Im Oktober 2006 haben das BMBF und die KMK beschlossen, gemeinsam einen Deutschen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (DQR) zu entwickeln. Ziel des DQR ist es, einen umfassenden, bildungsbereichsübergreifenden Referenzrahmen bereitzustellen, der die Umsetzung der Idee des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) unterstützt. Damit wurde erstmals eine umfassende, bildungsbereichsübergreifende Matrix zur Einordnung sämtlicher Qualifikationen aller Bildungsbereiche vorgelegt. 2009 wurde ein erster gemeinsamer Entwurf des DQR als Diskussionsvorschlag vorgelegt, der als Grundlage für eine alle Bildungsbereiche umfassende Erprobung diente. Die Überprüfung wurde im Sommer 2010 abgeschlossen, die vorliegenden Ergebnisse wurden evaluiert und in die DQR-Matrix eingearbeitet. Seit Ende 2010 liegt der DQR vor (vgl. Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen 2010).
Mit der Entwicklung und Umsetzung des DQR werden folgenden Ziele verfolgt (vgl. Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen 2009):
Mit diesem Referenzrahmen sollen die Vergleichbarkeit nationaler Qualifikationen im europäischen Bildungsraum sowie die Transparenz von Gleichwertigkeiten und Unterschieden zwischen den Qualifikationen der deutschen Bildungssektoren verbessert werden. An dem Erprobungsprozess waren Vertreter der Allgemein-, Berufs-, Hochschul- und Erwachsenenbildung beteiligt.
Der Qualifikationsrahmen beschreibt auf acht Niveaus fachliche und personale Kompetenzen, an denen sich die Einordnung der Qualifikationen orientiert, die in der allgemeinen, der beruflichen und der Hochschulbildung erworben werden. Auf den Niveaus werden zugleich die Kompetenzen formuliert, die für die Erlangung einer Qualifikation erforderlich sind. Der DQR bildet jedoch nicht individuelle Lern- und Berufsbiografien ab.
Die Kompetenzdimensionen werden in zwei Hauptkategorien unterschieden, die die Kompetenzbereiche repräsentieren. Die erste Hauptkategorie „Fachkompetenz“ wird in „Wissen“ und „Fertigkeiten“, die zweite Hauptkategorie „personale Kompetenz“ in „Sozialkompetenz“ und „Selbstkompetenz (geändert im November 2010 in Selbstständigkeit)“ untergliedert Tabelle C2.3-1. Methodenkompetenz wird als Querschnittkompetenz verstanden und findet deshalb in der Matrix keine eigenständige Erwähnung.
Leitlinien für die Erarbeitung des DQR waren:
Die Zuordnungen folgen grundsätzlich dem Inklusionsprinzip, d. h., Merkmale, die bereits auf einer unteren Stufe beschrieben wurden, werden auf den folgenden Stufen nur dann erwähnt, wenn sie eine Steigerung erfahren.
Bei der Zuordnung von Kompetenzen zum DQR werden alle formalen Qualifikationen des deutschen Bildungssystems einbezogen, sowohl der allgemeinen und der Hochschulbildung als auch der beruflichen Bildung. Grundsätzlich sollte jedes Bildungsniveau, das im DQR abgebildet wird, auf verschiedenen Wegen erreicht werden können.
Es besteht Einvernehmen darüber, dass mit den Zuordnungen der Qualifikationen in den DQR das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht ersetzt wird. Der DQR und der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) sind kompatibel. Darauf wurde besonders bei der Formulierung der Begrifflichkeiten geachtet. Danach entsprechen die Stufen 1 (Bachelor), 2 (Master) und 3 (Promotion) des HQR hinsichtlich der beschriebenen Anforderungen und Kompetenzen den Niveaus 6, 7 und 8 des DQR (vgl. Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen 2010).
Von Mai 2009 bis Mai 2010 wurde der von der Bund- Länder-Koordinierungsgruppe und dem Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen gemeinsam entwickelte DQR-Diskussionsvorschlag von Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Bildungspraxis in vier ausgewählten Berufs- und Tätigkeitsfeldern (Gesundheit, Handel, Metall / Elektro und IT-Bereich) exemplarisch erprobt. Ziel dieser zweiten Erarbeitungsphase des DQR war es, zu nachvollziehbaren, konsensfähigen Zuordnungen ausgewählter Qualifikationen zu kommen sowie die Handhabbarkeit der DQR-Matrix zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse wurde die Matrix geringfügig geändert Tabelle C2.3-1 und die dazugehörigen Unterlagen (Glossar) angepasst.
Die Eignung des DQR wird grundsätzlich befürwor tet: „Mit dem DQR findet erstmals eine umfassende bildungsbereichsübergreifende Matrix zur Einordnung von Qualifikationen Anwendung, die die Orientierung im deutschen Bildungssystem wesentlich erleichtert“ (Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen 2010). Damit bietet der Qualifikationsrahmen die Chance, eine Durchlässigkeit in den Bildungswegen zu erreichen, Transparenz zu schaffen und dem Prinzip näherzukommen, das lautet: „Wichtig ist, was jemand kann, und nicht, wo er es gelernt hat.“
Zur Gestaltung des weiteren DQR-Prozesses ist vorgesehen, nach einer anschließenden Beratung mit den Zuordnungsarbeiten zu beginnen. In einem weiteren Schritt ist zu klären, wie die in informellen Lernprozessen erworbenen Kompetenzen einbezogen werden können. Dabei zeichnet sich ab, dass das Thema der Anerkennung von informell erworbenen Kompetenzen nicht allgemein behandelt werden soll, sondern im Kontext des DQR. Abschließend sollen die Ergebnisse in eine Vereinbarung, die zwischen Bund und Ländern geschlossen werden soll, eingebracht werden.
Die Regeln der Zuordnung der in Deutschland zu erwerbenden Qualifikationen zu den Niveaus des DQR werden entwickelt und in einem Handbuch zusammengefasst.