jahr 2011 von rund 17.700 Personen nach einem gescheiterten Prüfungsversuch wiederholt. Der Anteil der Wiederholungsprüfungen an allen abgelegten Fortbildungsprüfungen lag damit bei 15 %. Außerdem bestanden Zusammenhänge zwischen dem Anteil an Wiederholungsprüfungen und der Quote des Prüfungserfolgs. Für sämtliche Ausbildungsbereiche errechnete sich für das Jahr 2011 eine durchschnittliche Erfolgsquote von 86,3 %.298 Dabei lagen die Erfolgsquoten im Bereich Handwerk (96,9 %) deutlich und im öffentlichen Dienst (89,6 %) sowie der freien Berufe (89,9 %) geringfügig über dem Durchschnittswert der Ausbildungsbereiche insgesamt. Demzufolge war der Anteil der Wiederholer in diesen Bereichen niedriger. Seltener erreichen dagegen Prüflinge im Bereich Industrie und Handel den angestrebten Fortbildungsabschluss im ersten Anlauf. Die Folge ist einerseits eine recht hohe Wiederholungsquote von 21,1 % und andererseits die mit 77,8 % unterdurchschnittliche Erfolgsquote des IH-Bereichs. Dieser Zusammenhang von Prüfungserfolg und Anteil an Wiederholern wird in Tabelle B4.4-3 auch bei den stark besetzten kaufmännischen Prüfungsgruppen deutlich. So betrug z. B. die Erfolgsquote bei den Fachkaufleuten in Industrie und Handel 75,9 %; bei den Fachwirten erreichten 73,3 % den angestrebten Fortbildungsabschluss. Beide Gruppen wiesen mit 25,2 % bzw. 24,4 % dazu die höchsten Anteile an Prüfungswiederholern auf.

Tabelle B4.4-1: Teilnahmen an Fortbildungs-/Meisterprüfungen 2007 bis 2011 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht1
Tabelle B4.4-1 (barrierefrei)


Tabelle B4.4-1

Tabelle B4.4-2: Teilnahmen an Fortbildungs-/Meisterprüfungen 2011 und Prüfungserfolg nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder1
Tabelle B4.4-2 (barrierefrei)


Tabelle B4.4-2

Umschulungsprüfungen im Berichtsjahr 2011

Maßnahmen der Umschulung sollen gemäß § 1 Abs. 5 BBiG bereits berufstätige Erwachsene befähigen, sich beruflich neu zu orientieren, und ihnen den Übergang oder Aufstieg in eine andere Berufstätigkeit ermöglichen.299 Umschulungsregelungen können nach §§ 58 f. BBiG vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bundeseinheitlich erlassen werden oder mit regionaler Wirkung durch zuständige Stellen. Sie regeln Inhalt, Art, Ziel und Dauer der jeweiligen Umschulungsmaßnahme, die besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung zu genügen hat. Die Umschulung erfolgt entweder in anerkannten Ausbildungsberufen oder in anderen Berufen.300 Ausgebildet werden können die Umschüler/-innen im dualen System oder in geeigneten Bildungseinrichtungen. Die Bundesagentur für Arbeit kann Teilnehmende an Umschulungsmaßnahmen etwa durch sogenannte Bildungsgutscheine fördern. Abschließend haben Umzuschulende in einer Umschulungsprüfung vor der zuständigen Stelle nachzuweisen, dass die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden.

Im Berichtsjahr 2011 nahmen rund 31.200 Personen an den Prüfungen im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen teil Tabelle B4.4-4. Für das Jahr 2010 waren nur knapp 23.000 Umschulungsprüfungen ermittelt worden. Einer Prüfung unterzogen hatten sich im Jahr 2011 in den alten Ländern 21.816 Personen, knapp 9.400 waren es in den neuen Ländern. Wie seit Jahren stellten Frauen gut ein Drittel aller Prüfungsteilnehmer/-innen (10.671 oder 34,2 %). Mit 27.048 oder 86,7 % an allen gemeldeten Umschulungsprüfungen hielt der Ausbildungsbereich Industrie und Handel weiter seinen Spitzenplatz. Mit deutlichem Abstand folgte das Handwerk mit knapp 2.500 oder 7,9 % der abgelegten Prüfungen. Die verbleibenden Umschulungsprüfungen (5,4 %) waren in den anderen vier Ausbildungsbereichen durchgeführt worden.

Fast 26.400 bestandene Umschulungsprüfungen zählten die zuständigen Stellen 2011; der Anteil der Erfolgreichen betrug damit 84,6 %, was dem Stand früherer Jahre entspricht. Regional gesehen übertraf der Anteil bestandener Prüfungen mit 90,2 % in den alten Ländern den der neuen Länder (82,3 %). Frauen waren bei Umschulungsprüfungen insgesamt genauso erfolgreich wie Männer (84,7 % zu 84,6 %).

Allerdings bestanden Frauen die Prüfung im Westen (86,2 %) etwas häufiger als im Osten (81,5 %).301 Wie Tabelle B4.4-4 weiter ausweist, lag der Anteil erfolgreich abgelegter Umschulungsprüfungen in den einzelnen Ausbildungsbereichen durchweg über 80 %. Überdurchschnittliche Erfolgsanteile erzielten dabei die Bereiche Handwerk (88,7 %) und besonders der öffentliche Dienst (91,3 %). Das Handwerk erreichte in den alten Ländern den Höchstwert bestandener Umschulungsprüfungen mit 91,2 %, für die neuen Länder betrug der entsprechende Erfolgsanteil 83,9 %. Im Osten wurde hingegen in den Bereichen öffentlicher Dienst (98,1 % vs. 87,8 %) und Landwirtschaft (91,7 % vs. 84,2 %) die Umschulung viel häufiger erfolgreich abgeschlossen als in Westdeutschland.

(Hermann Herget)

Tabelle B4.4-3: Fortbildungs-/Meisterprüfungen 2011 – Strukturen und Prüfungserfolg nach Ausbildungsbereichen und ausgewählten Prüfungsgruppen1
Tabelle B4.4-3 (barrierefrei)


Tabelle B4.4-3

Tabelle B4.4-4: Teilnahmen an Umschulungsprüfungen 2011 und Prüfungserfolg nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder1

Tabelle B4.4-4

Fußnoten

288 Vgl. dazu die Ausführungen in § 53 BBiG bzw. § 42 HwO. Sofern keine bundeseinheitliche Regelung vorliegt, können die zuständigen Stellen nach § 54 BBiG bzw. § 42a HwO für ihren regionalen Bereich Inhalt, Ziel, Anforderungen, das Prüfungsverfahren sowie die Zulassungsvoraussetzung eigenständig regeln.

289 Zahlenmäßig bedeutsame Fortbildungsabschlüsse sind etwa Fachwirt/Fachwirtin, Fachkaufmann/Fachkauffrau, Betriebswirt/Betriebswirtin oder Meister/Meisterin.

290 Der pädagogische Prüfungsteil der Meisterprüfung ersetzt die Ausbildereignungsprüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung.

291 Vgl. Kultusministerkonferenz 2009.

292 So werden z. B. künftig Meister, Techniker und Fachwirte im DQR gleichwertig mit dem Bachelor auf der Niveaustufe 6 stehen, insgesamt ein Erfolg für die berufliche Bildung und für die Durchlässigkeit des Bildungssystems.

293 Verwendet wird vorrangig die Fachserie 11, Reihe 3, „Berufliche Bildung 2011“ des Statistischen Bundesamtes.

294 Hierzu wird jeder Zellwert auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Nach dem angewendeten Rundungsverfahren beträgt die Abweichung vom Echtwert je ausgewiesener Datenzelle maximal 1. Somit kann auch die Summe der gerundeten Einzelwerte von der tatsächlichen Gesamtsumme abweichen; maximal entspricht die Abweichung der Summe der ausgewiesenen Merkmalsausprägungen.

295 Generell ist der zeitliche Vergleich der Fortbildungsprüfungsdaten für die Jahre vor und nach Umstellung der Statistik im Jahr 2007 nur bedingt möglich, und zwar infolge der methodischen Neukonzeption und des Meldeverfahrens. Die Teilnahmen an Fortbildungs-/Meisterprüfungen waren nach der rückläufigen Entwicklung in den Jahren 1992 bis 2002 für die Jahre 2002 bis 2006 recht stabil geblieben; vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2009, S. 277 f.

296 Allerdings geht das Statistische Bundesamt (2012, S. 104) von überhöhten Zahlen für das Jahr 2009 aus; einige Kammern dieses Bereichs hätten entgegen der statistischen Vorgabe nach wie vor auch Teilprüfungen (als nicht bestanden) gemeldet.

297 Auch im Berichtsjahr 2010 finden sich für diese Ausbildungsbereiche deutliche regionale Unterschiede beim Prüfungserfolg; vgl. BIBB-Datenreport 2011, Kapitel B1.3.

298 Die entsprechende rechnerische Erfolgsquote lag z. B. im Berichtsjahr 2009 noch bei 78,9 %; vgl. BIBB-Datenreport 2011, Kapitel B1.3.

299 Eine vorherige Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt; so kann der Umschüler z. B. vorher auch als Ungelernter tätig gewesen sein. Anders als bei der Nachqualifizierung soll bei der beruflichen Neuorientierung ein Beruf mit einem anderen Inhalt erlernt werden.

300 Bei einer Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen sind zusätzliche, für die Berufsausbildung geltende Vorschriften heranzuziehen, z. B. Ausbildungsberufsbild, Ausbilderrahmenplan oder Prüfungsanforderungen (§ 60 BBiG).

301 Bei den Männern näherten sich die Anteile bestandener Umschulungsprüfungen in den beiden Landesteilen an (alte zu neuen Ländern: 85,4 % zu 82,7 %).

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2013 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2013).

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