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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2012

D1 Bundes- und Länderprogramme zur Förderung der Berufsausbildung

Vorbemerkung

Bund, Länder und Europäische Union fördern die Schaffung und Sicherung zusätzlicher Ausbildungsplätze, die Ausbildungsfähigkeit und den Übergang von jungen Menschen in die berufliche Ausbildung sowie die Leistungsfähigkeit des Berufsbildungssystems durch eine Vielzahl von Programmen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die im Jahr 2011 bestehenden Programme zur Förderung der Berufsausbildung. Der Begriff „Förderprogramm“ wird dabei analog zum Haushaltsrecht des Bundes und der Länder verwendet. Demnach wird unter einem Förderprogramm eine Regelung verstanden, auf deren Grundlage finanzielle Leistungen an Stellen außerhalb der Bundesbzw. Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke bzw. übergeordneter Ziele erbracht werden.330

Befragung zur Förderung der Berufsausbildung

Im Oktober und November 2011 wurde eine schriftliche Befragung der zuständigen Bundes- und Landesministerien bzw. -behörden durchgeführt. Basierend auf einer begleitenden Auswertung der Förderdatenbank des Bundes im Internet331 sowie den Ergebnissen der Befragung zur Förderung der Berufsausbildung der Jahre 2009 und 2010332 wurden insgesamt 193 Fragebögen an 52 Adressaten gesandt. Die Beteiligung der Fördergeber war ausgesprochen positiv. Die Rücklaufquote betrug bezogen auf die Zahl der Fragebögen – insgesamt 98,4 %.333

Folgende Merkmale wurden im Rahmen der Befragung erhoben:

  • Programmtitel
  • zuständiges Ministerium
  • zuständige Antrags- bzw. Bewilligungsstelle
  • Fördergegenstand
  • Förderberechtigte
  • Art und Höhe der Förderung
  • Art und Anzahl der Förderfälle
  • Mittelvolumen und -herkunft
  • Programmlaufzeit
  • Rechtsgrundlage

Ziele und Zielgruppen der Förderung

Öffentliche Förderprogramme verfolgen das Ziel, Anreize zur Verwirklichung wirtschaftlich und sozial erwünschter Vorhaben zu bieten, die ohne finanzielle Unterstützung nicht bzw. nicht im gewünschten Umfang oder zum gewünschten Zeitpunkt durchgeführt würden. Die Förderung im Bereich der Berufsausbildung konzentriert sich daher auf spezifische Themen und Akteure des Berufsbildungssystems. Im Rahmen der Dokumentation wurden folgende Schwerpunkte identifiziert:

  • die Schaffung und Sicherung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze,
  • die Stärkung der Verbundausbildung,
  • die Förderung benachteiligter und behinderter Jugendlicher,
  • die Vermittlung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben in Anschlussausbildungen,
  • die Vermittlung von Altbewerbern und Altbewerberinnen und Ausbildungsabbrechern und -abbrecherinnen,
  • die Mitfinanzierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und -lehrgänge,
  • die Mitfinanzierung außerbetrieblicher Ausbildungsangebote,
  • die Stärkung der Ausbildungsberatung und -akquise,
  • die Förderung der Berufsorientierung und -vorbereitung,
  • die Vermittlung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende,
  • die Förderung transnationaler Ausbildung sowie
  • die Förderung von Modellprojekten und innovativen Vorhaben zur Weiterentwicklung des Berufsbildungssystems.

Im Rahmen der Berufsausbildungsförderung werden fast ausschließlich Zuschüsse ausgereicht. Begünstigte sind in erster Linie ausbildende Betriebe sowie Maßnahme- bzw. Projektträger im Bereich der Berufsausbildung. In geringem Umfang werden über die Förderbanken der Länder auch Darlehen zur Schaffung und Sicherung zusätzlicher Ausbildungsplätze an Unternehmen vergeben. Förderschwerpunkte und -voraussetzungen sind zwischen Bund und Ländern sowie von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet.

Die vollständige Dokumentation der Förderprogramme und umfangreiche Tabellen mit Basisinformationen, Aufstellungen zu Förderfällen und Fördermitteln sowie zusammengefassten Informationen können im Internetangebot zum BIBB-Datenreport unter http://datenreport.bibb.de abgerufen werden.

(Michael Fritsche, Martin Nospickel, Wolters Kluwer Deutschland)

Fußnoten

330 Vgl. § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO) i. V. m. VV § 23 BHO. Es muss sich um Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Empfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung) handeln. Nicht berücksichtigt werden demnach Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben des Zuwendungsempfängers (institutionelle Förderung), Sachleistungen, Transferleistungen sowie öffentliche Aufträge. In die Darstellung einbezogen wurden demgegenüber auch die gesetzlichen Förder- instrumente des SGB.

331 Mit der Förderdatenbank gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Die Förderdatenbank steht im Internet unter der Adresse http://www.foerderdatenbank.de zur Verfügung.

332 Vgl. BIBB-Datenreport 2010 und 2011, jeweils Kapitel D1.

333 Dort, wo keine Antworten aus der Befragung vorliegen, basiert die Dokumentation auf einer ergänzenden Auswertung öffentlich zugänglicher Informationsquellen (insbesondere Richtlinien und Merkblätter der Fördergeber).

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2012 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2012).

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