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DATENREPORT ZUM BERUFSBILDUNGSBERICHT 2012

B4.2 Neuere strukturelle Entwicklungen: Konzept für übergreifende Qualifikationen in kaufmännischen Fortbildungsordnungen

Um eine stärkere Handlungsorientierung und gleichzeitige Vereinheitlichung in den bundesweit anerkannten kaufmännischen Fortbildungsregelungen zu verankern, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ein Konzept für gemeinsame Qualifikationen kaufmännischer Fortbildungsordnungen entwickelt.

Ausgangspunkt der Konzeptentwicklung

In den vergangenen Jahren hat es eine zunehmende Aktivität zur bundesweit einheitlichen Regelung (§ 53 BBiG) kaufmännischer Fortbildungsberufe gegeben vgl. Tabelle B4.1-4. Im Jahr 2008 hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag gemeinsam mit Vertretern der IGM ein Konzept zur Standardisierung mit 4 Modulen vorgelegt, die in vielen Einzelregelungen auf Kammerebene und vereinzelt auch in bundeseinheitliche Regelungen Eingang gefunden haben. Dieses Konzept sieht eine Trennung der Fortbildungsprüfung in 2 Teile vor, sodass in deren 1. Teil die „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ in den Bereichen Recht, Volks- und Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Unternehmensführung geprüft werden und im 2. Teil die jeweils berufsspezifischen Qualifikationen. In Anlehnung an Tillmanns Analysen von 2000, wonach „im Mittelpunkt der Qualifikationsprofile (der kaufmännischen Fortbildungen) die Qualifikationsanforderungen des Projektmanagements und der Gestaltung der Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen im Unternehmen stehen“ (Tillmann 2000, S. 10), wurde das Konzept mit seiner kognitiven Fächerorientierung einer kritischen Prüfung unterzogen und für den neuen Entwurf die bestehenden Fortbildungsordnungen systematisch analysiert (Brötz / Kaiser 2010).

Konzept für berufsübergreifende Qualifikationen

Maßgabe für das BIBB-Konzept war die Orientierung an Geschäftsprozessen und die Berücksichtigung beruflicher Handlungsfähigkeit (Brötz / Kaiser 2009). Zum gemeinsamen Ausgangspunkt der Qualifikationsanforderungen an kaufmännischen Fortbildungsordnungen wurden die Anforderungen, die an mittlere Führungskräfte kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Prägung gestellt werden (Kaiser / Brötz 2011, S. 9 ff.).

Für die Entwicklung des Konzepts wurden die bestehenden Fortbildungsregelungen und Prüfungsaufgaben analysiert, die Erfahrungen der beteiligten Projektleitungen kaufmännischer Fortbildungsordnungsentwicklungen aufgenommen und einschlägige Fachliteratur herangezogen. Es wurden gemeinsame Handlungsbereiche mit ihren jeweiligen Teilprozessen beschrieben und voneinander abgegrenzt. Daraus ergaben sich 3 gemeinsame und 1 spezifischer Handlungsbereich.

Auch wenn nicht alle Absolventinnen und Absolventen von kaufmännischen Fortbildungsprüfungen in einer mittleren Führungsposition beschäftigt sind, sind die damit verbundenen Aufgaben ausschlaggebend für die Profilentwicklung der Verordnungen. Schaubild B4.2-1 verdeutlicht die Schnittstellen der verschiedenen Handlungsbereiche, die von den Fortbildungsabsolventen / Fortbildungsabsolventinnen kommunikativ und organisatorisch zu gestalten sind. Zudem werden Qualifikationen benötigt, die sich auf die Gestaltung von Außenbeziehungen des Unternehmens wie auch auf die Mitwirkung an der Unternehmensentwicklung und -führung beziehen. Durch die Übernahme der selbstständigen betriebswirtschaftlichen Steuerung und Kontrolle von Unternehmenseinheiten oder Filialen müssen die Budgets und wirtschaftliche Entscheidungen verantwortet, entsprechende Daten dokumentiert und hierbei rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Zugleich übernehmen die Fortgebildeten Verantwortung in der Personalführung und -entwicklung, die von der Personalgewinnung über die Planung und Steuerung des Personaleinsatzes bis zur Weiterbildung des Personals und Gestaltung der Zusammenarbeit reicht.

Die Steuerung und Sicherstellung der Leistungserstellung im jeweiligen Verantwortungsbereich verlangt berufsspezifische Qualifikationen, die von der Branche, der jeweiligen Produktpalette und den damit verbundenen Märkten und technologischen Faktoren abhängig sind. Das vorliegende Konzept beschreibt deshalb hierfür die zugehörigen Teilprozesse in abstrakter Form, weil diese bei der Erarbeitung von Fortbildungsregelungen mit Sachverständigen aus den jeweiligen Branchen entwickelt und konkretisiert werden müssen.

Insgesamt liegt nun ein integratives Konzept vor, auf dessen Basis handlungsorientierte Fortbildungsordnungen entwickelt werden können, die es ermöglichen, in einer offenen Prüfungsstruktur die Teilprozesse unterschiedlicher Handlungsbereiche miteinander verbunden zu prüfen. Mit einem integrativen Ansatz im Lernverlauf zur Vorbereitung auf den Abschluss kann die berufliche Ausgangssituation der Lernenden stärker berücksichtigt werden. Die Grundideen der BIBB-Konzeption wurden bereits in mehreren Fortbildungsregelungen umgesetzt und verordnet.

(Franz Kaiser, Rainer Brötz)

Schaubild B4.2-1: Handlungsbereiche mittlerer Führungskräfte kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Prägung
Schaubild B4.2-1 (barrierefrei)


Schaubild B4.2-1: Handlungsbereiche mittlerer Führungskräfte kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Prägung

Bibliografischer Hinweis

Internetversion des BIBB-Datenreports zum Berufsbildungsbericht 2012 - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (2012).

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