330 Vgl. § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO) i. V. m. VV § 23 BHO. Es muss sich um Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Empfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung) handeln. Nicht berücksichtigt werden demnach Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben des Zuwendungsempfängers (institutionelle Förderung), Sachleistungen, Transferleistungen sowie öffentliche Aufträge. In die Darstellung einbezogen wurden demgegenüber auch die gesetzlichen Förder- instrumente des SGB.
331 Mit der Förderdatenbank gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Die Förderdatenbank steht im Internet unter der Adresse http://www.foerderdatenbank.de zur Verfügung.
332 Vgl. BIBB-Datenreport 2010 und 2011, jeweils Kapitel D1.
333 Dort, wo keine Antworten aus der Befragung vorliegen, basiert die Dokumentation auf einer ergänzenden Auswertung öffentlich zugänglicher Informationsquellen (insbesondere Richtlinien und Merkblätter der Fördergeber).