Zielsetzung der BMBF-Pilotinitiative ANKOM war es, in der beruflichen (Weiter-)Bildung erworbene Kompetenzen als anrechenbare Studienäquivalente für Hochschulstudiengänge zu identifizieren und entsprechende Anrechnungsmodelle zu entwickeln. Dazu wurden von Herbst 2005 bis Sommer 2008 11 Projekte gefördert, die in jeweils einem der thematischen Cluster (Ingenieurwissenschaften, Informationstechnologien, Gesundheit und Soziales sowie Wirtschaftswissenschaften) angesiedelt waren Tabelle C2.1-1. Aufgabe war es, Schnittmengen bzw. Anrechnungspotenziale zwischen den ausgewählten, nach § 53 BBiG geregelten beruflichen Fortbildungen, gleichgestellten Abschlüssen der Fachschulen sowie landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildungen der Gesundheitsberufe und fachlich korrespondierenden Bachelorstudiengängen zu ermitteln.
Vorrangiges Entwicklungsziel waren pauschale Anrechnungsmodelle, bei denen die jeweiligen Abschlüsse der beruflichen Bildung bewertet wurden. Dabei erwies sich speziell die Äquivalenzprüfung der Lernergebnisse aus den unterschiedlichen Bildungsbereichen als sehr aufwendig. Dennoch konnte ge zeigt werden, dass die pauschale Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge möglich und sinnvoll ist. Pauschale Verfahren haben den Vorteil, dass sie den Absolventen entsprechender beruflicher Weiterbildungen verlässlich die Anrechnung ihrer erworbenen Qualifikationen auf einen entsprechenden Studiengang ermöglichen.
In mehreren ANKOM-Projekten wurden zusätzlich zu den pauschalen auch individuelle Anrechnungsverfahren entwickelt. Individuell angerechnet werden können formell erworbene und zertifizierte Qualifikationen, die bei der pauschalen Anrechnung nicht berücksichtigt wurden. Zudem besteht die Möglichkeit, auch informell erworbene Kompetenzen anzurechnen. Solche Verfahren sind generell anwendbar, da sie individuelle Kompetenzen mithilfe von Portfolios oder Assessments bewerten. Sie bieten sich besonders bei einer geringen Anzahl erwarteter Anrechnungsfälle an. Sobald pauschale und individuelle Verfahren gemeinsam angewendet werden, spricht man von kombinierten Verfahren. Mit diesen lassen sich beispielsweise neben einer absolvierten beruflichen Fortbildung, die pauschal auf den entsprechenden Zielstudiengang angerechnet werden kann, auch informell erworbene Kompetenzen, die möglicherweise im Rahmen einer adäquaten Berufstätigkeit erworben wurden, berücksichtigen.
Auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen entwickelte die wissenschaftliche Begleitung der ANKOM- Initiative eine „Leitlinie für die Qualitätssicherung von Verfahren zur Anrechnung beruflicher und außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge“ (Hochschul-Informations- System / Institut für Innovation und Technik 2010), in der alle wesentlichen Arbeitsschritte zur Anrechnung (Lernergebnisbeschreibung, Äquivalenzprüfung, Ausgestaltung von Anrechnungsverfahren und Evaluation) dargestellt werden.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die BMBFInitiative ANKOM die Realisierbarkeit der Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge für unterschiedliche Kombinationen akademischer und beruflicher Fachrichtungen gezeigt und die dafür nötigen Verfahren entwickelt hat. Nun gilt es, auch weiterhin für die Verbreitung und Weiterentwicklung der gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse zu sorgen und die Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen an den Hochschulen nachhaltig zu implementieren. Beratung und Unterstützung wird von der Initiative bis Mitte 2011 angeboten.