B4.1 Regelungen des Bundes für die berufliche Fortbildung und Umschulung
Regelungen des Bundes für die berufl iche Fortbildung und Umschulung
Rechtsgrundlagen für Fortbildungs- und Umschulungsregelungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung (HwO), das Seemannsgesetz304 und das Bundesbeamtengesetz.
Insgesamt gibt es 203 Regelungen des Bundes für die berufliche Fortbildung und Umschulung (Stand: 01. 10. 2008). Es sind folgende bundesweit geltende Regelungen zu unterscheiden (Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung 2009):
- 90 Rechtsverordnungen bei handwerklichen Meisterprüfungen Tabelle B4.1-1 Internet
- 14 fortgeltende305 Regelungen bei handwerklichen Meisterprüfungen Tabelle B4.1-2 Internet
- 44 Rechtsverordnungen über die Anforderungen in Meisterprüfungen Tabelle B4.1-3 Internet
- 54 Regelungen zur beruflichen Fortbildung Tabelle B4.1-4 Internet
- 1 Rechtsverordnung zur Regelung der beruflichen Umschulung Tabelle B4.1-5 Internet
Die Tabellen sind zugänglich unter: www.bibb.de/datenreport2010.
In den Jahren 2005 bis 2008 wurden insgesamt 52 Regelungen des Bundes für die berufliche Fortbildung erlassen.
25 Rechtsverordnungen über die Anforderungen in der Meisterprüfung (HwO) wurden modernisiert, jeweils 5 weitere Rechtsverordnungen über die Anforderungen in der Meisterprüfung wurden neu geschaffen bzw. modernisiert. Von 17 weiteren Regelungen zur beruflichen Fortbildung, bei denen es sich nicht um Meisterprüfungen handelt, waren 12 neu und 5 wurden modernisiert.
E Fortbildungsordnungen
In Fortbildungsordnungen werden das Berufsbild und die Prüfungsanforderungen definiert. Dazu werden Rechtsverordnungen erlassen, in denen die Anforderungen festgelegt werden, die durch die Absolvierung von Prüfungen zu einem staatlich anerkannten Fortbildungsberuf führen. BBiG und HwO bestimmen außerdem, was in Fortbildungsordnungen festzulegen ist (§ 53 Abs. 2 BBiG bzw. § 42 Abs. 2 HwO):
- die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses,
- das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung,
- die Zulassungsvoraussetzungen sowie
- das Prüfungsverfahren.
Weitere Regelungen
Regelungen der zuständigen Stellen für die berufliche Fortbildung
Falls das zuständige Bundesministerium berufliche Fortbildungsmaßnahmen durch Rechtsverordnungen nicht regelt, haben die zuständigen Stellen nach § 54 BBiG bzw. § 42a HwO die Möglichkeit, Rechtsvorschriften für Fortbildungsprüfungen zu erlassen. Rechtsvorschriften für Umschulungsprüfungen können die zuständigen Stellen nach § 59 BBiG bzw. § 42f HwO erlassen, falls das zuständige Bundesministerium berufliche Umschulungsmaßnahmen durch Rechtsverordnungen nach § 58 BBiG bzw. § 42e HwO nicht regelt.
Insgesamt gibt es 3.020 Rechtsvorschriften von zuständigen Stellen zu 688 Fortbildungsberufen. 37 Rechtsvorschriften von zuständigen Stellen zu 23 Umschulungsregelungen wurden erlassen.
Landesrechtliche Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen
Wie die Ausbildung in den Berufen im Gesundheitswesen wird auch die Weiterbildung überwiegend in berufsbildenden Schulen durchgeführt, die den Schulgesetzen der Bundesländer unterstehen (§ 3 Abs. 1 BBiG), oder unterliegt bundesgesetzlichen Regelungen, die nach § 105 BBiG unberührt bleiben. Es gibt 210 landesrechtliche Regelungen für 152 Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen.
(Anna Maria Kuppe, Joachim von Hagen)